E-Mail-Gate im Bundeshaus behindert das Referendum gegen biometrische Pässe
- ShortId
-
08.3504
- Id
-
20083504
- Updated
-
27.07.2023 21:30
- Language
-
de
- Title
-
E-Mail-Gate im Bundeshaus behindert das Referendum gegen biometrische Pässe
- AdditionalIndexing
-
04;34;12;Computerkriminalität;Kommunikationsindustrie;Jugendschutz;politische Rechte;Datenschutz;Sammelfrist;Referendumsrecht;biometrische Daten
- 1
-
- L04K01040206, Jugendschutz
- L05K0506010403, biometrische Daten
- L04K05020101, politische Rechte
- L05K0502010104, Referendumsrecht
- L05K0801020901, Sammelfrist
- L04K12030301, Computerkriminalität
- L04K05020513, Datenschutz
- L03K120203, Kommunikationsindustrie
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Das Referendum gegen den Bundesbeschluss vom 13. Juni 2008 über die Genehmigung und die Umsetzung des Notenaustauschs zwischen der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft betreffend die Übernahme der Verordnung (EG) Nr. 2252/2004 über biometrische Pässe und Reisedokumente (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands) wurde am 2. Oktober 2008 mit 63 733 gültigen Unterschriften bei der Bundeskanzlei eingereicht und ist damit formell zustande gekommen.</p><p>1. Die Pflicht zur Ausstellung von Pässen mit einem integrierten Chip, auf dem Personendaten (u. a. auch ein Foto und zwei Fingerabdrücke) gespeichert werden, stellt eine Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands dar, über deren Übernahme die Schweiz gestützt auf das Schengen-Assoziierungsabkommen zu entscheiden hat. Auch die USA verlangen für den Verbleib der Schweiz im Visa Waiver Program (VWP) die generelle Einführung von Pässen mit elektronisch gespeicherten biometrischen Daten. Weltweit werden derzeit biometrische Pässe eingeführt. So stellen aktuell bereits 54 Länder biometrische Pässe aus, und es wird erwartet, dass bis Ende 2009 rund 90 Staaten diesen Schritt unternommen haben werden. Alle in den zukünftigen Pässen gespeicherten Fingerabdrücke sind mittels des sogenannten "Extended Access Control (EAC)"-Protokolls gegen unberechtigtes Auslesen geschützt. Der Bundesrat wird zu gegebener Zeit festlegen, welche Länder darauf Zugriff erhalten werden. Weder in der EU noch in der Schweiz wurde bis zum heutigen Zeitpunkt definitiv geregelt, ab welchem Alter die Fingerabdrücke von Kindern in Pässen aufgenommen werden müssen. Es ist davon auszugehen, dass die Altersgrenze für die Aufnahme von Fingerabdrücken zwischen 6 und 12 Jahren liegen wird. Die Aufnahme von DNA-Profilen ist weder international noch national vorgesehen. Sie ist auch nicht Bestandteil der für Reiseausweise massgebenden internationalen Richtlinien der International Civil Aviation Organisation (ICAO). </p><p>Das Parlament hat mit der Anpassung des Ausweisgesetzes nicht über die Einführung von biometrischen Identitätskarten entschieden. Der Bundesrat könnte dies aber gestützt auf das verabschiedete Gesetz später beschliessen, wenn dies internationale Entwicklungen nötig erscheinen lassen.