Neuregelung des Wachtbefehls mit geladener Waffe

ShortId
08.3576
Id
20083576
Updated
14.11.2025 08:33
Language
de
Title
Neuregelung des Wachtbefehls mit geladener Waffe
AdditionalIndexing
09;Armeeeinsatz;Sicherheit;Munition;Feuerwaffe;Armeeangehöriger
1
  • L04K04020303, Armeeangehöriger
  • L04K04020304, Armeeeinsatz
  • L05K0402040202, Feuerwaffe
  • L04K04020407, Munition
  • L04K08020225, Sicherheit
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Für die Wache mit geladener/gesicherter Waffe gibt es - abgesehen von beantragten und genehmigten Ausnahmen - keine grundsätzliche Notwendigkeit.</p>
  • <p>Im Einvernehmen mit dem Chef VBS und dem CdA a. i. hat der Chef des Führungsstabes der Armee am 6. Oktober 2008 angeordnet, ab sofort den Wachtdienst mit ungeladener Waffe durchzuführen. Im Gegenzug werden die Angehörigen der Armee im Wachtdienst mit einem Reizstoffsprühgerät ausgerüstet. Je nach Lagebeurteilung vor Ort kann der Kommandant den Wachtdienst mit geladener Waffe anordnen. Die Weisungen vom 4. Dezember 2007 werden entsprechend angepasst. Die Anliegen der Motionäre sind somit erfüllt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Wachtbefehl vom 1. Januar 2008 mit geladener/gesicherter Waffe wird im Sinne der Begründung neu geregelt.</p>
  • Neuregelung des Wachtbefehls mit geladener Waffe
State
Erledigt
Related Affairs
  • 20083577
  • 20083578
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Für die Wache mit geladener/gesicherter Waffe gibt es - abgesehen von beantragten und genehmigten Ausnahmen - keine grundsätzliche Notwendigkeit.</p>
    • <p>Im Einvernehmen mit dem Chef VBS und dem CdA a. i. hat der Chef des Führungsstabes der Armee am 6. Oktober 2008 angeordnet, ab sofort den Wachtdienst mit ungeladener Waffe durchzuführen. Im Gegenzug werden die Angehörigen der Armee im Wachtdienst mit einem Reizstoffsprühgerät ausgerüstet. Je nach Lagebeurteilung vor Ort kann der Kommandant den Wachtdienst mit geladener Waffe anordnen. Die Weisungen vom 4. Dezember 2007 werden entsprechend angepasst. Die Anliegen der Motionäre sind somit erfüllt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Wachtbefehl vom 1. Januar 2008 mit geladener/gesicherter Waffe wird im Sinne der Begründung neu geregelt.</p>
    • Neuregelung des Wachtbefehls mit geladener Waffe

Back to List