Verbot von Azofarbstoffen in Lebensmitteln

ShortId
08.3550
Id
20083550
Updated
28.07.2023 12:57
Language
de
Title
Verbot von Azofarbstoffen in Lebensmitteln
AdditionalIndexing
2841;Gesundheitsrisiko;Giftstoff;künstlicher Lebensmittelfarbstoff;Kindernahrung;Nahrungsmittelverseuchung;Lebensmittelsicherheit;Lebensmittelfarbstoff
1
  • L06K140204020301, künstlicher Lebensmittelfarbstoff
  • L05K0602010402, Giftstoff
  • L04K01050510, Gesundheitsrisiko
  • L05K1402030308, Kindernahrung
  • L05K0105060602, Lebensmittelsicherheit
  • L05K1402040203, Lebensmittelfarbstoff
  • L04K06020310, Nahrungsmittelverseuchung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In der 2007 von McCann et al. durchgeführten Studie "Food additives and hyperactive behaviour in 3-year-old and 8/9-year-old children in the community: a randomised, double-blinded, placebo-controlled trial" wurde eindeutig nachgewiesen, dass der Verzehr bestimmter künstlicher Lebensmittelfarbstoffe hyperaktives Verhalten bei Kindern hervorrufen kann. Zu diesen Farbstoffen gehören Tartrazin (E 102), Chinolingelb (E 104), Gelborange S (E 110), Azorubin (E 122), Ponceau 4R (E 124) und Allurarot AC (E 129), die häufig in Getränken, Bonbons und zahlreichen zubereiteten Lebensmittel enthalten sind.</p><p>Die Erkenntnisse dieser Studie wurden bis jetzt nicht angefochten, und das Europäische Parlament hat am 8. Juli 2008 eine legislative Entschliessung verabschiedet, die vorsieht, dass Lebensmittel, die Farbstoffe enthalten, deutlich sichtbar mit dem Namen oder der Nummerierung der entsprechenden Farbstoffe und dem Hinweis "kann sich nachteilig auf die Aktivität und Konzentration von Kindern auswirken" gekennzeichnet sind.</p><p>Einige dieser Farbstoffe sind ausserdem in den skandinavischen Ländern und in den Vereinigten Staaten bereits verboten. </p><p>Auch in der Schweiz ist es wichtig, Bestimmungen zum Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten zu schaffen. Tatsächlich handelt es sich bei Hyperaktivität von Kindern nicht einfach um eine harmlose Erkrankung: Vorübergehende Geistesabwesenheit, Stimmungsschwankungen, Konzentrationsschwierigkeiten und Impulsivität behindern die Kinder, lassen Eltern und Lehrkräfte verzweifeln und sind wesentliche Ursachen für schulischen und beruflichen Misserfolg. </p><p>Natürlich können durch den Verzicht auf solche Farbstoffe nicht alle Fälle von Hyperaktivität zum Verschwinden gebracht werden, jedoch können zahlreiche Kinder vor Hyperaktivität bewahrt werden.</p><p>Ich verlange daher, dass die Zusatzstoffverordnung gemäss Artikel 6 dieser Verordnung geändert wird:</p><p>1. indem diese Farbstoffe und die Aluminiumlacke aus diesen Farbstoffen so bald als möglich in Lebensmitteln verboten werden, und</p><p>2. indem gegebenenfalls mittels einer Übergangsbestimmung vorgeschrieben wird, dass Lebensmittel, die diese Farbstoffe und die Aluminiumlacke aus diesen Farbstoffen enthalten, mit dem Namen oder der Nummer der entsprechenden Farbstoffe oder Aluminiumlacke sowie dem Hinweis "kann sich nachteilig auf die Aktivität und Konzentration von Kindern auswirken" versehen werden müssen. Für diese Hinweise soll auf der Vorderseite der Verpackung, wie bei den Zigarettenpackungen, eine Fläche von mindestens 35 Prozent zur Verfügung gestellt werden. Die Warnhinweise sollen eingerahmt und in den Sprachen Deutsch, Französisch und Italienisch verfasst werden.</p>
