Freiwilligenarbeit und finanzielle Sicherheit im Alter

ShortId
08.3661
Id
20083661
Updated
28.07.2023 11:07
Language
de
Title
Freiwilligenarbeit und finanzielle Sicherheit im Alter
AdditionalIndexing
28;Altersvorsorge;freiwillige Arbeit;ehrenamtliche Tätigkeit
1
  • L05K0702030208, freiwillige Arbeit
  • L05K0101030201, ehrenamtliche Tätigkeit
  • L04K01040101, Altersvorsorge
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat ist sich der Bedeutung der umfangreichen freiwilligen und ehrenamtlichen Engagements in der Schweiz durchaus bewusst. Die Berücksichtigung dieser nicht entlöhnten Arbeitsleistungen war in der Vergangenheit schon öfters Thema von parlamentarischen Vorstössen und wurde sowohl in der 10. AHV-Revision als auch im Vorfeld zur 11. AHV-Revision vertieft diskutiert.</p><p>Als eine der Massnahmen wurde insbesondere die Einführung eines AHV-Bonus für Freiwilligenarbeit gefordert. Analog den mit der 10. AHV-Revision eingeführten Betreuungsgutschriften könnte mit einem fiktiven Einkommen für geleistete Freiwilligenarbeit rentenbildendes Einkommen generiert werden. Sowohl der Bundesrat als auch das Parlament sahen jedoch bis heute davon ab, eine solche Gutschrift einzuführen, denn jede Analyse hat gezeigt, dass fast nicht lösbare Abgrenzungsschwierigkeiten damit verbunden wären. Welches nicht entlöhnte Engagement im sozialen, kulturellen, kirchlichen, sportlichen oder politischen Bereich usw. soll überhaupt eine Anrechnung in der AHV ermöglichen? Sowohl die Eingrenzung in qualitativer Hinsicht als auch die Festlegung auf ein bestimmtes Ausmass wären mit äusserst heiklen Bewertungen verbunden.</p><p>Seit ein paar Jahren wird Freiwilligenarbeit vielerorts mit dem schweizerischen Sozialzeit-Ausweis dokumentiert. Diese Anerkennung ist insbesondere auch ein Mittel, den Betroffenen im Arbeitsmarkt eine bessere Ausgangslage zu ermöglichen. Ob mithilfe dieses Dokumentes die erwähnten komplexen Abgrenzungsfragen in den Griff zu bekommen wären, ist fraglich. Ein beträchtlicher Administrativaufwand wäre jedenfalls unvermeidbar.</p><p>Hinzu kommt, dass ein Bonus für Freiwilligenarbeit in vielen Fällen in der AHV gar nicht rentenwirksam wäre. Denn zum einen wird Freiwilligenarbeit häufig von Personen erbracht, die schon im Rentenalter stehen oder die in der Lebensphase, in welcher sie nicht entlöhnte Aufgaben für die Gesellschaft übernehmen, bereits eine andere Gutschrift beanspruchen können, was eine zusätzliche Gutschrift ausschliesst, denn mit der 10. AHV-Revision wurde entschieden, dass unterschiedliche Arten von Gutschriften (Betreuungs- und Erziehungsgutschriften) nicht gleichzeitig gewährt werden können. Auch nicht zum Tragen käme eine Gutschrift für die zahlreichen Frauen aus dem Mittelstand, die sich in der sozialen Freiwilligenarbeit engagieren. Erfahrungsgemäss wird die Freiwilligenarbeit ohnehin von eher bessergestellten Personen erbracht, und diese erreichen schnell einmal das Rentenmaximum in der AHV, zumindest dann, wenn beide Eheleute die Altersrente beziehen. Die neuesten Zahlen zeigen: Bei den Ehepaaren in der Schweiz erhalten gegenwärtig 63 Prozent den Maximalbetrag von 3315 Franken monatlich (Stand Januar 2008). Im Schnitt beziehen Rentnerehepaare in der Schweiz 3181 Franken, wobei diese Renten in 86 Prozent der Fälle plafoniert sind.</p><p>Der Bundesrat hat deshalb auch in der neuen Fassung der 11. AHV-Revision, die derzeit im Parlament hängig ist, keine Schutzmassnahmen vorgeschlagen für Personen, die Freiwilligenarbeit leisten. Auch in der zweiten und/oder dritten Säule sieht der Bundesrat keine zu ergreifenden Massnahmen, da dies nebst den bereits in der AHV zu erwartenden Abgrenzungsproblemen zusätzliche grundlegende Systemänderungen bedingen würde, sind doch diese beiden Säulen ausschliesslich für Erwerbstätige konzipiert.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>In der Schweiz werden jährlich Tausende Stunden als Freiwilligenarbeit zugunsten der Gesellschaft geleistet. Diese Arbeit erfolgt unentgeltlich bzw. zu einem sehr geringen Entgelt. Als Folge ist es diesen Personen in vielen Fällen nicht möglich, eine zweite oder gar eine dritte Säule für die Altersvorsorge aufzubauen. Personen, die sich während Jahren oder sogar während ihres ganzen Erwerbslebens ohne oder mit einer sehr geringen monetären Gegenleistung für die Gesellschaft engagiert haben, werden dadurch im Alter oft mit finanziellen Engpässen konfrontiert.</p><p>Vor diesem Hintergrund möchte ich dem Bundesrat folgende Frage stellen:</p><p>Mit welchen Massnahmen kann die finanzielle Sicherheit im Alter von Personen sichergestellt werden, die vorwiegend in der Freiwilligenarbeit tätig waren und folglich lediglich über die AHV-Mindestrente, nicht jedoch über eine zweite oder dritte Säule verfügen?</p>
