Gemeinnützige Uefa?

ShortId
08.3511
Id
20083511
Updated
28.07.2023 12:22
Language
de
Title
Gemeinnützige Uefa?
AdditionalIndexing
28;24;Steuerbefreiung;Unternehmen;Fussball;Gewinn;Besteuerungsgrundlage;Evaluation;Vereinigung;Euro 2008;gemeinnützige Anstalt
1
  • L04K07030306, gemeinnützige Anstalt
  • L05K1107030701, Steuerbefreiung
  • L05K0101010204, Fussball
  • L04K08020302, Evaluation
  • L05K0101030204, Vereinigung
  • L06K010101020401, Euro 2008
  • L06K070302010206, Gewinn
  • L04K07030601, Unternehmen
  • L05K1107030101, Besteuerungsgrundlage
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Uefa gilt als gemeinnützig und ist deshalb steuerbefreit. Die Ausschüttungen der Uefa für die oben aufgezeigten Beispiele sprengen den Rahmen dessen, was als gemeinnützig verstanden wird. Es ist daher im Interesse der Steuergerechtigkeit an der Zeit, die Uefa als das zu nehmen, was sie auch ist: eine Geldmaschine im Interesse jener, die mit und rund um den Fussball Geschäfte machen.</p><p>Der Bundesrat rechnet in der EM-Botschaft (05.091) mit einem Uefa-Gewinn von einer Milliarde Franken aus der Durchführung der Europameisterschaft. Dieser Gewinn kommt durch das Fussballgeschäft zustande. Das dürfte für sich keinen Anspruch auf Steuerbefreiung begründen, sondern eine normale Steuerpflicht.</p><p>Die Uefa muss korrekt besteuert werden. Das kann in Zukunft auch eine teilweise Steuerbefreiung sein. Sollte dies bei weiteren als gemeinnützig deklarierten Institutionen in der Folge zu Fragen führen, soll dies keinen Hinderungsgrund darstellen, sondern vielmehr Ansporn, den Steuerstatus auch dieser Institutionen anzupassen.</p>
  • <p>1. Die Vermarktung von Medienrechten würde für sich allein betrachtet gegen eine Steuerbefreiung aufgrund von Gemeinnützigkeit sprechen. Die Steuerbefreiung der internationalen Sportverbände muss jedoch in einem grösseren Zusammenhang gesehen werden. Der internationale Sport trägt zur Völkerverständigung bei. Sportprogramme sind ein anerkanntes Element der Friedensförderung. Sport vermittelt positive Botschaften und Werte. Dazu gehören Fairplay, Kampf gegen Rassismus und Diskriminierung sowie Förderung der sozialen und kulturellen Integration. Die internationalen Sportverbände wirken als Multiplikatoren und leisten bei der Verbreitung dieser Botschaften einen wichtigen Beitrag. Sie unterstützen nationale und lokale Sportorganisationen und leisten so namentlich in den Entwicklungsländern einen wichtigen Beitrag zur Sportentwicklung.</p><p>Die Bedeutung des Standorts Schweiz für die Verbandsführung des weltweiten Sports ist ausserordentlich. Heute haben 36 internationale Sportverbände (dies sind neben der Fifa und der Uefa auch solche Verbände wie der Europäische Leichtathletik-Verband, der Internationale Ruderverband oder der Internationale Schwimmverband usw.) ihren Sitz in der Schweiz. Hinzu kommen weitere 21 Sportorganisationen - wie etwa das Internationale Olympische Komitee (IOK) -, die sich in der Schweiz niedergelassen haben. Ziel ist es, dass die Schweiz ihre führende Position im Standortwettbewerb auch in Zukunft behaupten kann. Entsprechend setzt sich der Bundesrat für attraktive Rahmenbedingungen der internationalen Sportverbände ein. Diese sind schliesslich auch für die schweizerische Volkswirtschaft ein wichtiger Faktor.