Jugend und Sport. Finanzierung
- ShortId
-
08.3548
- Id
-
20083548
- Updated
-
28.07.2023 07:39
- Language
-
de
- Title
-
Jugend und Sport. Finanzierung
- AdditionalIndexing
-
28;junger Mensch;Mitfinanzierung;Beziehung Bund-Kanton;Subvention;Sport
- 1
-
- L05K0107010204, junger Mensch
- L04K01010102, Sport
- L05K1102030202, Subvention
- L04K11090207, Mitfinanzierung
- L07K08070102010101, Beziehung Bund-Kanton
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Mit Schreiben vom 6. Juni 2008 eröffnete der Bundesrat bzw. das damit beauftragte Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) das Vernehmlassungsverfahren über das Bundesgesetz über die Informationssysteme des Bundes im Bereich Sport (ISG). Als einer der wichtigsten Revisionsgegenstände nannte er dabei die Ausweitung des Programmes "Jugend und Sport" auf 5- bis 10-Jährige, das sogenannte Programm "J+S-Kids". Dieses Programm hat in Fachkreisen und auf politischer Ebene einen guten Anklang gefunden. So hat das Parlament für das laufende Jahr die erforderlichen Mittel für die Experten- und Einführungskurse in der Höhe von 2 Millionen Franken gesprochen. Diese Kurse stossen in den Schulen und in den Vereinen auf ein grosses Interesse und finden plangemäss statt. </p><p>Im erwähnten Schreiben wird für diese Ausweitung des Programms "Jugend und Sport" mit zusätzlichen Kosten in der Höhe von rund 20 Millionen Franken pro Jahr gerechnet, wobei nichts darauf hindeutete, dass jemand anders als der Bund diese übernehmen würde.</p><p>Nun wurde den Kantonen mit Schreiben vom 23. Juli 2008 des Bundesamtes für Sport (Baspo) eröffnet, dass der Bund bloss die Hälfte der genannten zusätzlichen Kosten, nun 10,25 Millionen Franken, übernehme, und dies immer unter der Voraussetzung, dass der jeweilige Kanton die andere Hälfte finanziere.</p><p>Zum einen widerspricht dies den Bestimmungen der NFA, worin diese Art von Sportförderung dem Bund übertragen wurde, sie kommt aber auch in einem Zeitpunkt, in welchem die Kantone ihre Budgetierung abgeschlossen haben. Der Beschluss ist deshalb und unter Annahme einer längeren Auseinandersetzung nicht zeitgerecht umsetzbar, was auch den Sinn der in diesem Jahr stattfindenden Kurse als fraglich erscheinen lässt.</p>
- <p>Sport- und Bewegungsförderung für Kinder und Jugendliche ist ein wichtiges Anliegen des Bundesrates. In diesem Sinne hat der Bundesrat am 6. Juni 2008 im Zusammenhang mit der Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens zum Bundesgesetz über die Förderung von Sport und Bewegung (Sportförderungsgesetz) beschlossen, das "Jugend und Sport"-Angebot auf das Alterssegment der 5- bis 10-jährigen Kinder (J+S Kids) auszudehnen. Der vom Bundesrat verabschiedete Voranschlag 2009 und der Finanzplan 2010-2012 gehen davon aus, dass sich die Kantone zur Hälfte an den Programmkosten von J+S Kids beteiligen.</p><p>Der Bundesrat ist sich der Tatsache bewusst, dass die Finanzierungsmodalitäten die Planungen in den Kantonen nicht vereinfachen. In Berücksichtigung der Zuständigkeiten im Bereich der Prävention und Gesundheitsförderung erscheint es angezeigt, dass sich die Kantone an den Kosten für eine breitere Förderung von Sport- und Bewegungsangeboten bei Kindern beteiligen.