Sistierung der Inkraftsetzung des Stromversorgungsgesetzes

ShortId
08.3528
Id
20083528
Updated
28.07.2023 10:46
Language
de
Title
Sistierung der Inkraftsetzung des Stromversorgungsgesetzes
AdditionalIndexing
66;Elektrizitätsmarkt;Stromversorgung;Energiepreis;Preissteigerung;elektrische Energie;Inkrafttreten des Gesetzes;Vollzug von Beschlüssen
1
  • L04K17030302, Elektrizitätsmarkt
  • L06K170101060701, Stromversorgung
  • L05K1701010605, Energiepreis
  • L04K17030301, elektrische Energie
  • L06K050301010204, Inkrafttreten des Gesetzes
  • L04K11050502, Preissteigerung
  • L03K080703, Vollzug von Beschlüssen
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das neue StromVG bringt nicht etwa eine Liberalisierung, sondern eine steigende Regulierung. Das StromVG steht für mehr Staat, mehr Bürokratie und höhere Abgaben. Es soll nach aktuellem Beschluss am 1. Januar 2009 in Kraft treten und wird zu massiven Strompreiserhöhungen führen. Dies ist schädlich für die Wirtschaft, insbesondere da im Zuge der massiven weltweiten Verwerfungen im Finanzbereich mit einer starken Konjunkturabkühlung gerechnet wird. Die Strompreiserhöhungen treffen Unternehmen und Privathaushalte im dümmsten Moment.</p><p>Weiter muss festgestellt werden, dass die Voraussetzungen für die Inkraftsetzung des StromVG überhaupt nicht erfüllt sind. Die Elektrizitätskommission sucht noch gut drei Monate vor dem Termin für die Inkraftsetzung intensiv nach zahlreichen Fachleuten: Juristinnen und Juristen, Ökonominnen und Ökonomen, Ingenieurinnen und Ingenieure. Es ist klar, dass diese Behörde ihre Arbeit nicht rechtzeitig aufnehmen können wird.</p><p>Schliesslich gibt eine Verschiebung der Inkraftsetzung die Gelegenheit, das gewählte Modell nochmals zu hinterfragen. Die von der SVP abgelehnte Schaffung einer Netzgesellschaft ist für den Grossteil der eintretenden Preiserhöhungen verantwortlich. Will der Bundesrat wirklich an dieser Netzgesellschaft festhalten, oder sollte er nicht dem Parlament beantragen, darauf zu verzichten? Mit der Verschiebung könnte der Bundesrat solche Überlegungen vertieft anstellen und dazu beitragen, dass der schweizerische Strommarkt durch ein genügend ausgereiftes Gesetz bestimmt wird.</p>
  • <p>Wird das Stromversorgungsgesetz ausser Kraft gesetzt, führt dies nicht automatisch zu günstigeren Tarifen. Im Gegenteil: Die bisherigen Tarife, welche häufig durch ein Gemeinwesen verabschiedet worden sind, bleiben bestehen und können nicht durch die Eidgenössische Elektrizitätskommission (Elcom) überprüft und abgesenkt werden. Die Mittel des Preisüberwachers sind viel schwächer. Er hat gegenüber dem Gemeinwesen lediglich ein Empfehlungsrecht und kann eine Absenkung der Tarife nicht wie die Elcom durch Verfügung erzwingen. Die Ausserkraftsetzung der Stromversorgungsgesetzgebung führt auch nicht dazu, dass die vom Gemeinwesen erhobenen Abgaben und Leistungen verringert werden. Eine Verringerung dieser Abgaben und Leistungen steht in der alleinigen Kompetenz der Kantone und Gemeinden. Eine solche Ausserkraftsetzung würde schliesslich nicht bedeuten, dass eine allfällige Aufwertung der Netze und zweite Abschreibung rückgängig gemacht würden. Ohne Stromversorgungsgesetzgebung wird es noch schwieriger, gegen solche Aufwertungen vorzugehen.