Unklarheiten bei Hedge-Fonds

ShortId
08.3559
Id
20083559
Updated
28.07.2023 09:32
Language
de
Title
Unklarheiten bei Hedge-Fonds
AdditionalIndexing
24;Kapitalanlagegesellschaft;Steuerausweichung;Steuerpolitik;Spekulationskapital;Besteuerungsgrundlage;Kapitalsteuer;Rundschreiben;Anlagefonds
1
  • L06K110602010102, Anlagefonds
  • L06K070303010102, Kapitalanlagegesellschaft
  • L05K1107040701, Kapitalsteuer
  • L05K1107030101, Besteuerungsgrundlage
  • L03K110703, Steuerpolitik
  • L05K0806010107, Rundschreiben
  • L05K1106020110, Spekulationskapital
  • L04K11070601, Steuerausweichung
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Eine höhere Attraktivität für Hedge-Fonds ist eines der Kernelemente des Masterplans Finanzplatz, mit welchem die Branche sich mittelfristig als führender Finanzstandort positionieren will. Vor dem Hintergrund des gefährdeten Geschäftsmodelles vieler Schweizer Banken aufgrund des weiter bröckelnden Bankgeheimnisses (Druck der EU, ein ähnliches Ql-Modell wie die USA zu erhalten), muss diese Idee überprüft werden. Doch gerade wenn es darum geht, umstrittene Anlagevehikel wie Hedge-Fonds anzuziehen und zu begünstigen, wäre eine breitere Debatte unter Berücksichtigung aller Vor- und Nachteile zwingend.</p><p>Verschiedene Untersuchungen wie beispielsweise der EBK, der OECD oder des Financial Stability Forum betonen, dass Hedge-Fonds zwar im positiven Sinne zu einer höheren Marktliquidität beitragen, aber gleichzeitig auch die Marktstabilität negativ beeinträchtigen. Die Eidgenössische Finanzverwaltung betont angesichts des unglaublichen Booms dieser alternativen Anlagevehikel auch, dass "die unmittelbare Betroffenheit einer Vielzahl von Personen durch das Engagement von institutionellen Investoren - wie Pensionskassen oder Versicherungen - zugenommen" habe. Gleichzeitig wird festgehalten, dass die Schweiz bezüglich der Regulierung "weder eine allgemeine Bewilligungspflicht noch eine prudentielle Aufsicht für Vermögensverwalter und somit auch für Hedge-Fonds-Manager kennt". Bei den jüngsten Plänen des Eidgenössischen Finanzdepartementes ist erneut nur von einer "freiwilligen Unterstellung unter die Aufsicht der EBK" die Rede. </p><p>Die Brisanz des Themas ruft nach einer politischen und öffentlichen Debatte.</p><p>Es geht:</p><p>1. um die künftige Positionierung des Finanzplatzes Schweiz;</p><p>2. um die Steuergerechtigkeit (weil die gezielte Bevorzugung einer kleinen, aber bereits privilegierten Personengruppe droht) vor dem Hintergrund der jüngsten Finanzkrise;</p><p>3. auch um die grundsätzliche Frage der "Förderwürdigkeit" von Finanzmarktakteuren, von denen ein beträchtliches Systemrisiko ausgeht. Ein Kreisschreiben, das auf Diskussionen hinter verschlossenen Türen unter Branchenvertretern und involvierten Behördenvertretern basiert, kann kaum der richtige Weg sein.</p>
  • <p>1. Die Geschäftstätigkeit von Hedge-Fonds und Private-Equity-Fonds lässt sich nicht klar definieren. Die verschiedenen Geschäftsarten können jedoch umschrieben werden. Hedge-Fonds sind kollektive Anlageformen mit im Allgemeinen flexiblen Anlagestrategien und einem aktiven und komplexen Anlageverhalten. Der Begriff der Hedge-Fonds ist denn auch weit zu verstehen. In der Schweiz sind vorwiegend die "Funds of Hedge Fund" vertreten, die die Mittel der Investoren wiederum in Anteile von anderen Investmentfonds anlegen. Ein Private-Equity-Fonds ist eine kollektive Anlageform, die in nichtbörsenkotierte (Jung-)Unternehmen investiert und diesen Kapital zur Verfügung stellt. Dieses Kapital wird beispielsweise für die Entwicklung neuer Produkte, die Erschliessung neuer Märkte und für Unternehmensakquisitionen eingesetzt. Ziel der Investition ist der spätere gewinnbringende Verkauf der Unternehmensbeteiligung oder ein Börsengang.