Politisches Kräfteringen vor Sicherheit

ShortId
08.3526
Id
20083526
Updated
28.07.2023 05:44
Language
de
Title
Politisches Kräfteringen vor Sicherheit
AdditionalIndexing
48;Ostschweiz;Verkehrssicherheit;Flughafen;Fluglinie;Beförderung auf dem Luftweg;Luftverkehrskontrolle;Luftverkehr
1
  • L03K180401, Beförderung auf dem Luftweg
  • L04K18040104, Luftverkehr
  • L04K18020203, Verkehrssicherheit
  • L04K18040101, Flughafen
  • L05K1802040301, Luftverkehrskontrolle
  • L07K08070102010703, Ostschweiz
  • L04K18040102, Fluglinie
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Das Zugangsgesuch der Region Ost betreffend Sicherheitsbericht zum ILS-Anflug auf Piste 28 des Flughafens Zürich wurde vom Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) mit der Begründung abgelehnt, dass diese Sicherheitsberichte vertrauliche Daten des Flugsicherungsunternehmens enthalten. Das Bazl hat der Region Ost indessen eine von Skyguide erstellte Zusammenfassung der Sicherheitsprüfung betreffend ILS 28 zugestellt. Die Gesuchstellerin hat daraufhin, gestützt auf Artikel 13 des Bundesgesetzes über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung (Öffentlichkeitsgesetz, BGÖ; SR 152.3), ein zurzeit noch hängiges Schlichtungsverfahren beim Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten eingeleitet, in dessen Rahmen die Geheimhaltungsinteressen der Behörden und das Informationsinteresse der Region Ost abzuwägen sein werden.</p><p>2. Die in Variante J optimiert aufgeführten Flugverfahren werden - wie alle neuen An- und Abflugverfahren - einer umfassenden Sicherheitsüberprüfung unterzogen. Erst wenn die massgebenden Sicherheitsnachweise vorliegen und geprüft wurden, wird ein solches Verfahren gutgeheissen. Zu beachten ist, dass sich die bei der Variante J optimiert geplanten An- und Abflugverfahren von den heute praktizierten Verfahren unterscheiden.</p><p>3. Für alle neuen An- und Abflugverfahren ist ein Sicherheitsnachweis erforderlich. Ein solcher ist auch für die heute gebräuchlichen An- und Abflugverfahren für die Piste 28 erbracht worden. Diese An- und Abflugverfahren sind nach den Normen der Internationalen Zivilluftfahrtbehörde (ICAO; DOC. 8168) erstellt worden und erfüllen die einschlägigen internationalen Regelungen. Die An- und Abflugrouten befinden sich im kontrollierten Luftraum, werden nach Instrumentenflugregeln beflogen und per Radar überwacht. Es widerspricht keineswegs internationalen Standards, dass sich An- und Abflugwege kreuzen; sie werden indessen durch Höhen- und Seitenbeschränkungen separiert und kreuzen sich daher nie auf gleicher Höhe.</p><p>4. Den Gemeinden steht selbstverständlich die Zusammenfassung der von Skyguide hinsichtlich ILS 28 erstellten Sicherheitsüberprüfung zur Verfügung. Überdies sind die An- und Abflugrouten im Luftfahrthandbuch der Schweiz (AIP) publiziert. Es steht den Gemeinden somit frei, gestützt darauf eine Risikobeurteilung vorzunehmen.</p><p>5. Die Gewichtung der Sicherheit im Vergleich zu den wirtschaftlichen Interessen erfolgt im Rahmen einer umfassenden Nachhaltigkeitsprüfung. Diese bildet die Grundlage der schweizerischen Luftfahrtpolitik und besteht nach dem Bericht des Bundesrates über die Luftfahrtpolitik der Schweiz vom 10. Dezember 2004 aus den drei Pfeilern wirtschaftliche Effizienz, gesellschaftliche Solidarität und Schutz der natürlichen Umwelt (BBl 2005 1781, 1799). Allen drei Aspekten kommt grundsätzlich das gleiche Gewicht zu. Dabei muss aber in jedem Fall ein im europäischen Quervergleich hochstehender Sicherheitsstandard gewährleistet sein. Deshalb verfolgt das Bazl den Grundsatz "safety first".