</p><p>2. Mit der Änderung vom 21. Juni 1996 des Bundesgesetzes über die politischen Rechte, in Kraft getreten am 1. April 1997, wurde die Referendumsfrist generell von 90 auf 100 Tage verlängert (Art. 59, AS 1997 754). Damit hat der Gesetzgeber dem Anliegen des Interpellanten, der Garantie der Volksrechte bzw. der Vereinfachung von deren Ausübung, bereits bewusst Rechnung getragen. Trotz entsprechender Anträge hat der Verfassungsgeber zudem die Quoren für die Ausübung von Volksbegehren nicht erhöht, obwohl sich die Anzahl der Stimmberechtigten seit der letzten Festlegung der Quoren um über 1 100 000 oder gut 22 Prozent erhöht hat. Mit Verfassungsänderung vom 9. Februar 2003 haben Volk und Stände beschlossen, die Referendumsfrist von der Gesetzes- auf die Verfassungsstufe anzuheben (Art. 141 BV, AS 2003 1950). </p><p>Die Ferienzeiten differieren von Kanton zu Kanton, teilweise sogar innerhalb des gleichen Kantons sehr stark. Die vorgeschlagenen Massnahmen könnten diesem Umstand daher gar nicht Rechnung tragen. Für Volksinitiativen sieht die Bundesverfassung ohnehin eine Sammelfrist von 18 Monaten vor. Die vorgeschlagenen Massnahmen sind daher zur Erreichung des Zieles weder geeignet noch erforderlich. </p><p>3. Die Verwendung biometrischer Identifikationsmittel in Ausweisen hat mit der Geolokalisation, sei es über Satellitentechnik oder Funk, keinen unmittelbaren Zusammenhang. Schweizerische Armeeangehörige können als Zivilpersonen Besitzer eines biometrischen Passes sein. Eine Personenidentifikation im freien Gelände oder gar die Lokalisation Armeeangehöriger über den biometrischen Pass ist schon wegen der im Pass eingesetzten Technologie, welche für die Kommunikation auf kurze Distanz (20-50 cm) ausgerichtet ist, nicht möglich. </p><p>4. Es ist dem Bundesrat bekannt, dass im E-Mail-Verkehr Nachrichten automatisch als unerlaubte Massenwerbung ("spam") eingestuft und ausgefiltert werden können, sei dies vom Mailprogramm des Anwenders oder bereits vom Internetprovider, der die elektronische Post an den Computer des Anwenders übermittelt. Die Anbieterinnen von Fernmeldediensten müssen gemäss Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe d und Artikel 45a des Fernmeldegesetzes (FMG; SR 784.10) in Verbindung mit Artikel 83 der Verordnung über Fernmeldedienste (FDV; SR 784.101.1) ihre Kundinnen und Kunden vor dem Erhalt unlauterer Massenwerbung schützen, soweit es der Stand der Technik zulässt. Sie dürfen unlautere Massenwerbung unterdrücken. Es kann, insbesondere beim Versand einer Vielzahl gleichlautender E-Mails, vorkommen, dass auch Nachrichten unterdrückt werden, die keine unlautere Massenwerbung darstellen. Es liegt in der Verantwortung der Internetbenutzer bzw. der Teilnehmer am E-Mail-Verkehr, sensible Daten entweder so zu verschlüsseln, dass diese nicht automatisch herausgefiltert werden, oder für die Übermittlung der Daten andere Kommunikationswege zu benutzen, wie z. B. die Post oder Telefax. Der Bundesrat sieht daher keinen Gesetzgebungsbedarf.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>1. Nach Artikel 11 der Bundesverfassung haben Kinder einen Anspruch auf "besonderen Schutz", und verschiedene Bestimmungen des schweizerischen Rechts und des Völkerrechts schützen insbesondere die Privatsphäre. Kann der Bundesrat belegen, dass die Abnahme von Fingerabdrücken - und wahrscheinlich bald auch das Erstellen von DNA-Profilen - bei Minderjährigen nicht schwerwiegend gegen diese verschiedenen zwingenden Bestimmungen verstösst? Wie kann er demnach die obligatorische Einführung von biometrischen Pässen und Identitätskarten befürworten? </p><p>2. Die Frist für das Referendum gegen biometrische Pässe lief während der Ferien, damit sind die Chancen auf einen Erfolg gering oder sogar ganz aussichtslos. Zudem wurden einige an Parlamentarierinnen und Parlamentarier gesendete E-Mails blockiert usw. Was wird der Bundesrat, nötigenfalls mit einem dringlichen Beschluss, unternehmen, um in Zukunft die Volksrechte - insbesondere das Initiativ- und Referendumsrecht - zu wahren? Wird er z. B. neue Bestimmungen und Gesetze ausarbeiten, die den Initiativ- und Referendumskomitees eine Verlängerung der Frist um acht Wochen während der Monate Juli und August, um zwei Wochen während Weihnachten und Neujahr und um eine Woche während der Frühlings- bzw. der Herbstferien gewähren?