  • <p>Den Bundesbehörden ist die Studie von McCann et al. (2007) bekannt, welche die Farbstoffe Tartrazin (E102), Chinolingelb (E104), Sunsetgelb FCF (E110), Ponceau 4R (E124), Allurarot AC (E129), Carmoisin (E122) mit der Hyperaktivität bei Kindern in Verbindung gebracht hat. Auf europäischer Ebene ist die Studie nach einer wissenschaftlichen Analyse durch die europäische Lebensmittelbehörde Efsa infrage gestellt worden. </p><p>Obwohl keine wissenschaftliche Evidenz eines Zusammenhangs zwischen diesen Substanzen und Hyperaktivität vorgelegt werden konnte, hat sich das EU-Parlament im Juli 2008 für eine verbesserte Kennzeichnung von Lebensmittelfarbstoffen ausgesprochen. Falls der EU-Rat die Empfehlung des Parlaments annimmt, sollen Lebensmittel, welche die genannten Farbstoffe enthalten, den Hinweis "kann sich nachteilig auf die Aktivität und Konzentration von Kindern auswirken" tragen.</p><p>Dem Bundesrat ist es ein Anliegen, die Konsumentinnen und Konsumenten vor Farbstoffen zu schützen, welche die Gesundheit gefährden können. Da jedoch der wissenschaftliche Beweis einer Gesundheitsgefährdung bis heute nicht erbracht ist, erachtet der Bundesrat ein Verbot oder einen Warnhinweis analog der Zigarettenpackung im jetzigen Zeitpunkt als nicht sachgerecht. Wenn Konsumentinnen und Konsumenten auf Produkte mit diesen Farbstoffen verzichten möchten, können sie sich anhand der obligatorischen Zutatendeklaration orientieren, ob ein solcher Stoff in einem Produkt enthalten ist. Sollte die EU den obenerwähnten Hinweis tatsächlich einführen, so ist der Bundesrat bereit zu prüfen, wie diese Anforderung in die Schweizer Gesetzgebung übernommen werden könnte.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die notwendigen Massnahmen zu treffen, um Azofarbstoffe, die bei Kindern Allergien und Hyperaktivität auslösen können, in Lebensmitteln zu verbieten.</p>
  • Verbot von Azofarbstoffen in Lebensmitteln
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In der 2007 von McCann et al. durchgeführten Studie "Food additives and hyperactive behaviour in 3-year-old and 8/9-year-old children in the community: a randomised, double-blinded, placebo-controlled trial" wurde eindeutig nachgewiesen, dass der Verzehr bestimmter künstlicher Lebensmittelfarbstoffe hyperaktives Verhalten bei Kindern hervorrufen kann. Zu diesen Farbstoffen gehören Tartrazin (E 102), Chinolingelb (E 104), Gelborange S (E 110), Azorubin (E 122), Ponceau 4R (E 124) und Allurarot AC (E 129), die häufig in Getränken, Bonbons und zahlreichen zubereiteten Lebensmittel enthalten sind.</p><p>Die Erkenntnisse dieser Studie wurden bis jetzt nicht angefochten, und das Europäische Parlament hat am 8. Juli 2008 eine legislative Entschliessung verabschiedet, die vorsieht, dass Lebensmittel, die Farbstoffe enthalten, deutlich sichtbar mit dem Namen oder der Nummerierung der entsprechenden Farbstoffe und dem Hinweis "kann sich nachteilig auf die Aktivität und Konzentration von Kindern auswirken" gekennzeichnet sind.