Revision der Verordnung über die Labortarife
- ShortId
-
08.3626
- Id
-
20083626
- Updated
-
28.07.2023 08:56
- Language
-
de
- Title
-
Revision der Verordnung über die Labortarife
- AdditionalIndexing
-
2841;Tarif;Klein- und mittleres Unternehmen;medizinische Diagnose;Beschäftigungssicherheit;Preisfestsetzung;Sicherung der Versorgung
- 1
-
- L04K01050208, medizinische Diagnose
- L06K110503020101, Tarif
- L04K11050302, Preisfestsetzung
- L05K0701030905, Sicherung der Versorgung
- L05K0703060302, Klein- und mittleres Unternehmen
- L05K0702030307, Beschäftigungssicherheit
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>In der Schweiz gibt es neben den Spitallaboratorien mehrere Tausend Praxislaboratorien und noch etwa 30 bis 40 Privatlaboratorien. Die Privatlaboratorien beschäftigen rund 2100 qualifizierte Vollzeitangestellte. Eine Vielzahl dieser Arbeitsplätze wäre bei Inkrafttreten der neuen Tarifverordnung gefährdet, und damit auch die "Vor-Ort-Diagnostik". </p><p>Hochstehende Labordiagnostik ist für das Schweizer Gesundheitssystem von zentraler Bedeutung und für eine Diagnosestellung überaus wichtig. Bei zwei Dritteln aller Patientinnen und Patienten spielt die Labordiagnostik eine entscheidende Rolle. Dank spezialisierten Laboratorien können Krankheiten in einem frühen Stadium diagnostiziert und Behandlungen rechtzeitig eingeleitet werden, was massiv Kosten spart.</p>
- <p>1. Auf den 1. Januar 2006 verordnete das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) eine lineare Tarifsenkung für die Analysen in Form einer Taxpunktwertsenkung um 10 Prozent, d. h., fortan galt ein Taxpunktwert von 90 Rappen. Im Anschluss daran wurde beschlossen, die auch von den Betroffenen geltend gemachten Verzerrungen in der Tarifstruktur zu überprüfen und eine entsprechende Gesamtrevision zu starten. Im Jahr 2006 wurden daher bereits erste Hearings durchgeführt. Nachdem das Revisionsprojekt im Jahr 2007 nochmals auf neue Grundlagen gestellt wurde, wurde dieses der zuständigen Fachkommission, in der die interessierten Kreise vertreten sind, unterbreitet. Danach wurde ein für eine Anpassung der Departementsverordnung unübliches Verfahren gewählt und zusätzlich eine Anhörung von zwei Monaten durchgeführt, um den interessierten Kreisen eine zusätzliche Gelegenheit zur Stellungnahme einzuräumen. Die Revision wird in diesem Sinne zügig, aber nicht überhastet durchgeführt.</p><p>2./7. Nach Artikel 52 Absatz 1 Buchstabe a Ziffer 1 des Bundesgesetzes vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) erstellt das EDI eine Liste der Analysen mit Tarif. Das EDI hat daher dafür zu sorgen, dass die in der Analysenliste enthaltenen Einzelleistungstarife nach Artikel 43 KVG betriebswirtschaftlich bemessen und sachgerecht sind, sodass eine effiziente Versorgung mit Analysenleistungen in der notwendigen Qualität gewährleistet ist. Die Revision bezweckt eine ausgewogene und transparente Neutarifierung sämtlicher Analysenpositionen, um die heutigen Verzerrungen zwischen überteuerter Basisanalytik und einer vermutlich unterbewerteten spezielleren Analytik auszuräumen. </p><p>Die Tarifstruktur wird zudem den heutigen Laborgegebenheiten angepasst: Das neue Tarifmodell sieht eine gesplittete Vergütung vor, welche einerseits aus den Tarifen der Analysen (kalkuliert zu den direkten Gestehungskosten) sowie andererseits aus einer Auftragstaxe für Auftragslabors bzw. aus einer Präsenztaxe für Praxislabors besteht. Mit diesem Vergütungsmodell kann ein einheitlicher Tarif belassen und gleichzeitig die Auswirkung