Heimatschutz und Denkmalpflege. Finanzmittel des Bundes und Programmvereinbarungen
- ShortId
-
08.3547
- Id
-
20083547
- Updated
-
28.07.2023 11:46
- Language
-
de
- Title
-
Heimatschutz und Denkmalpflege. Finanzmittel des Bundes und Programmvereinbarungen
- AdditionalIndexing
-
2831;Sparmassnahme;Subvention;Verpflichtungskredit;Katastrophe;Denkmalpflege
- 1
-
- L04K01060302, Denkmalpflege
- L05K1102030202, Subvention
- L04K11020306, Verpflichtungskredit
- L04K11080108, Sparmassnahme
- L04K06020206, Katastrophe
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>In seiner Antwort auf verschiedene Vorstösse aus dem Parlament (07.3673 Ip. Widmer, 07.3546 Mo. de Buman, 06.3480 Ip. Fluri) bestätigt der Bundesrat die massive Kürzung seiner Kredite für Heimatschutz und Denkmalpflege beispielsweise von 40 Millionen Franken im Jahre 2001 bis auf rund 16 Millionen Franken im Jahre 2008. Diese Reduktion ist das Ergebnis anderweitiger Mittelverwendung, der Einführung der NFA sowie von Sparmassnahmen. Während die Kantone die Reduktion aufgrund der NFA aus deren Logik heraus zu kompensieren haben, wird das für die aus den anderen Gründen herbeigeführte Reduktion wohl kaum überall möglich sein. Im Weiteren wurde für den Zeitraum 2008-2011 seitens des Bundesamtes für Kultur ein vollständiges Moratorium für neue Gesuche angeordnet, obwohl sowohl gemäss NFA als auch aufgrund des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz im Bereich Heimatschutz und Denkmalpflege die bisherige Verbundaufgabe integral beibehalten wird. Unter diesen Umständen droht der Verlust von wichtigen Kulturgütern im Bereich Heimatschutz und Denkmalpflege.</p><p>Ein Problem bilden im Übrigen die Programmvereinbarungen zwischen Bund und Kantonen insofern, als sie sich im Falle spontaner (Natur-)Ereignisse als zu wenig flexibel erweisen, um Schäden an schützenswerten Objekten innert nützlicher Frist zu beseitigen.</p>
- <p>1. Der Bundesrat hat in seiner Antwort vom 7. Dezember 2007 auf die Interpellation Widmer 07.3673, "Bröckelnde Denkmalpflege", die Entwicklung der Verpflichtungs- und Zahlungskredite für den Bereich Heimatschutz und Denkmalpflege des Bundes umfassend dargestellt. Er hat insbesondere dargelegt, dass die Reduktion der Kredite in den letzten Jahren nicht zuletzt auf das vom Parlament beschlossene Entlastungsprogramm 2003 sowie auf den Wegfall der Finanzkraftzuschläge im Rahmen der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen dem Bund und den Kantonen (NFA) zurückzuführen ist. Der auf 2008 eingeführte neue Subventionsmechanismus (Programmvereinbarung) im Rahmen der NFA hat indes mit Ausnahme der weggefallenen Finanzkraftzuschläge zu keiner Reduktion der Finanzströme geführt, jedoch die Verantwortung der Kantone in diesem Bereich gestärkt. Die Summe der weggefallenen Finanzkraftzuschläge in der Höhe von 5 Millionen Franken jährlich fliesst in den Ressourcenausgleich und steht den Kantonen nach wie vor zur Verfügung. Es liegt in der Kompetenz der Kantone, diese Mittel für den Heimatschutz und die Denkmalpflege einzusetzen. Der Bund bekennt sich nach wie vor zur Verbundaufgabe im Bereich Heimatschutz und Denkmalpflege.</p><p>Gemäss aktueller Finanzplanung stehen dem Bund für den Bereich Heimatschutz und Denkmalpflege in den Jahren 2008-2011 insgesamt 89,6 Millionen Franken zur Verfügung. Davon werden 34 Millionen Franken zur Begleichung von Verpflichtungen eingesetzt, die der Bund bereits vor 2008 - noch nach altem Recht - eingegangen ist, mit dem Ziel, diese Verpflichtungen bis Ende 2011 vollständig abzubauen. Rund 20 Millionen Franken werden im Weiteren für Beiträge des Bundes nach den Artikeln 14 (Beiträge an Organisationen) und 14a (Beiträge für Forschung, Ausbildung und Öffentlichkeitsarbeit) des Bundesgesetzes vom 1. Juli 1966 über den Natur- und Heimatschutz (NHG) verwendet. Für neue Massnahmen zur Erhaltung schützenswerter Objekte stehen somit gemäss Finanzplanung für die Periode 2008-2011 insgesamt 35,6 Millionen Franken zur Verfügung. Von einem Moratorium für neue Massnahmen in der Periode 2008-2011 kann somit nicht gesprochen werden.