Verschmelzung der bundeseigenen Bibliotheken
- ShortId
-
08.3491
- Id
-
20083491
- Updated
-
27.07.2023 20:34
- Language
-
de
- Title
-
Verschmelzung der bundeseigenen Bibliotheken
- AdditionalIndexing
-
04;Dezentralisierung;Bibliothek;Bundesverwaltung;Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann;Verwaltungsreform
- 1
-
- L04K12040102, Bibliothek
- L04K08060108, Verwaltungsreform
- L04K01020406, Dezentralisierung
- L04K08060103, Bundesverwaltung
- L04K08040108, Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Wie die Interpellation feststellt, ist es bis Mitte 2008 gelungen, den Bestand der Verwaltungsbibliotheken des Bundes auf dem Platz Bern von 44 auf 11 zu reduzieren (Querschnittprojekt 8 der Verwaltungsreform). Seither ist diese Zahl auf 10 gesunken. Die Bibliotheken von UVEK, EFD, VBS und EDA sind vollständig integriert. Wesentlich zum Erfolg des Projektes haben drei Grundsätze beigetragen:</p><p>- die Bewältigung der Projektarbeit durch das bestehende Personal der Bibliothek am Guisanplatz unter nur sehr sparsamem Beizug von externer Beratung (ausschliesslich für Informatikbelange);</p><p>- die individuelle Aushandlung von Integrationsvereinbarungen (um den verschiedenen Umständen Rechnung zu tragen); und schliesslich </p><p>- das Prinzip "wer zuerst kommt, mahlt zuerst".</p><p>Das bedeutet, dass es gar nicht möglich war und auch nicht ist, das relativ hohe Integrationstempo wesentlich zu steigern. Zudem konnte die Überzeugungsarbeit von der Projektleitung nicht in allen Departementen gleichzeitig geleistet werden.</p><p>Im Einzelnen beantwortet der Bundesrat die gestellten Fragen wie folgt:</p><p>1. Dies war tatsächlich der Fall, der tote Punkt dürfte aber nun, nicht zuletzt dank des parlamentarischen Interesses am Vorhaben, überwunden sein.</p><p>2. Das traf tatsächlich zu, insbesondere zu Projektbeginn. Der strategisch-politische Ausschuss der Projektaufsicht QSP 8 (SPA) unter der Leitung der Bundeskanzlei setzte zu Beginn des Jahres 2007 das Teilprojekt 5 "Dezentrale Standorte und Zukunftsdienstleistungen Leitbibliothek" ein. Nach umfassenden, primär an der Gewaltentrennung orientierten Abklärungen wurden dem SPA an seiner Sitzung vom März 2007 verbindlich drei mögliche dezentrale Standorte vorgeschlagen, nämlich das Bundesamt für Justiz, das Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) und die Eidgenössische Parlaments- und Zentralbibliothek. Mit allen anderen, nicht aufgeführten Standorten bzw. mit den jeweiligen Verantwortlichen sollen die Verhandlungen weitergeführt werden, um je eine Vereinbarung nach dem bisherigen Muster abschliessen zu können.</p><p>3. Auch das EBG wurde 2007 im Rahmen des Teilprojektes 5 befragt und legte dabei die Gründe für einen dezentralen Standort dar (Instrument zur Wahrnehmung seines gesetzlichen Informations- und Sensibilisierungsauftrages gegenüber der Öffentlichkeit). Das VBS hat die Leitung des SPA per 1. Januar 2008 von der Bundeskanzlei übernommen. Das VBS und der SPA gehen von einem Abschluss der Arbeiten im Teilprojekt 1 ("Konzentration der Standorte") bis März 2010 aus, wobei auch die Notwendigkeit dezentraler Standorte noch einmal grundsätzlich überprüft werden soll.</p><p>4. Der Bundesrat hat am 25. Juni 2008 die neuen Rechtsgrundlagen per 1. Januar 2009 erlassen. Aus der Sicht des Bundesrates sind zurzeit keine besonderen Massnahmen notwendig, um ein erfreulich verlaufendes Projekt weiter voranzubringen. Die Vorgaben (25 Prozent Stelleneinsparungen über alles und 20 Prozent Sachmitteleinsparungen über alles) dürften mindestens erreicht werden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Gemäss dem Schlussbericht des Delegierten für die Bundesverwaltungsreform REF2005-2007 vom 20. Dezember 2007, Kapitel 2.8, verbleiben per Mitte 2008 von den ursprünglichen 44 Bibliotheken und Dokumentationsstellen deren 11. Die übrigen Standorte wurden in die neue Bibliothek am Guisanplatz überführt. Drei Departemente (UVEK, EFD, VBS) haben ihre Bibliotheken vollständig überführt. Das ist ein überaus erfreulicher Zwischenstand. Allerdings bestehen Hinweise, dass es Bibliotheken und Dokumentationsstellen in der Bundesverwaltung gibt, die sich dem Konzentrationsprozess entziehen wollen.</p><p>Ich bitte daher den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Gibt es Departemente odere andere Verwaltungseinheiten, die den Bundesratsbeschluss nicht erfüllen wollen und die die Mitarbeit beim laufenden Konzentrationsprozess verweigern oder diesen zumindest nachhaltig verzögern?</p><p>2. Gibt es Departemente oder andere Verwaltungseinheiten, die für ihre Bibliotheken oder Teile davon Ausnahmen beanspruchen und diese weiterhin dezentral führen wollen?</p><p>3. Falls ja, trifft das für die Bibliothek des Gleichstellungsbüros zu, und was sind die Gründe für die Ausnahme?</p><p>4. Welche Massnahmen trifft er, um seinen Beschluss umfassend durchzusetzen?</p>