einer möglichen kompensatorischen Mengenausweitung eingedämmt werden. Die Auftragslabors erhalten mit der Vergütung der Analysen an sich und einer zusätzlichen pauschalen Auftragstaxe einen Tarif, der die Kosten eines effizient arbeitenden Betriebes decken sollte. Mit der Präsenztaxe sollen die in der Praxis etwas höheren Laborkosten gedeckt werden, sofern mit der Durchführung der Analysen vor Ort ein medizinischer Nutzen verbunden ist. Die Ärzteschaft soll jedoch neben ihrer ärztlichen Tätigkeit nicht ein zusätzliches Einkommen aus den Analysen generieren. Zudem ist festzuhalten, dass bereits heute viele Ärzte auf ein eigenes Praxislabor verzichten. Die ausreichende und qualitativ hochstehende medizinische Versorgung wird damit offenbar nicht infrage gestellt. </p><p>Die Versorgung mit Analysenleistungen ist eine unbestrittene Notwendigkeit. Daher soll die heutige Laborstruktur mit der Revision nicht vollkommen umgewälzt werden. Welche Auswirkungen die Revision auf die einzelnen Laboratorien oder Gruppen von Laboratorien hat, ist neben der Wahl des neuen Tarifsystems auch abhängig von der Effizienz und dem Spektrum der durchgeführten Analysen. Hat ein Labor beispielsweise eine ineffiziente Struktur und führt damit Analysen durch, die einen hohen maschinellen Anteil haben, wird dieses durch eine derartige Revision stärker belastet. Im Sinne einer möglichst effizienten Auslastung der Strukturen unter Beibehaltung einer hohen Qualität der Analysen ist daher nicht auszuschliessen, dass ein gewisser Konzentrationsprozess folgt. </p><p>Bei der Überprüfung des Tarifs wurde festgestellt, dass ein betriebswirtschaftlich bemessener Tarif ein Einsparpotenzial von 20 bis 25 Prozent beinhaltet. Der grösste Teil der Kosteneinsparungen resultiert aus der Herabsetzung des Tarifs in der stark automatisierten Routinediagnostik. Gerade in diesem Bereich haben sich die technologischen Bedingungen und der Automatisationsgrad der Labordiagnostik in den letzten Jahren entscheidend verändert und eine Senkung der Betriebskosten ermöglicht. Eine entsprechende Senkung der Tarife ist daher gerechtfertigt. Dies zeigt auch ein Vergleich mit ausländischen Tarifen in Deutschland und Österreich, welche in jüngerer Zeit entwickelt wurden und diese technologischen Veränderungen berücksichtigen. Der revidierte Tarif bietet im Übrigen noch einen ausreichenden Abstand zu diesen ausländischen Tarifen, welche lediglich der Orientierung gedient haben, und würdigt die schweizerischen Rahmenbedingungen der Labordiagnostik ausreichend. Angesichts des hohen Kostenniveaus gegenüber dem Ausland sind die Auswirkungen einer Tarifrevision, wie oben grob aufgezeigt, immer noch als moderat zu bezeichnen. </p><p>Aus all diesen Gründen ist der Bundesrat der Ansicht, dass die Tarifrevision die Qualität der Gesundheitsversorgung nicht gefährdet und die Rahmenbedingungen der schweizerischen Labordiagnostik ausreichend berücksichtigt.</p><p>Frage 6: Ein Legislaturziel des Bundesrates ist es, den bundesrätlichen Spielraum und die Entscheidmöglichkeiten des Departements zur Eindämmung der Kosten in der Krankenversicherung zu nutzen. Die heute gültigen Analysentarife stammen mit wenigen Anpassungen aus den Neunzigerjahren. Mit der technischen Entwicklung und Automatisierung in der Labormedizin mit zum Teil massiver Effizienzsteigerung entsprechen die Tarife über weite Strecken nicht mehr den effektiven Kosten. Die Revision soll dazu dienen, die gesetzliche Vorgabe - die Erfüllung der Kriterien Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit regelmässig zu prüfen - umzusetzen und die betriebswirtschaftliche Bemessung des Tarifs sicherzustellen. Der Bundesrat erachtet aus diesen Gründen eine Revision der Liste als sinnvoll.