Die Finanzmarktkrise, die Rating-Agenturen und die Finanz- und Börsenanalysten
- ShortId
-
08.3644
- Id
-
20083644
- Updated
-
28.07.2023 11:10
- Language
-
de
- Title
-
Die Finanzmarktkrise, die Rating-Agenturen und die Finanz- und Börsenanalysten
- AdditionalIndexing
-
24;Finanzkrise;Dienstleistungsunternehmen;Qualitätskontrolle;Wirtschaftsanalyse;Beratung;berufliche Eignung;Finanzanalyse
- 1
-
- L04K11010105, Finanzkrise
- L05K0703020204, Finanzanalyse
- L03K070404, Wirtschaftsanalyse
- L06K070106020203, Beratung
- L05K0703060201, Dienstleistungsunternehmen
- L05K0706010309, Qualitätskontrolle
- L05K0702020106, berufliche Eignung
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>1. Rating-Agenturen und Finanz- und Börsenanalysten haben nicht den gleichen Fokus und sind deshalb separat zu betrachten. In Form von sog. Ratings beurteilen Rating-Agenturen die Bonität von Unternehmen, von öffentlichen Körperschaften und Zentralregierungen (gemeinsam "Emittenten") sowie die von diesen Emittenten ausgegebenen Anleihen. Ein Rating - dargestellt in Form von Symbolen - zeigt die Einschätzung der Rating-Agentur, mit welcher Wahrscheinlichkeit der Emittent in der Lage sein wird, seinen Zins- und Rückzahlungsverpflichtungen nachzukommen. Daneben beurteilen Rating-Agenturen auch Verbriefungstransaktionen in Bezug auf deren Bonitätsrisiko. Ratings stellen keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung von Finanzinstrumenten dar. Zu den wichtigsten für die Schweizer Finanz- und Realwirtschaft tätigen Rating-Agenturen zählen DBRS, Fitch Ratings, Mikuni & Co., Moody's Investors Service, Standard and Poor's Ratings Services, neben einigen weiteren in der Schweiz tätigen Rating-Agenturen wie etwa die auf Gemeinderatings spezialisierte Fedafin AG. Die hier namentlich genannten Rating-Agenturen spielen auch aus der Sicht der Finanzmarktregulierung eine Rolle. So dürfen grundsätzlich alle Banken und Effektenhändler bei der Unterlegung ihrer Markt- und Kreditrisiken die Ratings dieser Agenturen (ausgenommen Mikuni & Co.) berücksichtigen. Bei der Regulierung kollektiver Kapitalanlagen sind für Gegenparteien und als Sicherheiten dienende Effekten Mindestratings der obengenannten internationalen Rating-Agenturen vorgeschrieben.</p><p>Im Gegensatz zu den Rating-Agenturen sind die Aktivitäten der Finanz- und Börsenanalysten breiter gefasst. Diese erarbeiten für Investoren Entscheidungsgrundlagen für den Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten, formulieren Anlagepolitiken und führen Bonitäts- und Kreditwürdigkeitsprüfungen durch. Konkret geben sie Empfehlungen ab, ob ein Finanztitel zu kaufen oder zu verkaufen sei. Finanzanalysten werden von Banken, Effektenhändlern, institutionellen Anlegern und anderen Unternehmen beschäftigt. Finanz- und Börsenanalysten unterstehen keiner Bewilligungs- oder Aufsichtspflicht, insofern hat die EBK keine Übersicht über diese Berufsgattung.</p><p>2. Finanz- und Börsenanalysten sind in Berufsverbänden organisiert. Es existieren national und international etablierte Ausbildungsprogramme für Finanz- und Börsenanalysten, die es dem Markt ermöglichen, die Fähigkeiten von Finanz- und Börsenanalysten besser einschätzen zu können. Der Bundesrat sieht darüber hinaus keine weiteren Massnahmen, welche zu einer Qualitätssteigerung führen könnten. Ausserdem operieren die internationalen Rating-Agenturen hauptsächlich von New York und London aus und entziehen sich damit weitgehend dem Einfluss allfälliger Massnahmen durch die Schweiz. Regulatorische Massnahmen müssen daher international koordiniert im Rahmen der entsprechenden Gremien angegangen werden.