Dolmetscherinnen und Dolmetscher im Gesundheitsbereich

ShortId
08.3642
Id
20083642
Updated
28.07.2023 12:55
Language
de
Title
Dolmetscherinnen und Dolmetscher im Gesundheitsbereich
AdditionalIndexing
2841;arztähnlicher Beruf;Fremdsprache;sprachliche Diskriminierung;Gesundheitswesen;Arzt/Ärztin;Dolmetschen;Patient/in
1
  • L04K01050517, Patient/in
  • L04K01050402, Arzt/Ärztin
  • L05K1201030201, Dolmetschen
  • L04K05020409, sprachliche Diskriminierung
  • L04K01050401, arztähnlicher Beruf
  • L05K1302010201, Fremdsprache
  • L04K01050511, Gesundheitswesen
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Bei den Sozialversicherungen wie auch vor Gericht ist der Beizug von Dolmetscherinnen und Dolmetschern üblich; die Bezahlung erfolgt in der Regel durch die öffentliche Hand. Auch im Gesundheitsbereich besteht ein solcher Bedarf. Mit dem Beizug von Dolmetscherinnen und Dolmetschern könnten erhebliche Kosten gespart werden, und zwar Kosten aufgrund von Diagnose- und Behandlungsfehlern, aber auch Kosten, die entstehen, weil aufgrund von Kommunikationsproblemen auf eine Behandlung verzichtet wird; ganz zu schweigen von Kosten und Nachteilen im Zusammenhang mit z. B. verpassten Arztterminen und falsch verstandenen Telefonmitteilungen durch Patientinnen und Patienten, die die Sprache der Ärztin oder des Arztes nur mangelhaft beherrschen. Stellen sich diese Probleme schon in der somatischen Medizin, so verschärfen sie sich noch in der Psychotherapie.</p><p>Ad-hoc-Lösungen bestehen oft darin, dass man Angehörige oder Spitalpersonal beizieht. Diese Lösung ist aber nicht adäquat, da den beigezogenen Personen vielleicht die Kompetenz fehlt oder nicht immer jemand verfügbar ist und der Schutz der Privatsphäre der Patientin oder des Patienten nicht gewährleistet ist.</p><p>Der Nationalrat hat einer parlamentarischen Initiative (06.428) mit ähnlicher, aber weiter gehender Forderung keine Folge gegeben, obwohl seine Kommission die Initiative zunächst befürwortete. Die vorliegende Motion verlangt die Einführung eines flexibleren Systems. Spitäler und Privatärztinnen und -ärzte sollen für einfache Verständigungsprobleme Zugriff haben auf ein Netzwerk von Dolmetscherinnen und Dolmetschern, das eventuell per Telefon abrufbar ist. Für komplexere Situationen sollen sie über ein Netzwerk von interkulturellen Dolmetscherinnen und Dolmetschern verfügen können (deren Ausbildung heute auf Bundesebene anerkannt ist). Der Beizug von Dolmetscherinnen und Dolmetschern soll nicht automatisch erfolgen, die Finanzierung eines allfälligen Beizuges muss aber einheitlich und kohärent geregelt sein.</p><p>Nur mit einem geordneten Dolmetschersystem können nach erfolgter Aufklärung die Einwilligung der Patientin oder des Patienten und das Arztgeheimnis gewährleistet werden. Es ist stossend, dass auf das Dolmetschen verzichtet wird, wenn die Gesundheit auf dem Spiel steht, während das Recht auf eine Dolmetscherin oder einen Dolmetscher zugestanden wird, wenn weniger wichtige Werte infrage stehen, wie dies insbesondere vor Gericht der Fall ist.</p>
