Raumkonzept Schweiz
- ShortId
-
08.3643
- Id
-
20083643
- Updated
-
27.07.2023 20:50
- Language
-
de
- Title
-
Raumkonzept Schweiz
- AdditionalIndexing
-
2846;Agglomeration;Raumplanung;Metropole
- 1
-
- L03K010204, Raumplanung
- L06K010202010204, Metropole
- L04K01020201, Agglomeration
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>1. Zum konsolidierten Raumkonzept soll - voraussichtlich im ersten Quartal 2009 - eine Anhörung durchgeführt werden. Anschliessend wird sich der Bundesrat dazu äussern, insbesondere auch zur Frage der Verbindlichkeit des Raumkonzepts. In einem zweiten Schritt ist zu prüfen, ob das Raumkonzept Schweiz im Rahmen der Revision des RPG im neuen Raumentwicklungsgesetz verankert werden soll. Damit würde es auch für Kantone und Gemeinden Verbindlichkeit erlangen.</p><p>2. Der Entwurf des Raumkonzeptes Schweiz enthält selbst keine direkten Regeln über die Verteilung von Bundesmitteln an Investitionen in den Regionen. In ihm werden indessen die gesamträumlichen Entwicklungsvorstellungen festgehalten, die zusammen mit den Kantonen, Städten und Gemeinden erarbeitet wurden. Zudem wird in den Grundzügen aufgezeigt, wie diese Entwicklungsvorstellungen in den einzelnen Räumen umgesetzt werden sollen und welche Folgerungen sich daraus für die Erfüllung der raumwirksamen Aufgaben ergeben. Mit dem Raumkonzept soll aber auch ein wichtiger Beitrag zur Koordination der verschiedenen Sektoralpolitiken geleistet werden. Es ist unabdingbar, dass diese verstärkt auch auf die aus gesamtschweizerischer Sicht angestrebte räumliche Entwicklung ausgerichtet werden. Die Verwendung der Mittel richtet sich nach den Bestimmungen in den verschiedenen Spezialgesetzen.</p><p>3. Die im Raumkonzept Schweiz benannten Metropolitanräume entsprechen nicht der Definition gemäss Bundesamt für Statistik (BFS). Für die Metropolitanräume stützt sich das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) in seiner Haltung in erster Linie auf einen umfassenden Vergleich diverser schweizerischer und europäischer Studien zum Thema Metropolen. In diesen werden die Metropolitanräume anhand von Funktionen bewertet. Die Funktionen werden mit sehr verschiedenen Indikatoren gemessen. Ausschlaggebend für die Einteilung der Metropolitanräume waren die jeweilige Rangfolge der Räume und die Abstände zwischen den Räumen. </p><p>4. Das BFS hat das Projekt "Agglosuisse" in enger Zusammenarbeit mit dem ARE lanciert. Eine neue Definition der Agglomerationen und Metropolen wie auch städtischer und ländlicher Räume allgemein ist für das Raumkonzept Schweiz von wesentlicher Bedeutung. Die Arbeiten am Projekt "Agglosuisse" sind momentan im Gange. Sie stehen in engem Zusammenhang mit der Volkszählung 2010, über den Projektabschluss kann daher noch keine konkrete Aussage gemacht werden. Die Bedeutung der Metropolitanräume für die internationale Wettbewerbsfähigkeit und damit die Notwendigkeit, spezielle Strategien zu entwickeln, wird kaum bezweifelt. Um die Steuerbarkeit innerhalb eines Raumes zu erhöhen, ist es daher notwendig, sich an der Realität zu orientieren und eine neue, grossräumig orientierte Zusammenarbeitsstruktur und Identität aufzubauen. Diese Vorgänge sind zurzeit in ganz Europa zu beobachten. Die heutige Definition der Metropolitanräume des BFS stammt aus dem Jahre 1990 und basiert auf Pendlerbeziehungen. Funktionale Beziehungen müssten jedoch differenzierter abgebildet werden können.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) bereitet gegenwärtig ein Raumkonzept Schweiz vor. Zu einem späteren Zeitpunkt ist eine Vernehmlassung vorgesehen. Der Stellenwert und die beabsichtigte Verbindlichkeit des Raumkonzeptes erscheinen wenig klar. Der Bundesrat wird deshalb um die Beantwortung der folgenden Fragen ersucht:</p><p>1. Welchen rechtlichen und politischen Stellenwert soll das Raumkonzept haben? Für welche Behörden und/oder Verwaltungsstellen soll es gestützt auf welche Rechtsnormen in welcher Weise verbindlich sein?</p><p>2. Insbesondere: Soll die Einteilung, etwa in Metropolitanräume und andere Regionen, für die Zuteilung von Bundessubventionen, speziell zugunsten grosser Infrastrukturvorhaben der Kantone und Agglomerationen im Verkehrsbereich, ein entscheidrelevantes Kriterium bilden?</p><p>3. Mit welchen "hard facts" (quantitative Indikatoren) werden die Definition und die Abgrenzung der einzelnen Räume im Raumkonzept begründet? </p><p>4. Im Bundesamt für Statistik läuft das Projekt "Agglosuisse", mit welchem die Begriffe "Agglomeration" und "Metropole" neu definiert werden sollen. Wie verhält sich das Projekt "Raumkonzept Schweiz" zum Projekt "Agglosuisse"? Sind die beiden Projekte koordiniert? Worin liegt der Nutzen eines Konzepts von Metropolitanräumen im Vergleich zu den vom Bundesamt für Statistik definierten Grossagglomerationen?</p>