</p><p>3. Das Financial Stability Forum hat Interessenkonflikte der Rating-Agenturen bei der Bewertung strukturierter Produkte festgestellt und betrachtet sie als eine von mehreren Ursachen für die Auslösung der Finanzkrise. Die EBK arbeitet an der Revision der Verhaltensregeln für Rating-Agenturen durch die International Organization of Securities Commissions (Iosco) aktiv mit. Nach Abschluss der Arbeiten haben die Rating-Agenturen ihre Verhaltenskodizes entsprechend anzupassen.</p><p>4. Die Einhaltung des Verhaltenskodexes der Iosco ist für die Rating-Agenturen freiwillig. Die international tätigen Rating-Agenturen DBRS, Fitch Ratings, Moody's Investors Service und Standard and Poor's Ratings Services, welche auch von der EBK anerkannt sind, haben sich zur Einhaltung dieses Verhaltenskodexes verpflichtet. Das Committee of European Securities Regulators (CESR) prüft jährlich diese Einhaltung (Compliance) bei den vier genannten internationalen Rating-Agenturen. Die Untersuchungsberichte von CESR an die Europäische Kommission sind öffentlich und können unter www.cesr.eu abgerufen werden.</p><p>Gemäss EBK-RS 06/7 (Anerkennung von Instituten zur Bonitätsbeurteilung im Hinblick auf die Berechnung der erforderlichen Eigenmittel), welches die Anerkennungsvoraussetzungen für Rating-Agenturen im Bezug auf Basel II festlegt, berücksichtigt die EBK im Rahmen des Anerkennungsverfahrens auch die Umsetzung des Iosco-Codes.</p><p>5. Aus der Sicht des Bundesrates macht es keinen Sinn, Massnahmen im Alleingang zu ergreifen. Damit können Fehlleistungen internationaler Rating-Agenturen, wie sie die Finanzkrise mitverursacht haben, nicht verhindert werden. Die schweizerischen Behörden arbeiten im Rahmen des Iosco und des FSF an der Ausgestaltung international koordinierter Verhaltenskodizes aktiv mit. Wenn diese vorliegen, wird dann zu prüfen sein, ob spezifische Massnahmen für die Schweiz notwendig sind.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Zweifellos haben die Rating-Agenturen und die Finanz- und Börsenanalysten eine grosse Mitverantwortung für die heute weltweite Finanzmarktkrise. Diese Institute sind private und ausschliesslich gewinnorientierte Unternehmungen. Unzählig sind die Vorwürfe an die Adresse dieser Analysten, weil oftmals unrealistische und schlichtweg falsche Analysen gemacht wurden, die zu falschen Anreizen und wirtschaftlich nicht begründeten Preisen bei Börsentransaktionen und Bewertungen geführt haben. Der Präsident und Delegierte des Verwaltungsrates der Swatch Group AG, Herr Nicolas Hayek, hat anlässlich seiner Rede am "Tag der Wirtschaft" in Aarau vom 5. September 2008 ausgeführt, dass "die Treffsicherheit der Schätzungen einiger Finanzanalysten eher noch etwas schwächer ist als jene eines Wahrsagers, der seine Kristallkugel zu Hilfe nimmt".</p><p>In diesem Zusammenhang ersuche ich den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Verfügt der Bund über eine Übersicht der wichtigsten für die Schweizer Finanz- und Realwirtschaft tätigen Rating-Agenturen und Finanz- und Börsenanalysten?</p><p>2. Geht er davon aus, dass die in diesem Bereich tätigen Finanz- und Börsenanalysten über eine genügende Ausbildung und Kompetenz verfügen? Wenn nein: In welcher Form will er das Vorhandensein dieser Voraussetzungen sicherstellen?</p><p>3. lst er auch der Meinung, dass in dem Bereich der Finanz- und Börsenanalysen zahlreiche Interessenkonflikte bestehen, aber nicht offen und transparent ausgetragen werden? Wenn ja: Wie könnte eine allfällige Lösung zur Vermeidung dieser Interessenkonflikte gefunden werden?</p><p>4. Verfügt der Bund über die Ergebnisse der Untersuchungen hinsichtlich der Einhaltung des im Dezember 2004 erstellten Verhaltenskodexes für in der Schweiz tätige Rating-Agenturen der International Organization of Securities Commissions?</p><p>5. Ist er auch der Meinung, dass die Qualität der Finanz- und Börsenanalysen zum Wohle des Wirtschaftsstandortes Schweiz nachhaltig verbessert werden sollte? Und wie sollte und könnte diese Qualitätssteigerung erreicht werden?</p>