</p><p>3. Es ist erwiesen, dass alle Armeen dieser Welt, unter anderem diejenige der Nato-Staaten und Israels, mit Erfolg biometrische Verfahren zur Geolokalisierung, aber auch für genetische Bestimmungen und Profile, die für die psychologische Kriegsführung, für Sabotageakte und für die Vernichtung feindlicher Truppen verwendet werden können, erforscht haben und diese bereits anwenden. Kann es sich die Schweiz leisten, dass alle gegenwärtigen und zukünftigen Soldatinnen und Soldaten (durch den vollkommen legalen Transfer von Daten, die auf RFID-Karten von Versicherungsgesellschaften und Banken gespeichert sind, oder sei es bei Bedarf mittels "Hacking") in ihrem zivilen Leben irgendwo registriert sind, sodass sie im Falle eines Konflikts keine Chance auf ein Überleben haben?</p><p>4. Verschiedene E-Mails, die vom Referendumskomitee gegen biometrische Pässe und Identitätskarten an die Parlamentarierinnen und Parlamentarier aller Parteien geschickt wurden, wurden mehrmals aus inhaltlichen Gründen und ohne dass die Empfängerinnen und Empfänger darüber informiert wurden, von den grossen Schweizer Internetanbietern blockiert (darunter Swisscom, Sunrise, Cablecom und vor allem der für den Betrieb der Website www.parl.ch zuständige Anbieter Green). Ist der Bundesrat nicht der Meinung, dass dringend gesetzliche Bestimmungen erlassen werden müssen, um zu verhindern, dass private Gesellschaften die Politik in einer vollkommen rechtswidrigen Art und Weise beeinflussen können?</p>
- E-Mail-Gate im Bundeshaus behindert das Referendum gegen biometrische Pässe
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Das Referendum gegen den Bundesbeschluss vom 13. Juni 2008 über die Genehmigung und die Umsetzung des Notenaustauschs zwischen der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft betreffend die Übernahme der Verordnung (EG) Nr. 2252/2004 über biometrische Pässe und Reisedokumente (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands) wurde am 2. Oktober 2008 mit 63 733 gültigen Unterschriften bei der Bundeskanzlei eingereicht und ist damit formell zustande gekommen.</p><p>1. Die Pflicht zur Ausstellung von Pässen mit einem integrierten Chip, auf dem Personendaten (u. a. auch ein Foto und zwei Fingerabdrücke) gespeichert werden, stellt eine Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands dar, über deren Übernahme die Schweiz gestützt auf das Schengen-Assoziierungsabkommen zu entscheiden hat. Auch die USA verlangen für den Verbleib der Schweiz im Visa Waiver Program (VWP) die generelle Einführung von Pässen mit elektronisch gespeicherten biometrischen Daten. Weltweit werden derzeit biometrische Pässe eingeführt. So stellen aktuell bereits 54 Länder biometrische Pässe aus, und es wird erwartet, dass bis Ende 2009 rund 90 Staaten diesen Schritt unternommen haben werden. Alle in den zukünftigen Pässen gespeicherten Fingerabdrücke sind mittels des sogenannten "Extended Access Control (EAC)"-Protokolls gegen unberechtigtes