Zurück zur öffentlichen Stromversorgung

ShortId
08.3581
Id
20083581
Updated
27.07.2023 19:04
Language
de
Title
Zurück zur öffentlichen Stromversorgung
AdditionalIndexing
66;Elektrizitätsmarkt;öffentlich-rechtliche Einrichtung;Verstaatlichung;Stromversorgung;Aufhebung einer Bestimmung;Energieversorgung
1
  • L06K170101060701, Stromversorgung
  • L05K1701010607, Energieversorgung
  • L04K07030311, öffentlich-rechtliche Einrichtung
  • L04K17030302, Elektrizitätsmarkt
  • L04K05070117, Verstaatlichung
  • L06K050301010201, Aufhebung einer Bestimmung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die im Gange befindliche erste Etappe der Liberalisierung des Elektrizitätsmarkts führt entgegen den Versprechen ihrer Promotoren zu massiven Preiserhöhungen und zu gravierenden negativen Folgen für die Wirtschaft, die Arbeitsplätze und für die ganze Bevölkerung. Eine Kehrtwende hin zur öffentlichen Stromversorgung drängt sich auf, bevor der Schaden eingetreten ist. </p><p>2002 hat das Schweizer Stimmvolk die Strommarktliberalisierung über das EMG abgelehnt. Entgegen diesem Volksentscheid begann die Weko die Öffnung des Strommarkts auf dem Rechtsweg durchzusetzen, um Sachzwänge für die Politik der Liberalisierung zu setzen. </p><p>Es genügt deshalb nicht, das Stromversorgungsgesetz ersatzlos ausser Kraft zu setzen. Es muss bundesgesetzlich dafür gesorgt werden, dass die Weko den Volkswillen und den Gesetzgeber nicht unterläuft. Gleichzeitig sind die unbestrittenen ökologischen Verbesserungen im neuen Erlass zu verankern.</p>
  • <p>Wird das Stromversorgungsgesetz ausser Kraft gesetzt, führt dies nicht automatisch zu günstigeren Tarifen. Im Gegenteil: Die bisherigen Tarife, welche häufig durch ein Gemeinwesen verabschiedet worden sind, bleiben bestehen und können nicht durch die Eidgenössische Elektrizitätskommission (Elcom) überprüft und abgesenkt werden. Die Mittel des Preisüberwachers sind viel schwächer. Er hat gegenüber dem Gemeinwesen lediglich ein Empfehlungsrecht und kann eine Absenkung der Tarife nicht wie die Elcom durch Verfügung erzwingen. Die Ausserkraftsetzung der Stromversorgungsgesetzgebung führt auch nicht dazu, dass die vom Gemeinwesen erhobenen Abgaben und Leistungen verringert werden. Eine Verringerung dieser Abgaben und Leistungen steht in der alleinigen Kompetenz der Kantone und Gemeinden. Eine solche Ausserkraftsetzung würde schliesslich nicht bedeuten, dass eine allfällige Aufwertung der Netze und zweite Abschreibung rückgängig gemacht würden. Ohne Stromversorgungsgesetzgebung wird es noch schwieriger, gegen solche Aufwertungen vorzugehen.</p><p>Auf der Grundlage verschiedener Gespräche mit Vertretern der Strombranche sowie weiterer Abklärungen auch bei den Kantonen und Gemeinden hat der Bundesrat die Stromversorgungsverordnung (StromVV) revidiert. Die revidierte Verordnung enthält praxistaugliche und kurzfristig wirksame Massnahmen zur Reduktion der von der Strombranche angekündigten Strompreiserhöhungen per 1. Januar 2009. </p><p>Dem Bundesrat war es ein Anliegen, dass mit dieser Revision der StromVV die laufenden Untersuchungen der Elcom nicht behindert oder gestoppt werden, da auch die Entscheide des Regulators zu weiteren Absenkungen der Preise führen können. Mit der nun beschlossenen Revision der StromVV und mit den darauf basierenden Entscheidungen der Elcom kann das Ziel, die Strompreiserhöhungen per Anfang 2009 um durchschnittlich 40 Prozent zu senken, erreicht werden. An den Regelungen zur kostendeckenden Einspeisevergütung für aus neuen erneuerbaren Energien produzierten Strom wurden keine Anpassungen vorgenommen.</p><p>Die Revision der StromVV ist ein erster Schritt. Weitere Anpassungen werden sicher nötig sein. Mittelfristig ist aufgrund der Erkenntnisse aus der Marktöffnung und auf der Basis eingehender Analysen eine Änderung des Stromversorgungsgesetzes ins Auge zu fassen. Dabei stehen folgende Themen im Vordergrund:</p><p>- die Möglichkeit einer Ex-ante-Regulierung, also der vorgängigen Genehmigung der Tarife durch die Elcom (heute ex post);</p><p>- der Übergang zu einer Anreizregulierung, welche die Unternehmen zu mehr Effizienz animiert;</p><p>- die Anpassung der Sanktionsmöglichkeiten der Elcom;</p><p>- die Stärkung der Unabhängigkeit der nationalen Netzgesellschaft Swissgrid;</p><p>- Berichterstattung über Abgaben und Leistungen an die Gemeinwesen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, den eidgenössischen Räten nach dem Fiasko der Stromliberalisierung umgehend eine Vorlage zu unterbreiten, die</p><p>a. das Stromversorgungsgesetz ausser Kraft setzt; </p><p>b. den Zustand der öffentlich-rechtlich garantierten Stromversorgung vor der Volksabstimmung über das EMG wiederherstellt;</p><p>c. die erreichten ökologischen Verbesserungen sichert.</p>
