Pädophilieskandal bei der SRG SSR und Verschwendung öffentlicher Gelder
- ShortId
-
08.3539
- Id
-
20083539
- Updated
-
27.07.2023 21:34
- Language
-
de
- Title
-
Pädophilieskandal bei der SRG SSR und Verschwendung öffentlicher Gelder
- AdditionalIndexing
-
12;Angestellte/r;Kostenrechnung;Jugendschutz;RSR;sexuelle Gewalt
- 1
-
- L04K01040206, Jugendschutz
- L06K050102010305, sexuelle Gewalt
- L07K12020501080201, RSR
- L05K0702020202, Angestellte/r
- L05K0703020201, Kostenrechnung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat sich über den Fall des entlassenen Informatikers der Radio Suisse Romande (RSR) informieren lassen und sich dabei vergewissert, dass alle notwendigen Schritte für die vollständige Aufklärung des Vorfalles in die Wege geleitet worden sind.</p><p>Die Angelegenheit ist gegenwärtig vor verschiedenen Zivil- und Strafgerichten hängig. Die zuständigen Behörden und Institutionen haben die notwendigen Massnahmen ergriffen, um den Sachverhalt zu klären und fehlbare Personen zur Verantwortung zu ziehen. Vor diesem Hintergrund sieht der Bundesrat keinen Handlungsbedarf; er greift insbesondere nicht in laufende Verfahren ein.</p><p>Als Konzessionsbehörde der SRG könnte der Bundesrat angesprochen sein, sofern Umstände auftreten sollten, welche die Umsetzung des im Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) sowie in der SRG-Konzession vom 28. November 2007 umschriebenen Leistungsauftrages gefährden könnten. Es besteht jedoch kein Grund für eine solche Annahme. Der Bundesrat verweist in diesem Zusammenhang auf die verfassungsrechtlich garantierte Organisationsautonomie, welche die Verantwortung für die Führung des Personals ausschliesslich der SRG überträgt.</p><p>Was die im Vorstoss angesprochenen finanziellen Aspekte betrifft, weist der Bundesrat darauf hin, dass die SRG nach Artikel 35 RTVG zur wirtschaftlichen und bestimmungsgemässen Verwendung ihrer Mittel verpflichtet ist. Ausserdem unterliegt die SRG gemäss Artikel 36 RTVG der Finanzaufsicht das UVEK. Das Departement kann bei der Finanzprüfung allenfalls die Eidgenössische Finanzkontrolle beiziehen. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die rechtlichen Grundlagen ausreichen, um auch im konkreten Fall eine effiziente Aufsicht über die Verwendung der finanziellen Mittel durch die SRG zu gewährleisten.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die ausserordentlichen Ausgaben der Direktion der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG SSR) für die Bearbeitung des Falles "Jorge Resende", der vor einem Jahr von sich reden machte, belaufen sich unterdessen auf mehrere Millionen Franken. Das Geld wurde insbesondere für Folgendes ausgegeben:</p><p>- Es wurde versucht, Herrn Resende zum Schweigen zu bringen. Dieser ist jedoch nicht an einem "goldenen Fallschirm", einer Abgangsentschädigung mit fünfstelligem Betrag, interessiert, sondern wünscht nur seine Wiederaufnahme in das Unternehmen und die Rehabilitierung seiner Person.</p><p>- Dem gekündigten Mitarbeiter, der über 300 pornografische Aufnahmen auf seinem Computer gespeichert hatte, wurde eine Abfindung bezahlt. Auf den Bildern waren Schweizer Kinder zu sehen, von denen einige wahrscheinlich immer noch in den Händen ihrer Peiniger sind.</p><p>- Die Kosten für die aussergerichtliche Untersuchung des ehemaligen Kantonsrichters Jacques Reymond wurden übernommen. Die Schlussfolgerungen dieser Untersuchung, zumindest einige davon, waren für Herrn Resende diffamierend.