- Raumkonzept Schweiz
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Zum konsolidierten Raumkonzept soll - voraussichtlich im ersten Quartal 2009 - eine Anhörung durchgeführt werden. Anschliessend wird sich der Bundesrat dazu äussern, insbesondere auch zur Frage der Verbindlichkeit des Raumkonzepts. In einem zweiten Schritt ist zu prüfen, ob das Raumkonzept Schweiz im Rahmen der Revision des RPG im neuen Raumentwicklungsgesetz verankert werden soll. Damit würde es auch für Kantone und Gemeinden Verbindlichkeit erlangen.</p><p>2. Der Entwurf des Raumkonzeptes Schweiz enthält selbst keine direkten Regeln über die Verteilung von Bundesmitteln an Investitionen in den Regionen. In ihm werden indessen die gesamträumlichen Entwicklungsvorstellungen festgehalten, die zusammen mit den Kantonen, Städten und Gemeinden erarbeitet wurden. Zudem wird in den Grundzügen aufgezeigt, wie diese Entwicklungsvorstellungen in den einzelnen Räumen umgesetzt werden sollen und welche Folgerungen sich daraus für die Erfüllung der raumwirksamen Aufgaben ergeben. Mit dem Raumkonzept soll aber auch ein wichtiger Beitrag zur Koordination der verschiedenen Sektoralpolitiken geleistet werden. Es ist unabdingbar, dass diese verstärkt auch auf die aus gesamtschweizerischer Sicht angestrebte räumliche Entwicklung ausgerichtet werden. Die Verwendung der Mittel richtet sich nach den Bestimmungen in den verschiedenen Spezialgesetzen.</p><p>3. Die im Raumkonzept Schweiz benannten Metropolitanräume entsprechen nicht der Definition gemäss Bundesamt für Statistik (BFS). Für die Metropolitanräume stützt sich das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) in seiner Haltung in erster Linie auf einen umfassenden Vergleich diverser schweizerischer und europäischer Studien zum Thema Metropolen. In diesen werden die Metropolitanräume anhand von Funktionen bewertet. Die Funktionen werden mit sehr verschiedenen Indikatoren gemessen. Ausschlaggebend für die Einteilung der Metropolitanräume waren die jeweilige Rangfolge der Räume und die Abstände zwischen den Räumen. </p><p>4. Das BFS hat das Projekt "Agglosuisse" in enger Zusammenarbeit mit dem ARE lanciert. Eine neue Definition der Agglomerationen und Metropolen wie auch städtischer und ländlicher Räume allgemein ist für das Raumkonzept Schweiz von wesentlicher Bedeutung. Die Arbeiten am Projekt "Agglosuisse" sind momentan im Gange. Sie stehen in engem Zusammenhang mit der Volkszählung 2010, über den Projektabschluss kann daher noch keine konkrete Aussage gemacht werden. Die Bedeutung der Metropolitanräume für die internationale Wettbewerbsfähigkeit und damit die Notwendigkeit, spezielle Strategien zu entwickeln, wird kaum bezweifelt. Um die Steuerbarkeit innerhalb eines Raumes zu erhöhen, ist es daher notwendig, sich an der Realität zu orientieren und eine neue, grossräumig orientierte Zusammenarbeitsstruktur und Identität aufzubauen. Diese Vorgänge sind zurzeit in ganz Europa zu beobachten. Die heutige Definition der Metropolitanräume des BFS stammt aus dem Jahre 1990 und basiert auf Pendlerbeziehungen. Funktionale Beziehungen müssten jedoch differenzierter abgebildet werden können.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) bereitet gegenwärtig ein Raumkonzept Schweiz vor. Zu einem späteren Zeitpunkt ist eine Vernehmlassung vorgesehen. Der Stellenwert und die beabsichtigte Verbindlichkeit des Raumkonzeptes erscheinen wenig klar. Der Bundesrat wird deshalb um die Beantwortung der folgenden Fragen ersucht:</p><p>1. Welchen rechtlichen und politischen Stellenwert soll das Raumkonzept haben? Für welche Behörden und/oder Verwaltungsstellen soll es gestützt auf welche Rechtsnormen in welcher Weise verbindlich sein?</p><p>2. Insbesondere: Soll die Einteilung, etwa in Metropolitanräume und andere Regionen, für die Zuteilung von Bundessubventionen, speziell zugunsten grosser Infrastrukturvorhaben der Kantone und Agglomerationen im Verkehrsbereich, ein entscheidrelevantes Kriterium bilden?</p><p>3. Mit welchen "hard facts" (quantitative Indikatoren) werden die Definition und die Abgrenzung der einzelnen Räume im Raumkonzept begründet? </p><p>4. Im Bundesamt für Statistik läuft das Projekt "Agglosuisse", mit welchem die Begriffe "Agglomeration" und "Metropole" neu definiert werden sollen. Wie verhält sich das Projekt "Raumkonzept Schweiz" zum Projekt "Agglosuisse"? Sind die beiden Projekte koordiniert? Worin liegt der Nutzen eines Konzepts von Metropolitanräumen im Vergleich zu den vom Bundesamt für Statistik definierten Grossagglomerationen?</p>
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