Belastung der Gewässer durch Biozide
- ShortId
-
08.3514
- Id
-
20083514
- Updated
-
28.07.2023 11:02
- Language
-
de
- Title
-
Belastung der Gewässer durch Biozide
- AdditionalIndexing
-
52;gefährlicher Stoff;Giftstoff;Reinigungsmittel;chemische Verunreinigung;Schadstoff;Farbe und Lack;Wasserverschmutzung
- 1
-
- L05K0602010402, Giftstoff
- L04K06020104, gefährlicher Stoff
- L04K06020101, Schadstoff
- L05K0705010107, Reinigungsmittel
- L04K06020304, Wasserverschmutzung
- L06K070501030202, Farbe und Lack
- L04K06020303, chemische Verunreinigung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Untersuchungen der Eawag und der Empa haben ergeben, dass neben den rund 1500 Tonnen Pflanzenschutzmittel der Landwirtschaft jährlich auch bis zu 300 Tonnen Biozide in Fassadenfarben und Putzen eingesetzt und dass diese Stoffe anschliessend sukzessive ausgewaschen werden. Das Gewässerschutzgesetz verlangt, dass das Abwasser von Dächern und Fassaden in der Regel in den Untergrund versickert wird. So können die Biozide direkt ins Grundwasser gelangen und unsere wichtigste Trinkwasserressource verschmutzen. Mit Biozidrückständen belastetes Fassaden- und Dachwasser kann aber auch via Drainagen oder Regenwasserentlastungskanäle direkt in Bäche gelangen. Selbst in den Kläranlagen werden verschiedene Biozide und Pflanzenschutzmittel offenbar kaum abgebaut. Von einzelnen Wirkstoffen ist bekannt, dass sie bereits in sehr geringen Mengen toxische Effekte für Algen, Wasserpflanzen und Gewässerlebewesen zur Folge haben. Nebst der Konzentration ist auch der "Stoffcocktail" bedenklich. Einzelne Stoffe und ihre Wirkungen sind bekannt; praktisch unbekannt dagegen ist das Zusammenwirken der verschiedenen Stoffe in der Umwelt. </p><p>Die Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) verbietet die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, welche gegen unerwünschte Pflanzen wirken (sogenannte Herbizide), auf Flachdächern. Damit wollte man offensichtlich verhindern, dass diese Herbizide mit dem Dachwasser direkt ins Grundwasser versickern oder in die Bäche eingeleitet werden, weil sie auf den Flachdächern gar nicht abgebaut werden können. Gleichzeitig wird aber zugelassen, dass auf Flachdächern Biozide eingesetzt werden, die als Herbizide wirken.</p>
- <p>1. Der Bundesrat hat Kenntnis von den Untersuchungen der Eawag und der Empa betreffend Biozide in Dachbahnen und Anstrichstoffen. Das UVEK (Bundesamt für Umwelt) hat diese Untersuchungen zwischen 2006 und 2008 finanziell unterstützt.</p><p>2. Das Inverkehrbringen von Biozidprodukten und der Umgang damit sind in der Biozidprodukteverordnung (VBP) vom 18. Mai 2005 geregelt. Die VBP übernimmt inhaltlich die Richtlinie 98/8/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 16. Februar 1998 über das Inverkehrbringen von Biozidprodukten. Gemäss Artikel 3 Absatz 1 VBP dürfen Biozidprodukte nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie zugelassen, registriert oder anerkannt sind. Das Zulassungsverfahren ist mit der EU harmonisiert. Die bioziden Wirkstoffe, die in Fassadenfarben und in Putzen zur Anwendung kommen, werden zurzeit einer ausführlichen Risikobewertung unterzogen. Diese Bewertung wird von den zuständigen Behörden in der EU durchgeführt. Die Resultate der Risikobewertung werden aufzeigen, ob Anpassungen der VBP für Fassadenfarben und Putze notwendig sind.</p><p>3. Gestützt auf die Resultate der obenerwähnten Risikobewertung der Biozidprodukte werden gegebenenfalls Auflagen für die Verwendung eines Produkts erlassen werden, um die Auswirkungen auf die Umwelt zu minimieren. Ein generelles Verbot erscheint zurzeit unverhältnismässig.