</p><p>2. Nach der Inkraftsetzung des Bundesgesetzes über die kollektiven Kapitalanlagen (KAG) wurden verschiedene Anfragen aus Bank- und Anlagefondskreisen betreffend Besteuerung des Carried Interest und der Performance Fee an die Steuerverwaltungen gerichtet. Insbesondere stellte sich die Frage, ob der Carried Interest und die Performance Fee beim Fondsmanager steuerlich ganz oder teilweise als steuerfreier, privater Kapitalgewinn qualifiziert werden kann. Es zeigte sich, dass auch bei den Steuerverwaltungen Unsicherheit herrscht, wie besteuert werden muss. Um Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, erarbeitet die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) ein Kreisschreiben, das die steuerliche Behandlung der verschiedenen Entschädigungsmodelle, die in der Praxis anzutreffen sind, klären soll.</p><p>3. Das Hedge-Fonds- und Private-Equity-Fonds-Geschäft ist ein ziemlich neues Finanzgeschäft. Private-Equity- und Hedge-Fondsmanager haben verschiedene Möglichkeiten, ihre Tätigkeit zu strukturieren. Die Tätigkeit des Fondsmanagers kann in Form einer selbstständigen Erwerbstätigkeit oder mittels einer juristischen Person ausgeübt werden. Abhängig von der Wahl der Rechtsform und der konkreten Struktur finden unterschiedliche steuerliche Rechtsnormen Anwendung (namentlich Gewinnermittlung für juristische Personen, Einkommensbemessung bei unselbstständiger bzw. selbstständiger Erwerbstätigkeit). Dabei handelt es sich stets um dieselben Rechtsnormen, die auch auf andere steuerpflichtige Personen Anwendung finden. Wenn die Tätigkeit mittels einer juristischen Person ausgeübt wird, kommen die entsprechenden Gesetzesartikel über die Besteuerung der juristischen Personen (Art. 49ff. DBG) zur Anwendung. Wenn die Tätigkeit des Fondsmanagers in Form einer selbstständigen Erwerbstätigkeit ausgeübt wird, kommen die entsprechenden Gesetzesartikel über die selbstständige Erwerbstätigkeit (Art. 18ff. DBG) zur Anwendung. Die steuerliche Behandlung des Carried Interest und der Performance Fee, des Vorzugsgewinns, hängt somit von der gewählten Struktur ab. Der Carried Interest und die Performance Fee stellen aber keinen steuerfreien privaten Kapitalgewinn dar. Das EFD hat von Anfang an erklärt, dass das geltende Recht für eine Privilegierung des Carried Interest und der Performance Fee keinen Raum bietet und dass man auch nicht bereit ist, eine solche Privilegierung auf dem Wege eines Kreisschreibens einzuführen. Eine Praxisänderung hat somit nicht stattgefunden.</p><p>4. Aufgrund der Neuartigkeit des Geschäfts und den verschiedenen Anfragen aus dem Banken- und Anlagefondskreis herrschte Unklarheit darüber, wie insbesondere die kantonalen Steuerverwaltungen den Carried Interest und die Performance Fee steuerlich behandeln sollen.</p><p>5. Mit dem geplanten Kreisschreiben wird an der bisherigen Praxis, soweit eine solche bestand, nichts geändert. Die ESTV hat jedoch den Wunsch insbesondere der Kantone verstanden, darüber Klarheit zu schaffen, wie je nach Entschädigungsmodell die verschiedenen Steuerpflichtigen zu behandeln sind.