Lebensmittelhygiene in Restaurants

ShortId
08.3574
Id
20083574
Updated
28.07.2023 09:50
Language
de
Title
Lebensmittelhygiene in Restaurants
AdditionalIndexing
2841;Lebensmittelrecht;Transparenz;Informationsverbreitung;Lebensmittelsicherheit;Gaststättengewerbe;Ernährungshygiene;Lebensmittelkontrolle
1
  • L05K0101010307, Gaststättengewerbe
  • L05K0105060602, Lebensmittelsicherheit
  • L06K010506060201, Lebensmittelkontrolle
  • L04K12010202, Informationsverbreitung
  • L04K01050602, Ernährungshygiene
  • L05K1201020203, Transparenz
  • L04K01050606, Lebensmittelrecht
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Lebensmittelinspektorinnen und -inspektoren führen jährlich Zehntausende von Betriebskontrollen in Geschäften und Restaurants durch. Dabei stossen sie nicht selten auf unhaltbare Zustände. </p><p>Nun werden diese Betriebe zwar schriftlich verwarnt oder angezeigt, sie müssen allerdings nicht befürchten, dass diese Beanstandungen je der Öffentlichkeit und somit ihren Kunden bekanntwerden. Dies widerspricht den Forderungen nach Transparenz und Kundenfreundlichkeit, gerade im Gastgewerbe. Wer heute auf Qualität setzt, der muss auch bereit sein, die Resultate der Überprüfungen zu verantworten und öffentlich zu machen.</p>
  • <p>Der Bundesrat ist mit der Motionärin der Auffassung, dass die für die Kontrolle zuständigen Behörden ihre Tätigkeiten mit einem hohen Mass an Transparenz ausüben müssen und dass die ihnen vorliegenden Informationen der Öffentlichkeit so rasch wie möglich zugänglich gemacht werden sollten. In seiner Stellungnahme auf die Motion Reimann Lukas 08.3048 hat er jedoch umfassend begründet, dass er gegenüber der Veröffentlichung lebensmittelhygienischer Beanstandungen von Restaurants Vorbehalte hat. Der Bundesrat ist aber bereit, die auch nach dem EG-Recht geforderten Grundsätze der Transparenz bei der Lebensmittelkontrolle ins schweizerische Recht zu übernehmen. Nach Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 (ABl. L 191 vom 25.5.2004, S. 1) ist die Öffentlichkeit unter anderem über die Kontrolltätigkeiten der zuständigen Behörden und ihre Wirksamkeit sowie über Lebensmittel, die ein Risiko für die menschliche Gesundheit mit sich bringen können, zu informieren. Diese Bestimmung wird in den einzelnen EG-Mitgliedstaaten bis heute allerdings unterschiedlich angewendet.</p><p>Der Bundesrat wird im Rahmen der laufenden Revision des Lebensmittelgesetzes deshalb eine Regelung vorschlagen, welche den Entwicklungen in der EG Rechnung trägt und den schweizerischen Ansprüchen gerecht wird.</p><p>Vor dem Hintergrund dieser Argumentation beantragt der Bundesrat die Ablehnung der Motion.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, das Lebensmittelgesetz dahingehend abzuändern, dass Veröffentlichungen von lebensmittelhygienischen Beanstandungen von Restaurants möglich sind.</p>
  • Lebensmittelhygiene in Restaurants
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Lebensmittelinspektorinnen und -inspektoren führen jährlich Zehntausende von Betriebskontrollen in Geschäften und Restaurants durch. Dabei stossen sie nicht selten auf unhaltbare Zustände. </p><p>Nun werden diese Betriebe zwar schriftlich verwarnt oder angezeigt, sie müssen allerdings nicht befürchten, dass diese Beanstandungen je der Öffentlichkeit und somit ihren Kunden bekanntwerden. Dies widerspricht den Forderungen nach Transparenz und Kundenfreundlichkeit, gerade im Gastgewerbe. Wer heute auf Qualität setzt, der muss auch bereit sein, die Resultate der Überprüfungen zu verantworten und öffentlich zu machen.</p>
    • <p>Der Bundesrat ist mit der Motionärin der Auffassung, dass die für die Kontrolle zuständigen Behörden ihre Tätigkeiten mit einem hohen Mass an Transparenz ausüben müssen und dass die ihnen vorliegenden Informationen der Öffentlichkeit so rasch wie möglich zugänglich gemacht werden sollten. In seiner Stellungnahme auf die Motion Reimann Lukas 08.3048 hat er jedoch umfassend begründet, dass er gegenüber der Veröffentlichung lebensmittelhygienischer Beanstandungen von Restaurants Vorbehalte hat. Der Bundesrat ist aber bereit, die auch nach dem EG-Recht geforderten Grundsätze der Transparenz bei der Lebensmittelkontrolle ins schweizerische Recht zu übernehmen. Nach Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 (ABl. L 191 vom 25.5.2004, S. 1) ist die Öffentlichkeit unter anderem über die Kontrolltätigkeiten der zuständigen Behörden und ihre Wirksamkeit sowie über Lebensmittel, die ein Risiko für die menschliche Gesundheit mit sich bringen können, zu informieren. Diese Bestimmung wird in den einzelnen EG-Mitgliedstaaten bis heute allerdings unterschiedlich angewendet.</p><p>Der Bundesrat wird im Rahmen der laufenden Revision des Lebensmittelgesetzes deshalb eine Regelung vorschlagen, welche den Entwicklungen in der EG Rechnung trägt und den schweizerischen Ansprüchen gerecht wird.</p><p>Vor dem Hintergrund dieser Argumentation beantragt der Bundesrat die Ablehnung der Motion.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, das Lebensmittelgesetz dahingehend abzuändern, dass Veröffentlichungen von lebensmittelhygienischen Beanstandungen von Restaurants möglich sind.</p>
    • Lebensmittelhygiene in Restaurants

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