</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Luftraum über der Ostschweiz erfuhr in den letzten Jahren grosse Änderungen der Nutzung durch die zivile Luftfahrt im Umfeld des Flughafens Zürich-Kloten. Es gibt neue Ostan- und -abflugwege, bedingt durch die Verlegung des Warteraums Amiki in die Ostschweiz und die Einführung des Instrumentenlandesystems (ILS) für die Piste 28. Der neue ILS-Anflug ab 2006 führte dazu, dass sich An- und Abflugwege neu über der Ostschweiz kreuzen, was von Fluglotsen in einem Schreiben kritisiert wurde. Der Luftraum über dem Hinterthurgau musste für die zivile Luftfahrt gesenkt werden. Es kommt zu gegenläufigen Flugbewegungen mit Kollisionsrisiken. Die von den Kantonen Thurgau und St. Gallen finanzierte Lärmmessung mit Erfassung der Überflughöhe registriert über der Messstelle auf der gleichen Flughöhe sowohl an- als auch abfliegende Flugzeuge. Die Behördenorganisation "Region Ost" hat in einem offenen Brief an Bundesrat Leuenberger die mangelnde Sicherheit der Ostanflüge thematisiert. Seit dem Flugzeugabsturz in Bassersdorf sind kritische Stimmen nicht verstummt, die vor erheblichen Sicherheitsrisiken warnen, welche mit Landungen aus Osten auf die Piste 28 verbunden sind. Untermauert werden diese Sicherheitsbedenken dadurch, dass das ILS für den Ostanflug bis heute über keine Kategorisierung verfügt, was unüblich ist. Der Region Ost wurde auf eine entsprechende Anfrage kein umfassender Zugang zum Sicherheitsbericht für dieses Anflugverfahren gewährt. Im SIL-Prozess soll die Variante J optimiert, mit einer Verlängerung der Piste 28 und mit wesentlich mehr Ostanflügen, weiterverfolgt werden. Damit würde der historisch gewachsene Flugbetrieb weiter über den Osten verlagert. Es stellen sich folgende Fragen:</p><p>1. Wieso wurde der Region Ost kein umfassender Zugang zum Sicherheitsbericht für das neue ILS-Anflugverfahren betreffend die Piste 28 gewährt?</p><p>2. Wie legitimiert sich die Weiterverfolgung der Variante J optimiert im SIL-Prozess aus Sicht der Sicherheit? </p><p>3. Gibt es einen Sicherheitsbericht zu den sich über der Ostschweiz kreuzenden An- und Abflugwegen?</p><p>4. Wie sollen die betroffenen Gemeinden die nötigen Sicherheitsdispositive erstellen, wenn sie die Risiken nicht kennen?</p><p>5. Wie wird die Sicherheit im Vergleich zu wirtschaftlichen Interessen des Flughafens im Entscheidungsprozess gewichtet?</p>
  • Politisches Kräfteringen vor Sicherheit
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Das Zugangsgesuch der Region Ost betreffend Sicherheitsbericht zum ILS-Anflug auf Piste 28 des Flughafens Zürich wurde vom Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) mit der Begründung abgelehnt, dass diese Sicherheitsberichte vertrauliche Daten des Flugsicherungsunternehmens enthalten. Das Bazl hat der Region Ost indessen eine von Skyguide erstellte Zusammenfassung der Sicherheitsprüfung betreffend ILS 28 zugestellt. Die Gesuchstellerin hat daraufhin, gestützt auf Artikel 13 des Bundesgesetzes über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung (Öffentlichkeitsgesetz, BGÖ; SR 152.3), ein zurzeit noch hängiges Schlichtungsverfahren beim Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten eingeleitet, in dessen Rahmen die Geheimhaltungsinteressen der Behörden und das Informationsinteresse der Region Ost abzuwägen sein werden.</p><p>2. Die in Variante J optimiert aufgeführten Flugverfahren werden - wie alle neuen An- und Abflugverfahren - einer umfassenden Sicherheitsüberprüfung unterzogen. Erst wenn die massgebenden Sicherheitsnachweise vorliegen und geprüft wurden, wird ein solches Verfahren gutgeheissen. Zu beachten ist, dass sich die bei der Variante J optimiert geplanten An- und Abflugverfahren von den heute praktizierten Verfahren unterscheiden.