</p><p>6. Bei Private-Equity- und Hedge-Fonds-Managern liegt kein Spezialfall vor. Die Fondsmanager unterliegen den gleichen Rechtsnormen, die auch auf andere steuerpflichtige Personen Anwendung finden. Abhängig von der Wahl der Rechtsform und der konkreten Struktur des Fonds finden jedoch unterschiedliche steuerliche Rechtsnormen Anwendung (namentlich Gewinnermittlung für juristische Personen, Einkommensbemessung bei unselbstständiger bzw. selbstständiger Erwerbstätigkeit), vgl. dazu auch die Ausführungen unter Ziffer 3 hiervor.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Das EFD hat am 5. September 2008 Massnahmen angekündigt, die Klarheit schaffen sollen bei der Besteuerung des Hedge-Fonds- und Private-Equity-Geschäfts. Gemäss EFD soll ein Kreisschreiben der Eidgenössischen Steuerverwaltung zur Steigerung der Attraktivität des Hedge-Fonds- und Private-Equity-Geschäfts beitragen. Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie lautet die Definition eines "Hedge-Fonds-Geschäfts" und eines "Private-Equity-Geschäfts"?</p><p>2. Inwiefern ist eine "Klärung" der Steuerproblematik notwendig?</p><p>3. Wie lautete die bisherige Praxis im steuerlichen Umgang mit den "Performance Fees" und der "Carried Interest" bei Hedge-Fonds- und Private-Equity-Geschäften?</p><p>4. In welchen Punkten herrschte bei der bisherigen Praxis Unklarheit?</p><p>5. Wird mit dem geplanten Kreisschreiben in Bezug auf die bisherige Praxis etwas geändert?</p><p>a. Wenn nein: Warum braucht es dann ein Kreisschreiben? Und inwiefern wird dieses Kreisschreiben zur "Steigerung der Attraktivität" für obengenannte Geschäfte führen?</p><p>b. Wenn ja: Worin besteht die Praxisänderung, und bei welchen Gesetzesbestimmungen wird eine neue Praxis festgelegt?</p><p>6. Es kommt häufig vor, dass aus Gründen der Steuerplanung und -optimierung Einzelfirmen in Aktiengesellschaften umgewandelt werden oder neben einer Einzelfirma noch eine Aktiengesellschaft gegründet wird. Inwiefern liegt bei den Managern von Hedge- und Equity-Fonds ein Spezialfall vor, dass in einem separaten Kreisschreiben auf diese Möglichkeit der Steuerplanung hingewiesen werden muss?</p>
  • Unklarheiten bei Hedge-Fonds
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Eine höhere Attraktivität für Hedge-Fonds ist eines der Kernelemente des Masterplans Finanzplatz, mit welchem die Branche sich mittelfristig als führender Finanzstandort positionieren will. Vor dem Hintergrund des gefährdeten Geschäftsmodelles vieler Schweizer Banken aufgrund des weiter bröckelnden Bankgeheimnisses (Druck der EU, ein ähnliches Ql-Modell wie die USA zu erhalten), muss diese Idee überprüft werden. Doch gerade wenn es darum geht, umstrittene Anlagevehikel wie Hedge-Fonds anzuziehen und zu begünstigen, wäre eine breitere Debatte unter Berücksichtigung aller Vor- und Nachteile zwingend.</p><p>Verschiedene Untersuchungen wie beispielsweise der EBK, der OECD oder des Financial Stability Forum betonen, dass Hedge-Fonds zwar im positiven Sinne zu einer höheren Marktliquidität beitragen, aber gleichzeitig auch die Marktstabilität negativ beeinträchtigen. Die Eidgenössische Finanzverwaltung betont angesichts des unglaublichen Booms dieser alternativen Anlagevehikel auch, dass "die unmittelbare Betroffenheit einer Vielzahl von Personen durch das Engagement von institutionellen Investoren - wie Pensionskassen oder Versicherungen - zugenommen" habe. Gleichzeitig wird festgehalten, dass die Schweiz bezüglich der Regulierung "weder eine allgemeine Bewilligungspflicht noch eine prudentielle Aufsicht für Vermögensverwalter und somit auch für Hedge-Fonds-Manager kennt". Bei den jüngsten Plänen des Eidgenössischen Finanzdepartementes ist erneut nur von einer "freiwilligen Unterstellung unter die Aufsicht der EBK" die Rede. </p><p>Die Brisanz des Themas ruft nach einer politischen und öffentlichen Debatte.