Verwendung von DNS-Tests für rassistische Zwecke

ShortId
08.3641
Id
20083641
Updated
28.07.2023 13:17
Language
de
Title
Verwendung von DNS-Tests für rassistische Zwecke
AdditionalIndexing
12;DNA-Analyse;Rassendiskriminierung;strafbare Handlung
1
  • L08K0706010501040101, DNA-Analyse
  • L04K05020401, Rassendiskriminierung
  • L04K05010201, strafbare Handlung
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Laut einer kürzlich publizierten Meldung bieten verschiedene Unternehmen eine Bestimmung der jüdischen Abstammung auf der Grundlage eines DNS-Tests an. Das Zürcher Unternehmen iGenea beispielsweise hat im sozialen Netzwerk Facebook einen solchen Test beworben, der einige Hundert Franken kostet und der auf einer Speichelprobe beruht. Abgesehen vom wissenschaftlich abwegigen Charakter dieses Angebotes zeigt dieses Inserat die sehr gefährliche Tendenz auf, einem sinnentleerten Rassenbegriff zu Gültigkeit zu verhelfen und Menschen nach einem derartigen Kriterium einzuschätzen. Zusätzlich kann ein solcher Test das Ansehen einer Person beschädigen, die sich aus Naivität einem solchen Test unterzieht oder ihm ohne ihr Wissen unterzogen wird. Rassistische Strömungen, die aus solchen Bestimmungen entstehen könnten, müssen im übergeordneten öffentlichen Interesse bekämpft werden. Allerdings ist die bisherige Gesetzgebung - es finden sich dazu ausschliesslich strafrechtliche Bestimmungen -, die zur Verhinderung dieser Strömungen herangezogen werden könnte, ungenügend. Zudem haben wir es bei diesen Tests mit Angeboten zu tun, mit denen die mangelnde Kundenerfahrung ausgenützt werden soll. Der genannte Test ist kein Einzelfall: Im Internet wird ein Test beworben, mit dem für 399 Dollar das Genom jedes beliebigen Menschen decodiert werden könne.</p>
  • <p>1. Das Angebot von Firmen zur Durchführung von DNA-Tests zu Ahnenforschungszwecken ist dem Bundesrat bekannt. Die dabei verwendeten DNA-Tests sind molekularbiologische Untersuchungen, die eine Aussage der regionalen und familiären Herkunft einer Person über die väterliche und/oder die mütterliche Linie ermöglichen sollen. Die Tests fallen im Sinne von DNA-Profilen zur Klärung der Abstammung in den Anwendungsbereich des Bundesgesetzes vom 8. Oktober 2004 über genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMG; SR 810.12) und der Verordnung vom 14. Februar 2007 über die Erstellung von DNA-Profilen im Zivil- und Verwaltungsbereich (VDZV; SR 810.122.2). Das Gesetz hält in Artikel 4 fest, dass niemand wegen seines Erbgutes diskriminiert werden darf. Des Weiteren ist die Schweiz als Vertragsstaat des Internationalen Übereinkommens vom 21. Dezember 1965 zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung (SR 0.104) verpflichtet, jede Erscheinungsform von rassendiskriminierenden Akten zu verhindern bzw. zu ahnden. Der Bundesrat hält diese gesetzlichen Grundlagen für ausreichend, um Missbräuche auch bei der hier zur Diskussion stehenden Anwendung von genetischen Untersuchungen zu verhindern.</p><p>2. Das GUMG schreibt nicht nur vor, dass niemand wegen seines Erbgutes diskriminiert werden darf, sondern auch, dass eine genetische Untersuchung nur durchgeführt werden darf, wenn die betroffene Person aus freiem Willen und nach hinreichender Aufklärung schriftlich zugestimmt hat. Dazu führt die VDZV weiter aus, dass der Kunde sich über seine Identität ausweisen muss. Diese Anforderungen verhindern in der Schweiz, dass jemand heimlich Abklärungen über die regionale oder ethnische Herkunft einer anderen Person vornimmt und diese zu rassistischen Zwecken missbraucht. Der Schutz der genetischen Daten wird bei allen genetischen Untersuchungen im Geltungsbereich der erwähnten Gesetzgebung durch die geltenden Datenschutzbestimmungen von Bund und Kantonen gewährleistet.</p><p>Laboratorien, welche wie die in der Interpellation erwähnte Firma DNA-Profile zur Klärung der Abstammung in der Schweiz erstellen, verfügen hierfür über eine Anerkennung des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes oder müssen - im Sinne einer Übergangsregelung - zumindest ein Gesuch um Anerkennung eingereicht haben. Dabei wird geprüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen und Pflichten eingehalten werden.</p><p>In Anbetracht dieser Rechtslage sieht der Bundesrat keinen Bedarf für ein generelles Verbot der Durchführung von Genealogieabklärungen. Individuelle Nachforschungen über die eigene Herkunft oder die eigenen genetischen Eigenschaften sollen in der Schweiz unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen erlaubt sein. Des Weiteren wird die Expertenkommission für genetische Untersuchungen beim Menschen demnächst eine Stellungnahme veröffentlichen, die sich mit diesen neuartigen Angeboten von genetischen Untersuchungen zur Abstammung und den entsprechenden Rahmenbedingungen auseinandersetzt.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Ist er über die in dieser Interpellation beschriebenen Sachverhalte im Bild, und wie gedenkt er auf diese zu reagieren?</p><p>2. Wäre es nicht angebracht, die hier erwähnten Verfahren gesetzlich zu verbieten?</p>