</p><p>Vor diesem Hintergrund beantwortet der Bundesrat die gestellten Fragen wie folgt:</p><p>1. Ausgehend vom Pilotprojekt "5- bis 10-Jährige", welches im Rahmen der "Projekte und Massnahmen Uefa Euro 2008" durchgeführt wurde, hat das Parlament im Voranschlag 2008 2,0 Millionen Franken für Experten- und Einführungskurse eingestellt. </p><p>J+S Kids stützt sich im heutigen Zeitpunkt auf die allgemeine Sportförderungskompetenz des Bundes, wie sie in Artikel 10 Absatz 2 des Bundesgesetzes über die Förderung von Turnen und Sport (SR 415.0) umschrieben ist. Im Rahmen der anstehenden Revision dieses Gesetzes (neues Sportförderungsgesetz) soll für J+S Kids eine klarere formalgesetzliche Grundlage geschaffen werden.</p><p>Eine rechtliche Verpflichtung des Bundes zur Einführung von J+S Kids und zur entsprechenden Kostenübernahme durch den Bund besteht derzeit nicht. Entsprechend hat der Bundesrat beschlossen, im Voranschlag 2009 und im Finanzplan 2010-2012 lediglich die Hälfte der für die Programmeinführung erforderlichen Mittel einzustellen. Eine Kostenbeteiligung der Kantone an "Jugend und Sport" ist in Artikel 9 Absatz 1 des erwähnten Bundesgesetzes vorgesehen. Gemäss dieser Bestimmung trägt der Bund die Kosten von "Jugend und Sport" "zur Hauptsache". "Die Kantone beteiligen sich an den Kosten." Auch mit einer hälftigen Beteiligung der Kantone an den Kosten von J+S Kids trägt der Bund immer noch bei Weitem die Hauptlast der Programmkosten von "Jugend und Sport".</p><p>2. Der Bundesrat ist überzeugt, dass Investitionen in die Sport- und Bewegungsförderung notwendig sind. Dies hat er unter anderem mit der Verabschiedung (18. Juni 2008) des Nationalen Programms Ernährung und Bewegung 2008-2012 (NPEB) zum Ausdruck gebracht. Parallel dazu wird das Wirkungsfeld von "Jugend und Sport" gemeinsam mit den Kantonen und den Sportverbänden erweitert und damit die regelmässige Bewegung der Kinder und deren optimale Entwicklung unterstützt. Dabei zählt der Bundesrat auf die Zusammenarbeit mit den Kantonen. In Anbetracht der gesellschaftlichen, sport- und gesundheitspolitischen Bedeutung des Programms geht der Bundesrat davon aus, dass die Kantonsregierungen und -parlamente gewillt sind, die für die Umsetzung erforderlichen Mittel bereitzustellen. Der Entscheid über den Umsetzungsbeginn liegt bei den Kantonen. Aufgrund der unterschiedlichen Ausgestaltung des kantonalen Budgetrechts ist es denkbar, dass die Programmaufnahme in den Kantonen nicht umgehend erfolgen kann.</p><p>3. Sollte es aufgrund der fehlenden finanziellen Beteiligung der Kantone zu zeitlichen Verzögerungen kommen, geht der Bundesrat davon aus, dass die bereits getätigten Investitionen in die Entwicklung von J+S Kids nachhaltig sind. Die Finanzierung der Experten- und Leiterkurse durch den Bund wird wie bis anhin weitergeführt. Demgegenüber ist noch offen, ob die Finanzierung der Sportfachkurse für die 5- bis 10-jährigen Kinder zustande kommt. Zeitliche Verzögerungen bei der Programmaufnahme in den Kantonen haben grundsätzlich keine Qualitätsverluste zur Folge. Soweit sich bei der Finanzierung laufender Kurse Probleme ergeben, geht der Bundesrat davon aus, dass die Kantone von ihren diesbezüglichen politischen und rechtlichen Handlungsmöglichkeiten Gebrauch machen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bundesrat wird um die Beantwortung folgender Fragen ersucht:</p><p>1. Auf welche rechtliche Grundlage stützt er seine Absicht, die Kantone zu verpflichten, die Hälfte der Kosten des Programms "J+S-Kids" zu tragen und zudem seine eigene Beteiligung von derjenigen des jeweiligen Kantons abhängig zu machen?</p><p>2. Ist er sich bewusst, dass er damit eine Auseinandersetzung mit den Kantonen auslöst, die eine rechtzeitige Aufnahme des vorgesehenen Programmes verunmöglicht?</p><p>3. Nimmt er damit auch in Kauf, dass die für das laufende Jahr bereitgestellten 2 Millionen Franken bzw. die damit finanzierten Kurse gewissermassen in der Luft hängen bleiben?</p>