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>1. Warum wird die Revision der Verordnung über die Labortarife unter einem derartigen Zeitdruck, der den Betroffenen kaum Zeit zu substanziellen Stellungnahmen lässt, durchgeführt? </p><p>2. Wie wird die von verschiedenen Seiten vorgebrachte Befürchtung, die in dieser Revision vorgeschlagenen neuen Tarife könnten zu existenzgefährdenden finanziellen und qualitativen Verlusten aufseiten der Laboratorien führen, beurteilt? </p><p>3. Welche volkswirtschaftliche und versorgungstechnische Bedeutung misst der Bundesrat den kleinen und mittleren Laboratorien, die über die ganze Schweiz verteilt sind, zu? </p><p>4. Die Reduktion der Tarife gefährdet das wirtschaftliche Überleben der kleinen und mittleren Laboratorien. Diese garantieren im Moment die dezentrale Versorgung unseres Landes mit Laborleistungen (z. B. in Sion für das Wallis). Ist sich der Bundesrat bewusst, dass er mit dieser Revision nur noch wenige Laboratorien in den Ballungszentren bevorzugt? Wie möchte der Bundesrat die dezentralen Labordienstleistungen - unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Praxislaboratorien nicht wirtschaftlich arbeiten können - in Zukunft sicherstellen? </p><p>5. Wie beurteilt der Bundesrat die Situation, dass mit dieser Revision hochqualifizierte Arbeitsplätze, insbesondere auch in Randregionen, gefährdet sind? </p><p>6. Labordiagnostik macht 2,8 Prozent der Gesundheitskosten in der Schweiz aus. Ist es für den Bundesrat daher sinnvoll, eine Revision durchzuführen, die (gemessen am Gesamtvolumen) von geringer finanzieller, aber grosser vorsorgungstechnischer Bedeutung ist? </p><p>7. Wie wertet der Bundesrat die Auswirkungen der Revision auf die Spital- und Praxislaboratorien und damit auf die Existenzgrundlagen von Spitälern und Arztpraxen?</p>
- Revision der Verordnung über die Labortarife
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>In der Schweiz gibt es neben den Spitallaboratorien mehrere Tausend Praxislaboratorien und noch etwa 30 bis 40 Privatlaboratorien. Die Privatlaboratorien beschäftigen rund 2100 qualifizierte Vollzeitangestellte. Eine Vielzahl dieser Arbeitsplätze wäre bei Inkrafttreten der neuen Tarifverordnung gefährdet, und damit auch die "Vor-Ort-Diagnostik". </p><p>Hochstehende Labordiagnostik ist für das Schweizer Gesundheitssystem von zentraler Bedeutung und für eine Diagnosestellung überaus wichtig. Bei zwei Dritteln aller Patientinnen und Patienten spielt die Labordiagnostik eine entscheidende Rolle. Dank spezialisierten Laboratorien können Krankheiten in einem frühen Stadium diagnostiziert und Behandlungen rechtzeitig eingeleitet werden, was massiv Kosten spart.</p>
- <p>1. Auf den 1. Januar 2006 verordnete das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) eine lineare Tarifsenkung für die Analysen in Form einer Taxpunktwertsenkung um 10 Prozent, d. h., fortan galt ein Taxpunktwert von 90 Rappen. Im Anschluss daran wurde beschlossen, die auch von den Betroffenen geltend gemachten Verzerrungen in der Tarifstruktur zu überprüfen und eine entsprechende Gesamtrevision zu starten. Im Jahr 2006 wurden daher bereits erste Hearings durchgeführt. Nachdem das Revisionsprojekt im Jahr 2007 nochmals auf neue Grundlagen gestellt wurde, wurde dieses der zuständigen Fachkommission, in der die interessierten Kreise vertreten sind, unterbreitet. Danach wurde ein für eine Anpassung der Departementsverordnung unübliches Verfahren gewählt und zusätzlich eine Anhörung von zwei Monaten durchgeführt, um den interessierten Kreisen eine zusätzliche Gelegenheit zur Stellungnahme einzuräumen. Die Revision wird in diesem Sinne zügig, aber nicht überhastet durchgeführt.