Ausgleich der kantonalen Reservequoten von Krankenversicherern bis 2012
- ShortId
-
08.3590
- Id
-
20083590
- Updated
-
28.07.2023 12:13
- Language
-
de
- Title
-
Ausgleich der kantonalen Reservequoten von Krankenversicherern bis 2012
- AdditionalIndexing
-
2841;Kanton;Krankenkasse;Betriebsrücklage
- 1
-
- L05K0104010902, Krankenkasse
- L05K0703020104, Betriebsrücklage
- L06K080701020108, Kanton
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat hat verschiedentlich gesagt, die unbefriedigende Situation bei den kalkulatorischen kantonalen Reserven der Krankenkassen erkannt zu haben, und hat bereits 2005 das BAG angehalten, die Angleichung der kalkulatorischen kantonalen Reserven innerhalb von fünf Jahren, also bis 2011/12 vorzunehmen (Medienmitteilung des BAG vom 21. November 2005). Dieser Zeitraum ist, wegen möglicher überschiessender Effekte bei kürzerer Umsetzungsdauer, realistisch.</p><p>Diese Haltung nimmt auch der Bundesrat ein (vgl. die Antwort des Bundesrates vom 3. September 2008 auf die Interpellation 08.3305, insbesondere auf Frage 4: "Nach Ansicht des Bundesrates ist die Angleichung der kalkulatorischen kantonalen Reserven bis zum Jahre 2012 realisierbar."), wobei einerseits die kantonalen Unterschiede offenkundig nach wie vor gross sind und andererseits die Situation immer noch derart unbefriedigend ist, dass sich das BAG drei Jahre nach der ersten bundesrätlichen Weisung gezwungen sah, die Krankenversicherungen dazu anzuhalten, ihre Strategie zur Umsetzung des geforderten Ausgleichs der kantonalen Reserven zu unterbreiten (a. a. O.).</p><p>Mit der Motion wird der Bundesrat verpflichtet, den Ausgleich bis 2012 abschliessen zu lassen, anstatt erst dann gesetzliche Massnahmen zu prüfen.</p>
- <p>Der Bundesrat hat verschiedentlich öffentlich (Pressemitteilung vom 21. November 2005 zum Auftrag von Bundesrat Couchepin an das Bundesamt für Gesundheit, die Reserven anzugleichen) und im Parlament (Interpellation Fetz 08.3305, Transparenz bei den kantonalen Reservequoten der Krankenkassen) seinen Willen bekundet, die kalkulatorischen kantonalen Reserven bis im Jahre 2012 anzugleichen. Diese Angleichung über mehrere Jahre hat zum Ziel, die pro Kanton ausgewiesenen kalkulatorischen Reserven je Krankenversicherer in ein vernünftiges Verhältnis zu bringen. In Kantonen mit zu hohen Reserven müssen diese abgebaut und in Kantonen mit Reservedefiziten müssen solche aufgebaut werden.</p><p>Geht es nach dem Willen der Motionärin, müssten die kalkulatorischen kantonalen Reserven pro Versicherer jedoch bis 2012 vollständig ausgeglichen werden. Einen vollständigen Ausgleich hält der Bundesrat für nicht sachgerecht. Bei den kalkulatorischen kantonalen Reserven sind kurz- bis mittelfristige Schwankungen infolge Ungenauigkeiten bei der Budgetierung und bei der Schätzung von Bestandesänderungen unvermeidbar und hängen insbesondere auch mit der Kantons- und Versicherergrösse zusammen. Je kleiner die Versichertenbestände, desto grösser fallen solche Schwankungen tendenziell aus. Diese Schwankungen müssten Jahr für Jahr über sofortige Prämienanpassungen aufgefangen werden, und das würde die Prämieninstabilität in den einzelnen Kantonen markant erhöhen. Deshalb lehnt der Bundesrat die Motion ab.</p><p>Der Bundesrat befürwortet vielmehr eine kontinuierliche und flexible kantonale Angleichung der Reservesituation. Er ist der Auffassung, dass der eingeschlagene Weg, die Angleichung der kalkulatorischen kantonalen Reserven bis 2012 über das Prämiengenehmigungsverfahren zu erreichen, der richtige Weg ist. Er wird die Versicherer dazu anhalten, in den nächsten Jahren die notwendigen Massnahmen zu ergreifen, um die Unterschiede zwischen den Kantonen zu verkleinern. Die Prämienrunde 2009 hat gezeigt, dass die Entwicklung bei den Reserven der Krankenversicherer allgemein in die richtige Richtung geht.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die kalkulatorischen kantonalen Krankenkassenreserven bis 2012 ausgleichen zu lassen.</p>
