Interjurassische Versammlung. Teilweise umstrittenes Vorgehen

ShortId
08.3549
Id
20083549
Updated
14.11.2025 08:19
Language
de
Title
Interjurassische Versammlung. Teilweise umstrittenes Vorgehen
AdditionalIndexing
04;Kantonszugehörigkeit;Südjura-Frage;institutionelle Reform;Bern (Kanton);Jura (Kanton)
1
  • L06K080701020110, Kantonszugehörigkeit
  • L07K08070102011002, Südjura-Frage
  • L05K0802031001, institutionelle Reform
  • L05K0301010109, Jura (Kanton)
  • L05K0301010104, Bern (Kanton)
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat nimmt zu den drei Fragen wie folgt Stellung:</p><p>1. Der Bundesrat zweifelt nicht daran, dass die AIJ den ihr anvertrauten Auftrag gewissenhaft und sorgfältig ausführt. Die von der AIJ geplante Tagung, auf die sich der Urheber der Interpellation bezieht, ist nur eine von verschiedenen Etappen des Entscheidungsprozesses der AIJ. Daran werden insbesondere noch zwei Lesungen des Schlussberichts anschliessen. Die AIJ hat im Übrigen am 6. November 2008 angekündigt, dass sie die Abgabe ihres Schlussberichts auf April 2009 verschiebt, um die Qualität ihrer Arbeit und der Debatten sicherzustellen.</p><p>2. Der Entscheidungsprozess innerhalb der AIJ ist durch den Vertrag vom 25. März 1994 klar definiert. Der Bundesrat hat sich in die politischen Entscheide der AIJ nicht einzumischen, wenn dieses Verfahren respektiert wird, was der Fall ist.</p><p>3. Wie der Bundesrat in seiner Antwort vom 27. August 2008 auf die Anfrage Rennwald 08.1043 festgehalten hat, informiert die AIJ seiner Meinung nach regelmässig und umfassend über den Verlauf ihrer Arbeiten. Die Veröffentlichung der Zwischenberichte fand in objektiver Weise statt. Nach jeder Plenarversammlung der AIJ findet eine Pressekonferenz statt. Der Bundesrat ist daher der Auffassung, dass die Bevölkerung der Jura-Region und insbesondere des Berner Juras über sämtliche notwendigen Informationen für die Beurteilung der Arbeit der AIJ verfügt und verfügen wird. Der Bundesrat bestätigt an dieser Stelle nochmals, dass dem Berner Jura keine Lösung aufgezwungen wird. Dieser wird selber über seine institutionelle Zukunft entscheiden.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Interjurassische Versammlung (IJV) hat den Medien am 22. September 2008 angekündigt, dass nun die Phase der Evaluation der von ihr untersuchten verschiedenen institutionellen Varianten beginne. Im Zusammenhang mit der Pressemitteilung, die anlässlich dieser Pressekonferenz verbreitet wurde, und mit den für die Öffentlichkeit bestimmten Informationen über die Tätigkeiten der IJV stellen sich mir drei Fragen. Ich bitte den Bundesrat um deren Beantwortung:</p><p>a. Ist er der Ansicht, dass - wie von der IJV vorgesehen - ein einziger Tag ausreicht, um eine seriöse politische Beurteilung der institutionellen Vorschläge vorzunehmen? Diese Vorschläge, die von der IJV voraussichtlich Ende Jahr veröffentlicht werden, könnten das geopolitische Gleichgewicht in der Schweiz erheblich beeinflussen.</p><p>b. Der Auftrag, den die Regierungen der Kantone Bern und Jura unter der Ägide des Bundesrates der IJV erteilt haben, schliesst in Punkt 1.3 die Suche nach "anderen Möglichkeiten" ein. Den gestützt darauf erarbeiteten Vorschlägen stehen jedoch die meisten Mitglieder der IJV mit unterschwelliger Ablehnung gegenüber. Was hält der Bundesrat von dieser Situation?</p><p>c. Ist er - wie die Mehrheit der Bevölkerung des Berner Juras - nicht auch der Ansicht, dass die von der IJV verbreiteten Informationen zumindest teilweise einseitig sind und in den Köpfen der Menschen die Überzeugung festsetzen sollen, nur die Vereinigung des Berner Juras mit dem Kanton Jura könne die sogenannte Jurafrage lösen?</p><p>Die Vereinbarung vom 25. März 1994 zwischen dem Bundesrat, dem Regierungsrat des Kantons Bern und der Regierung der Republik und des Kantons Jura betreffend die Institutionalisierung des interjurassischen Dialogs und die Bildung der Interjurassischen Versammlung hat die "politische Beilegung des Jurakonflikts" zum Ziel. </p><p>Am 7. September 2005 hat die tripartite Konferenz diesem Prozess neuen Schwung verliehen und der IJV den Auftrag erteilt, drei Varianten zu prüfen: 1. die Schaffung eines neuen Kantons aus dem Berner Jura und dem Kanton Jura;</p><p>2. eine Partnerschaft zwischen den beiden Regionen auf der Grundlage gemeinsamer Institutionen;</p><p>3. andere Möglichkeiten.</p><p>Die Mehrheit der Bevölkerung des Berner Juras kann sich für die Ziele der IJV nur schwer erwärmen. Sie wünscht sich eine Normalisierung und Verbesserung der Beziehungen zum Kanton Jura. Nicht akzeptieren wird sie einseitige oder vorgesteuerte Aktionen, die sie vom Kanton Bern trennen und mit dem Kanton Jura vereinen wollen, sei dies schrittweise oder auf einen Schlag.</p>
