Förderung des Rand- und Breitensports durch eine erhöhte Präsenz in den elektronischen Medien
- ShortId
-
08.3657
- Id
-
20083657
- Updated
-
28.07.2023 12:55
- Language
-
de
- Title
-
Förderung des Rand- und Breitensports durch eine erhöhte Präsenz in den elektronischen Medien
- AdditionalIndexing
-
28;Fernsehen;Radio;Sport;audiovisuelles Programm;Vermarktung (speziell)
- 1
-
- L04K01010102, Sport
- L05K1202050101, Fernsehen
- L05K1202050103, Radio
- L05K1202030103, audiovisuelles Programm
- L04K07010103, Vermarktung (speziell)
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Breiten- und Randsport nimmt in der Schweiz mit seiner hohen Dichte an Vereinen eine herausragende volkswirtschaftliche, gesundheits-, integrations-, präventions- und regionalpolitische Stellung ein. Wenn man von der wirtschaftlichen Bedeutung absieht, kommt dem Breiten- und Randsport sogar eine deutlich grössere Bedeutung zu als den sogenannten "Top-Sportarten". Um diese wichtige Funktion des Breitensports zu erhalten, muss er über den Spitzensport hinaus sichtbar und erlebbar werden. Eine erhöhte Visibilität in den elektronischen Medien schafft für Verbände, Vereine und Eventveranstalter die Möglichkeit, den Breiten- und Randsport besser zu vermarkten und damit zu professionalisieren und die präventive und integrative Wirkung des Sports mit Bezug auf die Jugendarbeit und gesundheitspolitische Themen zu stärken. Sport sowie die eng mit dem Sport verwandten Bereiche wie Gesundheit, Ernährung und Bewegung sind Themen von grösster volkswirtschaftlicher Bedeutung. Sport erleben, sowohl aktiv wie auch in Form von passiver Teilnahme an Veranstaltungen, hat aufgrund seiner integrativen Funktion für die Jugend und die Volksgesundheit bildenden Charakter und trägt damit zur sportkulturellen Entfaltung bei.</p>
- <p>Ein Hauptziel der staatlichen Sportförderung ist die Steigerung der Sport- und Bewegungsaktivitäten der Menschen aller Altersstufen im Interesse der Leistungsfähigkeit, der Volksgesundheit, der ganzheitlichen Bildung und des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Dieses Ziel will der Bundesrat gemäss dem im Konzept für eine Sportpolitik in der Schweiz mit dem dazugehörigen Massnahmenkatalog 2007 bis 2010 aufgezeigten Weg weiter verfolgen.</p><p>Die Berichterstattung über Sportveranstaltungen in den Medien kann zweifelsohne dazu beitragen, dass Personen zu eigenen Sport- und Bewegungsaktivitäten motiviert werden, und findet in den schweizerischen Radio- und Fernsehprogrammen bereits in erheblichem Umfang statt. Obwohl das Schwergewicht auf publikumsattraktiven Spitzensportarten liegt, werden in den elektronischen Medien regelmässig auch Anlässe des Breitensports und Randsportarten thematisiert. Die Förderung des Sports im Allgemeinen und des Rand- und Breitensports im Besonderen steht zwar nicht im Zentrum der Leistungsaufträge der konzessionierten Veranstalter. Der Stellenwert des Sports kommt darin aber insofern zum Ausdruck, als die Berichterstattung über das sportliche Geschehen zur umfassenden Berichterstattung über das Geschehen im Versorgungsgebiet gehört. Die Verpflichtung zur umfassenden Information haben sowohl die SRG als auch die lokalen/regionalen konzessionierten Radio- und Fernsehveranstalter. Letztere haben in ihren im laufenden Jahr neu erteilten Konzessionen sogar ausdrücklich den Auftrag, in den Informationsangeboten zur Hauptsendezeit neben Politik, Wirtschaft, Kultur und Gesellschaft auch über den Sport in ihrem Versorgungsgebiet zu berichten. Da es sich um lokale und regionale Gebiete handelt, darf sich die sportliche Berichterstattung nicht auf den Spitzensport beschränken, sondern soll primär sportliche Ereignisse von lokaler oder regionaler Bedeutung betreffen.</p><p>Eine weiter gehende Verpflichtung der konzessionierten Programmveranstalter wäre aufgrund der verfassungsrechtlich garantierten Progammautonomie der Radio- und Fernsehveranstalter unzulässig. Der Vollständigkeit halber sei in diesem Zusammenhang noch auf das Schweizer Sportfernsehen verwiesen. Dieses lanciert einen eigenständigen Sportkanal, welcher über mehr als 100 Rand- und Breitensportarten berichten will und beim Bakom eine Aufschaltverfügung auf das Cablecom-Netz beantragt hat.</p><p>Aufgrund dieser Erwägungen erachtet der Bundesrat die Anliegen des Rand- und Breitensports in den schweizerischen Radio- und Fernsehprogrammen als angemessen berücksichtigt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Breitensport durch eine erhöhte Präsenz in den elektronischen Medien mehr Visibilität zu verschaffen, zum Beispiel durch die besondere Beachtung des Sports im Rahmen von Leistungsaufträgen und Konzessionen gemäss RTVG und/oder durch eine entsprechende Bewilligungspraxis.</p>
