Direkte Bundessteuer. Einführung eines Kindertarifs

ShortId
08.3585
Id
20083585
Updated
28.07.2023 08:04
Language
de
Title
Direkte Bundessteuer. Einführung eines Kindertarifs
AdditionalIndexing
24;Steuerabzug;Familienbesteuerung;Steuertarif;Steuerdegression;Kind;Steuerbelastung
1
  • L05K1107030103, Steuertarif
  • L05K1107040301, Familienbesteuerung
  • L05K1107030104, Steuerdegression
  • L05K0107010205, Kind
  • L04K11070308, Steuerbelastung
  • L04K11070304, Steuerabzug
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Um der gestiegenen finanziellen Belastung von Familien mit Kindern gerecht zu werden, ist die Familienbesteuerung auf Bundesebene grundlegend neu auszurichten. Für Familien mit Kindern soll deshalb, ausgehend vom bestehenden System, ein reduzierter, nach Anzahl Kinder abgestufter Tarif ("Kindertarif") eingeführt werden: Je mehr Kinder eine Familie hat, desto tiefer soll die Besteuerung ausfallen. Damit können die finanziellen Familienlasten angemessen und transparent berücksichtigt werden. </p><p>Der reduzierte Kindertarif ist auf alle Familien mit Kindern anzuwenden, d. h. auf Einverdiener-, Zweiverdiener- und Ein-Eltern-Familien. Für alle übrigen Steuerpflichtigen (Ehepaare und Alleinstehende ohne Kinder, Rentnerehepaare usw.) gilt weiterhin das heutige System (= Doppeltarif; inkl. der bereits beschlossenen Sofortmassnahmen zur Milderung der steuerlichen Diskriminierung von Ehepaaren, der sogenannten "Heiratsstrafe", die auf den 1. Januar 2008 in Kraft traten).</p>
  • <p>Nach geltendem Recht der direkten Bundessteuer wird neben der Gewährung des milderen Verheiratetentarifs für die Eltern den Kinderkosten mit einem Kinderabzug und einem Abzug für Versicherungsprämien und Sparkapitalzinsen der Kinder Rechnung getragen.</p><p>Die steuerliche Entlastung von Familien mit Kindern ist aus volkswirtschaftlicher und familienpolitischer Sicht ein vorrangiges Anliegen, das einen Schwerpunkt der Steuerstrategie bildet, die das EFD in dieser Legislatur verfolgt. Zu diesem Zweck setzte der Vorsteher des Finanzdepartements im Frühjahr 2008 eine Arbeitsgruppe "Entlastung für Familien" ein, die basierend auf dem geltenden System der Familienbesteuerung verschiedene Möglichkeiten zur Milderung der steuerlichen Belastung von Familien mit Kindern prüfen und konkrete Vorschläge ausarbeiten sollte. Im Rahmen ihres Mandats prüfte die Arbeitsgruppe unter anderem auch die Einführung spezieller Tarife für Familien mit Kindern, wie sie in der vorliegenden Motion gefordert werden. Nach eingehender Prüfung von sechzehn möglichen Reformvarianten ist die Arbeitsgruppe jedoch zum Schluss gekommen, dass eine Erhöhung des Kinderabzugs bei der direkten Bundessteuer sowie die Einführung eines Kinderbetreuungsabzugs beim Bund und in den Kantonen die Vorgaben des geltenden Steuersystems am besten zu erfüllen vermag, der horizontalen Steuergerechtigkeit am ehesten entspricht und rasch umgesetzt werden kann.</p><p>Am 12. November 2008 nahm der Bundesrat vom Bericht der Arbeitsgruppe Kenntnis und beauftragte das EFD, sowohl den erhöhten Kinderabzug als auch die Einführung eines Abzuges für die Fremdbetreuung von Kindern in eine Vernehmlassungsvorlage zur steuerlichen Entlastung von Familien mit Kindern aufzunehmen. Des Weiteren hat der Bundesrat beschlossen, die Vernehmlassungsvorlage um das Modell eines Kindertarifs im Sinne der Motionen Meier-Schatz 08.3585 und Schwaller 08.3588 zu erweitern. Das EFD wird dieses Anliegen somit berücksichtigen und die Vernehmlassungsvorlage um eine Variante ergänzen, welche ausgehend vom vorgeschlagenen Modell des Kindertarifs das Ziel der steuerlichen Entlastung von Familien umsetzt.</p><p>Da der Bundesrat bereit ist, die Anliegen der Motion zu prüfen, beantragt er im heutigen Zeitpunkt die Ablehnung der Motion. Sollte die vorliegende Motion im Erstrat dennoch angenommen werden, würde der Bundesrat im Zweitrat den Antrag stellen, die Motion in einen Prüfungsauftrag abzuändern.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Das DBG ist dahingehend zu ändern, dass der Bund innerhalb des heutigen Steuersystems ab 2011 mit abgestuften Tarifen ("Kindertarif") der Anzahl Kinder Rechnung trägt und die Familien in Funktion der Anzahl Kinder entsprechend entlastet: Je mehr Kinder eine Familie hat, desto tiefer soll die Besteuerung ausfallen. Der reduzierte Kindertarif ist auf alle Familien mit Kindern anzuwenden, d. h. auf Einverdiener-, Zweiverdiener- und Ein-Eltern-Familien. Anzustreben ist ein Inkrafttreten auf den 1. Januar 2011.</p>
