Energetisches Investitionsprogramm
- ShortId
-
08.3573
- Id
-
20083573
- Updated
-
28.07.2023 11:53
- Language
-
de
- Title
-
Energetisches Investitionsprogramm
- AdditionalIndexing
-
66;15;Sonnenenergie;energetische Sanierung von Gebäuden;Renovation;Investitionsförderung;Investitionsprogramm;CO2-Abgabe;Ankurbelung der Wirtschaft;Energieeinsparung
- 1
-
- L05K0705030207, energetische Sanierung von Gebäuden
- L05K0705030305, Renovation
- L06K110901060101, Investitionsprogramm
- L03K170505, Sonnenenergie
- L05K0704010201, Ankurbelung der Wirtschaft
- L05K1109010601, Investitionsförderung
- L05K1701010502, CO2-Abgabe
- L04K17010107, Energieeinsparung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Alle wirtschaftspolitischen Indikatoren weisen zurzeit auf einen drohenden konjunkturellen Einbruch und auf eine ansteigende Arbeitslosigkeit hin. </p><p>Deshalb ist eine konjunkturelle Stütze der Energieinvestitionen im Inland ins Auge zu fassen. Ein Anreiz des Bundes für Investitionen von Privaten, aber auch von Kantonen und Gemeinden, mindestens um deren Rückgang zu vermindern, ist konjunkturpolitisch gerechtfertigt.</p>
- <p>Der Bundesrat hat am 20. Februar 2008 im Rahmen von Aktionsplänen Massnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Förderung erneuerbarer Energien beschlossen.</p><p>Im Rahmen der Vorbereitung des Aktionsplans Energieeffizienz hat der Bundesrat auch ein nationales Gebäudesanierungsprogramm erwogen. Ein Gebäudesanierungsprogramm müsste möglichst rasch eingesetzt werden, damit die erwarteten Senkungen der CO2-Emissionen am direktesten umgesetzt werden können. Gleichzeitig ist eine langfristige Ausrichtung eines Programms sehr wichtig. Erst dadurch kann eine grosse und lang anhaltende Energie- und CO2-Wirkung ausgelöst und ein bedeutender Beitrag an die Energie- und Klimaziele der Schweiz geleistet werden. Ausserdem ist das Zusammenspiel von Forschung, Ausbildung und Weiterentwicklung der Technologie nur mit einem langfristigen Programm möglich.</p><p>Neben der energetischen Wirkung kann ein Gebäudesanierungsprogramm nachhaltig bestehende Arbeitsplätze sichern und auch neue Arbeitsplätze schaffen. Im Rahmen der parlamentarischen Initiative Hegetschweiler für Gebäudemassnahmen diskutiert eine Subkommission der UREK des Nationalrates zurzeit Finanzierungsvarianten eines solchen Programms. Die diesbezüglichen Vorschläge der UREK-N sind vorerst abzuwarten. Im Rahmen seiner am 12. November 2008 beschlossenen Stabilisierungsmassnahmen schlägt der Bundesrat dem Parlament vor, in einer ersten Stufe unter anderem Ausgaben für die energetische Erneuerung von Wohneigentum für gemeinnützige Bauträger und für die zivilen Bauten des Bundes aufzustocken bzw. vorzuziehen. Sollte sich die Wirtschaftslage bis zum ersten Quartal 2009 spürbar verschlechtern, würden in einer zweiten Stufe u. a. Investitionen zur energetischen Sanierung von Altbauten in Erwägung gezogen. Einen Investitionsbonus für projektierte und zurückgestellte Projekte lehnt der Bundesrat ab, weil diese Projekte auch vom Gebäudesanierungsprogramm profitieren können. Damit würden also nur Doppelspurigkeiten geschaffen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, im Hinblick auf eine drohende Abschwächung der konjunkturellen Wirtschaftslage und einem damit verbundenen Anstieg der Arbeitslosigkeit einen auf Ende 2012 befristeten und dringlichen Bundesbeschluss für ein antizyklisch wirkendes energetisches Investitionsprogramm für die energetisch effiziente Sanierung von Gebäuden vorzulegen.</p><p>Dabei soll er geeignete Anreize schaffen, damit energetische Gebäudesanierungen rascher angegangen werden.</p><p>Namentlich schlagen wir folgende Massnahmen vor:</p><p>- Der Bund lanciert ein nationales energetisches Gebäudesanierungsprogramm zur Förderung der energietechnischen Sanierung bestehender Gebäude, sowie für den Einsatz erneuerbarer Energien in Gebäuden (Solarwärmeprogramm). Dafür werden vorerst und befristet bis 2012 im ordentlichen Bundesbudget jährlich 300 Millionen Franken bereitgestellt. Die Finanzierung kann mittelfristig durch eine Teilfinanzierung über die Teilzweckbindung der CO2-Abgabe gewährleistet werden.</p><p>- Der Bund gewährt den Kantonen und Gemeinden, welche projektierte und zurückgestellte energietechnische Investitionen innert sechs Monaten auslösen, einen Investitionsbonus. Zu diesem Zweck ist ein Kredit (z. B. von weiteren 200 Millionen Franken) ausserhalb der Schuldenbremse bzw. im Rahmen des Konjunkturfaktors bereitzustellen. Bei Nichtbeanspruchung wird der Kredit nicht ausgeschöpft.</p><p>Der Bundesrat wird aufgefordert, weitere geeignete Massnahmen zu ergreifen.</p>