</p><p>2. Wie die Beispiele von Bern, Neuenburg und St. Gallen zeigen, werden die Stadienbauten durch Private realisiert und finanziert. Die Mitwirkung von Sportorganisationen beim Bau undbei der Ausgestaltung von Stadien entspringt dem Interesse, der Ausübung und Verbreitung des Sportes den entsprechenden Rahmen bieten zu können. Insofern können auch solche Bauten nicht ausschliesslich Dritten überlassen werden. Ob hingegen eine steuerbefreite Organisation ihre gesamte Tätigkeit tatsächlich dem der Steuerbefreiung zugrunde liegenden Zweck entsprechend ausübt, obliegt der Kontrolle der zuständigen kantonalen Steuerverwaltung. So wäre beispielsweise zu prüfen, ob ein allfälliges überwiegendes Engagement als Generalbauunternehmung noch dem ursprünglichen, als steuerbefreit anerkannten Zweck entspricht.</p><p>3. Die Steuerbefreiung beschränkt sich auf die direkte Bundessteuer. Die übrigen Steuern und Abgaben des Bundes (Mehrwertsteuer usw.) sind davon nicht betroffen. Befreit sind nur die internationalen Organisationen als solche. Nicht befreit sind natürliche Personen (Mitarbeitende, Personen in Gremien, Funktionäre usw.). Ob deren Lohnbezüge angemessen sind, ist für die Steuerbefreiung nicht von zentraler Bedeutung. Wichtig ist, dass der Verbandszweck ausgeübt wird. Die Einführung einer Höchstgrenze ausschliesslich für diese Arbeitstätigkeiten würde eine sachlich nicht gerechtfertigte Sonderbehandlung eines bestimmten Personenkreises bedeuten.</p><p>4. Auf die einzelnen Pflichten der Uefa zur Weiterleitung von Erträgen kann hier nicht eingegangen werden, da diese Informationen dem Steuergeheimnis unterliegen. Generell gilt, dass auf den Statuten basierende oder vertraglich geregelte Weiterleitungen eines "Zentralverbandes" an seine Mitgliederverbände durchaus auch geschäftsmässig begründeten Aufwand darstellen können. Solche Zahlungen erfolgen zudem grundsätzlich aufgrund der Zweckbestimmung der betreffenden Organisation, indem das Erreichen des gemeinsamen Ziels (beispielsweise die Förderung des Sports) auch über die Finanzierung der Mitgliederverbände ermöglicht werden soll.</p><p>5. Der Bundesrat verweist auf seine Antwort vom 5. Dezember 2008 auf die Schreiben der Kantone Waadt und Bern bezüglich der Besteuerung von internationalen Sportverbänden. Danach gilt, was in Ziffer 3 hiervor dargelegt wird.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Uefa wird - wie anderen internationalen Sportverbänden auch - Gemeinnützigkeit bescheinigt. Medienberichten zufolge überprüft dies nun die Eidgenössische Steuerverwaltung. Wir bitten um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wie lässt sich Vermarktung von Medienrechten mit Gemeinnützigkeit begründen?</p><p>2. Mit ihren Einnahmen unterstützt die Uefa auch Stadionbauten. Die Stadien dienen dem professionellen Sport, die Träger der Bauten basieren in der Regel auf privatrechtlichen Strukturen und sind gewinnorientiert. Was ist daran gemeinnützig?</p><p>3. Die verantwortlichen Organe erhalten von der Uefa laut Medienberichten enorme Entschädigungen. Gibt es eine Obergrenze für die Gesamtheit der Bezüge pro Person bei gemeinnützigen Organisationen? Soll eine eingeführt werden? Wie hoch ist sie angesetzt bzw. wäre sie anzusetzen? Begründung?</p><p>4. Inwiefern ist gemeinnützig, wenn die Uefa aus der Euro 2008 über 700 Millionen Franken an die Mitglieder bzw. 200 Millionen Franken an die teilnehmenden Verbände ausschüttet, damit die besten Spieler teilnahmen (die umworbensten verfügen über Millionen-Franken-Verträge)?</p><p>5. Ist der Bundesrat bereit, die Ergebnisse der Überprüfung der Gemeinnützigkeit von internationalen Sportorganisationen durch die ESTV dem Parlament in einem Bericht zu eröffnen? Bis wann ist mit der Publikation zu rechnen?</p>