Auslesen geschützt. Der Bundesrat wird zu gegebener Zeit festlegen, welche Länder darauf Zugriff erhalten werden. Weder in der EU noch in der Schweiz wurde bis zum heutigen Zeitpunkt definitiv geregelt, ab welchem Alter die Fingerabdrücke von Kindern in Pässen aufgenommen werden müssen. Es ist davon auszugehen, dass die Altersgrenze für die Aufnahme von Fingerabdrücken zwischen 6 und 12 Jahren liegen wird. Die Aufnahme von DNA-Profilen ist weder international noch national vorgesehen. Sie ist auch nicht Bestandteil der für Reiseausweise massgebenden internationalen Richtlinien der International Civil Aviation Organisation (ICAO). </p><p>Das Parlament hat mit der Anpassung des Ausweisgesetzes nicht über die Einführung von biometrischen Identitätskarten entschieden. Der Bundesrat könnte dies aber gestützt auf das verabschiedete Gesetz später beschliessen, wenn dies internationale Entwicklungen nötig erscheinen lassen.</p><p>2. Mit der Änderung vom 21. Juni 1996 des Bundesgesetzes über die politischen Rechte, in Kraft getreten am 1. April 1997, wurde die Referendumsfrist generell von 90 auf 100 Tage verlängert (Art. 59, AS 1997 754). Damit hat der Gesetzgeber dem Anliegen des Interpellanten, der Garantie der Volksrechte bzw. der Vereinfachung von deren Ausübung, bereits bewusst Rechnung getragen. Trotz entsprechender Anträge hat der Verfassungsgeber zudem die Quoren für die Ausübung von Volksbegehren nicht erhöht, obwohl sich die Anzahl der Stimmberechtigten seit der letzten Festlegung der Quoren um über 1 100 000 oder gut 22 Prozent erhöht hat. Mit Verfassungsänderung vom 9. Februar 2003 haben Volk und Stände beschlossen, die Referendumsfrist von der Gesetzes- auf die Verfassungsstufe anzuheben (Art. 141 BV, AS 2003 1950). </p><p>Die Ferienzeiten differieren von Kanton zu Kanton, teilweise sogar innerhalb des gleichen Kantons sehr stark. Die vorgeschlagenen Massnahmen könnten diesem Umstand daher gar nicht Rechnung tragen. Für Volksinitiativen sieht die Bundesverfassung ohnehin eine Sammelfrist von 18 Monaten vor. Die vorgeschlagenen Massnahmen sind daher zur Erreichung des Zieles weder geeignet noch erforderlich. </p><p>3. Die Verwendung biometrischer Identifikationsmittel in Ausweisen hat mit der Geolokalisation, sei es über Satellitentechnik oder Funk, keinen unmittelbaren Zusammenhang. Schweizerische Armeeangehörige können als Zivilpersonen Besitzer eines biometrischen Passes sein. Eine Personenidentifikation im freien Gelände oder gar die Lokalisation Armeeangehöriger über den biometrischen Pass ist schon wegen der im Pass eingesetzten Technologie, welche für die Kommunikation auf kurze Distanz (20-50 cm) ausgerichtet ist, nicht möglich. </p><p>4. Es ist dem Bundesrat bekannt, dass im E-Mail-Verkehr Nachrichten automatisch als unerlaubte Massenwerbung ("spam") eingestuft und ausgefiltert werden können, sei dies vom Mailprogramm des Anwenders oder bereits vom Internetprovider, der die elektronische Post an den Computer des Anwenders übermittelt. Die Anbieterinnen von Fernmeldediensten müssen gemäss Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe d und Artikel 45a des Fernmeldegesetzes (FMG; SR 784.10) in Verbindung mit Artikel 83 der Verordnung über Fernmeldedienste (FDV; SR 784.101.1) ihre Kundinnen und Kunden vor dem Erhalt unlauterer Massenwerbung schützen, soweit es der Stand der Technik zulässt. Sie dürfen unlautere Massenwerbung unterdrücken. Es kann, insbesondere beim Versand einer Vielzahl gleichlautender E-Mails, vorkommen, dass auch Nachrichten unterdrückt werden, die keine unlautere Massenwerbung darstellen. Es liegt in der Verantwortung der Internetbenutzer bzw. der Teilnehmer am E-Mail-Verkehr, sensible Daten entweder so zu verschlüsseln, dass diese nicht automatisch herausgefiltert werden, oder für die Übermittlung der Daten andere Kommunikationswege zu benutzen, wie z. B. die Post oder Telefax. Der Bundesrat sieht daher keinen Gesetzgebungsbedarf.