  • Direkte Bundessteuer. Einführung eines Kindertarifs
State
Erledigt
Related Affairs
  • 20083588
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Um der gestiegenen finanziellen Belastung von Familien mit Kindern gerecht zu werden, ist die Familienbesteuerung auf Bundesebene grundlegend neu auszurichten. Für Familien mit Kindern soll deshalb, ausgehend vom bestehenden System, ein reduzierter, nach Anzahl Kinder abgestufter Tarif ("Kindertarif") eingeführt werden: Je mehr Kinder eine Familie hat, desto tiefer soll die Besteuerung ausfallen. Damit können die finanziellen Familienlasten angemessen und transparent berücksichtigt werden. </p><p>Der reduzierte Kindertarif ist auf alle Familien mit Kindern anzuwenden, d. h. auf Einverdiener-, Zweiverdiener- und Ein-Eltern-Familien. Für alle übrigen Steuerpflichtigen (Ehepaare und Alleinstehende ohne Kinder, Rentnerehepaare usw.) gilt weiterhin das heutige System (= Doppeltarif; inkl. der bereits beschlossenen Sofortmassnahmen zur Milderung der steuerlichen Diskriminierung von Ehepaaren, der sogenannten "Heiratsstrafe", die auf den 1. Januar 2008 in Kraft traten).</p>
    • <p>Nach geltendem Recht der direkten Bundessteuer wird neben der Gewährung des milderen Verheiratetentarifs für die Eltern den Kinderkosten mit einem Kinderabzug und einem Abzug für Versicherungsprämien und Sparkapitalzinsen der Kinder Rechnung getragen.</p><p>Die steuerliche Entlastung von Familien mit Kindern ist aus volkswirtschaftlicher und familienpolitischer Sicht ein vorrangiges Anliegen, das einen Schwerpunkt der Steuerstrategie bildet, die das EFD in dieser Legislatur verfolgt. Zu diesem Zweck setzte der Vorsteher des Finanzdepartements im Frühjahr 2008 eine Arbeitsgruppe "Entlastung für Familien" ein, die basierend auf dem geltenden System der Familienbesteuerung verschiedene Möglichkeiten zur Milderung der steuerlichen Belastung von Familien mit Kindern prüfen und konkrete Vorschläge ausarbeiten sollte. Im Rahmen ihres Mandats prüfte die Arbeitsgruppe unter anderem auch die Einführung spezieller Tarife für Familien mit Kindern, wie sie in der vorliegenden Motion gefordert werden. Nach eingehender Prüfung von sechzehn möglichen Reformvarianten ist die Arbeitsgruppe jedoch zum Schluss gekommen, dass eine Erhöhung des Kinderabzugs bei der direkten Bundessteuer sowie die Einführung eines Kinderbetreuungsabzugs beim Bund und in den Kantonen die Vorgaben des geltenden Steuersystems am besten zu erfüllen vermag, der horizontalen Steuergerechtigkeit am ehesten entspricht und rasch umgesetzt werden kann.</p><p>Am 12. November 2008 nahm der Bundesrat vom Bericht der Arbeitsgruppe Kenntnis und beauftragte das EFD, sowohl den erhöhten Kinderabzug als auch die Einführung eines Abzuges für die Fremdbetreuung von Kindern in eine Vernehmlassungsvorlage zur steuerlichen Entlastung von Familien mit Kindern aufzunehmen. Des Weiteren hat der Bundesrat beschlossen, die Vernehmlassungsvorlage um das Modell eines Kindertarifs im Sinne der Motionen Meier-Schatz 08.3585 und Schwaller 08.3588 zu erweitern. Das EFD wird dieses Anliegen somit berücksichtigen und die Vernehmlassungsvorlage um eine Variante ergänzen, welche ausgehend vom vorgeschlagenen Modell des Kindertarifs das Ziel der steuerlichen Entlastung von Familien umsetzt.</p><p>Da der Bundesrat bereit ist, die Anliegen der Motion zu prüfen, beantragt er im heutigen Zeitpunkt die Ablehnung der Motion. Sollte die vorliegende Motion im Erstrat dennoch angenommen werden, würde der Bundesrat im Zweitrat den Antrag stellen, die Motion in einen Prüfungsauftrag abzuändern.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Das DBG ist dahingehend zu ändern, dass der Bund innerhalb des heutigen Steuersystems ab 2011 mit abgestuften Tarifen ("Kindertarif") der Anzahl Kinder Rechnung trägt und die Familien in Funktion der Anzahl Kinder entsprechend entlastet: Je mehr Kinder eine Familie hat, desto tiefer soll die Besteuerung ausfallen. Der reduzierte Kindertarif ist auf alle Familien mit Kindern anzuwenden, d. h. auf Einverdiener-, Zweiverdiener- und Ein-Eltern-Familien. Anzustreben ist ein Inkrafttreten auf den 1. Januar 2011.</p>
    • Direkte Bundessteuer. Einführung eines Kindertarifs

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