  • Gemeinnützige Uefa?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Uefa gilt als gemeinnützig und ist deshalb steuerbefreit. Die Ausschüttungen der Uefa für die oben aufgezeigten Beispiele sprengen den Rahmen dessen, was als gemeinnützig verstanden wird. Es ist daher im Interesse der Steuergerechtigkeit an der Zeit, die Uefa als das zu nehmen, was sie auch ist: eine Geldmaschine im Interesse jener, die mit und rund um den Fussball Geschäfte machen.</p><p>Der Bundesrat rechnet in der EM-Botschaft (05.091) mit einem Uefa-Gewinn von einer Milliarde Franken aus der Durchführung der Europameisterschaft. Dieser Gewinn kommt durch das Fussballgeschäft zustande. Das dürfte für sich keinen Anspruch auf Steuerbefreiung begründen, sondern eine normale Steuerpflicht.</p><p>Die Uefa muss korrekt besteuert werden. Das kann in Zukunft auch eine teilweise Steuerbefreiung sein. Sollte dies bei weiteren als gemeinnützig deklarierten Institutionen in der Folge zu Fragen führen, soll dies keinen Hinderungsgrund darstellen, sondern vielmehr Ansporn, den Steuerstatus auch dieser Institutionen anzupassen.</p>
    • <p>1. Die Vermarktung von Medienrechten würde für sich allein betrachtet gegen eine Steuerbefreiung aufgrund von Gemeinnützigkeit sprechen. Die Steuerbefreiung der internationalen Sportverbände muss jedoch in einem grösseren Zusammenhang gesehen werden. Der internationale Sport trägt zur Völkerverständigung bei. Sportprogramme sind ein anerkanntes Element der Friedensförderung. Sport vermittelt positive Botschaften und Werte. Dazu gehören Fairplay, Kampf gegen Rassismus und Diskriminierung sowie Förderung der sozialen und kulturellen Integration. Die internationalen Sportverbände wirken als Multiplikatoren und leisten bei der Verbreitung dieser Botschaften einen wichtigen Beitrag. Sie unterstützen nationale und lokale Sportorganisationen und leisten so namentlich in den Entwicklungsländern einen wichtigen Beitrag zur Sportentwicklung.</p><p>Die Bedeutung des Standorts Schweiz für die Verbandsführung des weltweiten Sports ist ausserordentlich. Heute haben 36 internationale Sportverbände (dies sind neben der Fifa und der Uefa auch solche Verbände wie der Europäische Leichtathletik-Verband, der Internationale Ruderverband oder der Internationale Schwimmverband usw.) ihren Sitz in der Schweiz. Hinzu kommen weitere 21 Sportorganisationen - wie etwa das Internationale Olympische Komitee (IOK) -, die sich in der Schweiz niedergelassen haben. Ziel ist es, dass die Schweiz ihre führende Position im Standortwettbewerb auch in Zukunft behaupten kann. Entsprechend setzt sich der Bundesrat für attraktive Rahmenbedingungen der internationalen Sportverbände ein. Diese sind schliesslich auch für die schweizerische Volkswirtschaft ein wichtiger Faktor.