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>1. Nach Artikel 11 der Bundesverfassung haben Kinder einen Anspruch auf "besonderen Schutz", und verschiedene Bestimmungen des schweizerischen Rechts und des Völkerrechts schützen insbesondere die Privatsphäre. Kann der Bundesrat belegen, dass die Abnahme von Fingerabdrücken - und wahrscheinlich bald auch das Erstellen von DNA-Profilen - bei Minderjährigen nicht schwerwiegend gegen diese verschiedenen zwingenden Bestimmungen verstösst? Wie kann er demnach die obligatorische Einführung von biometrischen Pässen und Identitätskarten befürworten? </p><p>2. Die Frist für das Referendum gegen biometrische Pässe lief während der Ferien, damit sind die Chancen auf einen Erfolg gering oder sogar ganz aussichtslos. Zudem wurden einige an Parlamentarierinnen und Parlamentarier gesendete E-Mails blockiert usw. Was wird der Bundesrat, nötigenfalls mit einem dringlichen Beschluss, unternehmen, um in Zukunft die Volksrechte - insbesondere das Initiativ- und Referendumsrecht - zu wahren? Wird er z. B. neue Bestimmungen und Gesetze ausarbeiten, die den Initiativ- und Referendumskomitees eine Verlängerung der Frist um acht Wochen während der Monate Juli und August, um zwei Wochen während Weihnachten und Neujahr und um eine Woche während der Frühlings- bzw. der Herbstferien gewähren?</p><p>3. Es ist erwiesen, dass alle Armeen dieser Welt, unter anderem diejenige der Nato-Staaten und Israels, mit Erfolg biometrische Verfahren zur Geolokalisierung, aber auch für genetische Bestimmungen und Profile, die für die psychologische Kriegsführung, für Sabotageakte und für die Vernichtung feindlicher Truppen verwendet werden können, erforscht haben und diese bereits anwenden. Kann es sich die Schweiz leisten, dass alle gegenwärtigen und zukünftigen Soldatinnen und Soldaten (durch den vollkommen legalen Transfer von Daten, die auf RFID-Karten von Versicherungsgesellschaften und Banken gespeichert sind, oder sei es bei Bedarf mittels "Hacking") in ihrem zivilen Leben irgendwo registriert sind, sodass sie im Falle eines Konflikts keine Chance auf ein Überleben haben?</p><p>4. Verschiedene E-Mails, die vom Referendumskomitee gegen biometrische Pässe und Identitätskarten an die Parlamentarierinnen und Parlamentarier aller Parteien geschickt wurden, wurden mehrmals aus inhaltlichen Gründen und ohne dass die Empfängerinnen und Empfänger darüber informiert wurden, von den grossen Schweizer Internetanbietern blockiert (darunter Swisscom, Sunrise, Cablecom und vor allem der für den Betrieb der Website www.parl.ch zuständige Anbieter Green). Ist der Bundesrat nicht der Meinung, dass dringend gesetzliche Bestimmungen erlassen werden müssen, um zu verhindern, dass private Gesellschaften die Politik in einer vollkommen rechtswidrigen Art und Weise beeinflussen können?</p>
- E-Mail-Gate im Bundeshaus behindert das Referendum gegen biometrische Pässe
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