- Die Finanzmarktkrise, die Rating-Agenturen und die Finanz- und Börsenanalysten
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1. Rating-Agenturen und Finanz- und Börsenanalysten haben nicht den gleichen Fokus und sind deshalb separat zu betrachten. In Form von sog. Ratings beurteilen Rating-Agenturen die Bonität von Unternehmen, von öffentlichen Körperschaften und Zentralregierungen (gemeinsam "Emittenten") sowie die von diesen Emittenten ausgegebenen Anleihen. Ein Rating - dargestellt in Form von Symbolen - zeigt die Einschätzung der Rating-Agentur, mit welcher Wahrscheinlichkeit der Emittent in der Lage sein wird, seinen Zins- und Rückzahlungsverpflichtungen nachzukommen. Daneben beurteilen Rating-Agenturen auch Verbriefungstransaktionen in Bezug auf deren Bonitätsrisiko. Ratings stellen keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung von Finanzinstrumenten dar. Zu den wichtigsten für die Schweizer Finanz- und Realwirtschaft tätigen Rating-Agenturen zählen DBRS, Fitch Ratings, Mikuni & Co., Moody's Investors Service, Standard and Poor's Ratings Services, neben einigen weiteren in der Schweiz tätigen Rating-Agenturen wie etwa die auf Gemeinderatings spezialisierte Fedafin AG. Die hier namentlich genannten Rating-Agenturen spielen auch aus der Sicht der Finanzmarktregulierung eine Rolle. So dürfen grundsätzlich alle Banken und Effektenhändler bei der Unterlegung ihrer Markt- und Kreditrisiken die Ratings dieser Agenturen (ausgenommen Mikuni & Co.) berücksichtigen. Bei der Regulierung kollektiver Kapitalanlagen sind für Gegenparteien und als Sicherheiten dienende Effekten Mindestratings der obengenannten internationalen Rating-Agenturen vorgeschrieben.</p><p>Im Gegensatz zu den Rating-Agenturen sind die Aktivitäten der Finanz- und Börsenanalysten breiter gefasst. Diese erarbeiten für Investoren Entscheidungsgrundlagen für den Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten, formulieren Anlagepolitiken und führen Bonitäts- und Kreditwürdigkeitsprüfungen durch. Konkret geben sie Empfehlungen ab, ob ein Finanztitel zu kaufen oder zu verkaufen sei. Finanzanalysten werden von Banken, Effektenhändlern, institutionellen Anlegern und anderen Unternehmen beschäftigt. Finanz- und Börsenanalysten unterstehen keiner Bewilligungs- oder Aufsichtspflicht, insofern hat die EBK keine Übersicht über diese Berufsgattung.</p><p>2. Finanz- und Börsenanalysten sind in Berufsverbänden organisiert. Es existieren national und international etablierte Ausbildungsprogramme für Finanz- und Börsenanalysten, die es dem Markt ermöglichen, die Fähigkeiten von Finanz- und Börsenanalysten besser einschätzen zu können. Der Bundesrat sieht darüber hinaus keine weiteren Massnahmen, welche zu einer Qualitätssteigerung führen könnten. Ausserdem operieren die internationalen Rating-Agenturen hauptsächlich von New York und London aus und entziehen sich damit weitgehend dem Einfluss allfälliger Massnahmen durch die Schweiz. Regulatorische Massnahmen müssen daher international koordiniert im Rahmen der entsprechenden Gremien angegangen werden.</p><p>3. Das Financial Stability Forum hat Interessenkonflikte der Rating-Agenturen bei der Bewertung strukturierter Produkte festgestellt und betrachtet sie als eine von mehreren Ursachen für die Auslösung der Finanzkrise. Die EBK arbeitet an der Revision der Verhaltensregeln für Rating-Agenturen durch die International Organization of Securities Commissions (Iosco) aktiv mit. Nach Abschluss der Arbeiten haben die Rating-Agenturen ihre Verhaltenskodizes entsprechend anzupassen.