Prüfung von Massnahmen gegen ausländische Drogenhändler mit Bewilligung B und C
- ShortId
-
08.3501
- Id
-
20083501
- Updated
-
25.06.2025 00:22
- Language
-
de
- Title
-
Prüfung von Massnahmen gegen ausländische Drogenhändler mit Bewilligung B und C
- AdditionalIndexing
-
2811;12;2841;Ausländer/in;Straffälligkeit;Drogenhandel;Eindämmung der Kriminalität;Aufenthalt von Ausländern/-innen;Ausweisung
- 1
-
- L04K01010205, Drogenhandel
- L04K05060102, Ausländer/in
- L04K05060101, Aufenthalt von Ausländern/-innen
- L04K01040202, Eindämmung der Kriminalität
- L05K0501020202, Ausweisung
- L04K01010214, Straffälligkeit
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Speziell in der Stadt Zürich wird festgestellt, dass Ausländer mit Bewilligung B und C im Kleinhandel tätig sind. Diese bedrohen Anwohnerinnen und Anwohner. Aufgrund der tiefen Strafen kehren die Drogenhändler kurz nach einer Verhaftung an den Wirkungsort zurück und terrorisieren die Quartierbevölkerung. Der Zürcher Stadtpräsident Ledergerber hat in einem Interview mit dem "Tages-Anzeiger" (online) vom 22. September 2008 unter anderem den Bund aufgefordert, Massnahmen, u. a. Entzug der Bewilligung B und C, zu prüfen.</p>
- <p>Das geltende Ausländergesetz sieht vor, dass Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligungen entzogen werden können, wenn Ausländerinnen und Ausländer zu einer längerfristigen Freiheitsstrafe verurteilt wurden oder wenn sie gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung verstossen (Art. 62 und 63 AuG). Die kantonalen Ausländerbehörden haben damit die Möglichkeit, bei erheblichen Betäubungsmitteldelikten und erst recht bei wiederholter Delinquenz ausländerrechtliche Bewilligungen zu widerrufen oder nicht zu verlängern. Dies setzt jedoch voraus, dass die zuständigen Behörden ihren Handlungsspielraum bei der Prüfung eines Widerrufs oder einer Nichtverlängerung von Bewilligungen konsequent ausnutzen. </p><p>Der Bundesrat wird dem Parlament die Botschaft zur eidgenössischen Volksinitiative "für die Ausschaffung krimineller Ausländer (Ausschaffungs-Initiative)" bis spätestens Mitte August 2009 zukommen lassen. Laut dieser Initiative soll die Bundesverfassung dahingehend ergänzt werden, dass Ausländerinnen und Ausländer unabhängig von ihrem ausländerrechtlichen Status ihr Aufenthaltsrecht sowie alle Rechtsansprüche auf Aufenthalt in der Schweiz verlieren, wenn sie unter anderem wegen Drogenhandels rechtskräftig verurteilt worden sind.</p><p>Der Bundesrat hat sich dafür ausgesprochen, dem Parlament einen indirekten Gegenvorschlag zu dieser Volksinitiative zu unterbreiten. Dieser Gegenvorschlag soll das grundsätzliche Anliegen der Initianten aufnehmen, ohne dass ein Widerspruch zum Völkerrecht oder zu den Grundrechten der Bundesverfassung entsteht. Insbesondere sollen die Widerrufsgründe für ausländerrechtliche Bewilligungen präzisiert und soll die kantonale Praxis vereinheitlicht werden. Dabei wird auch die Wirksamkeit der bestehenden gesetzlichen Widerrufsgründe überprüft.</p><p>Schliesslich hat die freisinnig-demokratische Fraktion am 18. September 2008 die parlamentarische Initiative 08.449, "Kein Missbrauch des Gastrechtes", eingereicht. Diese schlägt ebenfalls eine Änderung der Widerrufsgründe des Ausländergesetzes (Art. 62 und 63 AuG) vor. Danach müssen Bewilligungen unter anderem widerrufen werden, wenn die Ausländerin oder der Ausländer wegen schwerer Betäubungsmitteldelikte (Art. 19 Ziff. 2 BetmG) zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten oder mehr verurteilt wurde.</p><p>Der Bundesrat erachtet angesichts dieser Ausgangslage die Prüfung von zusätzlichen Massnahmen im heutigen Zeitpunkt nicht als angezeigt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird gebeten, zu prüfen, welche Massnahmen gegen ausländische Drogenhändler mit Bewilligung B und C eingeleitet werden können, damit eine abschreckende Wirkung erzielt und der Drogenhandel in Wohnquartieren eingedämmt werden kann. </p><p>Ein Massnahmenpaket soll zusammen mit den Kantonen und Städten geprüft werden.</p>