  • Interjurassische Versammlung. Teilweise umstrittenes Vorgehen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat nimmt zu den drei Fragen wie folgt Stellung:</p><p>1. Der Bundesrat zweifelt nicht daran, dass die AIJ den ihr anvertrauten Auftrag gewissenhaft und sorgfältig ausführt. Die von der AIJ geplante Tagung, auf die sich der Urheber der Interpellation bezieht, ist nur eine von verschiedenen Etappen des Entscheidungsprozesses der AIJ. Daran werden insbesondere noch zwei Lesungen des Schlussberichts anschliessen. Die AIJ hat im Übrigen am 6. November 2008 angekündigt, dass sie die Abgabe ihres Schlussberichts auf April 2009 verschiebt, um die Qualität ihrer Arbeit und der Debatten sicherzustellen.</p><p>2. Der Entscheidungsprozess innerhalb der AIJ ist durch den Vertrag vom 25. März 1994 klar definiert. Der Bundesrat hat sich in die politischen Entscheide der AIJ nicht einzumischen, wenn dieses Verfahren respektiert wird, was der Fall ist.</p><p>3. Wie der Bundesrat in seiner Antwort vom 27. August 2008 auf die Anfrage Rennwald 08.1043 festgehalten hat, informiert die AIJ seiner Meinung nach regelmässig und umfassend über den Verlauf ihrer Arbeiten. Die Veröffentlichung der Zwischenberichte fand in objektiver Weise statt. Nach jeder Plenarversammlung der AIJ findet eine Pressekonferenz statt. Der Bundesrat ist daher der Auffassung, dass die Bevölkerung der Jura-Region und insbesondere des Berner Juras über sämtliche notwendigen Informationen für die Beurteilung der Arbeit der AIJ verfügt und verfügen wird. Der Bundesrat bestätigt an dieser Stelle nochmals, dass dem Berner Jura keine Lösung aufgezwungen wird. Dieser wird selber über seine institutionelle Zukunft entscheiden.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Interjurassische Versammlung (IJV) hat den Medien am 22. September 2008 angekündigt, dass nun die Phase der Evaluation der von ihr untersuchten verschiedenen institutionellen Varianten beginne. Im Zusammenhang mit der Pressemitteilung, die anlässlich dieser Pressekonferenz verbreitet wurde, und mit den für die Öffentlichkeit bestimmten Informationen über die Tätigkeiten der IJV stellen sich mir drei Fragen. Ich bitte den Bundesrat um deren Beantwortung:</p><p>a. Ist er der Ansicht, dass - wie von der IJV vorgesehen - ein einziger Tag ausreicht, um eine seriöse politische Beurteilung der institutionellen Vorschläge vorzunehmen? Diese Vorschläge, die von der IJV voraussichtlich Ende Jahr veröffentlicht werden, könnten das geopolitische Gleichgewicht in der Schweiz erheblich beeinflussen.</p><p>b. Der Auftrag, den die Regierungen der Kantone Bern und Jura unter der Ägide des Bundesrates der IJV erteilt haben, schliesst in Punkt 1.3 die Suche nach "anderen Möglichkeiten" ein. Den gestützt darauf erarbeiteten Vorschlägen stehen jedoch die meisten Mitglieder der IJV mit unterschwelliger Ablehnung gegenüber. Was hält der Bundesrat von dieser Situation?</p><p>c. Ist er - wie die Mehrheit der Bevölkerung des Berner Juras - nicht auch der Ansicht, dass die von der IJV verbreiteten Informationen zumindest teilweise einseitig sind und in den Köpfen der Menschen die Überzeugung festsetzen sollen, nur die Vereinigung des Berner Juras mit dem Kanton Jura könne die sogenannte Jurafrage lösen?</p><p>Die Vereinbarung vom 25. März 1994 zwischen dem Bundesrat, dem Regierungsrat des Kantons Bern und der Regierung der Republik und des Kantons Jura betreffend die Institutionalisierung des interjurassischen Dialogs und die Bildung der Interjurassischen Versammlung hat die "politische Beilegung des Jurakonflikts" zum Ziel. </p><p>Am 7. September 2005 hat die tripartite Konferenz diesem Prozess neuen Schwung verliehen und der IJV den Auftrag erteilt, drei Varianten zu prüfen: 1. die Schaffung eines neuen Kantons aus dem Berner Jura und dem Kanton Jura;</p><p>2. eine Partnerschaft zwischen den beiden Regionen auf der Grundlage gemeinsamer Institutionen;</p><p>3. andere Möglichkeiten.</p><p>Die Mehrheit der Bevölkerung des Berner Juras kann sich für die Ziele der IJV nur schwer erwärmen. Sie wünscht sich eine Normalisierung und Verbesserung der Beziehungen zum Kanton Jura. Nicht akzeptieren wird sie einseitige oder vorgesteuerte Aktionen, die sie vom Kanton Bern trennen und mit dem Kanton Jura vereinen wollen, sei dies schrittweise oder auf einen Schlag.</p>
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