NFA. Hundertprozentige Kompensation für den Kanton St. Gallen

ShortId
08.3530
Id
20083530
Updated
24.06.2025 23:51
Language
de
Title
NFA. Hundertprozentige Kompensation für den Kanton St. Gallen
AdditionalIndexing
24;Kompensationshandel;Zahlung;St. Gallen (Kanton);Finanzausgleich
1
  • L04K11080202, Finanzausgleich
  • L05K0703020209, Zahlung
  • L05K0301010116, St. Gallen (Kanton)
  • L05K0701020306, Kompensationshandel
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Dem Kanton St. Gallen sind aufgrund eines Berechnungsfehlers 85 Millionen Franken beim neuen Finanzausgleich entgangen. Seither ist ein Verteilkampf zwischen den betroffenen Kantonen und dem Bund losgetreten worden. Der Kanton St. Gallen hat sogar bereits eine Klage eingereicht.</p><p>Die einfachste, fairste und zudem für den Bund kostenneutrale Lösung ist es, die nichtgeleisteten Beiträge mittels der Ausgleichszahlungen 2009 sowie 2010 zu kompensieren.</p>
  • <p>Der Bundesrat wird im Rahmen der Teilrevision der Finanzausgleichsverordnung vom 7. November 2007 (SR 613.21) den Berechnungsfehler rückwirkend - d. h. durch Verrechnung mit den Ausgleichszahlungen der nächsten drei Jahre - zugunsten des Kantons St. Gallen vollumfänglich ausgleichen und damit eine regelkonforme Verteilung der Ausgleichsmittel sicherstellen. Zu leisten haben die Korrektur jene Kantone, die 2008 entsprechend zu viel Finanzausgleich erhalten.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die dem Kanton St. Gallen zu wenig ausbezahlten 85 NFA-Millionen über die Ausgleichszahlungen 2009/10 zu 100 Prozent zu kompensieren.</p>
  • NFA. Hundertprozentige Kompensation für den Kanton St. Gallen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Dem Kanton St. Gallen sind aufgrund eines Berechnungsfehlers 85 Millionen Franken beim neuen Finanzausgleich entgangen. Seither ist ein Verteilkampf zwischen den betroffenen Kantonen und dem Bund losgetreten worden. Der Kanton St. Gallen hat sogar bereits eine Klage eingereicht.</p><p>Die einfachste, fairste und zudem für den Bund kostenneutrale Lösung ist es, die nichtgeleisteten Beiträge mittels der Ausgleichszahlungen 2009 sowie 2010 zu kompensieren.</p>
    • <p>Der Bundesrat wird im Rahmen der Teilrevision der Finanzausgleichsverordnung vom 7. November 2007 (SR 613.21) den Berechnungsfehler rückwirkend - d. h. durch Verrechnung mit den Ausgleichszahlungen der nächsten drei Jahre - zugunsten des Kantons St. Gallen vollumfänglich ausgleichen und damit eine regelkonforme Verteilung der Ausgleichsmittel sicherstellen. Zu leisten haben die Korrektur jene Kantone, die 2008 entsprechend zu viel Finanzausgleich erhalten.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die dem Kanton St. Gallen zu wenig ausbezahlten 85 NFA-Millionen über die Ausgleichszahlungen 2009/10 zu 100 Prozent zu kompensieren.</p>
    • NFA. Hundertprozentige Kompensation für den Kanton St. Gallen

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