Produktesicherheit bei Kindernahrung, Umwelt und Gesundheit

ShortId
08.3653
Id
20083653
Updated
28.07.2023 09:48
Language
de
Title
Produktesicherheit bei Kindernahrung, Umwelt und Gesundheit
AdditionalIndexing
2841;15;Produktesicherheit;Gesundheitsrisiko;Einfuhrpolitik;Zollkontrolle;Kindernahrung;Nahrungsmittelverseuchung;Qualitätssicherung;Umweltverträglichkeit;Lebensmittelkontrolle;Konsumentenschutz
1
  • L05K0706010306, Produktesicherheit
  • L05K0701060301, Konsumentenschutz
  • L05K1402030308, Kindernahrung
  • L04K06020310, Nahrungsmittelverseuchung
  • L06K010506060201, Lebensmittelkontrolle
  • L04K01050510, Gesundheitsrisiko
  • L06K070104040203, Zollkontrolle
  • L06K070305020401, Qualitätssicherung
  • L04K06010401, Umweltverträglichkeit
  • L04K07010302, Einfuhrpolitik
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Sicherheit und Qualität der Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände, die in der Schweiz produziert oder in die Schweiz importiert werden, ist hoch. Der Bundesrat will diesen Standard auch in Zukunft hochhalten. Deshalb arbeiten die zuständigen Bundesbehörden intensiv mit den kantonalen Vollzugsbehörden und den internationalen Fachgremien zusammen. Der Bundesrat nimmt wie folgt Stellung zu den aufgeworfenen Fragen: </p><p>1a. Das Lebensmittelgesetz (LMG; SR 817.0) bezweckt den Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten vor einer Gesundheitsgefährdung durch Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände. Diesem Zweck sind auch sämtliche Ausführungsbestimmungen untergeordnet. Das Bundesgesetz über den Umweltschutz (USG; SR 814.01) und die darauf basierenden Verordnungen regeln die Anforderungen an Stoffe, Zubereitungen und Gegenstände zum Schutz der Umwelt und mittelbar des Menschen. Die gesetzlichen Grundlagen sind somit vorhanden, um die Gesundheit der Konsumentinnen und Konsumenten bestmöglich zu schützen.</p><p>b. Im Bereich der Kindernährmittel stützen sich die Vorschriften auf die Richtlinien der Europäischen Union, welche sowohl wissenschaftlich wie auch in Bezug auf die Qualität einen hohen Standard garantieren. Die entsprechenden Bestimmungen finden sich in der Verordnung über Speziallebensmittel (SR 817.022.104).</p><p>c. Die regelmässigen Kontrollen der Vollzugsbehörden (kantonale Laboratorien) werden stichprobenweise und risikobasiert vorgenommen. Über zweifelhafte Produkte wird das Bundesamt für Gesundheit (BAG) regelmässig vom Schnellwarnsystem für Lebens- und Futtermittel der Europäischen Union (RASFF) informiert, falls solche Produkte auch in die Schweiz exportiert wurden. </p><p>d. Der Bund vollzieht das Lebensmittelgesetz im Zusammenhang mit der Einfuhr, Durchfuhr und Ausfuhr und sorgt für die entsprechende Lebensmittelkontrolle. Auf Verordnungsstufe werden Vollzugsaufgaben an der Grenze an die Zollverwaltung übertragen. Die Bundesbehörden sind in ständigem Kontakt mit den Zollbehörden, und die notwendigen Informationen werden regelmässig ausgetauscht, sodass die Kontrollen effizient vorgenommen werden können; die dafür notwendigen gesetzlichen Grundlagen sind vorhanden und werden umgesetzt.</p><p>2. Der Bundesrat erachtet es nicht als seine Aufgabe, aktiv eine Qualitätsstrategie zu vermarkten. Es liegt nicht zuletzt im Eigeninteresse der Schweizer Produzenten, qualitativ hochstehende Produkte herzustellen, um sich damit im internationalen Markt zu positionieren. Zusammen mit den kantonalen Laboratorien setzen sich die Bundesbehörden aktiv dafür ein, dass die in der Schweiz hergestellten bzw. die importierten Produkte den hohen Anforderungen der gesetzlichen Richtlinien entsprechen. Damit trägt der Bundesrat den Bedürfnissen der Konsumentinnen und Konsumenten nach sicheren und qualitativ hochstehenden Produkten Rechnung.