</p><p>- Auch für die Dienste des Spezialisten R. P. eines renommierten Kommunikationsberatungsunternehmens wurden die Kosten bezahlt. Dieser wurde insbesondere damit beauftragt, als "verdeckter Ermittler" auf der Website der Familie Resende usw. den ehemaligen vorbildlichen Mitarbeiter einzuschüchtern und psychisch zu destabilisieren.</p><p>- Zudem wurde Geld ausgegeben für die Stunden, in denen auf Kosten der zu erledigenden Arbeit zahlreiche interne Sitzungen abgehalten wurden. Die einzelnen Abteilungen von Radio Suisse Romande (RSR) wurden nacheinander zu diesen Sitzungen einberufen, die zum Ziel hatten, jede Solidarisierung mit Herrn Resende zu verhindern.</p><p>- Die zusätzlichen Ausgaben für die Securitas mussten gedeckt werden. Ihre Aufgabe bestand darin, RSR vor den Aktionen eines Mannes zu schützen, der als "Verrückter, der sich selbst und die Direktion von RSR gefährdet" (Übersetzung), bezeichnet wurde.</p><p>- Anwälte und Juristen mussten bezahlt werden. Diese wurden herangezogen, um gegen Herrn Resende Strafanträge zu stellen und superprovisorische Massnahmen einzuleiten, die ihn finanziell und moralisch in die Knie zwingen sollten.</p><p>Diese Bestandesaufnahme zeigt nur einen ersten Teil der geschätzten Kosten auf; diese werden in Zukunft noch viel höher ausfallen, wenn nichts unternommen wird.</p><p>Ich stelle dem Bundesrat deshalb folgende Fragen:</p><p>1. Wird der Bundesrat aus dem Schaden, welcher der Familie Resende vorsätzlich zugefügt wurde, alle Konsequenzen ziehen? Was gedenkt er zur Wiedergutmachung zu tun?</p><p>2. Kümmert sich der Bundesrat darum, in Erfahrung zu bringen, wer die Kinder sind, die auf den entdeckten Aufnahmen zu sehen sind, und was aus ihnen geworden ist? Wird er nachforschen, wer ihre Peiniger sind? Was beabsichtigt er gegenüber der Direktion von SRG SSR zu unternehmen, damit dieser Fall vollständig aufgeklärt wird?</p><p>3. Gedenkt der Bundesrat, so rasch wie möglich eine Kommission einzusetzen, die genau untersucht, welche Berechtigung RSR hatte, derart hohe Geldbeträge für den "Fall Resende" zu verschwenden?</p>
- Pädophilieskandal bei der SRG SSR und Verschwendung öffentlicher Gelder
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat sich über den Fall des entlassenen Informatikers der Radio Suisse Romande (RSR) informieren lassen und sich dabei vergewissert, dass alle notwendigen Schritte für die vollständige Aufklärung des Vorfalles in die Wege geleitet worden sind.</p><p>Die Angelegenheit ist gegenwärtig vor verschiedenen Zivil- und Strafgerichten hängig. Die zuständigen Behörden und Institutionen haben die notwendigen Massnahmen ergriffen, um den Sachverhalt zu klären und fehlbare Personen zur Verantwortung zu ziehen. Vor diesem Hintergrund sieht der Bundesrat keinen Handlungsbedarf; er greift insbesondere nicht in laufende Verfahren ein.</p><p>Als Konzessionsbehörde der SRG könnte der Bundesrat angesprochen sein, sofern Umstände auftreten sollten, welche die Umsetzung des im Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) sowie in der SRG-Konzession vom 28. November 2007 umschriebenen Leistungsauftrages gefährden könnten. Es besteht jedoch kein Grund für eine solche Annahme. Der Bundesrat verweist in diesem Zusammenhang auf die verfassungsrechtlich garantierte Organisationsautonomie, welche die Verantwortung für die Führung des Personals ausschliesslich der SRG überträgt.</p><p>Was die im Vorstoss angesprochenen finanziellen Aspekte betrifft, weist der Bundesrat darauf hin, dass die SRG nach Artikel 35 RTVG zur wirtschaftlichen und bestimmungsgemässen Verwendung ihrer Mittel verpflichtet ist. Ausserdem unterliegt die SRG gemäss Artikel 36 RTVG der Finanzaufsicht das UVEK. Das Departement kann bei der Finanzprüfung allenfalls die Eidgenössische Finanzkontrolle beiziehen. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die rechtlichen Grundlagen ausreichen, um auch im konkreten Fall eine effiziente Aufsicht über die Verwendung der finanziellen Mittel durch die SRG zu gewährleisten.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die ausserordentlichen Ausgaben der Direktion der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG SSR) für die Bearbeitung des Falles "Jorge Resende", der vor einem Jahr von sich reden machte, belaufen sich unterdessen auf mehrere Millionen Franken. Das Geld wurde insbesondere für Folgendes ausgegeben:</p><p>- Es wurde versucht, Herrn Resende zum Schweigen zu bringen. Dieser ist jedoch nicht an einem "goldenen Fallschirm", einer Abgangsentschädigung mit fünfstelligem Betrag, interessiert, sondern wünscht nur seine Wiederaufnahme in das Unternehmen und die Rehabilitierung seiner Person.</p><p>- Dem gekündigten Mitarbeiter, der über 300 pornografische Aufnahmen auf seinem Computer gespeichert hatte, wurde eine Abfindung bezahlt. Auf den Bildern waren Schweizer Kinder zu sehen, von denen einige wahrscheinlich immer noch in den Händen ihrer Peiniger sind.</p><p>- Die Kosten für die aussergerichtliche Untersuchung des ehemaligen Kantonsrichters Jacques Reymond wurden übernommen. Die Schlussfolgerungen dieser Untersuchung, zumindest einige davon, waren für Herrn Resende diffamierend.</p><p>- Auch für die Dienste des Spezialisten R. P. eines renommierten Kommunikationsberatungsunternehmens wurden die Kosten bezahlt. Dieser wurde insbesondere damit beauftragt, als "verdeckter Ermittler" auf der Website der Familie Resende usw. den ehemaligen vorbildlichen Mitarbeiter einzuschüchtern und psychisch zu destabilisieren.</p><p>- Zudem wurde Geld ausgegeben für die Stunden, in denen auf Kosten der zu erledigenden Arbeit zahlreiche interne Sitzungen abgehalten wurden. Die einzelnen Abteilungen von Radio Suisse Romande (RSR) wurden nacheinander zu diesen Sitzungen einberufen, die zum Ziel hatten, jede Solidarisierung mit Herrn Resende zu verhindern.</p><p>- Die zusätzlichen Ausgaben für die Securitas mussten gedeckt werden. Ihre Aufgabe bestand darin, RSR vor den Aktionen eines Mannes zu schützen, der als "Verrückter, der sich selbst und die Direktion von RSR gefährdet" (Übersetzung), bezeichnet wurde.</p><p>- Anwälte und Juristen mussten bezahlt werden. Diese wurden herangezogen, um gegen Herrn Resende Strafanträge zu stellen und superprovisorische Massnahmen einzuleiten, die ihn finanziell und moralisch in die Knie zwingen sollten.</p><p>Diese Bestandesaufnahme zeigt nur einen ersten Teil der geschätzten Kosten auf; diese werden in Zukunft noch viel höher ausfallen, wenn nichts unternommen wird.</p><p>Ich stelle dem Bundesrat deshalb folgende Fragen:</p><p>1. Wird der Bundesrat aus dem Schaden, welcher der Familie Resende vorsätzlich zugefügt wurde, alle Konsequenzen ziehen? Was gedenkt er zur Wiedergutmachung zu tun?</p><p>2. Kümmert sich der Bundesrat darum, in Erfahrung zu bringen, wer die Kinder sind, die auf den entdeckten Aufnahmen zu sehen sind, und was aus ihnen geworden ist? Wird er nachforschen, wer ihre Peiniger sind? Was beabsichtigt er gegenüber der Direktion von SRG SSR zu unternehmen, damit dieser Fall vollständig aufgeklärt wird?</p><p>3. Gedenkt der Bundesrat, so rasch wie möglich eine Kommission einzusetzen, die genau untersucht, welche Berechtigung RSR hatte, derart hohe Geldbeträge für den "Fall Resende" zu verschwenden?</p>
- Pädophilieskandal bei der SRG SSR und Verschwendung öffentlicher Gelder
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