- Ausgleich der kantonalen Reservequoten von Krankenversicherern bis 2012
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Der Bundesrat hat verschiedentlich gesagt, die unbefriedigende Situation bei den kalkulatorischen kantonalen Reserven der Krankenkassen erkannt zu haben, und hat bereits 2005 das BAG angehalten, die Angleichung der kalkulatorischen kantonalen Reserven innerhalb von fünf Jahren, also bis 2011/12 vorzunehmen (Medienmitteilung des BAG vom 21. November 2005). Dieser Zeitraum ist, wegen möglicher überschiessender Effekte bei kürzerer Umsetzungsdauer, realistisch.</p><p>Diese Haltung nimmt auch der Bundesrat ein (vgl. die Antwort des Bundesrates vom 3. September 2008 auf die Interpellation 08.3305, insbesondere auf Frage 4: "Nach Ansicht des Bundesrates ist die Angleichung der kalkulatorischen kantonalen Reserven bis zum Jahre 2012 realisierbar."), wobei einerseits die kantonalen Unterschiede offenkundig nach wie vor gross sind und andererseits die Situation immer noch derart unbefriedigend ist, dass sich das BAG drei Jahre nach der ersten bundesrätlichen Weisung gezwungen sah, die Krankenversicherungen dazu anzuhalten, ihre Strategie zur Umsetzung des geforderten Ausgleichs der kantonalen Reserven zu unterbreiten (a. a. O.).</p><p>Mit der Motion wird der Bundesrat verpflichtet, den Ausgleich bis 2012 abschliessen zu lassen, anstatt erst dann gesetzliche Massnahmen zu prüfen.</p>
- <p>Der Bundesrat hat verschiedentlich öffentlich (Pressemitteilung vom 21. November 2005 zum Auftrag von Bundesrat Couchepin an das Bundesamt für Gesundheit, die Reserven anzugleichen) und im Parlament (Interpellation Fetz 08.3305, Transparenz bei den kantonalen Reservequoten der Krankenkassen) seinen Willen bekundet, die kalkulatorischen kantonalen Reserven bis im Jahre 2012 anzugleichen. Diese Angleichung über mehrere Jahre hat zum Ziel, die pro Kanton ausgewiesenen kalkulatorischen Reserven je Krankenversicherer in ein vernünftiges Verhältnis zu bringen. In Kantonen mit zu hohen Reserven müssen diese abgebaut und in Kantonen mit Reservedefiziten müssen solche aufgebaut werden.</p><p>Geht es nach dem Willen der Motionärin, müssten die kalkulatorischen kantonalen Reserven pro Versicherer jedoch bis 2012 vollständig ausgeglichen werden. Einen vollständigen Ausgleich hält der Bundesrat für nicht sachgerecht. Bei den kalkulatorischen kantonalen Reserven sind kurz- bis mittelfristige Schwankungen infolge Ungenauigkeiten bei der Budgetierung und bei der Schätzung von Bestandesänderungen unvermeidbar und hängen insbesondere auch mit der Kantons- und Versicherergrösse zusammen. Je kleiner die Versichertenbestände, desto grösser fallen solche Schwankungen tendenziell aus. Diese Schwankungen müssten Jahr für Jahr über sofortige Prämienanpassungen aufgefangen werden, und das würde die Prämieninstabilität in den einzelnen Kantonen markant erhöhen. Deshalb lehnt der Bundesrat die Motion ab.</p><p>Der Bundesrat befürwortet vielmehr eine kontinuierliche und flexible kantonale Angleichung der Reservesituation. Er ist der Auffassung, dass der eingeschlagene Weg, die Angleichung der kalkulatorischen kantonalen Reserven bis 2012 über das Prämiengenehmigungsverfahren zu erreichen, der richtige Weg ist. Er wird die Versicherer dazu anhalten, in den nächsten Jahren die notwendigen Massnahmen zu ergreifen, um die Unterschiede zwischen den Kantonen zu verkleinern. Die Prämienrunde 2009 hat gezeigt, dass die Entwicklung bei den Reserven der Krankenversicherer allgemein in die richtige Richtung geht.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die kalkulatorischen kantonalen Krankenkassenreserven bis 2012 ausgleichen zu lassen.</p>
- Ausgleich der kantonalen Reservequoten von Krankenversicherern bis 2012
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