</p><p>3./4. Der Bundesrat sorgt für international verlässliche und vergleichbare Qualitätskriterien durch die aktive Mitarbeit in den zuständigen internationalen Fachgremien, wie z. B. dem Codex Alimentarius (Gremium der WHO/FAO). Im Rahmen des Codex Alimentarius erarbeiten Fachspezialisten verschiedene internationale Produktestandards und Qualitätsrichtlinien, darunter auch solche für Säuglings- und Kleinkindernahrung. Durch diese aktive Mitarbeit wird nach Meinung des Bundesrates ein wichtiger Beitrag zur internationalen Qualitätssicherung geleistet, der letztlich auch den Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten zugute kommt.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>In Bezug auf Sicherheit und Qualität von Produkten spielt nicht nur der Markt, sondern es besteht ein öffentliches Interesse für verlässliche Strategien und Kontrollen. Gerade bei Importen aus dem fernen Osten sind verlässliche Qualitätsrichtlinien und -kontrollen für die Konsumentinnen und Konsumenten äusserst wichtig. Deshalb bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1a. Sind unsere Richtlinien ausreichend, um die Qualität und Sicherheit von Produkten (insbesondere Nahrungsmittel) auf dem Schweizer Markt zu gewährleisten und negative Auswirkungen auf die Gesundheit der Konsumentinnen und Konsumenten sowie auf die Umwelt zu vermeiden?</p><p>b. Wie beurteilt er die Situation im besonders sensiblen Bereich von Kindernahrungsmitteln? </p><p>c. Wie ist die Schweizer Bevölkerung gesichert vor "Gammelfleisch" und schadstoffbelasteten Produkten?</p><p>d. Hat der Schweizer Zoll die notwendigen gesetzlichen Grundlagen für diese Qualitätskontrollen?</p><p>2. Wenn ja, wie gedenkt er diese Qualitätsstrategie besser zu vermarkten und sich im internationalen Markt mit einer hohen Produktesicherheit zu positionieren?</p><p>3. Welche Möglichkeiten sieht der Bundesrat, um diese Qualität zu messen, zu raten und zu zertifizieren?</p><p>4. Welche Möglichkeiten sieht der Bund, um international verlässliche Qualitätskriterien auszuhandeln?</p>
  • Produktesicherheit bei Kindernahrung, Umwelt und Gesundheit
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Sicherheit und Qualität der Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände, die in der Schweiz produziert oder in die Schweiz importiert werden, ist hoch. Der Bundesrat will diesen Standard auch in Zukunft hochhalten. Deshalb arbeiten die zuständigen Bundesbehörden intensiv mit den kantonalen Vollzugsbehörden und den internationalen Fachgremien zusammen. Der Bundesrat nimmt wie folgt Stellung zu den aufgeworfenen Fragen: </p><p>1a. Das Lebensmittelgesetz (LMG; SR 817.0) bezweckt den Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten vor einer Gesundheitsgefährdung durch Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände. Diesem Zweck sind auch sämtliche Ausführungsbestimmungen untergeordnet. Das Bundesgesetz über den Umweltschutz (USG; SR 814.01) und die darauf basierenden Verordnungen regeln die Anforderungen an Stoffe, Zubereitungen und Gegenstände zum Schutz der Umwelt und mittelbar des Menschen. Die gesetzlichen Grundlagen sind somit vorhanden, um die Gesundheit der Konsumentinnen und Konsumenten bestmöglich zu schützen.</p><p>b. Im Bereich der Kindernährmittel stützen sich die Vorschriften auf die Richtlinien der Europäischen Union, welche sowohl wissenschaftlich wie auch in Bezug auf die Qualität einen hohen Standard garantieren. Die entsprechenden Bestimmungen finden sich in der Verordnung über Speziallebensmittel (SR 817.022.104).