- Energetisches Investitionsprogramm
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Alle wirtschaftspolitischen Indikatoren weisen zurzeit auf einen drohenden konjunkturellen Einbruch und auf eine ansteigende Arbeitslosigkeit hin. </p><p>Deshalb ist eine konjunkturelle Stütze der Energieinvestitionen im Inland ins Auge zu fassen. Ein Anreiz des Bundes für Investitionen von Privaten, aber auch von Kantonen und Gemeinden, mindestens um deren Rückgang zu vermindern, ist konjunkturpolitisch gerechtfertigt.</p>
- <p>Der Bundesrat hat am 20. Februar 2008 im Rahmen von Aktionsplänen Massnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Förderung erneuerbarer Energien beschlossen.</p><p>Im Rahmen der Vorbereitung des Aktionsplans Energieeffizienz hat der Bundesrat auch ein nationales Gebäudesanierungsprogramm erwogen. Ein Gebäudesanierungsprogramm müsste möglichst rasch eingesetzt werden, damit die erwarteten Senkungen der CO2-Emissionen am direktesten umgesetzt werden können. Gleichzeitig ist eine langfristige Ausrichtung eines Programms sehr wichtig. Erst dadurch kann eine grosse und lang anhaltende Energie- und CO2-Wirkung ausgelöst und ein bedeutender Beitrag an die Energie- und Klimaziele der Schweiz geleistet werden. Ausserdem ist das Zusammenspiel von Forschung, Ausbildung und Weiterentwicklung der Technologie nur mit einem langfristigen Programm möglich.</p><p>Neben der energetischen Wirkung kann ein Gebäudesanierungsprogramm nachhaltig bestehende Arbeitsplätze sichern und auch neue Arbeitsplätze schaffen. Im Rahmen der parlamentarischen Initiative Hegetschweiler für Gebäudemassnahmen diskutiert eine Subkommission der UREK des Nationalrates zurzeit Finanzierungsvarianten eines solchen Programms. Die diesbezüglichen Vorschläge der UREK-N sind vorerst abzuwarten. Im Rahmen seiner am 12. November 2008 beschlossenen Stabilisierungsmassnahmen schlägt der Bundesrat dem Parlament vor, in einer ersten Stufe unter anderem Ausgaben für die energetische Erneuerung von Wohneigentum für gemeinnützige Bauträger und für die zivilen Bauten des Bundes aufzustocken bzw. vorzuziehen. Sollte sich die Wirtschaftslage bis zum ersten Quartal 2009 spürbar verschlechtern, würden in einer zweiten Stufe u. a. Investitionen zur energetischen Sanierung von Altbauten in Erwägung gezogen. Einen Investitionsbonus für projektierte und zurückgestellte Projekte lehnt der Bundesrat ab, weil diese Projekte auch vom Gebäudesanierungsprogramm profitieren können. Damit würden also nur Doppelspurigkeiten geschaffen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, im Hinblick auf eine drohende Abschwächung der konjunkturellen Wirtschaftslage und einem damit verbundenen Anstieg der Arbeitslosigkeit einen auf Ende 2012 befristeten und dringlichen Bundesbeschluss für ein antizyklisch wirkendes energetisches Investitionsprogramm für die energetisch effiziente Sanierung von Gebäuden vorzulegen.</p><p>Dabei soll er geeignete Anreize schaffen, damit energetische Gebäudesanierungen rascher angegangen werden.</p><p>Namentlich schlagen wir folgende Massnahmen vor:</p><p>- Der Bund lanciert ein nationales energetisches Gebäudesanierungsprogramm zur Förderung der energietechnischen Sanierung bestehender Gebäude, sowie für den Einsatz erneuerbarer Energien in Gebäuden (Solarwärmeprogramm). Dafür werden vorerst und befristet bis 2012 im ordentlichen Bundesbudget jährlich 300 Millionen Franken bereitgestellt. Die Finanzierung kann mittelfristig durch eine Teilfinanzierung über die Teilzweckbindung der CO2-Abgabe gewährleistet werden.</p><p>- Der Bund gewährt den Kantonen und Gemeinden, welche projektierte und zurückgestellte energietechnische Investitionen innert sechs Monaten auslösen, einen Investitionsbonus. Zu diesem Zweck ist ein Kredit (z. B. von weiteren 200 Millionen Franken) ausserhalb der Schuldenbremse bzw. im Rahmen des Konjunkturfaktors bereitzustellen. Bei Nichtbeanspruchung wird der Kredit nicht ausgeschöpft.</p><p>Der Bundesrat wird aufgefordert, weitere geeignete Massnahmen zu ergreifen.</p>
- Energetisches Investitionsprogramm
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