</p><p>Es geht:</p><p>1. um die künftige Positionierung des Finanzplatzes Schweiz;</p><p>2. um die Steuergerechtigkeit (weil die gezielte Bevorzugung einer kleinen, aber bereits privilegierten Personengruppe droht) vor dem Hintergrund der jüngsten Finanzkrise;</p><p>3. auch um die grundsätzliche Frage der "Förderwürdigkeit" von Finanzmarktakteuren, von denen ein beträchtliches Systemrisiko ausgeht. Ein Kreisschreiben, das auf Diskussionen hinter verschlossenen Türen unter Branchenvertretern und involvierten Behördenvertretern basiert, kann kaum der richtige Weg sein.</p>
    • <p>1. Die Geschäftstätigkeit von Hedge-Fonds und Private-Equity-Fonds lässt sich nicht klar definieren. Die verschiedenen Geschäftsarten können jedoch umschrieben werden. Hedge-Fonds sind kollektive Anlageformen mit im Allgemeinen flexiblen Anlagestrategien und einem aktiven und komplexen Anlageverhalten. Der Begriff der Hedge-Fonds ist denn auch weit zu verstehen. In der Schweiz sind vorwiegend die "Funds of Hedge Fund" vertreten, die die Mittel der Investoren wiederum in Anteile von anderen Investmentfonds anlegen. Ein Private-Equity-Fonds ist eine kollektive Anlageform, die in nichtbörsenkotierte (Jung-)Unternehmen investiert und diesen Kapital zur Verfügung stellt. Dieses Kapital wird beispielsweise für die Entwicklung neuer Produkte, die Erschliessung neuer Märkte und für Unternehmensakquisitionen eingesetzt. Ziel der Investition ist der spätere gewinnbringende Verkauf der Unternehmensbeteiligung oder ein Börsengang.</p><p>2. Nach der Inkraftsetzung des Bundesgesetzes über die kollektiven Kapitalanlagen (KAG) wurden verschiedene Anfragen aus Bank- und Anlagefondskreisen betreffend Besteuerung des Carried Interest und der Performance Fee an die Steuerverwaltungen gerichtet. Insbesondere stellte sich die Frage, ob der Carried Interest und die Performance Fee beim Fondsmanager steuerlich ganz oder teilweise als steuerfreier, privater Kapitalgewinn qualifiziert werden kann. Es zeigte sich, dass auch bei den Steuerverwaltungen Unsicherheit herrscht, wie besteuert werden muss. Um Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, erarbeitet die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) ein Kreisschreiben, das die steuerliche Behandlung der verschiedenen Entschädigungsmodelle, die in der Praxis anzutreffen sind, klären soll.</p><p>3. Das Hedge-Fonds- und Private-Equity-Fonds-Geschäft ist ein ziemlich neues Finanzgeschäft. Private-Equity- und Hedge-Fondsmanager haben verschiedene Möglichkeiten, ihre Tätigkeit zu strukturieren. Die Tätigkeit des Fondsmanagers kann in Form einer selbstständigen Erwerbstätigkeit oder mittels einer juristischen Person ausgeübt werden. Abhängig von der Wahl der Rechtsform und der konkreten Struktur finden unterschiedliche steuerliche Rechtsnormen Anwendung (namentlich Gewinnermittlung für juristische Personen, Einkommensbemessung bei unselbstständiger bzw. selbstständiger Erwerbstätigkeit). Dabei handelt es sich stets um dieselben Rechtsnormen, die auch auf andere steuerpflichtige Personen Anwendung finden. Wenn die Tätigkeit mittels einer juristischen Person ausgeübt wird, kommen die entsprechenden Gesetzesartikel über die Besteuerung der juristischen Personen (Art. 49ff. DBG) zur Anwendung. Wenn die Tätigkeit des Fondsmanagers in Form einer selbstständigen