Gibt es den Hirntod doch?

ShortId
08.3575
Id
20083575
Updated
28.07.2023 11:22
Language
de
Title
Gibt es den Hirntod doch?
AdditionalIndexing
2841;Gehirn;Organverpflanzung;Tod
1
  • L04K01010304, Tod
  • L05K0105021001, Gehirn
  • L04K01050516, Organverpflanzung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In der Debatte rund um das Transplantationsgesetz (TG) hatte der Bundesrat verschiedentlich sehr grossen Wert darauf gelegt, dass im Zweckbestimmungsartikel (Art. 9 TG) die erstmals auf Gesetzesstufe festgelegte Definition von Tod als umfassende Definition von Tod verstanden werde und nicht nur auf die Transplantationsmedizin anzuwenden sei und dass nicht mehr von "Hirntod" die Rede sein könne, weil es nur einen Tod gebe. Das Parlament folgte dem Beharren des Gesundheitsministers und hat die Anträge abgelehnt, welche für die Transplantationsmedizin die Bestimmung "Hirntod" zugelassen hätten. </p><p>Mit dem Inkrafttreten des genannten Gesetzes und deren Ausführungsverordnungen (1. Juli 2007) verwendet sowohl Swisstransplant als auch die SAMW die bisherige Bezeichnung "Hirntod" weiterhin (siehe: http://www.swisstransplant/org/ger/Transplantation/FAQ/Medizinische-Aspekte/Koma und:</p><p>http://www.swisstransplant/org/ger/Transplantation/FAQ/Medizinische-Aspekte/Hirntod)</p><p>Damit verwendet Swisstransplant weiterhin "Hirntod", obwohl der Gesetzgeber beschlossen hatte, es gebe nur einen Tod und deshalb sei die Bezeichnung "Hirntod" nicht mehr zu verwenden. Auf der Websitedes BAG wird das "Hirntod"-Konzept auch erklärt.</p>
  • <p>1./2. Der Bundesrat hat sich schon mit der Botschaft vom 12. September 2001 zum Bundesgesetz über die Transplantation von Organen, Geweben und Zellen (Transplantationsgesetz; SR 810.21) zum Begriff "Hirntod" geäussert. Er hat das Konzept des Hirntodes nicht bestritten, sondern im Gegenteil vorgeschlagen, den "Hirntod" als Todeskriterium im Transplantationsgesetz festzulegen.</p><p>Der Bundesrat geht davon aus, dass es nur einen Tod des Menschen geben kann. Der Mensch ist tot, wenn die Funktionen seines Hirns, einschliesslich des Hirnstamms, irreversibel ausgefallen sind (Art. 9 Abs. 1 des Transplantationsgesetzes). Der "Hirntod" ist somit das Kriterium, diesen Zustand festzustellen. Die Diagnose Tod kann aber auf verschiedene Weise gestellt werden, so auch z. B. durch die Feststellung, dass der Herz-Kreislauf stillsteht. In einem solchen Fall erleidet das Hirn nach einer gewissen Zeit irreversible Schädigungen, sodass das Todeskriterium erfüllt ist.</p><p>Der Begriff "Hirntod" ist unglücklich, weil er zu der falschen Annahme führen könnte, dass in diesem Stadium nur das Hirn, nicht aber der Mensch tot sei.</p><p>3. Der Bundesrat ist immer noch der Ansicht, dass es nur einen Tod des Menschen geben kann. Dies steht aber nicht im Konflikt mit der Praxis in der Transplantationsmedizin. Im Gegenteil, es ist gerade diese Tatsache, die es erlaubt, eine klare Trennung zwischen dem Zustand des Lebens und demjenigen des Todes zu machen und damit zu definieren, wann es unter bestimmten Voraussetzungen zulässig ist, der verstorbenen Person Organe, Gewebe oder Zellen zu entnehmen. Die Regelung erfordert keine weitere Abstimmung auf die Praxis.</p><p>Der Bundesrat weist aber darauf hin, dass das Transplantationsteam nicht in die Feststellung des Todes involviert ist: Ärztinnen und Ärzte, die den Tod eines Menschen feststellen, dürfen weder an der Entnahme noch an der Transplantation von Organen, Geweben oder Zellen mitwirken und auch nicht den Weisungen einer ärztlichen Fachperson unterstehen, die an solchen Massnahmen beteiligt ist (Art. 11 des Transplantationsgesetzes).</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten: </p><p>1. Sieht er heute ein, dass es sinnvoll ist, im Zusammenhang mit Organentnahmen von "Hirntod" zu sprechen? </p><p>2. Sieht er - wie Swisstransplant - die Verwendung von "Hirntod" als sinnvolle, zutreffende Bezeichnung bei Menschen, deren Hirnfunktionen vollständig und irreversibel ausgefallen sind? Wenn nicht, wünscht er sich, dass die BAG, SAMW und Swisstransplant ebenfalls nicht mehr von "Hirntod" sprechen? </p><p>3. Sollte er weiterhin darauf beharren, dass es nur einen Tod gebe, was gedenkt er zu tun, um seine Theorie und die Transplantationspraxis aufeinander abzustimmen?</p>
