Gebühren-Subventionen für die Billag
- ShortId
-
08.3540
- Id
-
20083540
- Updated
-
28.07.2023 07:50
- Language
-
de
- Title
-
Gebühren-Subventionen für die Billag
- AdditionalIndexing
-
34;Submissionswesen;Subvention;Radio- und Fernsehgebühren;Fakturierung;öffentliches Unternehmen
- 1
-
- L05K1202040105, Radio- und Fernsehgebühren
- L05K0703020203, Fakturierung
- L04K07010305, Submissionswesen
- L05K0806011001, öffentliches Unternehmen
- L05K1102030202, Subvention
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Früher wurden die Radio- und Fernsehempfangsgebühren von der Telecom PTT für den Bund eingezogen. Im Rahmen der Liberalisierung des Fernmeldemarktes im Jahre 1997 wurde die Swisscom im Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) beauftragt, ab dem 1. Januar 1998 bis zum Ablauf der Übergangsfrist am 31. Dezember 2000 das Inkasso der Radio- und Fernsehempfangsgebühren zu übernehmen. Die Swisscom gründete zu diesem Zweck die Tochtergesellschaft Billag AG. </p><p>Obwohl es sich bei der Gebührenerhebung im Bereich der Radio- und Fernsehempfangsgebühren nicht um eine ausschreibungspflichtige Beschaffung gemäss WTO-Abkommen handelt, hat im Jahr 1999 das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) angesichts der Wichtigkeit des Geschäfts sich dennoch dafür entschieden, eine öffentliche Ausschreibung durchzuführen. Nur vier Unternehmen und eine Privatperson reichten beim UVEK ein Angebot ein. Die Billag AG erhielt damals den Zuschlag und wurde vertraglich beauftragt, bis Ende 2007 die Gebührenerhebung für den Bund wahrzunehmen.</p><p>Für die darauffolgende Vertragsperiode 2008 bis 2014 führte das UVEK im November 2004 ein Einladungsverfahren nach der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (VoeB, SR 172.056.11) durch. Drei Unternehmen wurden dazu eingeladen, eine Offerte einzureichen. Das UVEK kam zum Schluss, dass die Eingabe der Billag AG den Anforderungen am besten entspricht.</p><p>1. Die Leistungen der Billag AG umfassen die Information und Erfassung sämtlicher meldepflichtigen Haushalte und Unternehmen, das quartalsweise Erstellen und Versenden der Rechnungen für die rund 3 Millionen gemeldeten Gebührenpflichtigen sowie die Durchführung der Zahlungskontrolle, der Mahnungen und Betreibungen. Die jährlich über 1,2 Milliarden Franken an einkassierten Empfangsgebühren überweist die Billag AG nach Weisung des Bundesamtes für Kommunikation (Bakom) an die Berechtigten und erstattet dem Bakom Bericht über ihre Tätigkeit. Neben der Erhebung der Radio- und Fernsehempfangsgebühren erbringt die Billag AG auch Dienstleistungen im Auftrag Dritter.</p><p>Gemäss Angaben der Swisscom beläuft sich im Geschäftsjahr 2008 die Entschädigung für das Inkasso der Radio- und Fernsehgebühren aufgrund des seit dem 1. Januar 2008 geltenden Vertrags zwischen dem UVEK und der Billag AG auf 53,6 Millionen Franken. Die Bestätigung des Betrages im Rahmen der Jahresrevision 2008 durch das Bakom steht noch aus. Der Aufwand für das Inkasso der Radio- und Fernsehempfangsgebühren von 50,6 Millionen Franken teilt sich auf in je ein Drittel Druck, Versand und Zahlungsverkehr von 12 Millionen Rechnungen, ein Drittel Personalaufwand (300 Mitarbeitende, davon rund 160 Festangestellte, 80 bis 100 Aussendienstmitarbeitende und je nach Bedarf 30 bis 50 temporär Angestellte) und ein Drittel sonstiger Betriebsaufwand inkl. Zinsen und Steuern. Die Beträge können entsprechend der jährlichen Kostenentwicklung und dem Entgeltmodell mit Bonus-Malus-System von Jahr zu Jahr abweichen. Der Gewinn aus der Gebührenerhebung der Radio- und Fernsehempfangsgebühren beträgt 3,0 Millionen Franken.