Erwerbstätigkeit ausgeübt wird, kommen die entsprechenden Gesetzesartikel über die selbstständige Erwerbstätigkeit (Art. 18ff. DBG) zur Anwendung. Die steuerliche Behandlung des Carried Interest und der Performance Fee, des Vorzugsgewinns, hängt somit von der gewählten Struktur ab. Der Carried Interest und die Performance Fee stellen aber keinen steuerfreien privaten Kapitalgewinn dar. Das EFD hat von Anfang an erklärt, dass das geltende Recht für eine Privilegierung des Carried Interest und der Performance Fee keinen Raum bietet und dass man auch nicht bereit ist, eine solche Privilegierung auf dem Wege eines Kreisschreibens einzuführen. Eine Praxisänderung hat somit nicht stattgefunden.</p><p>4. Aufgrund der Neuartigkeit des Geschäfts und den verschiedenen Anfragen aus dem Banken- und Anlagefondskreis herrschte Unklarheit darüber, wie insbesondere die kantonalen Steuerverwaltungen den Carried Interest und die Performance Fee steuerlich behandeln sollen.</p><p>5. Mit dem geplanten Kreisschreiben wird an der bisherigen Praxis, soweit eine solche bestand, nichts geändert. Die ESTV hat jedoch den Wunsch insbesondere der Kantone verstanden, darüber Klarheit zu schaffen, wie je nach Entschädigungsmodell die verschiedenen Steuerpflichtigen zu behandeln sind.</p><p>6. Bei Private-Equity- und Hedge-Fonds-Managern liegt kein Spezialfall vor. Die Fondsmanager unterliegen den gleichen Rechtsnormen, die auch auf andere steuerpflichtige Personen Anwendung finden. Abhängig von der Wahl der Rechtsform und der konkreten Struktur des Fonds finden jedoch unterschiedliche steuerliche Rechtsnormen Anwendung (namentlich Gewinnermittlung für juristische Personen, Einkommensbemessung bei unselbstständiger bzw. selbstständiger Erwerbstätigkeit), vgl. dazu auch die Ausführungen unter Ziffer 3 hiervor.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Das EFD hat am 5. September 2008 Massnahmen angekündigt, die Klarheit schaffen sollen bei der Besteuerung des Hedge-Fonds- und Private-Equity-Geschäfts. Gemäss EFD soll ein Kreisschreiben der Eidgenössischen Steuerverwaltung zur Steigerung der Attraktivität des Hedge-Fonds- und Private-Equity-Geschäfts beitragen. Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie lautet die Definition eines "Hedge-Fonds-Geschäfts" und eines "Private-Equity-Geschäfts"?</p><p>2. Inwiefern ist eine "Klärung" der Steuerproblematik notwendig?</p><p>3. Wie lautete die bisherige Praxis im steuerlichen Umgang mit den "Performance Fees" und der "Carried Interest" bei Hedge-Fonds- und Private-Equity-Geschäften?</p><p>4. In welchen Punkten herrschte bei der bisherigen Praxis Unklarheit?</p><p>5. Wird mit dem geplanten Kreisschreiben in Bezug auf die bisherige Praxis etwas geändert?</p><p>a. Wenn nein: Warum braucht es dann ein Kreisschreiben? Und inwiefern wird dieses Kreisschreiben zur "Steigerung der Attraktivität" für obengenannte Geschäfte führen?</p><p>b. Wenn ja: Worin besteht die Praxisänderung, und bei welchen Gesetzesbestimmungen wird eine neue Praxis festgelegt?</p><p>6. Es kommt häufig vor, dass aus Gründen der Steuerplanung und -optimierung Einzelfirmen in Aktiengesellschaften umgewandelt werden oder neben einer Einzelfirma noch eine Aktiengesellschaft gegründet wird. Inwiefern liegt bei den Managern von Hedge- und Equity-Fonds ein Spezialfall vor, dass in einem separaten Kreisschreiben auf diese Möglichkeit der Steuerplanung hingewiesen werden muss?</p>
    • Unklarheiten bei Hedge-Fonds

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