Gotthard-Sanierung mit Vorschlag für den Bau einer zweiten Tunnelröhre

ShortId
08.3560
Id
20083560
Updated
25.06.2025 00:29
Language
de
Title
Gotthard-Sanierung mit Vorschlag für den Bau einer zweiten Tunnelröhre
AdditionalIndexing
48;Strassentunnel;Autobahn;Durchführung eines Projektes;Strassenunterhalt;Verkehrslinie
1
  • L07K18020202010102, Strassentunnel
  • L06K070503010402, Strassenunterhalt
  • L05K1803010201, Autobahn
  • L05K1801021801, Verkehrslinie
  • L06K070305010102, Durchführung eines Projektes
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In seiner Antwort auf die Interpellation Inderkum 07.3652 geht der Bundesrat davon aus, dass der Gotthard-Strassentunnel um das Jahr 2020 saniert werden muss. Er hat sich zudem bereiterklärt, im Rahmen des Sanierungskonzepts auch die Frage des Autoverlads zu prüfen. Im Hinblick auf die Sanierung wäre der Bau einer zweiten Gotthardröhre als Ersatz während der Sanierungsphase und danach über eine richtungsgetrennte Verkehrsführung zugunsten einer höheren Verkehrs- und Betriebssicherheit zu prüfen. Mit diesem Postulat soll erreicht werden, dass gleichzeitig mit den Entscheidgrundlagen für die Tunnelsanierung auch ein Lösungsvorschlag für den Bau der zweiten Gotthardröhre erarbeitet wird. Nur so ist sichergestellt, dass der Sanierungsentscheid in Kenntnis der optimalen Lösung für die Sanierungsphase getroffen werden kann (Variantenentscheid).</p><p>Die Verkehrssicherheit soll auch durch betriebliche Massnahmen, zum Beispiel ein Überholverbot für Lastwagen, verbessert werden. Die Kosten für dieses Bauwerk sind abzuschätzen. Das geforderte Konzept soll zugleich mögliche neue Finanzierungslösungen aufzeigen, die sicherstellen, dass Strassenbauvorhaben, die aus dem Infrastrukturfonds finanziert werden sollen (Vollendung des Nationalstrassennetzes, Engpassbeseitigung, Strassenprojekte in Agglomerationen), nicht tangiert werden, weder bezüglich Ausbauumfang noch bezüglich Zeitplan. Damit die Sanierung des Gotthardtunnels zeitlich nicht unnötig verzögert wird, sind diese Entscheidgrundlagen für die zweite Gotthardröhre bis spätestens Ende 2009 vorzulegen.</p>
  • <p>Der Bau einer zweiten Tunnelröhre und die Sanierung der bestehenden Röhre dürfen nicht miteinander vermischt werden, zumal ein Neubau nicht allein mit der Totalsanierung der ersten Röhre begründet werden kann.</p><p>Nach Artikel 84 Absatz 3 der Bundesverfassung (BV; SR 101) darf die Transitstrassen-Kapazität im Alpengebiet nicht erhöht werden. Dadurch soll das Alpengebiet vor den negativen Auswirkungen des Transitverkehrs geschützt werden. Volk und Stände haben ihren entsprechenden politischen Willen mehrfach klar geäussert. Am 8. Februar 2004 hat das Volk den Gegenentwurf zur Volksinitiative "Avanti - für sichere und leistungsfähige Autobahnen" nicht zuletzt deshalb abgelehnt, weil darin die Beseitigung des Kapazitätsengpasses zwischen Erstfeld und Airolo, mithin die Forderung nach einer zweiten Tunnelröhre, enthalten war. Die Kapazitätserweiterung der Strasse würde somit ein falsches Signal zur mehrfach vom Volk gutgeheissenen Verlagerungspolitik setzen und die Wirtschaftlichkeit der Neat beeinträchtigen. Der Bundesrat will den Auftrag des Volks respektieren. Aus diesen Gründen steht der Bau einer zweiten Tunnelröhre am Gotthard nicht auf der politischen Traktandenliste.</p><p>Die Sanierung der bestehenden Tunnelröhre hingegen wird in ungefähr 10 bis 15 Jahren stattfinden müssen. Bis dahin verbleibt genügend Zeit, um die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, damit der Nord-Süd-Verkehr mit möglichst wenig Beeinträchtigungen aufrechterhalten werden kann. Zudem dürfte dannzumal auch der Neat-Tunnel am Gotthard in Betrieb sein, sodass die Strasse zusätzlich entlastet wird.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, gleichzeitig mit dem Konzept für die Sanierung des Gotthard-Strassentunnels auch einen Lösungsvorschlag für den Bau einer zweiten Röhre (Strassentunnel) vorzulegen. Dieser soll als Entscheidgrundlage den Bedarf aus Sicht der Verkehrs- und Betriebssicherheit, die nötigen rechtlichen Anpassungen, die verkehrsmässigen Auswirkungen auf die beiden anderen Strassenachsen (San Bernardino und Simplon), eine Schätzung der Planungs- und Baukosten, den Zeitplan und (allenfalls in Varianten) die Finanzierung aufzeigen. Diese darf nicht zulasten anderer prioritärer Strassenbauvorhaben erfolgen. Die Sanierung des bestehenden Tunnels wäre im Falle eines Entscheids für eine zweite Gotthardröhre bis zu deren Eröffnung zurückzustellen. Diese Entscheidgrundlagen sind im Rahmen des Sanierungskonzepts vorzulegen, spätestens bis Ende 2009.</p>