  • Zurück zur öffentlichen Stromversorgung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die im Gange befindliche erste Etappe der Liberalisierung des Elektrizitätsmarkts führt entgegen den Versprechen ihrer Promotoren zu massiven Preiserhöhungen und zu gravierenden negativen Folgen für die Wirtschaft, die Arbeitsplätze und für die ganze Bevölkerung. Eine Kehrtwende hin zur öffentlichen Stromversorgung drängt sich auf, bevor der Schaden eingetreten ist. </p><p>2002 hat das Schweizer Stimmvolk die Strommarktliberalisierung über das EMG abgelehnt. Entgegen diesem Volksentscheid begann die Weko die Öffnung des Strommarkts auf dem Rechtsweg durchzusetzen, um Sachzwänge für die Politik der Liberalisierung zu setzen. </p><p>Es genügt deshalb nicht, das Stromversorgungsgesetz ersatzlos ausser Kraft zu setzen. Es muss bundesgesetzlich dafür gesorgt werden, dass die Weko den Volkswillen und den Gesetzgeber nicht unterläuft. Gleichzeitig sind die unbestrittenen ökologischen Verbesserungen im neuen Erlass zu verankern.</p>
    • <p>Wird das Stromversorgungsgesetz ausser Kraft gesetzt, führt dies nicht automatisch zu günstigeren Tarifen. Im Gegenteil: Die bisherigen Tarife, welche häufig durch ein Gemeinwesen verabschiedet worden sind, bleiben bestehen und können nicht durch die Eidgenössische Elektrizitätskommission (Elcom) überprüft und abgesenkt werden. Die Mittel des Preisüberwachers sind viel schwächer. Er hat gegenüber dem Gemeinwesen lediglich ein Empfehlungsrecht und kann eine Absenkung der Tarife nicht wie die Elcom durch Verfügung erzwingen. Die Ausserkraftsetzung der Stromversorgungsgesetzgebung führt auch nicht dazu, dass die vom Gemeinwesen erhobenen Abgaben und Leistungen verringert werden. Eine Verringerung dieser Abgaben und Leistungen steht in der alleinigen Kompetenz der Kantone und Gemeinden. Eine solche Ausserkraftsetzung würde schliesslich nicht bedeuten, dass eine allfällige Aufwertung der Netze und zweite Abschreibung rückgängig gemacht würden. Ohne Stromversorgungsgesetzgebung wird es noch schwieriger, gegen solche Aufwertungen vorzugehen.</p><p>Auf der Grundlage verschiedener Gespräche mit Vertretern der Strombranche sowie weiterer Abklärungen auch bei den Kantonen und Gemeinden hat der Bundesrat die Stromversorgungsverordnung (StromVV) revidiert. Die revidierte Verordnung enthält praxistaugliche und kurzfristig wirksame Massnahmen zur Reduktion der von der Strombranche angekündigten Strompreiserhöhungen per 1. Januar 2009. </p><p>Dem Bundesrat war es ein Anliegen, dass mit dieser Revision der StromVV die laufenden Untersuchungen der Elcom nicht behindert oder gestoppt werden, da auch die Entscheide des Regulators zu weiteren Absenkungen der Preise führen können. Mit der nun beschlossenen Revision der StromVV und mit den darauf basierenden Entscheidungen der Elcom kann das Ziel, die Strompreiserhöhungen per Anfang 2009 um durchschnittlich 40 Prozent zu senken, erreicht werden. An den Regelungen zur kostendeckenden Einspeisevergütung für aus neuen erneuerbaren Energien produzierten Strom wurden keine Anpassungen vorgenommen.</p><p>Die Revision der StromVV ist ein erster Schritt. Weitere Anpassungen werden sicher nötig sein. Mittelfristig ist aufgrund der Erkenntnisse aus der Marktöffnung und auf der Basis eingehender Analysen eine Änderung des Stromversorgungsgesetzes ins Auge zu fassen. Dabei stehen folgende Themen im Vordergrund:</p><p>- die Möglichkeit einer Ex-ante-Regulierung, also der vorgängigen Genehmigung der Tarife durch die Elcom (heute ex post);</p><p>- der Übergang zu einer Anreizregulierung, welche die Unternehmen zu mehr Effizienz animiert;</p><p>- die Anpassung der Sanktionsmöglichkeiten der Elcom;</p><p>- die Stärkung der Unabhängigkeit der nationalen Netzgesellschaft Swissgrid;</p><p>- Berichterstattung über Abgaben und Leistungen an die Gemeinwesen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, den eidgenössischen Räten nach dem Fiasko der Stromliberalisierung umgehend eine Vorlage zu unterbreiten, die</p><p>a. das Stromversorgungsgesetz ausser Kraft setzt; </p><p>b. den Zustand der öffentlich-rechtlich garantierten Stromversorgung vor der Volksabstimmung über das EMG wiederherstellt;</p><p>c. die erreichten ökologischen Verbesserungen sichert.</p>
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