</p><p>2. Im Rahmen der Liberalisierung des Fernmeldebereiches im Jahr 1997 und der entsprechenden Revision des Fernmeldegesetzes (FMG; SR 784.10) wurde die Frage des Gebühreninkassos intensiv diskutiert. Gefordert wurde damals ein unabhängiges System, was schliesslich zur heute angewandten Lösung geführt hat. Die kurz darauf folgende RTVG-Revision hat dieses Modell übernommen, ohne es nochmals grundsätzlich infrage zu stellen.</p><p>Gegenwärtig konzentriert sich die Diskussion auf den Anknüpfungspunkt für die Gebührenerhebung. Angesichts der technologischen Entwicklung wird es zunehmend schwieriger zu bestimmen, wann "ein zum Empfang von Radio- und Fernsehprogrammen geeignetes Gerät" (Art. 68 RTVG) vorliegt, das die Gebührenpflicht auslöst. Zunächst sollte diese Frage im Vordergrund stehen, bevor grundlegende Veränderungen am Inkassosystem vorgenommen werden. Dabei ist ein grundsätzlicher Wechsel des Gebührensystems nicht ausgeschlossen. Je nach Ausgestaltung werden die Veränderungen auch Konsequenzen für die Art und Weise des Inkassos haben.</p><p>3. Aufgrund der Erfahrungen aus der ersten Ausschreibung, die bei entsprechenden Unternehmen nur ein relativ geringes Interesse ausgelöst hat, und nach Absprache mit dem Kompetenzzentrum für das öffentliche Beschaffungswesen des Bundes (KBB/BBL) hat das UVEK für die Vergabe des Inkassomandats für die Jahre 2008 bis 2014 ein Einladungsverfahren durchgeführt. Bei diesem im Beschaffungsrecht vorgesehenen Verfahren sind mindestens drei Anbieterinnen zur Einreichung einer Offerte einzuladen.</p><p>Das Bakom hat in einem ersten Schritt eine Marktanalyse durchführen lassen, um die Eignung entsprechender Unternehmen abzuklären. Anschliessend hat das UVEK nach Artikel 35 der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (VoeB; SR 172.056.11) drei Kandidaten aufgefordert, ein Angebot zu unterbreiten. Die Prüfung der Offerten erfolgte durch das Bakom in Zusammenarbeit mit dem Kompetenzzentrum für das öffentliche Beschaffungswesen des Bundes (KBB/BBL) und einem externen neutralen Privatunternehmen. Im April 2006 hat das UVEK der Billag AG den Zuschlag erteilt. Die Eingabe der Billag AG entsprach am besten den Anforderungen (Betriebsabläufe, Wirtschaftlichkeit, Betriebskosten, Kundendienst, Arbeitsbedingungen, technische Lösungen usw.). Die Namen der anderen Anbieterinnen dürfen aus beschaffungsrechtlichen Gründen (Geheimhaltungspflicht; Artikel 8 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen, BoeB; SR 172.056.1) nicht bekanntgegeben werden.</p><p>4. Artikel 69 des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG; SR 784.40) sieht vor, dass der Bundesrat die Erhebung der Empfangsgebühren und die damit verbundenen Aufgaben einer unabhängigen Organisation übertragen kann.</p><p>Sowohl im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens, welches 1999/2000 durchgeführt worden ist, als auch im 2004/05 durchgeführten Einladungsverfahren haben sich private Unternehmen beworben oder wurden eingeladen. Die Erfahrungen zeigen allerdings, dass viele Unternehmen, die sich grundsätzlich interessiert gezeigt hatten, nach detaillierter Einsicht in Art und Umfang des Geschäfts verzichtet haben und schliesslich nur wenige Unternehmen in der Schweiz in der Lage und gewillt gewesen sind, sich für ein Mandat in dieser Grössenordnung zu bewerben.