- Jugend und Sport. Finanzierung
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Mit Schreiben vom 6. Juni 2008 eröffnete der Bundesrat bzw. das damit beauftragte Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) das Vernehmlassungsverfahren über das Bundesgesetz über die Informationssysteme des Bundes im Bereich Sport (ISG). Als einer der wichtigsten Revisionsgegenstände nannte er dabei die Ausweitung des Programmes "Jugend und Sport" auf 5- bis 10-Jährige, das sogenannte Programm "J+S-Kids". Dieses Programm hat in Fachkreisen und auf politischer Ebene einen guten Anklang gefunden. So hat das Parlament für das laufende Jahr die erforderlichen Mittel für die Experten- und Einführungskurse in der Höhe von 2 Millionen Franken gesprochen. Diese Kurse stossen in den Schulen und in den Vereinen auf ein grosses Interesse und finden plangemäss statt. </p><p>Im erwähnten Schreiben wird für diese Ausweitung des Programms "Jugend und Sport" mit zusätzlichen Kosten in der Höhe von rund 20 Millionen Franken pro Jahr gerechnet, wobei nichts darauf hindeutete, dass jemand anders als der Bund diese übernehmen würde.</p><p>Nun wurde den Kantonen mit Schreiben vom 23. Juli 2008 des Bundesamtes für Sport (Baspo) eröffnet, dass der Bund bloss die Hälfte der genannten zusätzlichen Kosten, nun 10,25 Millionen Franken, übernehme, und dies immer unter der Voraussetzung, dass der jeweilige Kanton die andere Hälfte finanziere.</p><p>Zum einen widerspricht dies den Bestimmungen der NFA, worin diese Art von Sportförderung dem Bund übertragen wurde, sie kommt aber auch in einem Zeitpunkt, in welchem die Kantone ihre Budgetierung abgeschlossen haben. Der Beschluss ist deshalb und unter Annahme einer längeren Auseinandersetzung nicht zeitgerecht umsetzbar, was auch den Sinn der in diesem Jahr stattfindenden Kurse als fraglich erscheinen lässt.</p>
- <p>Sport- und Bewegungsförderung für Kinder und Jugendliche ist ein wichtiges Anliegen des Bundesrates. In diesem Sinne hat der Bundesrat am 6. Juni 2008 im Zusammenhang mit der Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens zum Bundesgesetz über die Förderung von Sport und Bewegung (Sportförderungsgesetz) beschlossen, das "Jugend und Sport"-Angebot auf das Alterssegment der 5- bis 10-jährigen Kinder (J+S Kids) auszudehnen. Der vom Bundesrat verabschiedete Voranschlag 2009 und der Finanzplan 2010-2012 gehen davon aus, dass sich die Kantone zur Hälfte an den Programmkosten von J+S Kids beteiligen.</p><p>Der Bundesrat ist sich der Tatsache bewusst, dass die Finanzierungsmodalitäten die Planungen in den Kantonen nicht vereinfachen. In Berücksichtigung der Zuständigkeiten im Bereich der Prävention und Gesundheitsförderung erscheint es angezeigt, dass sich die Kantone an den Kosten für eine breitere Förderung von Sport- und Bewegungsangeboten bei Kindern beteiligen.</p><p>Vor diesem Hintergrund beantwortet der Bundesrat die gestellten Fragen wie folgt:</p><p>1. Ausgehend vom Pilotprojekt "5- bis 10-Jährige", welches im Rahmen der "Projekte und Massnahmen Uefa Euro 2008" durchgeführt wurde, hat das Parlament im Voranschlag 2008 2,0 Millionen Franken für Experten- und Einführungskurse eingestellt. </p><p>J+S Kids stützt sich im heutigen Zeitpunkt auf die allgemeine Sportförderungskompetenz des Bundes, wie sie in Artikel 10 Absatz 2 des Bundesgesetzes über die Förderung von Turnen und Sport (SR 415.0) umschrieben ist. Im Rahmen der anstehenden Revision dieses Gesetzes (neues Sportförderungsgesetz) soll für J+S Kids eine klarere formalgesetzliche Grundlage geschaffen werden.