</p><p>4. Die Einhaltung des Verhaltenskodexes der Iosco ist für die Rating-Agenturen freiwillig. Die international tätigen Rating-Agenturen DBRS, Fitch Ratings, Moody's Investors Service und Standard and Poor's Ratings Services, welche auch von der EBK anerkannt sind, haben sich zur Einhaltung dieses Verhaltenskodexes verpflichtet. Das Committee of European Securities Regulators (CESR) prüft jährlich diese Einhaltung (Compliance) bei den vier genannten internationalen Rating-Agenturen. Die Untersuchungsberichte von CESR an die Europäische Kommission sind öffentlich und können unter www.cesr.eu abgerufen werden.</p><p>Gemäss EBK-RS 06/7 (Anerkennung von Instituten zur Bonitätsbeurteilung im Hinblick auf die Berechnung der erforderlichen Eigenmittel), welches die Anerkennungsvoraussetzungen für Rating-Agenturen im Bezug auf Basel II festlegt, berücksichtigt die EBK im Rahmen des Anerkennungsverfahrens auch die Umsetzung des Iosco-Codes.</p><p>5. Aus der Sicht des Bundesrates macht es keinen Sinn, Massnahmen im Alleingang zu ergreifen. Damit können Fehlleistungen internationaler Rating-Agenturen, wie sie die Finanzkrise mitverursacht haben, nicht verhindert werden. Die schweizerischen Behörden arbeiten im Rahmen des Iosco und des FSF an der Ausgestaltung international koordinierter Verhaltenskodizes aktiv mit. Wenn diese vorliegen, wird dann zu prüfen sein, ob spezifische Massnahmen für die Schweiz notwendig sind.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Zweifellos haben die Rating-Agenturen und die Finanz- und Börsenanalysten eine grosse Mitverantwortung für die heute weltweite Finanzmarktkrise. Diese Institute sind private und ausschliesslich gewinnorientierte Unternehmungen. Unzählig sind die Vorwürfe an die Adresse dieser Analysten, weil oftmals unrealistische und schlichtweg falsche Analysen gemacht wurden, die zu falschen Anreizen und wirtschaftlich nicht begründeten Preisen bei Börsentransaktionen und Bewertungen geführt haben. Der Präsident und Delegierte des Verwaltungsrates der Swatch Group AG, Herr Nicolas Hayek, hat anlässlich seiner Rede am "Tag der Wirtschaft" in Aarau vom 5. September 2008 ausgeführt, dass "die Treffsicherheit der Schätzungen einiger Finanzanalysten eher noch etwas schwächer ist als jene eines Wahrsagers, der seine Kristallkugel zu Hilfe nimmt".</p><p>In diesem Zusammenhang ersuche ich den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Verfügt der Bund über eine Übersicht der wichtigsten für die Schweizer Finanz- und Realwirtschaft tätigen Rating-Agenturen und Finanz- und Börsenanalysten?</p><p>2. Geht er davon aus, dass die in diesem Bereich tätigen Finanz- und Börsenanalysten über eine genügende Ausbildung und Kompetenz verfügen? Wenn nein: In welcher Form will er das Vorhandensein dieser Voraussetzungen sicherstellen?</p><p>3. lst er auch der Meinung, dass in dem Bereich der Finanz- und Börsenanalysen zahlreiche Interessenkonflikte bestehen, aber nicht offen und transparent ausgetragen werden? Wenn ja: Wie könnte eine allfällige Lösung zur Vermeidung dieser Interessenkonflikte gefunden werden?</p><p>4. Verfügt der Bund über die Ergebnisse der Untersuchungen hinsichtlich der Einhaltung des im Dezember 2004 erstellten Verhaltenskodexes für in der Schweiz tätige Rating-Agenturen der International Organization of Securities Commissions?</p><p>5. Ist er auch der Meinung, dass die Qualität der Finanz- und Börsenanalysen zum Wohle des Wirtschaftsstandortes Schweiz nachhaltig verbessert werden sollte? Und wie sollte und könnte diese Qualitätssteigerung erreicht werden?</p>
- Die Finanzmarktkrise, die Rating-Agenturen und die Finanz- und Börsenanalysten
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