</p><p>Die Billag AG, die heutige Gebührenerhebungsstelle, ist ein privates Unternehmen, das öffentlich-rechtliche Aufgaben wahrnimmt. Sie ist heute wiederum eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der Swisscom, nachdem die Swisscom die Accarda verkauft hat.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Im Jahr 2007 erhielt die Billag 55 Millionen Franken aus den Erträgen der Zwangsgebühren. Dies sind 11 Millionen Franken mehr, als sämtliche privaten Stationen zusammen erhalten haben. Gleichzeitig wurden weitere 6 Millionen Franken dem Bundesamt für Kommunikation (Bakom) zugesprochen (Aufwand für Frequenzverwaltung und -überwachung sowie Verfolgung der Schwarzhörer bzw. -seher). Vor diesem Hintergrund wird der Bundesrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wofür benötigt die Billag 55 Millionen Franken pro Jahr? Wie präsentieren sich die einzelnen Aufwandpositionen in der Jahresrechnung, und welchen Gewinn weist die Billag aus? Wie viele Mitarbeiter beschäftigt die Billag?</p><p>2. Sieht er Einsparmöglichkeiten bei der Billag? Sind andere, kostensparende Möglichkeiten zur Eintreibung der Zwangsgebühren (z. B. via Steuererklärung) erwogen und geprüft worden?</p><p>3. Aus welchem Grund hat das Bakom aufgrund einer "Marktanalyse" nur drei Unternehmungen eingeladen, ihre Offerten für den Auftrag des Inkassos der Radio- und Fernsehempfangsgebühren einzureichen? Welche drei Unternehmungen waren dies, und aus welchem Grund erhielt die Billag erneut den Zuschlag? Warum wurde dieser Auftrag nicht öffentlich ausgeschrieben, wie dies bei anderen Aufträgen des Bundes der Fall ist?</p><p>4. Die Billag ist als Tochtergesellschaft der Accarda AG, welche ihrerseits eine hundertprozentige Swisscom-Tochtergesellschaft ist, quasi ein staatliches Unternehmen. Gäbe es nicht private Unternehmen, welche die Inkasso-Aufgabe kostengünstiger durchführen könnten? Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass auch private Unternehmen in der Lage wären, diesen Auftrag durchzuführen?</p>
- Gebühren-Subventionen für die Billag
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Früher wurden die Radio- und Fernsehempfangsgebühren von der Telecom PTT für den Bund eingezogen. Im Rahmen der Liberalisierung des Fernmeldemarktes im Jahre 1997 wurde die Swisscom im Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) beauftragt, ab dem 1. Januar 1998 bis zum Ablauf der Übergangsfrist am 31. Dezember 2000 das Inkasso der Radio- und Fernsehempfangsgebühren zu übernehmen. Die Swisscom gründete zu diesem Zweck die Tochtergesellschaft Billag AG. </p><p>Obwohl es sich bei der Gebührenerhebung im Bereich der Radio- und Fernsehempfangsgebühren nicht um eine ausschreibungspflichtige Beschaffung gemäss WTO-Abkommen handelt, hat im Jahr 1999 das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) angesichts der Wichtigkeit des Geschäfts sich dennoch dafür entschieden, eine öffentliche Ausschreibung durchzuführen. Nur vier Unternehmen und eine Privatperson reichten beim UVEK ein Angebot ein. Die Billag AG erhielt damals den Zuschlag und wurde vertraglich beauftragt, bis Ende 2007 die Gebührenerhebung für den Bund wahrzunehmen.</p><p>Für die darauffolgende Vertragsperiode 2008 bis 2014 führte das UVEK im November 2004 ein Einladungsverfahren nach der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (VoeB, SR 172.056.11) durch. Drei Unternehmen wurden dazu eingeladen, eine Offerte einzureichen. Das UVEK kam zum Schluss, dass die Eingabe der Billag AG den Anforderungen am besten entspricht.