</p><p>c. Die regelmässigen Kontrollen der Vollzugsbehörden (kantonale Laboratorien) werden stichprobenweise und risikobasiert vorgenommen. Über zweifelhafte Produkte wird das Bundesamt für Gesundheit (BAG) regelmässig vom Schnellwarnsystem für Lebens- und Futtermittel der Europäischen Union (RASFF) informiert, falls solche Produkte auch in die Schweiz exportiert wurden. </p><p>d. Der Bund vollzieht das Lebensmittelgesetz im Zusammenhang mit der Einfuhr, Durchfuhr und Ausfuhr und sorgt für die entsprechende Lebensmittelkontrolle. Auf Verordnungsstufe werden Vollzugsaufgaben an der Grenze an die Zollverwaltung übertragen. Die Bundesbehörden sind in ständigem Kontakt mit den Zollbehörden, und die notwendigen Informationen werden regelmässig ausgetauscht, sodass die Kontrollen effizient vorgenommen werden können; die dafür notwendigen gesetzlichen Grundlagen sind vorhanden und werden umgesetzt.</p><p>2. Der Bundesrat erachtet es nicht als seine Aufgabe, aktiv eine Qualitätsstrategie zu vermarkten. Es liegt nicht zuletzt im Eigeninteresse der Schweizer Produzenten, qualitativ hochstehende Produkte herzustellen, um sich damit im internationalen Markt zu positionieren. Zusammen mit den kantonalen Laboratorien setzen sich die Bundesbehörden aktiv dafür ein, dass die in der Schweiz hergestellten bzw. die importierten Produkte den hohen Anforderungen der gesetzlichen Richtlinien entsprechen. Damit trägt der Bundesrat den Bedürfnissen der Konsumentinnen und Konsumenten nach sicheren und qualitativ hochstehenden Produkten Rechnung.</p><p>3./4. Der Bundesrat sorgt für international verlässliche und vergleichbare Qualitätskriterien durch die aktive Mitarbeit in den zuständigen internationalen Fachgremien, wie z. B. dem Codex Alimentarius (Gremium der WHO/FAO). Im Rahmen des Codex Alimentarius erarbeiten Fachspezialisten verschiedene internationale Produktestandards und Qualitätsrichtlinien, darunter auch solche für Säuglings- und Kleinkindernahrung. Durch diese aktive Mitarbeit wird nach Meinung des Bundesrates ein wichtiger Beitrag zur internationalen Qualitätssicherung geleistet, der letztlich auch den Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten zugute kommt.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>In Bezug auf Sicherheit und Qualität von Produkten spielt nicht nur der Markt, sondern es besteht ein öffentliches Interesse für verlässliche Strategien und Kontrollen. Gerade bei Importen aus dem fernen Osten sind verlässliche Qualitätsrichtlinien und -kontrollen für die Konsumentinnen und Konsumenten äusserst wichtig. Deshalb bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1a. Sind unsere Richtlinien ausreichend, um die Qualität und Sicherheit von Produkten (insbesondere Nahrungsmittel) auf dem Schweizer Markt zu gewährleisten und negative Auswirkungen auf die Gesundheit der Konsumentinnen und Konsumenten sowie auf die Umwelt zu vermeiden?</p><p>b. Wie beurteilt er die Situation im besonders sensiblen Bereich von Kindernahrungsmitteln? </p><p>c. Wie ist die Schweizer Bevölkerung gesichert vor "Gammelfleisch" und schadstoffbelasteten Produkten?</p><p>d. Hat der Schweizer Zoll die notwendigen gesetzlichen Grundlagen für diese Qualitätskontrollen?</p><p>2. Wenn ja, wie gedenkt er diese Qualitätsstrategie besser zu vermarkten und sich im internationalen Markt mit einer hohen Produktesicherheit zu positionieren?</p><p>3. Welche Möglichkeiten sieht der Bundesrat, um diese Qualität zu messen, zu raten und zu zertifizieren?</p><p>4. Welche Möglichkeiten sieht der Bund, um international verlässliche Qualitätskriterien auszuhandeln?</p>
    • Produktesicherheit bei Kindernahrung, Umwelt und Gesundheit

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