</p><p>Einige dieser Farbstoffe sind ausserdem in den skandinavischen Ländern und in den Vereinigten Staaten bereits verboten. </p><p>Auch in der Schweiz ist es wichtig, Bestimmungen zum Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten zu schaffen. Tatsächlich handelt es sich bei Hyperaktivität von Kindern nicht einfach um eine harmlose Erkrankung: Vorübergehende Geistesabwesenheit, Stimmungsschwankungen, Konzentrationsschwierigkeiten und Impulsivität behindern die Kinder, lassen Eltern und Lehrkräfte verzweifeln und sind wesentliche Ursachen für schulischen und beruflichen Misserfolg. </p><p>Natürlich können durch den Verzicht auf solche Farbstoffe nicht alle Fälle von Hyperaktivität zum Verschwinden gebracht werden, jedoch können zahlreiche Kinder vor Hyperaktivität bewahrt werden.</p><p>Ich verlange daher, dass die Zusatzstoffverordnung gemäss Artikel 6 dieser Verordnung geändert wird:</p><p>1. indem diese Farbstoffe und die Aluminiumlacke aus diesen Farbstoffen so bald als möglich in Lebensmitteln verboten werden, und</p><p>2. indem gegebenenfalls mittels einer Übergangsbestimmung vorgeschrieben wird, dass Lebensmittel, die diese Farbstoffe und die Aluminiumlacke aus diesen Farbstoffen enthalten, mit dem Namen oder der Nummer der entsprechenden Farbstoffe oder Aluminiumlacke sowie dem Hinweis "kann sich nachteilig auf die Aktivität und Konzentration von Kindern auswirken" versehen werden müssen. Für diese Hinweise soll auf der Vorderseite der Verpackung, wie bei den Zigarettenpackungen, eine Fläche von mindestens 35 Prozent zur Verfügung gestellt werden. Die Warnhinweise sollen eingerahmt und in den Sprachen Deutsch, Französisch und Italienisch verfasst werden.</p>
    • <p>Den Bundesbehörden ist die Studie von McCann et al. (2007) bekannt, welche die Farbstoffe Tartrazin (E102), Chinolingelb (E104), Sunsetgelb FCF (E110), Ponceau 4R (E124), Allurarot AC (E129), Carmoisin (E122) mit der Hyperaktivität bei Kindern in Verbindung gebracht hat. Auf europäischer Ebene ist die Studie nach einer wissenschaftlichen Analyse durch die europäische Lebensmittelbehörde Efsa infrage gestellt worden. </p><p>Obwohl keine wissenschaftliche Evidenz eines Zusammenhangs zwischen diesen Substanzen und Hyperaktivität vorgelegt werden konnte, hat sich das EU-Parlament im Juli 2008 für eine verbesserte Kennzeichnung von Lebensmittelfarbstoffen ausgesprochen. Falls der EU-Rat die Empfehlung des Parlaments annimmt, sollen Lebensmittel, welche die genannten Farbstoffe enthalten, den Hinweis "kann sich nachteilig auf die Aktivität und Konzentration von Kindern auswirken" tragen.</p><p>Dem Bundesrat ist es ein Anliegen, die Konsumentinnen und Konsumenten vor Farbstoffen zu schützen, welche die Gesundheit gefährden können. Da jedoch der wissenschaftliche Beweis einer Gesundheitsgefährdung bis heute nicht erbracht ist, erachtet der Bundesrat ein Verbot oder einen Warnhinweis analog der Zigarettenpackung im jetzigen Zeitpunkt als nicht sachgerecht. Wenn Konsumentinnen und Konsumenten auf Produkte mit diesen Farbstoffen verzichten möchten, können sie sich anhand der obligatorischen Zutatendeklaration orientieren, ob ein solcher Stoff in einem Produkt enthalten ist. Sollte die EU den obenerwähnten Hinweis tatsächlich einführen, so ist der Bundesrat bereit zu prüfen, wie diese Anforderung in die Schweizer Gesetzgebung übernommen werden könnte.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die notwendigen Massnahmen zu treffen, um Azofarbstoffe, die bei Kindern Allergien und Hyperaktivität auslösen können, in Lebensmitteln zu verbieten.</p>
    • Verbot von Azofarbstoffen in Lebensmitteln

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