</p><p>1. Die Leistungen der Billag AG umfassen die Information und Erfassung sämtlicher meldepflichtigen Haushalte und Unternehmen, das quartalsweise Erstellen und Versenden der Rechnungen für die rund 3 Millionen gemeldeten Gebührenpflichtigen sowie die Durchführung der Zahlungskontrolle, der Mahnungen und Betreibungen. Die jährlich über 1,2 Milliarden Franken an einkassierten Empfangsgebühren überweist die Billag AG nach Weisung des Bundesamtes für Kommunikation (Bakom) an die Berechtigten und erstattet dem Bakom Bericht über ihre Tätigkeit. Neben der Erhebung der Radio- und Fernsehempfangsgebühren erbringt die Billag AG auch Dienstleistungen im Auftrag Dritter.</p><p>Gemäss Angaben der Swisscom beläuft sich im Geschäftsjahr 2008 die Entschädigung für das Inkasso der Radio- und Fernsehgebühren aufgrund des seit dem 1. Januar 2008 geltenden Vertrags zwischen dem UVEK und der Billag AG auf 53,6 Millionen Franken. Die Bestätigung des Betrages im Rahmen der Jahresrevision 2008 durch das Bakom steht noch aus. Der Aufwand für das Inkasso der Radio- und Fernsehempfangsgebühren von 50,6 Millionen Franken teilt sich auf in je ein Drittel Druck, Versand und Zahlungsverkehr von 12 Millionen Rechnungen, ein Drittel Personalaufwand (300 Mitarbeitende, davon rund 160 Festangestellte, 80 bis 100 Aussendienstmitarbeitende und je nach Bedarf 30 bis 50 temporär Angestellte) und ein Drittel sonstiger Betriebsaufwand inkl. Zinsen und Steuern. Die Beträge können entsprechend der jährlichen Kostenentwicklung und dem Entgeltmodell mit Bonus-Malus-System von Jahr zu Jahr abweichen. Der Gewinn aus der Gebührenerhebung der Radio- und Fernsehempfangsgebühren beträgt 3,0 Millionen Franken.</p><p>2. Im Rahmen der Liberalisierung des Fernmeldebereiches im Jahr 1997 und der entsprechenden Revision des Fernmeldegesetzes (FMG; SR 784.10) wurde die Frage des Gebühreninkassos intensiv diskutiert. Gefordert wurde damals ein unabhängiges System, was schliesslich zur heute angewandten Lösung geführt hat. Die kurz darauf folgende RTVG-Revision hat dieses Modell übernommen, ohne es nochmals grundsätzlich infrage zu stellen.</p><p>Gegenwärtig konzentriert sich die Diskussion auf den Anknüpfungspunkt für die Gebührenerhebung. Angesichts der technologischen Entwicklung wird es zunehmend schwieriger zu bestimmen, wann "ein zum Empfang von Radio- und Fernsehprogrammen geeignetes Gerät" (Art. 68 RTVG) vorliegt, das die Gebührenpflicht auslöst. Zunächst sollte diese Frage im Vordergrund stehen, bevor grundlegende Veränderungen am Inkassosystem vorgenommen werden. Dabei ist ein grundsätzlicher Wechsel des Gebührensystems nicht ausgeschlossen. Je nach Ausgestaltung werden die Veränderungen auch Konsequenzen für die Art und Weise des Inkassos haben.</p><p>3. Aufgrund der Erfahrungen aus der ersten Ausschreibung, die bei entsprechenden Unternehmen nur ein relativ geringes Interesse ausgelöst hat, und nach Absprache mit dem Kompetenzzentrum für das öffentliche Beschaffungswesen des Bundes (KBB/BBL) hat das UVEK für die Vergabe des Inkassomandats für die Jahre 2008 bis 2014 ein Einladungsverfahren durchgeführt. Bei diesem im Beschaffungsrecht vorgesehenen Verfahren sind mindestens drei Anbieterinnen zur Einreichung einer Offerte einzuladen.