  • Gibt es den Hirntod doch?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In der Debatte rund um das Transplantationsgesetz (TG) hatte der Bundesrat verschiedentlich sehr grossen Wert darauf gelegt, dass im Zweckbestimmungsartikel (Art. 9 TG) die erstmals auf Gesetzesstufe festgelegte Definition von Tod als umfassende Definition von Tod verstanden werde und nicht nur auf die Transplantationsmedizin anzuwenden sei und dass nicht mehr von "Hirntod" die Rede sein könne, weil es nur einen Tod gebe. Das Parlament folgte dem Beharren des Gesundheitsministers und hat die Anträge abgelehnt, welche für die Transplantationsmedizin die Bestimmung "Hirntod" zugelassen hätten. </p><p>Mit dem Inkrafttreten des genannten Gesetzes und deren Ausführungsverordnungen (1. Juli 2007) verwendet sowohl Swisstransplant als auch die SAMW die bisherige Bezeichnung "Hirntod" weiterhin (siehe: http://www.swisstransplant/org/ger/Transplantation/FAQ/Medizinische-Aspekte/Koma und:</p><p>http://www.swisstransplant/org/ger/Transplantation/FAQ/Medizinische-Aspekte/Hirntod)</p><p>Damit verwendet Swisstransplant weiterhin "Hirntod", obwohl der Gesetzgeber beschlossen hatte, es gebe nur einen Tod und deshalb sei die Bezeichnung "Hirntod" nicht mehr zu verwenden. Auf der Websitedes BAG wird das "Hirntod"-Konzept auch erklärt.</p>
    • <p>1./2. Der Bundesrat hat sich schon mit der Botschaft vom 12. September 2001 zum Bundesgesetz über die Transplantation von Organen, Geweben und Zellen (Transplantationsgesetz; SR 810.21) zum Begriff "Hirntod" geäussert. Er hat das Konzept des Hirntodes nicht bestritten, sondern im Gegenteil vorgeschlagen, den "Hirntod" als Todeskriterium im Transplantationsgesetz festzulegen.</p><p>Der Bundesrat geht davon aus, dass es nur einen Tod des Menschen geben kann. Der Mensch ist tot, wenn die Funktionen seines Hirns, einschliesslich des Hirnstamms, irreversibel ausgefallen sind (Art. 9 Abs. 1 des Transplantationsgesetzes). Der "Hirntod" ist somit das Kriterium, diesen Zustand festzustellen. Die Diagnose Tod kann aber auf verschiedene Weise gestellt werden, so auch z. B. durch die Feststellung, dass der Herz-Kreislauf stillsteht. In einem solchen Fall erleidet das Hirn nach einer gewissen Zeit irreversible Schädigungen, sodass das Todeskriterium erfüllt ist.</p><p>Der Begriff "Hirntod" ist unglücklich, weil er zu der falschen Annahme führen könnte, dass in diesem Stadium nur das Hirn, nicht aber der Mensch tot sei.</p><p>3. Der Bundesrat ist immer noch der Ansicht, dass es nur einen Tod des Menschen geben kann. Dies steht aber nicht im Konflikt mit der Praxis in der Transplantationsmedizin. Im Gegenteil, es ist gerade diese Tatsache, die es erlaubt, eine klare Trennung zwischen dem Zustand des Lebens und demjenigen des Todes zu machen und damit zu definieren, wann es unter bestimmten Voraussetzungen zulässig ist, der verstorbenen Person Organe, Gewebe oder Zellen zu entnehmen. Die Regelung erfordert keine weitere Abstimmung auf die Praxis.</p><p>Der Bundesrat weist aber darauf hin, dass das Transplantationsteam nicht in die Feststellung des Todes involviert ist: Ärztinnen und Ärzte, die den Tod eines Menschen feststellen, dürfen weder an der Entnahme noch an der Transplantation von Organen, Geweben oder Zellen mitwirken und auch nicht den Weisungen einer ärztlichen Fachperson unterstehen, die an solchen Massnahmen beteiligt ist (Art. 11 des Transplantationsgesetzes).</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten: </p><p>1. Sieht er heute ein, dass es sinnvoll ist, im Zusammenhang mit Organentnahmen von "Hirntod" zu sprechen? </p><p>2. Sieht er - wie Swisstransplant - die Verwendung von "Hirntod" als sinnvolle, zutreffende Bezeichnung bei Menschen, deren Hirnfunktionen vollständig und irreversibel ausgefallen sind? Wenn nicht, wünscht er sich, dass die BAG, SAMW und Swisstransplant ebenfalls nicht mehr von "Hirntod" sprechen? </p><p>3. Sollte er weiterhin darauf beharren, dass es nur einen Tod gebe, was gedenkt er zu tun, um seine Theorie und die Transplantationspraxis aufeinander abzustimmen?</p>
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