</p><p>Auf der Grundlage verschiedener Gespräche mit Vertretern der Strombranche sowie weiterer Abklärungen auch bei den Kantonen und Gemeinden hat das UVEK dem Bundesrat einen Entwurf zur Revision der Stromversorgungsverordnung (StromVV) unterbreitet. Der Entwurf enthält praxistaugliche und kurzfristig wirksame Massnahmen zur Reduktion der von der Strombranche angekündigten Strompreiserhöhungen per 1. Januar 2009. Am 5. Dezember 2008 und am 12. Dezember 2008 hat der Bundesrat der Vorlage zugestimmt.</p><p>Dem Bundesrat war es ein Anliegen, dass mit dieser Revision der StromVV die laufenden Untersuchungen der Elcom nicht behindert oder gestoppt werden, da auch die Entscheide des Regulators zu weiteren Absenkungen der Preise führen können. Mit der nun beschlossenen Revision der StromVV und mit den darauf basierenden Entscheidungen der Elcom kann das Ziel, die Strompreiserhöhungen per Anfang 2009 um durchschnittlich 40 Prozent zu senken, erreicht werden.</p><p>Die Revision der StromVV ist ein erster Schritt in die richtige Richtung, um die Herausforderungen eines umfassenden Systemwechsels erfolgreich zu bewältigen. Weitere Anpassungen werden sicher nötig sein. Mittelfristig ist aufgrund der Erkenntnisse aus der Marktöffnung und auf der Basis eingehender Analysen eine Änderung des Stromversorgungsgesetzes ins Auge zu fassen. Dabei stehen folgende Themen im Vordergrund:</p><p>- die Möglichkeit einer Ex-ante-Regulierung, also der vorgängigen Genehmigung der Tarife durch die Elcom (heute ex post);</p><p>- der Übergang zu einer Anreizregulierung, welche die Unternehmen zu mehr Effizienz animiert;</p><p>- die Anpassung der Sanktionsmöglichkeiten der Elcom;</p><p>- die Stärkung der Unabhängigkeit der nationalen Netzgesellschaft Swissgrid;</p><p>- Berichterstattung über Abgaben und Leistungen an die Gemeinwesen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, die Inkraftsetzung des Stromversorgungsgesetzes (StromVG) bis auf Weiteres zu sistieren.</p>
  • Sistierung der Inkraftsetzung des Stromversorgungsgesetzes
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das neue StromVG bringt nicht etwa eine Liberalisierung, sondern eine steigende Regulierung. Das StromVG steht für mehr Staat, mehr Bürokratie und höhere Abgaben. Es soll nach aktuellem Beschluss am 1. Januar 2009 in Kraft treten und wird zu massiven Strompreiserhöhungen führen. Dies ist schädlich für die Wirtschaft, insbesondere da im Zuge der massiven weltweiten Verwerfungen im Finanzbereich mit einer starken Konjunkturabkühlung gerechnet wird. Die Strompreiserhöhungen treffen Unternehmen und Privathaushalte im dümmsten Moment.</p><p>Weiter muss festgestellt werden, dass die Voraussetzungen für die Inkraftsetzung des StromVG überhaupt nicht erfüllt sind. Die Elektrizitätskommission sucht noch gut drei Monate vor dem Termin für die Inkraftsetzung intensiv nach zahlreichen Fachleuten: Juristinnen und Juristen, Ökonominnen und Ökonomen, Ingenieurinnen und Ingenieure. Es ist klar, dass diese Behörde ihre Arbeit nicht rechtzeitig aufnehmen können wird.</p><p>Schliesslich gibt eine Verschiebung der Inkraftsetzung die Gelegenheit, das gewählte Modell nochmals zu hinterfragen. Die von der SVP abgelehnte Schaffung einer Netzgesellschaft ist für den Grossteil der eintretenden Preiserhöhungen verantwortlich. Will der Bundesrat wirklich an dieser Netzgesellschaft festhalten, oder sollte er nicht dem Parlament beantragen, darauf zu verzichten? Mit der Verschiebung könnte der Bundesrat solche Überlegungen vertieft anstellen und dazu beitragen, dass der schweizerische Strommarkt durch ein genügend ausgereiftes Gesetz bestimmt wird.</p>