  • <p>Der Bundesrat anerkennt, dass der Zugang zur Gesundheitsinfrastruktur diskriminierungsfrei auszugestalten ist und dass niemandem infolge mangelnder Sprachkenntnisse der Zugang zu einer medizinisch indizierten Leistung versagt werden darf. Je schwerwiegender der bevorstehende medizinische Eingriff ist, desto höhere Anforderungen sind an die Qualität der Aufklärung und damit der Übersetzung zu stellen. Bei folgenreichen Eingriffen oder im Fall, dass mehrere Behandlungsoptionen offen stehen, muss eine hochqualifizierte interkulturelle Übersetzung gewährleistet sein, wenn die behandelnde Person nicht selbst Kenntnisse in der Sprache des Patienten hat. Wo eine Sprachbarriere besteht, genügt die sprachliche Unterstützung durch die Familie, Lebenspartner, Kinder oder Freunde nicht. </p><p>Der Bundesrat hat daher am 20. Juni 2007 die Bundesstrategie Migration und Gesundheit 2008-2013 gutgeheissen, welche folgende Massnahmen im Bereich des interkulturellen Übersetzens vorsieht:</p><p>a. Eidgenössischer Fachausweis (Berufsprüfung) zum interkulturellen Übersetzen in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) sowie der nationalen Dachorganisation zum Thema Interpret; die Prüfungsordnung wurde im Frühling 2008 vom BBT genehmigt;</p><p>b. Aus- und Weiterbildungsgänge auf gesamtschweizerischer Ebene für interkulturelles Übersetzen, mit einem Interpret-Zertifikatsabschluss;</p><p>c. Schaffung eines nationalen Telefondolmetscherdienstes. Hierzu läuft im Moment eine Konzepterarbeitung, in welche die wichtigsten vom Thema betroffenen Organisationen wie das Bundesamt für Migration (BFM), Santésuisse, H+ Die Spitäler der Schweiz sowie die Vereinigung der Ärzte einbezogen sind.</p><p>d. Das BFM unterstützt zurzeit 16 Vermittlungsstellen für interkulturelles Übersetzen in den Kantonen. Über diese Vermittlungsstellen wurden 2007 42 000 Einsätze (66 Prozent) interkultureller Übersetzer im Gesundheitsbereich vermittelt.</p><p>Der Bundesrat ist daher der Auffassung, dass das Anliegen des Motionärs erfüllt ist. Bezüglich der Frage nach der Finanzierung einer solchen interkulturellen Übersetzung stellt der Bundesrat fest, dass das Bundesgesetz vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) bzw. dessen Ausführungsverordnungen keine Möglichkeit bieten, solche Dolmetscherdienste durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) vergüten zu lassen. Die OKP übernimmt Leistungen, die der Diagnose oder Behandlung einer Krankheit und ihrer Folgen dienen. Zur Krankheitsbehandlung gehören einzig Massnahmen mit diagnostischem, therapeutischem oder pflegerischem Charakter. Bei den Übersetzungen durch Dolmetscher handelt es sich jedoch gerade nicht um medizinische Leistungen, weshalb eine Finanzierung durch das KVG ausgeschlossen ist. Im Rahmen der vom Motionär erwähnten parlamentarischen Initiative hat das Parlament diese Finanzierungsvariante denn auch schon abgelehnt.</p><p>Der Bund besitzt keine anderweitige Kompetenz, die Finanzierung dieser Dienste zu regeln. Soweit es sich um den Aspekt der Versorgung der Bevölkerung handelt und damit um die Sicherstellung der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung, fällt die Aufgabe gemäss der üblichen Kompetenzverteilung in die Verantwortung der Kantone.</p><p>Die Strategie Migration und Gesundheit 2008-2013 spricht zudem explizit davon, dass Massnahmen getroffen werden sollen, um bezüglich der Finanzierung von interkulturellem Übersetzen in der Gesundheitsversorgung Verbesserungen zu schaffen. Zunächst ist allerdings eine Analyse der bestehenden Finanzierungsquellen geplant, um den Bedarf für eine Neuregelung zu klären. Eine allfällige Übernahme der Einsatzkosten der interkulturellen Übersetzer liegt nicht in der Zuständigkeit des Bundes.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, ein Netzwerk von Dolmetscherinnen und Dolmetschern sowie anerkannten interkulturellen Dolmetscherinnen und Dolmetschern aufzubauen, die bei Bedarf zwischen medizinischem Fachpersonal und Patientinnen und Patienten vermitteln können. Zudem soll der Bundesrat die Finanzierung dieser Dienstleistung regeln.</p>
