Verständliche Deklaration von Lebensmitteln
- ShortId
-
08.3556
- Id
-
20083556
- Updated
-
27.07.2023 20:25
- Language
-
de
- Title
-
Verständliche Deklaration von Lebensmitteln
- AdditionalIndexing
-
2841;Gesundheitsförderung;Ernährungsgewohnheit;Konsumenteninformation;Lebensmitteldeklaration;Etikettierung
- 1
-
- L05K0105060601, Lebensmitteldeklaration
- L06K070106030101, Konsumenteninformation
- L05K0701010103, Etikettierung
- L04K01050507, Gesundheitsförderung
- L04K01050601, Ernährungsgewohnheit
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die von AC Nielsen im Mai 2008 durchgeführte Befragung zum Bewusstsein beim Nahrungsmitteleinkauf hat gezeigt, dass der Grossteil der Schweizer Bevölkerung die Nährwertangaben nur teilweise oder überhaupt nicht versteht. Die Untersuchung ergab weiter, dass jede vierte konsumierende Person die Angaben aus Zeitmangel nicht liest. </p><p>Eine einfache Deklarierung auf Lebensmittelpackungen würde die Konsumentinnen und Konsumenten unterstützen, sich gesund zu ernähren und Übergewicht vorzubeugen. In England bewährt sich eine Beschriftung mit Ampel-Symbolen. Dabei steht Rot für "nur in kleinen Mengen hin und wieder verzehren", Gelb bedeutet "mit Beacht zu geniessen", und Grün steht für "unproblematisch". Dem Konsumenten und der Konsumentin ermöglicht dieses System in kurzer Zeit einen Vergleich der Gehalte an Fett, gesättigten Fettsäuren, Zucker und Salz. </p><p>Die heutige Deklaration ist nicht nur vielen unverständlich, sondern oft irreführend. Die Zahlenangaben der Nahrungsmittelindustrie beziehen sich in der Regel auf eine Portion, deren Grösse der Hersteller selber wählt. Die Angaben entsprechen in der Regel nicht dem realen Produkt. </p><p>Es ist unbestritten, dass Übergewicht mit seinen Folgeerkrankungen wie Herzproblemen oder Diabetes eines der Hauptprobleme der öffentlichen Gesundheit darstellt. Die Prävention muss an verschiedenen Orten ansetzen. Mit einem Ampelsystem lernen die Konsumentinnen und Konsumenten, Nahrungsmittel richtig einzuschätzen. Gleichzeitig wird die Nahrungsmittelindustrie gezwungen zu handeln, z. B. durch Rezepturänderungen. </p><p>Eine wirksame Reduktion des Übergewichtsproblems kann mit gesetzlichen Grundlagen beschleunigt werden.</p>
- <p>Der Bundesrat ist sich der Problematik der Verständlichkeit von Nährwertangaben bei Lebensmitteln bewusst. </p><p>Die bisher nur fakultative Nährwertkennzeichnung von Lebensmitteln ist in der Verordnung des EDI über die Kennzeichnung und Anpreisung von Lebensmitteln (LKV, SR 817.022.21) geregelt und sieht in der einfachsten Form die Angabe des Energiewerts sowie des Gehalts an Proteinen, Kohlenhydraten und Fett pro 100 g Lebensmittel vor. Bei weiter gehenden Angaben müssen zwingend folgende Nährwertangaben gemacht werden: Zucker, gesättigte Fettsäuren, Nahrungsfasern und Natrium.</p><p>In der EU ist die Frage der Nährwertkennzeichnung gegenwärtig in Diskussion (vgl. Art. 28ff. des Vorschlags der EG-Kommission vom 30. Januar 2008 für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel, KOM, 2008, 40 endgültig). Zur Diskussion steht unter anderem eine obligatorische Nährwertkennzeichnung, die - mit wenigen Ausnahmen - auf allen Lebensmitteln anzubringen sein wird. Angesichts dieser Entwicklung und den Vorgaben des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse (THG, SR 946.51), wonach technische Vorschriften auf das Recht unserer wichtigsten Handelspartner abzustimmen sind, will der Bundesrat an der geltenden schweizerischen Regelung festhalten, bis abschliessend geklärt ist, in welcher Weise die EG diese Thematik regeln wird.</p><p>Mehr Spielraum besteht im Bereich der freiwilligen Nährwertangaben. Geprüft wird gegenwärtig, ob - unabhängig von der heutigen Nährwertkennzeichnung - eine zusätzliche einfache Deklaration - z. B. mittels eines einfachen Logos - den Konsumentinnen und Konsumenten helfen könnte, eine sachkundigere Wahl zu treffen. Eine solche einfache Deklaration müsste einheitlich und freiwillig sein. </p><p>Gestützt auf diese Ausführungen beantragt der Bundesrat, von einem verbindlichen Auftrag im Sinne einer Motion abzusehen. Sollte die vorliegende Motion im Erstrat angenommen werden, behält sich der Bundesrat vor, im Zweitrat zu beantragen, dass die Motion in einen Prüfungsauftrag abgeändert wird.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine gesetzliche Grundlage für eine einfache und einheitliche Deklaration von Lebensmitteln zu schaffen.</p>