</p><p>Durch die vollständige Honorierung der bestehenden altrechtlichen Verpflichtungen in der Periode 2008-2011 wird der Bund in der Programmperiode 2012-2015 wieder deutlich mehr Mittel für neue Vorhaben zur Verfügung haben, auch wenn die jährlichen Kredite auf heutigem Niveau bleiben. Damit dürfte sich die Finanzsituation im Bereich Heimatschutz und Denkmalpflege entspannen. Der Bundesrat beurteilt eine Erhöhung der Kredite aufgrund der finanziellen Rahmenbedingungen und Ziele des Bundes kritisch: Der Bundesrat hat im Rahmen der Aufgabenüberprüfung des Bundes für den Kulturbereich ein Zielwachstum von nominell 1,5 Prozent bis Ende 2015 beschlossen. Zur Erreichung des Zielwachstums ist eine Erhöhung der Kredite im Bereich Heimatschutz und Denkmalpflege nur möglich, falls die Zusatzmittel kompensiert werden.</p><p>2. Von den für die Jahre 2008-2011 verfügbaren Krediten hat das Bundesamt für Kultur rund 3,6 Millionen Franken für Finanzhilfen im Einzelfall, d. h. auch für dringliche Massnahmen im Sinne von Artikel 4a Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung vom 16. Januar 1991 über den Natur- und Heimatschutz (NHV), reserviert. Dieser Betrag bildet nicht Gegenstand der Programmvereinbarungen, er kann für Finanzhilfen im Zusammenhang mit unerwarteten Ereignissen verwendet werden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bundesrat wird um die Beantwortung folgender Fragen ersucht:</p><p>1. Ist er in Anbetracht der in den Kantonen zutage getretenen Schwierigkeiten bereit, für die Programmperiode 2012-2015 eine Erhöhung seiner Beiträge für Heimatschutz und Denkmalpflege als Bekenntnis zur Verbundaufgabe vorzusehen?</p><p>2. Ist er bereit, trotz abgeschlossenen Programmvereinbarungen und angeordnetem Moratorium bei unerwarteten (Natur-)Ereignissen mit Schäden an schützenswerten Objekten neue Gesuche der Kantone entgegenzunehmen und nach den üblichen Kriterien zu behandeln?</p>
- Heimatschutz und Denkmalpflege. Finanzmittel des Bundes und Programmvereinbarungen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>In seiner Antwort auf verschiedene Vorstösse aus dem Parlament (07.3673 Ip. Widmer, 07.3546 Mo. de Buman, 06.3480 Ip. Fluri) bestätigt der Bundesrat die massive Kürzung seiner Kredite für Heimatschutz und Denkmalpflege beispielsweise von 40 Millionen Franken im Jahre 2001 bis auf rund 16 Millionen Franken im Jahre 2008. Diese Reduktion ist das Ergebnis anderweitiger Mittelverwendung, der Einführung der NFA sowie von Sparmassnahmen. Während die Kantone die Reduktion aufgrund der NFA aus deren Logik heraus zu kompensieren haben, wird das für die aus den anderen Gründen herbeigeführte Reduktion wohl kaum überall möglich sein. Im Weiteren wurde für den Zeitraum 2008-2011 seitens des Bundesamtes für Kultur ein vollständiges Moratorium für neue Gesuche angeordnet, obwohl sowohl gemäss NFA als auch aufgrund des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz im Bereich Heimatschutz und Denkmalpflege die bisherige Verbundaufgabe integral beibehalten wird. Unter diesen Umständen droht der Verlust von wichtigen Kulturgütern im Bereich Heimatschutz und Denkmalpflege.</p><p>Ein Problem bilden im Übrigen die Programmvereinbarungen zwischen Bund und Kantonen insofern, als sie sich im Falle spontaner (Natur-)Ereignisse als zu wenig flexibel erweisen, um Schäden an schützenswerten Objekten innert nützlicher Frist zu beseitigen.</p>