  • Dolmetscherinnen und Dolmetscher im Gesundheitsbereich
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Bei den Sozialversicherungen wie auch vor Gericht ist der Beizug von Dolmetscherinnen und Dolmetschern üblich; die Bezahlung erfolgt in der Regel durch die öffentliche Hand. Auch im Gesundheitsbereich besteht ein solcher Bedarf. Mit dem Beizug von Dolmetscherinnen und Dolmetschern könnten erhebliche Kosten gespart werden, und zwar Kosten aufgrund von Diagnose- und Behandlungsfehlern, aber auch Kosten, die entstehen, weil aufgrund von Kommunikationsproblemen auf eine Behandlung verzichtet wird; ganz zu schweigen von Kosten und Nachteilen im Zusammenhang mit z. B. verpassten Arztterminen und falsch verstandenen Telefonmitteilungen durch Patientinnen und Patienten, die die Sprache der Ärztin oder des Arztes nur mangelhaft beherrschen. Stellen sich diese Probleme schon in der somatischen Medizin, so verschärfen sie sich noch in der Psychotherapie.</p><p>Ad-hoc-Lösungen bestehen oft darin, dass man Angehörige oder Spitalpersonal beizieht. Diese Lösung ist aber nicht adäquat, da den beigezogenen Personen vielleicht die Kompetenz fehlt oder nicht immer jemand verfügbar ist und der Schutz der Privatsphäre der Patientin oder des Patienten nicht gewährleistet ist.</p><p>Der Nationalrat hat einer parlamentarischen Initiative (06.428) mit ähnlicher, aber weiter gehender Forderung keine Folge gegeben, obwohl seine Kommission die Initiative zunächst befürwortete. Die vorliegende Motion verlangt die Einführung eines flexibleren Systems. Spitäler und Privatärztinnen und -ärzte sollen für einfache Verständigungsprobleme Zugriff haben auf ein Netzwerk von Dolmetscherinnen und Dolmetschern, das eventuell per Telefon abrufbar ist. Für komplexere Situationen sollen sie über ein Netzwerk von interkulturellen Dolmetscherinnen und Dolmetschern verfügen können (deren Ausbildung heute auf Bundesebene anerkannt ist). Der Beizug von Dolmetscherinnen und Dolmetschern soll nicht automatisch erfolgen, die Finanzierung eines allfälligen Beizuges muss aber einheitlich und kohärent geregelt sein.</p><p>Nur mit einem geordneten Dolmetschersystem können nach erfolgter Aufklärung die Einwilligung der Patientin oder des Patienten und das Arztgeheimnis gewährleistet werden. Es ist stossend, dass auf das Dolmetschen verzichtet wird, wenn die Gesundheit auf dem Spiel steht, während das Recht auf eine Dolmetscherin oder einen Dolmetscher zugestanden wird, wenn weniger wichtige Werte infrage stehen, wie dies insbesondere vor Gericht der Fall ist.</p>
    • <p>Der Bundesrat anerkennt, dass der Zugang zur Gesundheitsinfrastruktur diskriminierungsfrei auszugestalten ist und dass niemandem infolge mangelnder Sprachkenntnisse der Zugang zu einer medizinisch indizierten Leistung versagt werden darf. Je schwerwiegender der bevorstehende medizinische Eingriff ist, desto höhere Anforderungen sind an die Qualität der Aufklärung und damit der Übersetzung zu stellen. Bei folgenreichen Eingriffen oder im Fall, dass mehrere Behandlungsoptionen offen stehen, muss eine hochqualifizierte interkulturelle Übersetzung gewährleistet sein, wenn die behandelnde Person nicht selbst Kenntnisse in der Sprache des Patienten hat. Wo eine Sprachbarriere besteht, genügt die