- Prüfung von Massnahmen gegen ausländische Drogenhändler mit Bewilligung B und C
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Speziell in der Stadt Zürich wird festgestellt, dass Ausländer mit Bewilligung B und C im Kleinhandel tätig sind. Diese bedrohen Anwohnerinnen und Anwohner. Aufgrund der tiefen Strafen kehren die Drogenhändler kurz nach einer Verhaftung an den Wirkungsort zurück und terrorisieren die Quartierbevölkerung. Der Zürcher Stadtpräsident Ledergerber hat in einem Interview mit dem "Tages-Anzeiger" (online) vom 22. September 2008 unter anderem den Bund aufgefordert, Massnahmen, u. a. Entzug der Bewilligung B und C, zu prüfen.</p>
- <p>Das geltende Ausländergesetz sieht vor, dass Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligungen entzogen werden können, wenn Ausländerinnen und Ausländer zu einer längerfristigen Freiheitsstrafe verurteilt wurden oder wenn sie gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung verstossen (Art. 62 und 63 AuG). Die kantonalen Ausländerbehörden haben damit die Möglichkeit, bei erheblichen Betäubungsmitteldelikten und erst recht bei wiederholter Delinquenz ausländerrechtliche Bewilligungen zu widerrufen oder nicht zu verlängern. Dies setzt jedoch voraus, dass die zuständigen Behörden ihren Handlungsspielraum bei der Prüfung eines Widerrufs oder einer Nichtverlängerung von Bewilligungen konsequent ausnutzen. </p><p>Der Bundesrat wird dem Parlament die Botschaft zur eidgenössischen Volksinitiative "für die Ausschaffung krimineller Ausländer (Ausschaffungs-Initiative)" bis spätestens Mitte August 2009 zukommen lassen. Laut dieser Initiative soll die Bundesverfassung dahingehend ergänzt werden, dass Ausländerinnen und Ausländer unabhängig von ihrem ausländerrechtlichen Status ihr Aufenthaltsrecht sowie alle Rechtsansprüche auf Aufenthalt in der Schweiz verlieren, wenn sie unter anderem wegen Drogenhandels rechtskräftig verurteilt worden sind.</p><p>Der Bundesrat hat sich dafür ausgesprochen, dem Parlament einen indirekten Gegenvorschlag zu dieser Volksinitiative zu unterbreiten. Dieser Gegenvorschlag soll das grundsätzliche Anliegen der Initianten aufnehmen, ohne dass ein Widerspruch zum Völkerrecht oder zu den Grundrechten der Bundesverfassung entsteht. Insbesondere sollen die Widerrufsgründe für ausländerrechtliche Bewilligungen präzisiert und soll die kantonale Praxis vereinheitlicht werden. Dabei wird auch die Wirksamkeit der bestehenden gesetzlichen Widerrufsgründe überprüft.</p><p>Schliesslich hat die freisinnig-demokratische Fraktion am 18. September 2008 die parlamentarische Initiative 08.449, "Kein Missbrauch des Gastrechtes", eingereicht. Diese schlägt ebenfalls eine Änderung der Widerrufsgründe des Ausländergesetzes (Art. 62 und 63 AuG) vor. Danach müssen Bewilligungen unter anderem widerrufen werden, wenn die Ausländerin oder der Ausländer wegen schwerer Betäubungsmitteldelikte (Art. 19 Ziff. 2 BetmG) zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten oder mehr verurteilt wurde.</p><p>Der Bundesrat erachtet angesichts dieser Ausgangslage die Prüfung von zusätzlichen Massnahmen im heutigen Zeitpunkt nicht als angezeigt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird gebeten, zu prüfen, welche Massnahmen gegen ausländische Drogenhändler mit Bewilligung B und C eingeleitet werden können, damit eine abschreckende Wirkung erzielt und der Drogenhandel in Wohnquartieren eingedämmt werden kann. </p><p>Ein Massnahmenpaket soll zusammen mit den Kantonen und Städten geprüft werden.</p>
- Prüfung von Massnahmen gegen ausländische Drogenhändler mit Bewilligung B und C
Back to List