</p><p>2./7. Nach Artikel 52 Absatz 1 Buchstabe a Ziffer 1 des Bundesgesetzes vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) erstellt das EDI eine Liste der Analysen mit Tarif. Das EDI hat daher dafür zu sorgen, dass die in der Analysenliste enthaltenen Einzelleistungstarife nach Artikel 43 KVG betriebswirtschaftlich bemessen und sachgerecht sind, sodass eine effiziente Versorgung mit Analysenleistungen in der notwendigen Qualität gewährleistet ist. Die Revision bezweckt eine ausgewogene und transparente Neutarifierung sämtlicher Analysenpositionen, um die heutigen Verzerrungen zwischen überteuerter Basisanalytik und einer vermutlich unterbewerteten spezielleren Analytik auszuräumen. </p><p>Die Tarifstruktur wird zudem den heutigen Laborgegebenheiten angepasst: Das neue Tarifmodell sieht eine gesplittete Vergütung vor, welche einerseits aus den Tarifen der Analysen (kalkuliert zu den direkten Gestehungskosten) sowie andererseits aus einer Auftragstaxe für Auftragslabors bzw. aus einer Präsenztaxe für Praxislabors besteht. Mit diesem Vergütungsmodell kann ein einheitlicher Tarif belassen und gleichzeitig die Auswirkung einer möglichen kompensatorischen Mengenausweitung eingedämmt werden. Die Auftragslabors erhalten mit der Vergütung der Analysen an sich und einer zusätzlichen pauschalen Auftragstaxe einen Tarif, der die Kosten eines effizient arbeitenden Betriebes decken sollte. Mit der Präsenztaxe sollen die in der Praxis etwas höheren Laborkosten gedeckt werden, sofern mit der Durchführung der Analysen vor Ort ein medizinischer Nutzen verbunden ist. Die Ärzteschaft soll jedoch neben ihrer ärztlichen Tätigkeit nicht ein zusätzliches Einkommen aus den Analysen generieren. Zudem ist festzuhalten, dass bereits heute viele Ärzte auf ein eigenes Praxislabor verzichten. Die ausreichende und qualitativ hochstehende medizinische Versorgung wird damit offenbar nicht infrage gestellt. </p><p>Die Versorgung mit Analysenleistungen ist eine unbestrittene Notwendigkeit. Daher soll die heutige Laborstruktur mit der Revision nicht vollkommen umgewälzt werden. Welche Auswirkungen die Revision auf die einzelnen Laboratorien oder Gruppen von Laboratorien hat, ist neben der Wahl des neuen Tarifsystems auch abhängig von der Effizienz und dem Spektrum der durchgeführten Analysen. Hat ein Labor beispielsweise eine ineffiziente Struktur und führt damit Analysen durch, die einen hohen maschinellen Anteil haben, wird dieses durch eine derartige Revision stärker belastet. Im Sinne einer möglichst effizienten Auslastung der Strukturen unter Beibehaltung einer hohen Qualität der Analysen ist daher nicht auszuschliessen, dass ein gewisser Konzentrationsprozess folgt. </p><p>Bei der Überprüfung des Tarifs wurde festgestellt, dass ein betriebswirtschaftlich bemessener Tarif ein Einsparpotenzial von 20 bis 25 Prozent beinhaltet. Der grösste Teil der Kosteneinsparungen resultiert aus der Herabsetzung des Tarifs in der stark automatisierten Routinediagnostik. Gerade in diesem Bereich haben sich die technologischen Bedingungen und der Automatisationsgrad der Labordiagnostik in den letzten Jahren entscheidend verändert und eine Senkung der Betriebskosten ermöglicht. Eine entsprechende