sprachliche Unterstützung durch die Familie, Lebenspartner, Kinder oder Freunde nicht. </p><p>Der Bundesrat hat daher am 20. Juni 2007 die Bundesstrategie Migration und Gesundheit 2008-2013 gutgeheissen, welche folgende Massnahmen im Bereich des interkulturellen Übersetzens vorsieht:</p><p>a. Eidgenössischer Fachausweis (Berufsprüfung) zum interkulturellen Übersetzen in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) sowie der nationalen Dachorganisation zum Thema Interpret; die Prüfungsordnung wurde im Frühling 2008 vom BBT genehmigt;</p><p>b. Aus- und Weiterbildungsgänge auf gesamtschweizerischer Ebene für interkulturelles Übersetzen, mit einem Interpret-Zertifikatsabschluss;</p><p>c. Schaffung eines nationalen Telefondolmetscherdienstes. Hierzu läuft im Moment eine Konzepterarbeitung, in welche die wichtigsten vom Thema betroffenen Organisationen wie das Bundesamt für Migration (BFM), Santésuisse, H+ Die Spitäler der Schweiz sowie die Vereinigung der Ärzte einbezogen sind.</p><p>d. Das BFM unterstützt zurzeit 16 Vermittlungsstellen für interkulturelles Übersetzen in den Kantonen. Über diese Vermittlungsstellen wurden 2007 42 000 Einsätze (66 Prozent) interkultureller Übersetzer im Gesundheitsbereich vermittelt.</p><p>Der Bundesrat ist daher der Auffassung, dass das Anliegen des Motionärs erfüllt ist. Bezüglich der Frage nach der Finanzierung einer solchen interkulturellen Übersetzung stellt der Bundesrat fest, dass das Bundesgesetz vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) bzw. dessen Ausführungsverordnungen keine Möglichkeit bieten, solche Dolmetscherdienste durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) vergüten zu lassen. Die OKP übernimmt Leistungen, die der Diagnose oder Behandlung einer Krankheit und ihrer Folgen dienen. Zur Krankheitsbehandlung gehören einzig Massnahmen mit diagnostischem, therapeutischem oder pflegerischem Charakter. Bei den Übersetzungen durch Dolmetscher handelt es sich jedoch gerade nicht um medizinische Leistungen, weshalb eine Finanzierung durch das KVG ausgeschlossen ist. Im Rahmen der vom Motionär erwähnten parlamentarischen Initiative hat das Parlament diese Finanzierungsvariante denn auch schon abgelehnt.</p><p>Der Bund besitzt keine anderweitige Kompetenz, die Finanzierung dieser Dienste zu regeln. Soweit es sich um den Aspekt der Versorgung der Bevölkerung handelt und damit um die Sicherstellung der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung, fällt die Aufgabe gemäss der üblichen Kompetenzverteilung in die Verantwortung der Kantone.</p><p>Die Strategie Migration und Gesundheit 2008-2013 spricht zudem explizit davon, dass Massnahmen getroffen werden sollen, um bezüglich der Finanzierung von interkulturellem Übersetzen in der Gesundheitsversorgung Verbesserungen zu schaffen. Zunächst ist allerdings eine Analyse der bestehenden Finanzierungsquellen geplant, um den Bedarf für eine Neuregelung zu klären. Eine allfällige Übernahme der Einsatzkosten der interkulturellen Übersetzer liegt nicht in der Zuständigkeit des Bundes.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, ein Netzwerk von Dolmetscherinnen und Dolmetschern sowie anerkannten interkulturellen Dolmetscherinnen und Dolmetschern aufzubauen, die bei Bedarf zwischen medizinischem Fachpersonal und Patientinnen und Patienten vermitteln können. Zudem soll der Bundesrat die Finanzierung dieser Dienstleistung regeln.</p>
    • Dolmetscherinnen und Dolmetscher im Gesundheitsbereich

Back to List