- Förderung des Rand- und Breitensports durch eine erhöhte Präsenz in den elektronischen Medien
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der Breiten- und Randsport nimmt in der Schweiz mit seiner hohen Dichte an Vereinen eine herausragende volkswirtschaftliche, gesundheits-, integrations-, präventions- und regionalpolitische Stellung ein. Wenn man von der wirtschaftlichen Bedeutung absieht, kommt dem Breiten- und Randsport sogar eine deutlich grössere Bedeutung zu als den sogenannten "Top-Sportarten". Um diese wichtige Funktion des Breitensports zu erhalten, muss er über den Spitzensport hinaus sichtbar und erlebbar werden. Eine erhöhte Visibilität in den elektronischen Medien schafft für Verbände, Vereine und Eventveranstalter die Möglichkeit, den Breiten- und Randsport besser zu vermarkten und damit zu professionalisieren und die präventive und integrative Wirkung des Sports mit Bezug auf die Jugendarbeit und gesundheitspolitische Themen zu stärken. Sport sowie die eng mit dem Sport verwandten Bereiche wie Gesundheit, Ernährung und Bewegung sind Themen von grösster volkswirtschaftlicher Bedeutung. Sport erleben, sowohl aktiv wie auch in Form von passiver Teilnahme an Veranstaltungen, hat aufgrund seiner integrativen Funktion für die Jugend und die Volksgesundheit bildenden Charakter und trägt damit zur sportkulturellen Entfaltung bei.</p>
- <p>Ein Hauptziel der staatlichen Sportförderung ist die Steigerung der Sport- und Bewegungsaktivitäten der Menschen aller Altersstufen im Interesse der Leistungsfähigkeit, der Volksgesundheit, der ganzheitlichen Bildung und des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Dieses Ziel will der Bundesrat gemäss dem im Konzept für eine Sportpolitik in der Schweiz mit dem dazugehörigen Massnahmenkatalog 2007 bis 2010 aufgezeigten Weg weiter verfolgen.</p><p>Die Berichterstattung über Sportveranstaltungen in den Medien kann zweifelsohne dazu beitragen, dass Personen zu eigenen Sport- und Bewegungsaktivitäten motiviert werden, und findet in den schweizerischen Radio- und Fernsehprogrammen bereits in erheblichem Umfang statt. Obwohl das Schwergewicht auf publikumsattraktiven Spitzensportarten liegt, werden in den elektronischen Medien regelmässig auch Anlässe des Breitensports und Randsportarten thematisiert. Die Förderung des Sports im Allgemeinen und des Rand- und Breitensports im Besonderen steht zwar nicht im Zentrum der Leistungsaufträge der konzessionierten Veranstalter. Der Stellenwert des Sports kommt darin aber insofern zum Ausdruck, als die Berichterstattung über das sportliche Geschehen zur umfassenden Berichterstattung über das Geschehen im Versorgungsgebiet gehört. Die Verpflichtung zur umfassenden Information haben sowohl die SRG als auch die lokalen/regionalen konzessionierten Radio- und Fernsehveranstalter. Letztere haben in ihren im laufenden Jahr neu erteilten Konzessionen sogar ausdrücklich den Auftrag, in den Informationsangeboten zur Hauptsendezeit neben Politik, Wirtschaft, Kultur und Gesellschaft auch über den Sport in ihrem Versorgungsgebiet zu berichten. Da es sich um lokale und regionale Gebiete handelt, darf sich die sportliche Berichterstattung nicht auf den Spitzensport beschränken, sondern soll primär sportliche Ereignisse von lokaler oder regionaler Bedeutung betreffen.</p><p>Eine weiter gehende Verpflichtung der konzessionierten Programmveranstalter wäre aufgrund der verfassungsrechtlich garantierten Progammautonomie der Radio- und Fernsehveranstalter unzulässig. Der Vollständigkeit halber sei in diesem Zusammenhang noch auf das Schweizer Sportfernsehen verwiesen. Dieses lanciert einen eigenständigen Sportkanal, welcher über mehr als 100 Rand- und Breitensportarten berichten will und beim Bakom eine Aufschaltverfügung auf das Cablecom-Netz beantragt hat.</p><p>Aufgrund dieser Erwägungen erachtet der Bundesrat die Anliegen des Rand- und Breitensports in den schweizerischen Radio- und Fernsehprogrammen als angemessen berücksichtigt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Breitensport durch eine erhöhte Präsenz in den elektronischen Medien mehr Visibilität zu verschaffen, zum Beispiel durch die besondere Beachtung des Sports im Rahmen von Leistungsaufträgen und Konzessionen gemäss RTVG und/oder durch eine entsprechende Bewilligungspraxis.</p>
- Förderung des Rand- und Breitensports durch eine erhöhte Präsenz in den elektronischen Medien
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