Senkung der Tarife ist daher gerechtfertigt. Dies zeigt auch ein Vergleich mit ausländischen Tarifen in Deutschland und Österreich, welche in jüngerer Zeit entwickelt wurden und diese technologischen Veränderungen berücksichtigen. Der revidierte Tarif bietet im Übrigen noch einen ausreichenden Abstand zu diesen ausländischen Tarifen, welche lediglich der Orientierung gedient haben, und würdigt die schweizerischen Rahmenbedingungen der Labordiagnostik ausreichend. Angesichts des hohen Kostenniveaus gegenüber dem Ausland sind die Auswirkungen einer Tarifrevision, wie oben grob aufgezeigt, immer noch als moderat zu bezeichnen. </p><p>Aus all diesen Gründen ist der Bundesrat der Ansicht, dass die Tarifrevision die Qualität der Gesundheitsversorgung nicht gefährdet und die Rahmenbedingungen der schweizerischen Labordiagnostik ausreichend berücksichtigt.</p><p>Frage 6: Ein Legislaturziel des Bundesrates ist es, den bundesrätlichen Spielraum und die Entscheidmöglichkeiten des Departements zur Eindämmung der Kosten in der Krankenversicherung zu nutzen. Die heute gültigen Analysentarife stammen mit wenigen Anpassungen aus den Neunzigerjahren. Mit der technischen Entwicklung und Automatisierung in der Labormedizin mit zum Teil massiver Effizienzsteigerung entsprechen die Tarife über weite Strecken nicht mehr den effektiven Kosten. Die Revision soll dazu dienen, die gesetzliche Vorgabe - die Erfüllung der Kriterien Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit regelmässig zu prüfen - umzusetzen und die betriebswirtschaftliche Bemessung des Tarifs sicherzustellen. Der Bundesrat erachtet aus diesen Gründen eine Revision der Liste als sinnvoll.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>1. Warum wird die Revision der Verordnung über die Labortarife unter einem derartigen Zeitdruck, der den Betroffenen kaum Zeit zu substanziellen Stellungnahmen lässt, durchgeführt? </p><p>2. Wie wird die von verschiedenen Seiten vorgebrachte Befürchtung, die in dieser Revision vorgeschlagenen neuen Tarife könnten zu existenzgefährdenden finanziellen und qualitativen Verlusten aufseiten der Laboratorien führen, beurteilt? </p><p>3. Welche volkswirtschaftliche und versorgungstechnische Bedeutung misst der Bundesrat den kleinen und mittleren Laboratorien, die über die ganze Schweiz verteilt sind, zu? </p><p>4. Die Reduktion der Tarife gefährdet das wirtschaftliche Überleben der kleinen und mittleren Laboratorien. Diese garantieren im Moment die dezentrale Versorgung unseres Landes mit Laborleistungen (z. B. in Sion für das Wallis). Ist sich der Bundesrat bewusst, dass er mit dieser Revision nur noch wenige Laboratorien in den Ballungszentren bevorzugt? Wie möchte der Bundesrat die dezentralen Labordienstleistungen - unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Praxislaboratorien nicht wirtschaftlich arbeiten können - in Zukunft sicherstellen? </p><p>5. Wie beurteilt der Bundesrat die Situation, dass mit dieser Revision hochqualifizierte Arbeitsplätze, insbesondere auch in Randregionen, gefährdet sind? </p><p>6. Labordiagnostik macht 2,8 Prozent der Gesundheitskosten in der Schweiz aus. Ist es für den Bundesrat daher sinnvoll, eine Revision durchzuführen, die (gemessen am Gesamtvolumen) von geringer finanzieller, aber grosser vorsorgungstechnischer Bedeutung ist? </p><p>7. Wie wertet der Bundesrat die Auswirkungen der Revision auf die Spital- und Praxislaboratorien und damit auf die Existenzgrundlagen von Spitälern und Arztpraxen?</p>
- Revision der Verordnung über die Labortarife
Back to List