- Verschmelzung der bundeseigenen Bibliotheken
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Wie die Interpellation feststellt, ist es bis Mitte 2008 gelungen, den Bestand der Verwaltungsbibliotheken des Bundes auf dem Platz Bern von 44 auf 11 zu reduzieren (Querschnittprojekt 8 der Verwaltungsreform). Seither ist diese Zahl auf 10 gesunken. Die Bibliotheken von UVEK, EFD, VBS und EDA sind vollständig integriert. Wesentlich zum Erfolg des Projektes haben drei Grundsätze beigetragen:</p><p>- die Bewältigung der Projektarbeit durch das bestehende Personal der Bibliothek am Guisanplatz unter nur sehr sparsamem Beizug von externer Beratung (ausschliesslich für Informatikbelange);</p><p>- die individuelle Aushandlung von Integrationsvereinbarungen (um den verschiedenen Umständen Rechnung zu tragen); und schliesslich </p><p>- das Prinzip "wer zuerst kommt, mahlt zuerst".</p><p>Das bedeutet, dass es gar nicht möglich war und auch nicht ist, das relativ hohe Integrationstempo wesentlich zu steigern. Zudem konnte die Überzeugungsarbeit von der Projektleitung nicht in allen Departementen gleichzeitig geleistet werden.</p><p>Im Einzelnen beantwortet der Bundesrat die gestellten Fragen wie folgt:</p><p>1. Dies war tatsächlich der Fall, der tote Punkt dürfte aber nun, nicht zuletzt dank des parlamentarischen Interesses am Vorhaben, überwunden sein.</p><p>2. Das traf tatsächlich zu, insbesondere zu Projektbeginn. Der strategisch-politische Ausschuss der Projektaufsicht QSP 8 (SPA) unter der Leitung der Bundeskanzlei setzte zu Beginn des Jahres 2007 das Teilprojekt 5 "Dezentrale Standorte und Zukunftsdienstleistungen Leitbibliothek" ein. Nach umfassenden, primär an der Gewaltentrennung orientierten Abklärungen wurden dem SPA an seiner Sitzung vom März 2007 verbindlich drei mögliche dezentrale Standorte vorgeschlagen, nämlich das Bundesamt für Justiz, das Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) und die Eidgenössische Parlaments- und Zentralbibliothek. Mit allen anderen, nicht aufgeführten Standorten bzw. mit den jeweiligen Verantwortlichen sollen die Verhandlungen weitergeführt werden, um je eine Vereinbarung nach dem bisherigen Muster abschliessen zu können.</p><p>3. Auch das EBG wurde 2007 im Rahmen des Teilprojektes 5 befragt und legte dabei die Gründe für einen dezentralen Standort dar (Instrument zur Wahrnehmung seines gesetzlichen Informations- und Sensibilisierungsauftrages gegenüber der Öffentlichkeit). Das VBS hat die Leitung des SPA per 1. Januar 2008 von der Bundeskanzlei übernommen. Das VBS und der SPA gehen von einem Abschluss der Arbeiten im Teilprojekt 1 ("Konzentration der Standorte") bis März 2010 aus, wobei auch die Notwendigkeit dezentraler Standorte noch einmal grundsätzlich überprüft werden soll.</p><p>4. Der Bundesrat hat am 25. Juni 2008 die neuen Rechtsgrundlagen per 1. Januar 2009 erlassen. Aus der Sicht des Bundesrates sind zurzeit keine besonderen Massnahmen notwendig, um ein erfreulich verlaufendes Projekt weiter voranzubringen. Die Vorgaben (25 Prozent Stelleneinsparungen über alles und 20 Prozent Sachmitteleinsparungen über alles) dürften mindestens erreicht werden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Gemäss dem Schlussbericht des Delegierten für die Bundesverwaltungsreform REF2005-2007 vom 20. Dezember 2007, Kapitel 2.8, verbleiben per Mitte 2008 von den ursprünglichen 44 Bibliotheken und Dokumentationsstellen deren 11. Die übrigen Standorte wurden in die neue Bibliothek am Guisanplatz überführt. Drei Departemente (UVEK, EFD, VBS) haben ihre Bibliotheken vollständig überführt. Das ist ein überaus erfreulicher Zwischenstand. Allerdings bestehen Hinweise, dass es Bibliotheken und Dokumentationsstellen in der Bundesverwaltung gibt, die sich dem Konzentrationsprozess entziehen wollen.</p><p>Ich bitte daher den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Gibt es Departemente odere andere Verwaltungseinheiten, die den Bundesratsbeschluss nicht erfüllen wollen und die die Mitarbeit beim laufenden Konzentrationsprozess verweigern oder diesen zumindest nachhaltig verzögern?</p><p>2. Gibt es Departemente oder andere Verwaltungseinheiten, die für ihre Bibliotheken oder Teile davon Ausnahmen beanspruchen und diese weiterhin dezentral führen wollen?</p><p>3. Falls ja, trifft das für die Bibliothek des Gleichstellungsbüros zu, und was sind die Gründe für die Ausnahme?</p><p>4. Welche Massnahmen trifft er, um seinen Beschluss umfassend durchzusetzen?</p>
- Verschmelzung der bundeseigenen Bibliotheken
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