- Verständliche Deklaration von Lebensmitteln
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die von AC Nielsen im Mai 2008 durchgeführte Befragung zum Bewusstsein beim Nahrungsmitteleinkauf hat gezeigt, dass der Grossteil der Schweizer Bevölkerung die Nährwertangaben nur teilweise oder überhaupt nicht versteht. Die Untersuchung ergab weiter, dass jede vierte konsumierende Person die Angaben aus Zeitmangel nicht liest. </p><p>Eine einfache Deklarierung auf Lebensmittelpackungen würde die Konsumentinnen und Konsumenten unterstützen, sich gesund zu ernähren und Übergewicht vorzubeugen. In England bewährt sich eine Beschriftung mit Ampel-Symbolen. Dabei steht Rot für "nur in kleinen Mengen hin und wieder verzehren", Gelb bedeutet "mit Beacht zu geniessen", und Grün steht für "unproblematisch". Dem Konsumenten und der Konsumentin ermöglicht dieses System in kurzer Zeit einen Vergleich der Gehalte an Fett, gesättigten Fettsäuren, Zucker und Salz. </p><p>Die heutige Deklaration ist nicht nur vielen unverständlich, sondern oft irreführend. Die Zahlenangaben der Nahrungsmittelindustrie beziehen sich in der Regel auf eine Portion, deren Grösse der Hersteller selber wählt. Die Angaben entsprechen in der Regel nicht dem realen Produkt. </p><p>Es ist unbestritten, dass Übergewicht mit seinen Folgeerkrankungen wie Herzproblemen oder Diabetes eines der Hauptprobleme der öffentlichen Gesundheit darstellt. Die Prävention muss an verschiedenen Orten ansetzen. Mit einem Ampelsystem lernen die Konsumentinnen und Konsumenten, Nahrungsmittel richtig einzuschätzen. Gleichzeitig wird die Nahrungsmittelindustrie gezwungen zu handeln, z. B. durch Rezepturänderungen. </p><p>Eine wirksame Reduktion des Übergewichtsproblems kann mit gesetzlichen Grundlagen beschleunigt werden.</p>
- <p>Der Bundesrat ist sich der Problematik der Verständlichkeit von Nährwertangaben bei Lebensmitteln bewusst. </p><p>Die bisher nur fakultative Nährwertkennzeichnung von Lebensmitteln ist in der Verordnung des EDI über die Kennzeichnung und Anpreisung von Lebensmitteln (LKV, SR 817.022.21) geregelt und sieht in der einfachsten Form die Angabe des Energiewerts sowie des Gehalts an Proteinen, Kohlenhydraten und Fett pro 100 g Lebensmittel vor. Bei weiter gehenden Angaben müssen zwingend folgende Nährwertangaben gemacht werden: Zucker, gesättigte Fettsäuren, Nahrungsfasern und Natrium.</p><p>In der EU ist die Frage der Nährwertkennzeichnung gegenwärtig in Diskussion (vgl. Art. 28ff. des Vorschlags der EG-Kommission vom 30. Januar 2008 für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel, KOM, 2008, 40 endgültig). Zur Diskussion steht unter anderem eine obligatorische Nährwertkennzeichnung, die - mit wenigen Ausnahmen - auf allen Lebensmitteln anzubringen sein wird. Angesichts dieser Entwicklung und den Vorgaben des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse (THG, SR 946.51), wonach technische Vorschriften auf das Recht unserer wichtigsten Handelspartner abzustimmen sind, will der Bundesrat an der geltenden schweizerischen Regelung festhalten, bis abschliessend geklärt ist, in welcher Weise die EG diese Thematik regeln wird.</p><p>Mehr Spielraum besteht im Bereich der freiwilligen Nährwertangaben. Geprüft wird gegenwärtig, ob - unabhängig von der heutigen Nährwertkennzeichnung - eine zusätzliche einfache Deklaration - z. B. mittels eines einfachen Logos - den Konsumentinnen und Konsumenten helfen könnte, eine sachkundigere Wahl zu treffen. Eine solche einfache Deklaration müsste einheitlich und freiwillig sein. </p><p>Gestützt auf diese Ausführungen beantragt der Bundesrat, von einem verbindlichen Auftrag im Sinne einer Motion abzusehen. Sollte die vorliegende Motion im Erstrat angenommen werden, behält sich der Bundesrat vor, im Zweitrat zu beantragen, dass die Motion in einen Prüfungsauftrag abgeändert wird.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine gesetzliche Grundlage für eine einfache und einheitliche Deklaration von Lebensmitteln zu schaffen.</p>
- Verständliche Deklaration von Lebensmitteln
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