  • Gotthard-Sanierung mit Vorschlag für den Bau einer zweiten Tunnelröhre
State
Erledigt
Related Affairs
  • 20083745
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In seiner Antwort auf die Interpellation Inderkum 07.3652 geht der Bundesrat davon aus, dass der Gotthard-Strassentunnel um das Jahr 2020 saniert werden muss. Er hat sich zudem bereiterklärt, im Rahmen des Sanierungskonzepts auch die Frage des Autoverlads zu prüfen. Im Hinblick auf die Sanierung wäre der Bau einer zweiten Gotthardröhre als Ersatz während der Sanierungsphase und danach über eine richtungsgetrennte Verkehrsführung zugunsten einer höheren Verkehrs- und Betriebssicherheit zu prüfen. Mit diesem Postulat soll erreicht werden, dass gleichzeitig mit den Entscheidgrundlagen für die Tunnelsanierung auch ein Lösungsvorschlag für den Bau der zweiten Gotthardröhre erarbeitet wird. Nur so ist sichergestellt, dass der Sanierungsentscheid in Kenntnis der optimalen Lösung für die Sanierungsphase getroffen werden kann (Variantenentscheid).</p><p>Die Verkehrssicherheit soll auch durch betriebliche Massnahmen, zum Beispiel ein Überholverbot für Lastwagen, verbessert werden. Die Kosten für dieses Bauwerk sind abzuschätzen. Das geforderte Konzept soll zugleich mögliche neue Finanzierungslösungen aufzeigen, die sicherstellen, dass Strassenbauvorhaben, die aus dem Infrastrukturfonds finanziert werden sollen (Vollendung des Nationalstrassennetzes, Engpassbeseitigung, Strassenprojekte in Agglomerationen), nicht tangiert werden, weder bezüglich Ausbauumfang noch bezüglich Zeitplan. Damit die Sanierung des Gotthardtunnels zeitlich nicht unnötig verzögert wird, sind diese Entscheidgrundlagen für die zweite Gotthardröhre bis spätestens Ende 2009 vorzulegen.</p>
    • <p>Der Bau einer zweiten Tunnelröhre und die Sanierung der bestehenden Röhre dürfen nicht miteinander vermischt werden, zumal ein Neubau nicht allein mit der Totalsanierung der ersten Röhre begründet werden kann.</p><p>Nach Artikel 84 Absatz 3 der Bundesverfassung (BV; SR 101) darf die Transitstrassen-Kapazität im Alpengebiet nicht erhöht werden. Dadurch soll das Alpengebiet vor den negativen Auswirkungen des Transitverkehrs geschützt werden. Volk und Stände haben ihren entsprechenden politischen Willen mehrfach klar geäussert. Am 8. Februar 2004 hat das Volk den Gegenentwurf zur Volksinitiative "Avanti - für sichere und leistungsfähige Autobahnen" nicht zuletzt deshalb abgelehnt, weil darin die Beseitigung des Kapazitätsengpasses zwischen Erstfeld und Airolo, mithin die Forderung nach einer zweiten Tunnelröhre, enthalten war. Die Kapazitätserweiterung der Strasse würde somit ein falsches Signal zur mehrfach vom Volk gutgeheissenen Verlagerungspolitik setzen und die Wirtschaftlichkeit der Neat beeinträchtigen. Der Bundesrat will den Auftrag des Volks respektieren. Aus diesen Gründen steht der Bau einer zweiten Tunnelröhre am Gotthard nicht auf der politischen Traktandenliste.</p><p>Die Sanierung der bestehenden Tunnelröhre hingegen wird in ungefähr 10 bis 15 Jahren stattfinden müssen. Bis dahin verbleibt genügend Zeit, um die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, damit der Nord-Süd-Verkehr mit möglichst wenig Beeinträchtigungen aufrechterhalten werden kann. Zudem dürfte dannzumal auch der Neat-Tunnel am Gotthard in Betrieb sein, sodass die Strasse zusätzlich entlastet wird.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, gleichzeitig mit dem Konzept für die Sanierung des Gotthard-Strassentunnels auch einen Lösungsvorschlag für den Bau einer zweiten Röhre (Strassentunnel) vorzulegen. Dieser soll als Entscheidgrundlage den Bedarf aus Sicht der Verkehrs- und Betriebssicherheit, die nötigen rechtlichen Anpassungen, die verkehrsmässigen Auswirkungen auf die beiden anderen Strassenachsen (San Bernardino und Simplon), eine Schätzung der Planungs- und Baukosten, den Zeitplan und (allenfalls in Varianten) die Finanzierung aufzeigen. Diese darf nicht zulasten anderer prioritärer Strassenbauvorhaben erfolgen. Die Sanierung des bestehenden Tunnels wäre im Falle eines Entscheids für eine zweite Gotthardröhre bis zu deren Eröffnung zurückzustellen. Diese Entscheidgrundlagen sind im Rahmen des Sanierungskonzepts vorzulegen, spätestens bis Ende 2009.</p>
    • Gotthard-Sanierung mit Vorschlag für den Bau einer zweiten Tunnelröhre

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