Verbrauchssteuern und andere Abgaben des Bundes. Befreiung von der Mehrwertsteuer

ShortId
08.3617
Id
20083617
Updated
28.07.2023 13:33
Language
de
Title
Verbrauchssteuern und andere Abgaben des Bundes. Befreiung von der Mehrwertsteuer
AdditionalIndexing
24;Steuerbefreiung;Gebühren;Mehrwertsteuer;Steuerbelastung
1
  • L04K11070103, Mehrwertsteuer
  • L05K1107020401, Gebühren
  • L05K1107030701, Steuerbefreiung
  • L04K11070308, Steuerbelastung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Seit einigen Jahren sehen sich die Bevölkerung und die Unternehmen mit immer neuen vom Bund erhobenen Verbrauchssteuern und anderen Abgaben konfrontiert. Diese wachsende Abgabelast beeinträchtigt die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft und schränkt den finanziellen Spielraum der Unternehmen und der Bürgerinnen und Bürger massiv ein. Besonders schockierend ist, wie der Staat sich dadurch bereichert, dass er auf diesen Steuern und Abgaben (beispielsweise CO2-Abgabe, Mineralölsteuer, Mineralölsteuerzuschlag) zusätzlich die Mehrwertsteuer erhebt. Diese anstössige und für die Bevölkerung wirtschaftlich nachteilige Doppelbesteuerung ist rasch zu beseitigen. Eine massvolle Besteuerung ist ein wesentlicher Vorteil im internationalen Wettbewerb zwischen den Finanzplätzen, und dieser Trumpf darf nicht leichtfertig aus der Hand gegeben werden. Daher muss der Bund bei allen bestehenden und geplanten Verbrauchssteuern und anderen Abgaben auf die Erhebung der Mehrwertsteuer verzichten.</p>
  • <p>Die Erhebung der Mehrwertsteuer auf den besonderen Verbrauchssteuern hat grundsätzlich keinen Einfluss auf die internationale Konkurrenzfähigkeit und den Wirtschaftsstandort Schweiz, denn Exporte sind von der Mehrwertsteuer vollumfänglich befreit. Lediglich ins Ausland erbrachte Leistungen, die von der Mehrwertsteuer ausgenommen sind (z. B. Bank- und Versicherungsdienstleistungen), sind nicht vollumfänglich von der Steuer entlastet. Zudem kennt die EU ähnliche besondere Verbrauchssteuern, die ebenfalls in die Bemessungsgrundlage der Mehrwertsteuer eingehen. Dabei ist die Vorgehensweise der Besteuerung in der EU dieselbe wie in der Schweiz. Die Mehrwertsteuer wird auf dem Endpreis der Leistung, beispielsweise der alkoholischen Getränke, des Treibstoffs oder des Tabaks, erhoben. Die Mehrwertsteuerbelastung der Tabakwaren, des Alkohols, der Brenn- und Treibstoffe, der Schmieröle und Kraftfahrzeuge schwankt in der EU zwischen 15 Prozent in Luxemburg und Zypern und 25 Prozent in Dänemark und Schweden. Der Normalsatz von 7,6 Prozent in der Schweiz ist gegenüber dem europäischen Umfeld also deutlich tiefer.</p><p>Die Mehrwertsteuer ist eine allgemeine Verbrauchs- bzw. Konsumsteuer, die grundsätzlich auf allen Umsätzen erhoben wird. Neben den Steuerausnahmen sind die echten Steuerbefreiungen im Mehrwertsteuergesetz ausdrücklich in Artikel 19 aufgeführt. Wie in der EU handelt es sich dabei um Leistungen, die in irgendeiner Weise einen Bezug zum Ausland aufweisen. Eine Ausdehnung der Steuerbefreiung auf Inlandleistungen ohne Bezug zum Ausland bedeutete eine Abkehr von diesem Prinzip und würde einen Präzedenzfall schaffen, dessen Konsequenzen sich nur erahnen lassen.</p><p>Dem Bund würden aus der vorliegenden Motion Mindereinnahmen von jährlich rund 460 Millionen Franken entstehen. Davon wäre nicht nur die allgemeine Bundeskasse betroffen, sondern mit rund 60 Millionen Franken auch die AHV. Der Bundeshaushalt könnte einen Einnahmenausfall in dieser Grössenordnung nicht verkraften.</p><p>Nicht zuletzt ist die Motion aus ganz praktischen Gründen abzulehnen: Ein Nichteinbezug der besonderen Verbrauchssteuern in die Bemessungsgrundlage der Mehrwertsteuer würde deren Erhebung massiv erschweren. Das Grundprinzip der Mehrwertsteuer, dass sie auf dem Entgelt erhoben wird (Art. 33 MWSTG), würde durchbrochen. Die steuerpflichtigen Personen hätten massiv höhere administrative Aufwendungen, und die Gefahr wäre gross, dass ein falscher Mehrwertsteuerbetrag in Rechnung gestellt und/oder als Vorsteuer abgezogen würde.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Gesetzentwurf auszuarbeiten, wonach alle vom Bund erhobenen Verbrauchssteuern und anderen Abgaben von der Mehrwertsteuer befreit sind.</p>