</p><p>4. Das Bundesamt für Umwelt (Bafu) unterstützt eine Reihe von Forschungsvorhaben, die sich mit der Auswaschung und der Wirkung von "Stoffcocktails" beschäftigen, auch betreffend Fassadenfarben, Putzen und Flachdachabdichtungen. Zudem erarbeitet das Bafu in Zusammenarbeit mit anderen Institutionen Strategien zur Verringerung und Vermeidung von Einträgen organischer Spurenstoffe (u. a. Biozide, Pflanzenschutzmittel) aus der Siedlungsentwässerung und aus anderen Quellen in die Gewässer. Nach wie vor bestehen Kenntnislücken bezüglich Mengen, Eintragspfaden und Vorkommen von Stoffen in den Gewässern sowie bezüglich der Wirkung einzelner Substanzen und komplexer Stoffgemische auf die aquatischen Lebensgemeinschaften. Zielgerichtete Forschungsprojekte in diesem Bereich sind in Planung.</p><p>5. Gestützt auf die Planzenschutzmittelverordnung (PSMV) und die VBP werden Pflanzenschutzmittel und Biozide heute rechtlich gleich behandelt. Der Umgang mit den meisten Biozidprodukten ist jedoch erstmals mit der 2005 in Kraft getretenen VBP überhaupt umfassend gesetzlich geregelt worden. Die volle Wirkung der gesetzlichen Regelung wird damit erst in einigen Jahren zum Tragen kommen. Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln als Herbizide auf Dächern und Terrassen, Strassen, Wegen und Plätzen ist grundsätzlich verboten.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Hat er von den Untersuchungen betreffend Biozide aus dem Siedlungsraum Kenntnis genommen?</p><p>2. Ist er bereit, den Einsatz von Bioziden in Flachdachabdeckungen, Fassadenfarben und Putzen strenger zu regeln bzw. auch entsprechende Verbote zu erlassen?</p><p>3. Ist er bereit, im Bereich der Flachdachabdeckungen dafür zu sorgen, dass (wie bereits der Einsatz von Herbiziden) auch der Einsatz von Bioziden, die wie Herbizide wirken, verboten wird?</p><p>4. Ist er bereit, die Forschung über die Auswaschung und das Wirken der "Stoffcocktails" (auch zusammen mit weiteren Chemikalien wie z. B. Pflanzenschutzmitteln aus der Landwirtschaft oder Lösungsmitteln) zu intensivieren?</p><p>5. Findet er nicht auch, dass Pflanzenschutzmittel und Biozide gesetzlich gleich behandelt werden müssen?</p>
- Belastung der Gewässer durch Biozide
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Untersuchungen der Eawag und der Empa haben ergeben, dass neben den rund 1500 Tonnen Pflanzenschutzmittel der Landwirtschaft jährlich auch bis zu 300 Tonnen Biozide in Fassadenfarben und Putzen eingesetzt und dass diese Stoffe anschliessend sukzessive ausgewaschen werden. Das Gewässerschutzgesetz verlangt, dass das Abwasser von Dächern und Fassaden in der Regel in den Untergrund versickert wird. So können die Biozide direkt ins Grundwasser gelangen und unsere wichtigste Trinkwasserressource verschmutzen. Mit Biozidrückständen belastetes Fassaden- und Dachwasser kann aber auch via Drainagen oder Regenwasserentlastungskanäle direkt in Bäche gelangen. Selbst in den Kläranlagen werden verschiedene Biozide und Pflanzenschutzmittel offenbar kaum abgebaut. Von einzelnen Wirkstoffen ist bekannt, dass sie bereits in sehr geringen Mengen toxische Effekte für Algen, Wasserpflanzen und Gewässerlebewesen zur Folge haben. Nebst der Konzentration ist auch der "Stoffcocktail" bedenklich. Einzelne Stoffe und ihre Wirkungen sind bekannt; praktisch unbekannt dagegen ist das Zusammenwirken der verschiedenen Stoffe in der Umwelt. </p><p>Die Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) verbietet die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, welche gegen unerwünschte Pflanzen wirken (sogenannte Herbizide), auf Flachdächern. Damit wollte man offensichtlich verhindern, dass diese Herbizide mit dem Dachwasser direkt ins Grundwasser versickern oder in die Bäche eingeleitet werden, weil sie auf den Flachdächern gar nicht abgebaut werden können. Gleichzeitig wird aber zugelassen, dass auf Flachdächern Biozide eingesetzt werden, die als Herbizide wirken.</p>