- <p>1. Der Bundesrat hat in seiner Antwort vom 7. Dezember 2007 auf die Interpellation Widmer 07.3673, "Bröckelnde Denkmalpflege", die Entwicklung der Verpflichtungs- und Zahlungskredite für den Bereich Heimatschutz und Denkmalpflege des Bundes umfassend dargestellt. Er hat insbesondere dargelegt, dass die Reduktion der Kredite in den letzten Jahren nicht zuletzt auf das vom Parlament beschlossene Entlastungsprogramm 2003 sowie auf den Wegfall der Finanzkraftzuschläge im Rahmen der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen dem Bund und den Kantonen (NFA) zurückzuführen ist. Der auf 2008 eingeführte neue Subventionsmechanismus (Programmvereinbarung) im Rahmen der NFA hat indes mit Ausnahme der weggefallenen Finanzkraftzuschläge zu keiner Reduktion der Finanzströme geführt, jedoch die Verantwortung der Kantone in diesem Bereich gestärkt. Die Summe der weggefallenen Finanzkraftzuschläge in der Höhe von 5 Millionen Franken jährlich fliesst in den Ressourcenausgleich und steht den Kantonen nach wie vor zur Verfügung. Es liegt in der Kompetenz der Kantone, diese Mittel für den Heimatschutz und die Denkmalpflege einzusetzen. Der Bund bekennt sich nach wie vor zur Verbundaufgabe im Bereich Heimatschutz und Denkmalpflege.</p><p>Gemäss aktueller Finanzplanung stehen dem Bund für den Bereich Heimatschutz und Denkmalpflege in den Jahren 2008-2011 insgesamt 89,6 Millionen Franken zur Verfügung. Davon werden 34 Millionen Franken zur Begleichung von Verpflichtungen eingesetzt, die der Bund bereits vor 2008 - noch nach altem Recht - eingegangen ist, mit dem Ziel, diese Verpflichtungen bis Ende 2011 vollständig abzubauen. Rund 20 Millionen Franken werden im Weiteren für Beiträge des Bundes nach den Artikeln 14 (Beiträge an Organisationen) und 14a (Beiträge für Forschung, Ausbildung und Öffentlichkeitsarbeit) des Bundesgesetzes vom 1. Juli 1966 über den Natur- und Heimatschutz (NHG) verwendet. Für neue Massnahmen zur Erhaltung schützenswerter Objekte stehen somit gemäss Finanzplanung für die Periode 2008-2011 insgesamt 35,6 Millionen Franken zur Verfügung. Von einem Moratorium für neue Massnahmen in der Periode 2008-2011 kann somit nicht gesprochen werden.</p><p>Durch die vollständige Honorierung der bestehenden altrechtlichen Verpflichtungen in der Periode 2008-2011 wird der Bund in der Programmperiode 2012-2015 wieder deutlich mehr Mittel für neue Vorhaben zur Verfügung haben, auch wenn die jährlichen Kredite auf heutigem Niveau bleiben. Damit dürfte sich die Finanzsituation im Bereich Heimatschutz und Denkmalpflege entspannen. Der Bundesrat beurteilt eine Erhöhung der Kredite aufgrund der finanziellen Rahmenbedingungen und Ziele des Bundes kritisch: Der Bundesrat hat im Rahmen der Aufgabenüberprüfung des Bundes für den Kulturbereich ein Zielwachstum von nominell 1,5 Prozent bis Ende 2015 beschlossen. Zur Erreichung des Zielwachstums ist eine Erhöhung der Kredite im Bereich Heimatschutz und Denkmalpflege nur möglich, falls die Zusatzmittel kompensiert werden.</p><p>2. Von den für die Jahre 2008-2011 verfügbaren Krediten hat das Bundesamt für Kultur rund 3,6 Millionen Franken für Finanzhilfen im Einzelfall, d. h. auch für dringliche Massnahmen im Sinne von Artikel 4a Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung vom 16. Januar 1991 über den Natur- und Heimatschutz (NHV), reserviert. Dieser Betrag bildet nicht Gegenstand der Programmvereinbarungen, er kann für Finanzhilfen im Zusammenhang mit unerwarteten Ereignissen verwendet werden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bundesrat wird um die Beantwortung folgender Fragen ersucht:</p><p>1. Ist er in Anbetracht der in den Kantonen zutage getretenen Schwierigkeiten bereit, für die Programmperiode 2012-2015 eine Erhöhung seiner Beiträge für Heimatschutz und Denkmalpflege als Bekenntnis zur Verbundaufgabe vorzusehen?</p><p>2. Ist er bereit, trotz abgeschlossenen Programmvereinbarungen und angeordnetem Moratorium bei unerwarteten (Natur-)Ereignissen mit Schäden an schützenswerten Objekten neue Gesuche der Kantone entgegenzunehmen und nach den üblichen Kriterien zu behandeln?</p>
- Heimatschutz und Denkmalpflege. Finanzmittel des Bundes und Programmvereinbarungen
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