    • <p>Wird das Stromversorgungsgesetz ausser Kraft gesetzt, führt dies nicht automatisch zu günstigeren Tarifen. Im Gegenteil: Die bisherigen Tarife, welche häufig durch ein Gemeinwesen verabschiedet worden sind, bleiben bestehen und können nicht durch die Eidgenössische Elektrizitätskommission (Elcom) überprüft und abgesenkt werden. Die Mittel des Preisüberwachers sind viel schwächer. Er hat gegenüber dem Gemeinwesen lediglich ein Empfehlungsrecht und kann eine Absenkung der Tarife nicht wie die Elcom durch Verfügung erzwingen. Die Ausserkraftsetzung der Stromversorgungsgesetzgebung führt auch nicht dazu, dass die vom Gemeinwesen erhobenen Abgaben und Leistungen verringert werden. Eine Verringerung dieser Abgaben und Leistungen steht in der alleinigen Kompetenz der Kantone und Gemeinden. Eine solche Ausserkraftsetzung würde schliesslich nicht bedeuten, dass eine allfällige Aufwertung der Netze und zweite Abschreibung rückgängig gemacht würden. Ohne Stromversorgungsgesetzgebung wird es noch schwieriger, gegen solche Aufwertungen vorzugehen.</p><p>Auf der Grundlage verschiedener Gespräche mit Vertretern der Strombranche sowie weiterer Abklärungen auch bei den Kantonen und Gemeinden hat das UVEK dem Bundesrat einen Entwurf zur Revision der Stromversorgungsverordnung (StromVV) unterbreitet. Der Entwurf enthält praxistaugliche und kurzfristig wirksame Massnahmen zur Reduktion der von der Strombranche angekündigten Strompreiserhöhungen per 1. Januar 2009. Am 5. Dezember 2008 und am 12. Dezember 2008 hat der Bundesrat der Vorlage zugestimmt.</p><p>Dem Bundesrat war es ein Anliegen, dass mit dieser Revision der StromVV die laufenden Untersuchungen der Elcom nicht behindert oder gestoppt werden, da auch die Entscheide des Regulators zu weiteren Absenkungen der Preise führen können. Mit der nun beschlossenen Revision der StromVV und mit den darauf basierenden Entscheidungen der Elcom kann das Ziel, die Strompreiserhöhungen per Anfang 2009 um durchschnittlich 40 Prozent zu senken, erreicht werden.</p><p>Die Revision der StromVV ist ein erster Schritt in die richtige Richtung, um die Herausforderungen eines umfassenden Systemwechsels erfolgreich zu bewältigen. Weitere Anpassungen werden sicher nötig sein. Mittelfristig ist aufgrund der Erkenntnisse aus der Marktöffnung und auf der Basis eingehender Analysen eine Änderung des Stromversorgungsgesetzes ins Auge zu fassen. Dabei stehen folgende Themen im Vordergrund:</p><p>- die Möglichkeit einer Ex-ante-Regulierung, also der vorgängigen Genehmigung der Tarife durch die Elcom (heute ex post);</p><p>- der Übergang zu einer Anreizregulierung, welche die Unternehmen zu mehr Effizienz animiert;</p><p>- die Anpassung der Sanktionsmöglichkeiten der Elcom;</p><p>- die Stärkung der Unabhängigkeit der nationalen Netzgesellschaft Swissgrid;</p><p>- Berichterstattung über Abgaben und Leistungen an die Gemeinwesen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, die Inkraftsetzung des Stromversorgungsgesetzes (StromVG) bis auf Weiteres zu sistieren.</p>
    • Sistierung der Inkraftsetzung des Stromversorgungsgesetzes

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