  • Verwendung von DNS-Tests für rassistische Zwecke
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Laut einer kürzlich publizierten Meldung bieten verschiedene Unternehmen eine Bestimmung der jüdischen Abstammung auf der Grundlage eines DNS-Tests an. Das Zürcher Unternehmen iGenea beispielsweise hat im sozialen Netzwerk Facebook einen solchen Test beworben, der einige Hundert Franken kostet und der auf einer Speichelprobe beruht. Abgesehen vom wissenschaftlich abwegigen Charakter dieses Angebotes zeigt dieses Inserat die sehr gefährliche Tendenz auf, einem sinnentleerten Rassenbegriff zu Gültigkeit zu verhelfen und Menschen nach einem derartigen Kriterium einzuschätzen. Zusätzlich kann ein solcher Test das Ansehen einer Person beschädigen, die sich aus Naivität einem solchen Test unterzieht oder ihm ohne ihr Wissen unterzogen wird. Rassistische Strömungen, die aus solchen Bestimmungen entstehen könnten, müssen im übergeordneten öffentlichen Interesse bekämpft werden. Allerdings ist die bisherige Gesetzgebung - es finden sich dazu ausschliesslich strafrechtliche Bestimmungen -, die zur Verhinderung dieser Strömungen herangezogen werden könnte, ungenügend. Zudem haben wir es bei diesen Tests mit Angeboten zu tun, mit denen die mangelnde Kundenerfahrung ausgenützt werden soll. Der genannte Test ist kein Einzelfall: Im Internet wird ein Test beworben, mit dem für 399 Dollar das Genom jedes beliebigen Menschen decodiert werden könne.</p>
    • <p>1. Das Angebot von Firmen zur Durchführung von DNA-Tests zu Ahnenforschungszwecken ist dem Bundesrat bekannt. Die dabei verwendeten DNA-Tests sind molekularbiologische Untersuchungen, die eine Aussage der regionalen und familiären Herkunft einer Person über die väterliche und/oder die mütterliche Linie ermöglichen sollen. Die Tests fallen im Sinne von DNA-Profilen zur Klärung der Abstammung in den Anwendungsbereich des Bundesgesetzes vom 8. Oktober 2004 über genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMG; SR 810.12) und der Verordnung vom 14. Februar 2007 über die Erstellung von DNA-Profilen im Zivil- und Verwaltungsbereich (VDZV; SR 810.122.2). Das Gesetz hält in Artikel 4 fest, dass niemand wegen seines Erbgutes diskriminiert werden darf. Des Weiteren ist die Schweiz als Vertragsstaat des Internationalen Übereinkommens vom 21. Dezember 1965 zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung (SR 0.104) verpflichtet, jede Erscheinungsform von rassendiskriminierenden Akten zu verhindern bzw. zu ahnden. Der Bundesrat hält diese gesetzlichen Grundlagen für ausreichend, um Missbräuche auch bei der hier zur Diskussion stehenden Anwendung von genetischen Untersuchungen zu verhindern.</p><p>2. Das GUMG schreibt nicht nur vor, dass niemand wegen seines Erbgutes diskriminiert werden darf, sondern auch, dass eine genetische Untersuchung nur durchgeführt werden darf, wenn die betroffene Person aus freiem Willen und nach hinreichender Aufklärung schriftlich zugestimmt hat. Dazu führt die VDZV weiter aus, dass der Kunde sich über seine Identität ausweisen muss. Diese Anforderungen verhindern in der Schweiz, dass jemand heimlich Abklärungen über die regionale oder ethnische Herkunft einer anderen Person vornimmt und diese zu rassistischen Zwecken missbraucht. Der Schutz der genetischen Daten wird bei allen genetischen Untersuchungen im Geltungsbereich der erwähnten Gesetzgebung durch die geltenden Datenschutzbestimmungen von Bund und Kantonen gewährleistet.</p><p>Laboratorien, welche wie die in der Interpellation erwähnte Firma DNA-Profile zur Klärung der Abstammung in der Schweiz erstellen, verfügen hierfür über eine Anerkennung des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes oder müssen - im Sinne einer Übergangsregelung - zumindest ein Gesuch um Anerkennung eingereicht haben. Dabei wird geprüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen und Pflichten eingehalten werden.</p><p>In Anbetracht dieser Rechtslage sieht der Bundesrat keinen Bedarf für ein generelles Verbot der Durchführung von Genealogieabklärungen. Individuelle Nachforschungen über die eigene Herkunft oder die eigenen genetischen Eigenschaften sollen in der Schweiz unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen erlaubt sein. Des Weiteren wird die Expertenkommission für genetische Untersuchungen beim Menschen demnächst eine Stellungnahme veröffentlichen, die sich mit diesen neuartigen Angeboten von genetischen Untersuchungen zur Abstammung und den entsprechenden Rahmenbedingungen auseinandersetzt.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Ist er über die in dieser Interpellation beschriebenen Sachverhalte im Bild, und wie gedenkt er auf diese zu reagieren?</p><p>2. Wäre es nicht angebracht, die hier erwähnten Verfahren gesetzlich zu verbieten?</p>
    • Verwendung von DNS-Tests für rassistische Zwecke

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