Gute Kenntnisse einer Landessprache und Integration als Voraussetzungen einer Einbürgerung

ShortId
08.3499
Id
20083499
Updated
24.06.2025 23:34
Language
de
Title
Gute Kenntnisse einer Landessprache und Integration als Voraussetzungen einer Einbürgerung
AdditionalIndexing
2811;Einbürgerung;Sprache;soziale Integration;Integration der Zuwanderer
1
  • L04K01060103, Sprache
  • L05K0108030602, Integration der Zuwanderer
  • L04K01040209, soziale Integration
  • L05K0506010603, Einbürgerung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Artikel 14 des Bürgerrechtsgesetzes hält fest, dass vor Erteilung der Einbürgerungsbewilligung zu prüfen ist, ob der Bewerber zur Einbürgerung geeignet ist, insbesondere ob er in die schweizerischen Verhältnisse eingegliedert ist und mit den schweizerischen Lebensgewohnheiten, Sitten und Gebräuchen vertraut ist. Eine erfolgreiche Integration und gute Kenntnisse einer Landessprache werden im Bürgerrechtsgesetz weder ausdrücklich verlangt (im Gegensatz zu Art. 34 des Ausländergesetzes), noch werden diese Begriffe gesetzlich definiert.</p><p>Damit entsteht in den Kantonen und Gemeinden, welche die Integration prüfen sollen, eine Rechtsunsicherheit. Das Bürgerrechtsgesetz ist deshalb dahingehend zu ändern, dass eine erfolgreiche Integration und gute Kenntnisse einer Landessprache ausdrücklich als Voraussetzungen des Erwerbs des Bürgerrechtes in Bund, Kantonen und Gemeinden in der Gesetzgebung verankert werden.</p><p>Zudem sind die minimalen Anforderungen an eine erfolgreiche Integration und an die Sprachkenntnisse gesetzlich zu konkretisieren.</p>
  • <p>Der Bundesrat beabsichtigt unabhängig von dieser Motion eine Änderung des Bürgerrechtsgesetzes im Hinblick auf ein verbessertes und zeitgemässes Einbürgerungsverfahren. Einen Schwerpunkt dieser Revision wird dabei namentlich die Frage der Integration darstellen. Das Inkrafttreten des neuen Ausländergesetzes sowie die Änderung des Asylgesetzes haben dazu geführt, dass an Ausländerinnen und Ausländer in Bezug auf deren Integrationsbemühungen neue Anforderungen gestellt werden. Dazu gehört namentlich auch das Erlernen einer Landessprache.</p><p>Es ist geplant, die vorgesehene Revision des Bürgerrechtes rasch voranzutreiben, sodass der Bundesrat bis Ende 2009 den Räten einen Gesetzentwurf vorlegen kann.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Änderung des Bundesgesetzes über Erwerb und Verlust des Schweizer Bürgerrechtes vom 29. September 1952 (Bürgerrechtsgesetz) zu unterbreiten, die vorsieht, dass:</p><p>a. gute Kenntnisse einer Landessprache und</p><p>b. eine erfolgreiche Integration</p><p>als Voraussetzungen für die Erteilung des Schweizer Bürgerrechtes gelten. Die minimalen Anforderungen an die Integration und die Sprachkenntnisse sind für Bund, Kantone und Gemeinden verbindlich festzulegen.</p>
  • Gute Kenntnisse einer Landessprache und Integration als Voraussetzungen einer Einbürgerung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Artikel 14 des Bürgerrechtsgesetzes hält fest, dass vor Erteilung der Einbürgerungsbewilligung zu prüfen ist, ob der Bewerber zur Einbürgerung geeignet ist, insbesondere ob er in die schweizerischen Verhältnisse eingegliedert ist und mit den schweizerischen Lebensgewohnheiten, Sitten und Gebräuchen vertraut ist. Eine erfolgreiche Integration und gute Kenntnisse einer Landessprache werden im Bürgerrechtsgesetz weder ausdrücklich verlangt (im Gegensatz zu Art. 34 des Ausländergesetzes), noch werden diese Begriffe gesetzlich definiert.</p><p>Damit entsteht in den Kantonen und Gemeinden, welche die Integration prüfen sollen, eine Rechtsunsicherheit. Das Bürgerrechtsgesetz ist deshalb dahingehend zu ändern, dass eine erfolgreiche Integration und gute Kenntnisse einer Landessprache ausdrücklich als Voraussetzungen des Erwerbs des Bürgerrechtes in Bund, Kantonen und Gemeinden in der Gesetzgebung verankert werden.</p><p>Zudem sind die minimalen Anforderungen an eine erfolgreiche Integration und an die Sprachkenntnisse gesetzlich zu konkretisieren.</p>
    • <p>Der Bundesrat beabsichtigt unabhängig von dieser Motion eine Änderung des Bürgerrechtsgesetzes im Hinblick auf ein verbessertes und zeitgemässes Einbürgerungsverfahren. Einen Schwerpunkt dieser Revision wird dabei namentlich die Frage der Integration darstellen. Das Inkrafttreten des neuen Ausländergesetzes sowie die Änderung des Asylgesetzes haben dazu geführt, dass an Ausländerinnen und Ausländer in Bezug auf deren Integrationsbemühungen neue Anforderungen gestellt werden. Dazu gehört namentlich auch das Erlernen einer Landessprache.</p><p>Es ist geplant, die vorgesehene Revision des Bürgerrechtes rasch voranzutreiben, sodass der Bundesrat bis Ende 2009 den Räten einen Gesetzentwurf vorlegen kann.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Änderung des Bundesgesetzes über Erwerb und Verlust des Schweizer Bürgerrechtes vom 29. September 1952 (Bürgerrechtsgesetz) zu unterbreiten, die vorsieht, dass:</p><p>a. gute Kenntnisse einer Landessprache und</p><p>b. eine erfolgreiche Integration</p><p>als Voraussetzungen für die Erteilung des Schweizer Bürgerrechtes gelten. Die minimalen Anforderungen an die Integration und die Sprachkenntnisse sind für Bund, Kantone und Gemeinden verbindlich festzulegen.</p>
    • Gute Kenntnisse einer Landessprache und Integration als Voraussetzungen einer Einbürgerung

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