</p><p>2. Wie die Beispiele von Bern, Neuenburg und St. Gallen zeigen, werden die Stadienbauten durch Private realisiert und finanziert. Die Mitwirkung von Sportorganisationen beim Bau undbei der Ausgestaltung von Stadien entspringt dem Interesse, der Ausübung und Verbreitung des Sportes den entsprechenden Rahmen bieten zu können. Insofern können auch solche Bauten nicht ausschliesslich Dritten überlassen werden. Ob hingegen eine steuerbefreite Organisation ihre gesamte Tätigkeit tatsächlich dem der Steuerbefreiung zugrunde liegenden Zweck entsprechend ausübt, obliegt der Kontrolle der zuständigen kantonalen Steuerverwaltung. So wäre beispielsweise zu prüfen, ob ein allfälliges überwiegendes Engagement als Generalbauunternehmung noch dem ursprünglichen, als steuerbefreit anerkannten Zweck entspricht.</p><p>3. Die Steuerbefreiung beschränkt sich auf die direkte Bundessteuer. Die übrigen Steuern und Abgaben des Bundes (Mehrwertsteuer usw.) sind davon nicht betroffen. Befreit sind nur die internationalen Organisationen als solche. Nicht befreit sind natürliche Personen (Mitarbeitende, Personen in Gremien, Funktionäre usw.). Ob deren Lohnbezüge angemessen sind, ist für die Steuerbefreiung nicht von zentraler Bedeutung. Wichtig ist, dass der Verbandszweck ausgeübt wird. Die Einführung einer Höchstgrenze ausschliesslich für diese Arbeitstätigkeiten würde eine sachlich nicht gerechtfertigte Sonderbehandlung eines bestimmten Personenkreises bedeuten.</p><p>4. Auf die einzelnen Pflichten der Uefa zur Weiterleitung von Erträgen kann hier nicht eingegangen werden, da diese Informationen dem Steuergeheimnis unterliegen. Generell gilt, dass auf den Statuten basierende oder vertraglich geregelte Weiterleitungen eines "Zentralverbandes" an seine Mitgliederverbände durchaus auch geschäftsmässig begründeten Aufwand darstellen können. Solche Zahlungen erfolgen zudem grundsätzlich aufgrund der Zweckbestimmung der betreffenden Organisation, indem das Erreichen des gemeinsamen Ziels (beispielsweise die Förderung des Sports) auch über die Finanzierung der Mitgliederverbände ermöglicht werden soll.</p><p>5. Der Bundesrat verweist auf seine Antwort vom 5. Dezember 2008 auf die Schreiben der Kantone Waadt und Bern bezüglich der Besteuerung von internationalen Sportverbänden. Danach gilt, was in Ziffer 3 hiervor dargelegt wird.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Uefa wird - wie anderen internationalen Sportverbänden auch - Gemeinnützigkeit bescheinigt. Medienberichten zufolge überprüft dies nun die Eidgenössische Steuerverwaltung. Wir bitten um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wie lässt sich Vermarktung von Medienrechten mit Gemeinnützigkeit begründen?</p><p>2. Mit ihren Einnahmen unterstützt die Uefa auch Stadionbauten. Die Stadien dienen dem professionellen Sport, die Träger der Bauten basieren in der Regel auf privatrechtlichen Strukturen und sind gewinnorientiert. Was ist daran gemeinnützig?</p><p>3. Die verantwortlichen Organe erhalten von der Uefa laut Medienberichten enorme Entschädigungen. Gibt es eine Obergrenze für die Gesamtheit der Bezüge pro Person bei gemeinnützigen Organisationen? Soll eine eingeführt werden? Wie hoch ist sie angesetzt bzw. wäre sie anzusetzen? Begründung?</p><p>4. Inwiefern ist gemeinnützig, wenn die Uefa aus der Euro 2008 über 700 Millionen Franken an die Mitglieder bzw. 200 Millionen Franken an die teilnehmenden Verbände ausschüttet, damit die besten Spieler teilnahmen (die umworbensten verfügen über Millionen-Franken-Verträge)?</p><p>5. Ist der Bundesrat bereit, die Ergebnisse der Überprüfung der Gemeinnützigkeit von internationalen Sportorganisationen durch die ESTV dem Parlament in einem Bericht zu eröffnen? Bis wann ist mit der Publikation zu rechnen?</p>
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