</p><p>3. Für alle neuen An- und Abflugverfahren ist ein Sicherheitsnachweis erforderlich. Ein solcher ist auch für die heute gebräuchlichen An- und Abflugverfahren für die Piste 28 erbracht worden. Diese An- und Abflugverfahren sind nach den Normen der Internationalen Zivilluftfahrtbehörde (ICAO; DOC. 8168) erstellt worden und erfüllen die einschlägigen internationalen Regelungen. Die An- und Abflugrouten befinden sich im kontrollierten Luftraum, werden nach Instrumentenflugregeln beflogen und per Radar überwacht. Es widerspricht keineswegs internationalen Standards, dass sich An- und Abflugwege kreuzen; sie werden indessen durch Höhen- und Seitenbeschränkungen separiert und kreuzen sich daher nie auf gleicher Höhe.</p><p>4. Den Gemeinden steht selbstverständlich die Zusammenfassung der von Skyguide hinsichtlich ILS 28 erstellten Sicherheitsüberprüfung zur Verfügung. Überdies sind die An- und Abflugrouten im Luftfahrthandbuch der Schweiz (AIP) publiziert. Es steht den Gemeinden somit frei, gestützt darauf eine Risikobeurteilung vorzunehmen.</p><p>5. Die Gewichtung der Sicherheit im Vergleich zu den wirtschaftlichen Interessen erfolgt im Rahmen einer umfassenden Nachhaltigkeitsprüfung. Diese bildet die Grundlage der schweizerischen Luftfahrtpolitik und besteht nach dem Bericht des Bundesrates über die Luftfahrtpolitik der Schweiz vom 10. Dezember 2004 aus den drei Pfeilern wirtschaftliche Effizienz, gesellschaftliche Solidarität und Schutz der natürlichen Umwelt (BBl 2005 1781, 1799). Allen drei Aspekten kommt grundsätzlich das gleiche Gewicht zu. Dabei muss aber in jedem Fall ein im europäischen Quervergleich hochstehender Sicherheitsstandard gewährleistet sein. Deshalb verfolgt das Bazl den Grundsatz "safety first".</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Luftraum über der Ostschweiz erfuhr in den letzten Jahren grosse Änderungen der Nutzung durch die zivile Luftfahrt im Umfeld des Flughafens Zürich-Kloten. Es gibt neue Ostan- und -abflugwege, bedingt durch die Verlegung des Warteraums Amiki in die Ostschweiz und die Einführung des Instrumentenlandesystems (ILS) für die Piste 28. Der neue ILS-Anflug ab 2006 führte dazu, dass sich An- und Abflugwege neu über der Ostschweiz kreuzen, was von Fluglotsen in einem Schreiben kritisiert wurde. Der Luftraum über dem Hinterthurgau musste für die zivile Luftfahrt gesenkt werden. Es kommt zu gegenläufigen Flugbewegungen mit Kollisionsrisiken. Die von den Kantonen Thurgau und St. Gallen finanzierte Lärmmessung mit Erfassung der Überflughöhe registriert über der Messstelle auf der gleichen Flughöhe sowohl an- als auch abfliegende Flugzeuge. Die Behördenorganisation "Region Ost" hat in einem offenen Brief an Bundesrat Leuenberger die mangelnde Sicherheit der Ostanflüge thematisiert. Seit dem Flugzeugabsturz in Bassersdorf sind kritische Stimmen nicht verstummt, die vor erheblichen Sicherheitsrisiken warnen, welche mit Landungen aus Osten auf die Piste 28 verbunden sind. Untermauert werden diese Sicherheitsbedenken dadurch, dass das ILS für den Ostanflug bis heute über keine Kategorisierung verfügt, was unüblich ist. Der Region Ost wurde auf eine entsprechende Anfrage kein umfassender Zugang zum Sicherheitsbericht für dieses Anflugverfahren gewährt. Im SIL-Prozess soll die Variante J optimiert, mit einer Verlängerung der Piste 28 und mit wesentlich mehr Ostanflügen, weiterverfolgt werden. Damit würde der historisch gewachsene Flugbetrieb weiter über den Osten verlagert. Es stellen sich folgende Fragen:</p><p>1. Wieso wurde der Region Ost kein umfassender Zugang zum Sicherheitsbericht für das neue ILS-Anflugverfahren betreffend die Piste 28 gewährt?</p><p>2. Wie legitimiert sich die Weiterverfolgung der Variante J optimiert im SIL-Prozess aus Sicht der Sicherheit? </p><p>3. Gibt es einen Sicherheitsbericht zu den sich über der Ostschweiz kreuzenden An- und Abflugwegen?</p><p>4. Wie sollen die betroffenen Gemeinden die nötigen Sicherheitsdispositive erstellen, wenn sie die Risiken nicht kennen?</p><p>5. Wie wird die Sicherheit im Vergleich zu wirtschaftlichen Interessen des Flughafens im Entscheidungsprozess gewichtet?</p>
    • Politisches Kräfteringen vor Sicherheit

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