- <p>1. Der Bundesrat hat Kenntnis von den Untersuchungen der Eawag und der Empa betreffend Biozide in Dachbahnen und Anstrichstoffen. Das UVEK (Bundesamt für Umwelt) hat diese Untersuchungen zwischen 2006 und 2008 finanziell unterstützt.</p><p>2. Das Inverkehrbringen von Biozidprodukten und der Umgang damit sind in der Biozidprodukteverordnung (VBP) vom 18. Mai 2005 geregelt. Die VBP übernimmt inhaltlich die Richtlinie 98/8/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 16. Februar 1998 über das Inverkehrbringen von Biozidprodukten. Gemäss Artikel 3 Absatz 1 VBP dürfen Biozidprodukte nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie zugelassen, registriert oder anerkannt sind. Das Zulassungsverfahren ist mit der EU harmonisiert. Die bioziden Wirkstoffe, die in Fassadenfarben und in Putzen zur Anwendung kommen, werden zurzeit einer ausführlichen Risikobewertung unterzogen. Diese Bewertung wird von den zuständigen Behörden in der EU durchgeführt. Die Resultate der Risikobewertung werden aufzeigen, ob Anpassungen der VBP für Fassadenfarben und Putze notwendig sind.</p><p>3. Gestützt auf die Resultate der obenerwähnten Risikobewertung der Biozidprodukte werden gegebenenfalls Auflagen für die Verwendung eines Produkts erlassen werden, um die Auswirkungen auf die Umwelt zu minimieren. Ein generelles Verbot erscheint zurzeit unverhältnismässig.</p><p>4. Das Bundesamt für Umwelt (Bafu) unterstützt eine Reihe von Forschungsvorhaben, die sich mit der Auswaschung und der Wirkung von "Stoffcocktails" beschäftigen, auch betreffend Fassadenfarben, Putzen und Flachdachabdichtungen. Zudem erarbeitet das Bafu in Zusammenarbeit mit anderen Institutionen Strategien zur Verringerung und Vermeidung von Einträgen organischer Spurenstoffe (u. a. Biozide, Pflanzenschutzmittel) aus der Siedlungsentwässerung und aus anderen Quellen in die Gewässer. Nach wie vor bestehen Kenntnislücken bezüglich Mengen, Eintragspfaden und Vorkommen von Stoffen in den Gewässern sowie bezüglich der Wirkung einzelner Substanzen und komplexer Stoffgemische auf die aquatischen Lebensgemeinschaften. Zielgerichtete Forschungsprojekte in diesem Bereich sind in Planung.</p><p>5. Gestützt auf die Planzenschutzmittelverordnung (PSMV) und die VBP werden Pflanzenschutzmittel und Biozide heute rechtlich gleich behandelt. Der Umgang mit den meisten Biozidprodukten ist jedoch erstmals mit der 2005 in Kraft getretenen VBP überhaupt umfassend gesetzlich geregelt worden. Die volle Wirkung der gesetzlichen Regelung wird damit erst in einigen Jahren zum Tragen kommen. Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln als Herbizide auf Dächern und Terrassen, Strassen, Wegen und Plätzen ist grundsätzlich verboten.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Hat er von den Untersuchungen betreffend Biozide aus dem Siedlungsraum Kenntnis genommen?</p><p>2. Ist er bereit, den Einsatz von Bioziden in Flachdachabdeckungen, Fassadenfarben und Putzen strenger zu regeln bzw. auch entsprechende Verbote zu erlassen?</p><p>3. Ist er bereit, im Bereich der Flachdachabdeckungen dafür zu sorgen, dass (wie bereits der Einsatz von Herbiziden) auch der Einsatz von Bioziden, die wie Herbizide wirken, verboten wird?</p><p>4. Ist er bereit, die Forschung über die Auswaschung und das Wirken der "Stoffcocktails" (auch zusammen mit weiteren Chemikalien wie z. B. Pflanzenschutzmitteln aus der Landwirtschaft oder Lösungsmitteln) zu intensivieren?</p><p>5. Findet er nicht auch, dass Pflanzenschutzmittel und Biozide gesetzlich gleich behandelt werden müssen?</p>
- Belastung der Gewässer durch Biozide
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