  • Verbrauchssteuern und andere Abgaben des Bundes. Befreiung von der Mehrwertsteuer
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Seit einigen Jahren sehen sich die Bevölkerung und die Unternehmen mit immer neuen vom Bund erhobenen Verbrauchssteuern und anderen Abgaben konfrontiert. Diese wachsende Abgabelast beeinträchtigt die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft und schränkt den finanziellen Spielraum der Unternehmen und der Bürgerinnen und Bürger massiv ein. Besonders schockierend ist, wie der Staat sich dadurch bereichert, dass er auf diesen Steuern und Abgaben (beispielsweise CO2-Abgabe, Mineralölsteuer, Mineralölsteuerzuschlag) zusätzlich die Mehrwertsteuer erhebt. Diese anstössige und für die Bevölkerung wirtschaftlich nachteilige Doppelbesteuerung ist rasch zu beseitigen. Eine massvolle Besteuerung ist ein wesentlicher Vorteil im internationalen Wettbewerb zwischen den Finanzplätzen, und dieser Trumpf darf nicht leichtfertig aus der Hand gegeben werden. Daher muss der Bund bei allen bestehenden und geplanten Verbrauchssteuern und anderen Abgaben auf die Erhebung der Mehrwertsteuer verzichten.</p>
    • <p>Die Erhebung der Mehrwertsteuer auf den besonderen Verbrauchssteuern hat grundsätzlich keinen Einfluss auf die internationale Konkurrenzfähigkeit und den Wirtschaftsstandort Schweiz, denn Exporte sind von der Mehrwertsteuer vollumfänglich befreit. Lediglich ins Ausland erbrachte Leistungen, die von der Mehrwertsteuer ausgenommen sind (z. B. Bank- und Versicherungsdienstleistungen), sind nicht vollumfänglich von der Steuer entlastet. Zudem kennt die EU ähnliche besondere Verbrauchssteuern, die ebenfalls in die Bemessungsgrundlage der Mehrwertsteuer eingehen. Dabei ist die Vorgehensweise der Besteuerung in der EU dieselbe wie in der Schweiz. Die Mehrwertsteuer wird auf dem Endpreis der Leistung, beispielsweise der alkoholischen Getränke, des Treibstoffs oder des Tabaks, erhoben. Die Mehrwertsteuerbelastung der Tabakwaren, des Alkohols, der Brenn- und Treibstoffe, der Schmieröle und Kraftfahrzeuge schwankt in der EU zwischen 15 Prozent in Luxemburg und Zypern und 25 Prozent in Dänemark und Schweden. Der Normalsatz von 7,6 Prozent in der Schweiz ist gegenüber dem europäischen Umfeld also deutlich tiefer.</p><p>Die Mehrwertsteuer ist eine allgemeine Verbrauchs- bzw. Konsumsteuer, die grundsätzlich auf allen Umsätzen erhoben wird. Neben den Steuerausnahmen sind die echten Steuerbefreiungen im Mehrwertsteuergesetz ausdrücklich in Artikel 19 aufgeführt. Wie in der EU handelt es sich dabei um Leistungen, die in irgendeiner Weise einen Bezug zum Ausland aufweisen. Eine Ausdehnung der Steuerbefreiung auf Inlandleistungen ohne Bezug zum Ausland bedeutete eine Abkehr von diesem Prinzip und würde einen Präzedenzfall schaffen, dessen Konsequenzen sich nur erahnen lassen.</p><p>Dem Bund würden aus der vorliegenden Motion Mindereinnahmen von jährlich rund 460 Millionen Franken entstehen. Davon wäre nicht nur die allgemeine Bundeskasse betroffen, sondern mit rund 60 Millionen Franken auch die AHV. Der Bundeshaushalt könnte einen Einnahmenausfall in dieser Grössenordnung nicht verkraften.</p><p>Nicht zuletzt ist die Motion aus ganz praktischen Gründen abzulehnen: Ein Nichteinbezug der besonderen Verbrauchssteuern in die Bemessungsgrundlage der Mehrwertsteuer würde deren Erhebung massiv erschweren. Das Grundprinzip der Mehrwertsteuer, dass sie auf dem Entgelt erhoben wird (Art. 33 MWSTG), würde durchbrochen. Die steuerpflichtigen Personen hätten massiv höhere administrative Aufwendungen, und die Gefahr wäre gross, dass ein falscher Mehrwertsteuerbetrag in Rechnung gestellt und/oder als Vorsteuer abgezogen würde.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Gesetzentwurf auszuarbeiten, wonach alle vom Bund erhobenen Verbrauchssteuern und anderen Abgaben von der Mehrwertsteuer befreit sind.</p>
    • Verbrauchssteuern und andere Abgaben des Bundes. Befreiung von der Mehrwertsteuer

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