</p><p>Das Bakom hat in einem ersten Schritt eine Marktanalyse durchführen lassen, um die Eignung entsprechender Unternehmen abzuklären. Anschliessend hat das UVEK nach Artikel 35 der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (VoeB; SR 172.056.11) drei Kandidaten aufgefordert, ein Angebot zu unterbreiten. Die Prüfung der Offerten erfolgte durch das Bakom in Zusammenarbeit mit dem Kompetenzzentrum für das öffentliche Beschaffungswesen des Bundes (KBB/BBL) und einem externen neutralen Privatunternehmen. Im April 2006 hat das UVEK der Billag AG den Zuschlag erteilt. Die Eingabe der Billag AG entsprach am besten den Anforderungen (Betriebsabläufe, Wirtschaftlichkeit, Betriebskosten, Kundendienst, Arbeitsbedingungen, technische Lösungen usw.). Die Namen der anderen Anbieterinnen dürfen aus beschaffungsrechtlichen Gründen (Geheimhaltungspflicht; Artikel 8 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen, BoeB; SR 172.056.1) nicht bekanntgegeben werden.</p><p>4. Artikel 69 des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG; SR 784.40) sieht vor, dass der Bundesrat die Erhebung der Empfangsgebühren und die damit verbundenen Aufgaben einer unabhängigen Organisation übertragen kann.</p><p>Sowohl im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens, welches 1999/2000 durchgeführt worden ist, als auch im 2004/05 durchgeführten Einladungsverfahren haben sich private Unternehmen beworben oder wurden eingeladen. Die Erfahrungen zeigen allerdings, dass viele Unternehmen, die sich grundsätzlich interessiert gezeigt hatten, nach detaillierter Einsicht in Art und Umfang des Geschäfts verzichtet haben und schliesslich nur wenige Unternehmen in der Schweiz in der Lage und gewillt gewesen sind, sich für ein Mandat in dieser Grössenordnung zu bewerben.</p><p>Die Billag AG, die heutige Gebührenerhebungsstelle, ist ein privates Unternehmen, das öffentlich-rechtliche Aufgaben wahrnimmt. Sie ist heute wiederum eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der Swisscom, nachdem die Swisscom die Accarda verkauft hat.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Im Jahr 2007 erhielt die Billag 55 Millionen Franken aus den Erträgen der Zwangsgebühren. Dies sind 11 Millionen Franken mehr, als sämtliche privaten Stationen zusammen erhalten haben. Gleichzeitig wurden weitere 6 Millionen Franken dem Bundesamt für Kommunikation (Bakom) zugesprochen (Aufwand für Frequenzverwaltung und -überwachung sowie Verfolgung der Schwarzhörer bzw. -seher). Vor diesem Hintergrund wird der Bundesrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wofür benötigt die Billag 55 Millionen Franken pro Jahr? Wie präsentieren sich die einzelnen Aufwandpositionen in der Jahresrechnung, und welchen Gewinn weist die Billag aus? Wie viele Mitarbeiter beschäftigt die Billag?</p><p>2. Sieht er Einsparmöglichkeiten bei der Billag? Sind andere, kostensparende Möglichkeiten zur Eintreibung der Zwangsgebühren (z. B. via Steuererklärung) erwogen und geprüft worden?</p><p>3. Aus welchem Grund hat das Bakom aufgrund einer "Marktanalyse" nur drei Unternehmungen eingeladen, ihre Offerten für den Auftrag des Inkassos der Radio- und Fernsehempfangsgebühren einzureichen? Welche drei Unternehmungen waren dies, und aus welchem Grund erhielt die Billag erneut den Zuschlag? Warum wurde dieser Auftrag nicht öffentlich ausgeschrieben, wie dies bei anderen Aufträgen des Bundes der Fall ist?</p><p>4. Die Billag ist als Tochtergesellschaft der Accarda AG, welche ihrerseits eine hundertprozentige Swisscom-Tochtergesellschaft ist, quasi ein staatliches Unternehmen. Gäbe es nicht private Unternehmen, welche die Inkasso-Aufgabe kostengünstiger durchführen könnten? Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass auch private Unternehmen in der Lage wären, diesen Auftrag durchzuführen?</p>
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