</p><p>Eine rechtliche Verpflichtung des Bundes zur Einführung von J+S Kids und zur entsprechenden Kostenübernahme durch den Bund besteht derzeit nicht. Entsprechend hat der Bundesrat beschlossen, im Voranschlag 2009 und im Finanzplan 2010-2012 lediglich die Hälfte der für die Programmeinführung erforderlichen Mittel einzustellen. Eine Kostenbeteiligung der Kantone an "Jugend und Sport" ist in Artikel 9 Absatz 1 des erwähnten Bundesgesetzes vorgesehen. Gemäss dieser Bestimmung trägt der Bund die Kosten von "Jugend und Sport" "zur Hauptsache". "Die Kantone beteiligen sich an den Kosten." Auch mit einer hälftigen Beteiligung der Kantone an den Kosten von J+S Kids trägt der Bund immer noch bei Weitem die Hauptlast der Programmkosten von "Jugend und Sport".</p><p>2. Der Bundesrat ist überzeugt, dass Investitionen in die Sport- und Bewegungsförderung notwendig sind. Dies hat er unter anderem mit der Verabschiedung (18. Juni 2008) des Nationalen Programms Ernährung und Bewegung 2008-2012 (NPEB) zum Ausdruck gebracht. Parallel dazu wird das Wirkungsfeld von "Jugend und Sport" gemeinsam mit den Kantonen und den Sportverbänden erweitert und damit die regelmässige Bewegung der Kinder und deren optimale Entwicklung unterstützt. Dabei zählt der Bundesrat auf die Zusammenarbeit mit den Kantonen. In Anbetracht der gesellschaftlichen, sport- und gesundheitspolitischen Bedeutung des Programms geht der Bundesrat davon aus, dass die Kantonsregierungen und -parlamente gewillt sind, die für die Umsetzung erforderlichen Mittel bereitzustellen. Der Entscheid über den Umsetzungsbeginn liegt bei den Kantonen. Aufgrund der unterschiedlichen Ausgestaltung des kantonalen Budgetrechts ist es denkbar, dass die Programmaufnahme in den Kantonen nicht umgehend erfolgen kann.</p><p>3. Sollte es aufgrund der fehlenden finanziellen Beteiligung der Kantone zu zeitlichen Verzögerungen kommen, geht der Bundesrat davon aus, dass die bereits getätigten Investitionen in die Entwicklung von J+S Kids nachhaltig sind. Die Finanzierung der Experten- und Leiterkurse durch den Bund wird wie bis anhin weitergeführt. Demgegenüber ist noch offen, ob die Finanzierung der Sportfachkurse für die 5- bis 10-jährigen Kinder zustande kommt. Zeitliche Verzögerungen bei der Programmaufnahme in den Kantonen haben grundsätzlich keine Qualitätsverluste zur Folge. Soweit sich bei der Finanzierung laufender Kurse Probleme ergeben, geht der Bundesrat davon aus, dass die Kantone von ihren diesbezüglichen politischen und rechtlichen Handlungsmöglichkeiten Gebrauch machen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bundesrat wird um die Beantwortung folgender Fragen ersucht:</p><p>1. Auf welche rechtliche Grundlage stützt er seine Absicht, die Kantone zu verpflichten, die Hälfte der Kosten des Programms "J+S-Kids" zu tragen und zudem seine eigene Beteiligung von derjenigen des jeweiligen Kantons abhängig zu machen?</p><p>2. Ist er sich bewusst, dass er damit eine Auseinandersetzung mit den Kantonen auslöst, die eine rechtzeitige Aufnahme des vorgesehenen Programmes verunmöglicht?</p><p>3. Nimmt er damit auch in Kauf, dass die für das laufende Jahr bereitgestellten 2 Millionen Franken bzw. die damit finanzierten Kurse gewissermassen in der Luft hängen bleiben?</p>
- Jugend und Sport. Finanzierung
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