  • Freiwilligenarbeit und finanzielle Sicherheit im Alter
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat ist sich der Bedeutung der umfangreichen freiwilligen und ehrenamtlichen Engagements in der Schweiz durchaus bewusst. Die Berücksichtigung dieser nicht entlöhnten Arbeitsleistungen war in der Vergangenheit schon öfters Thema von parlamentarischen Vorstössen und wurde sowohl in der 10. AHV-Revision als auch im Vorfeld zur 11. AHV-Revision vertieft diskutiert.</p><p>Als eine der Massnahmen wurde insbesondere die Einführung eines AHV-Bonus für Freiwilligenarbeit gefordert. Analog den mit der 10. AHV-Revision eingeführten Betreuungsgutschriften könnte mit einem fiktiven Einkommen für geleistete Freiwilligenarbeit rentenbildendes Einkommen generiert werden. Sowohl der Bundesrat als auch das Parlament sahen jedoch bis heute davon ab, eine solche Gutschrift einzuführen, denn jede Analyse hat gezeigt, dass fast nicht lösbare Abgrenzungsschwierigkeiten damit verbunden wären. Welches nicht entlöhnte Engagement im sozialen, kulturellen, kirchlichen, sportlichen oder politischen Bereich usw. soll überhaupt eine Anrechnung in der AHV ermöglichen? Sowohl die Eingrenzung in qualitativer Hinsicht als auch die Festlegung auf ein bestimmtes Ausmass wären mit äusserst heiklen Bewertungen verbunden.</p><p>Seit ein paar Jahren wird Freiwilligenarbeit vielerorts mit dem schweizerischen Sozialzeit-Ausweis dokumentiert. Diese Anerkennung ist insbesondere auch ein Mittel, den Betroffenen im Arbeitsmarkt eine bessere Ausgangslage zu ermöglichen. Ob mithilfe dieses Dokumentes die erwähnten komplexen Abgrenzungsfragen in den Griff zu bekommen wären, ist fraglich. Ein beträchtlicher Administrativaufwand wäre jedenfalls unvermeidbar.</p><p>Hinzu kommt, dass ein Bonus für Freiwilligenarbeit in vielen Fällen in der AHV gar nicht rentenwirksam wäre. Denn zum einen wird Freiwilligenarbeit häufig von Personen erbracht, die schon im Rentenalter stehen oder die in der Lebensphase, in welcher sie nicht entlöhnte Aufgaben für die Gesellschaft übernehmen, bereits eine andere Gutschrift beanspruchen können, was eine zusätzliche Gutschrift ausschliesst, denn mit der 10. AHV-Revision wurde entschieden, dass unterschiedliche Arten von Gutschriften (Betreuungs- und Erziehungsgutschriften) nicht gleichzeitig gewährt werden können. Auch nicht zum Tragen käme eine Gutschrift für die zahlreichen Frauen aus dem Mittelstand, die sich in der sozialen Freiwilligenarbeit engagieren. Erfahrungsgemäss wird die Freiwilligenarbeit ohnehin von eher bessergestellten Personen erbracht, und diese erreichen schnell einmal das Rentenmaximum in der AHV, zumindest dann, wenn beide Eheleute die Altersrente beziehen. Die neuesten Zahlen zeigen: Bei den Ehepaaren in der Schweiz erhalten gegenwärtig 63 Prozent den Maximalbetrag von 3315 Franken monatlich (Stand Januar 2008). Im Schnitt beziehen Rentnerehepaare in der Schweiz 3181 Franken, wobei diese Renten in 86 Prozent der Fälle plafoniert sind.</p><p>Der Bundesrat hat deshalb auch in der neuen Fassung der 11. AHV-Revision, die derzeit im Parlament hängig ist, keine Schutzmassnahmen vorgeschlagen für Personen, die Freiwilligenarbeit leisten. Auch in der zweiten und/oder dritten Säule sieht der Bundesrat keine zu ergreifenden Massnahmen, da dies nebst den bereits in der AHV zu erwartenden Abgrenzungsproblemen zusätzliche grundlegende Systemänderungen bedingen würde, sind doch diese beiden Säulen ausschliesslich für Erwerbstätige konzipiert.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>In der Schweiz werden jährlich Tausende Stunden als Freiwilligenarbeit zugunsten der Gesellschaft geleistet. Diese Arbeit erfolgt unentgeltlich bzw. zu einem sehr geringen Entgelt. Als Folge ist es diesen Personen in vielen Fällen nicht möglich, eine zweite oder gar eine dritte Säule für die Altersvorsorge aufzubauen. Personen, die sich während Jahren oder sogar während ihres ganzen Erwerbslebens ohne oder mit einer sehr geringen monetären Gegenleistung für die Gesellschaft engagiert haben, werden dadurch im Alter oft mit finanziellen Engpässen konfrontiert.</p><p>Vor diesem Hintergrund möchte ich dem Bundesrat folgende Frage stellen:</p><p>Mit welchen Massnahmen kann die finanzielle Sicherheit im Alter von Personen sichergestellt werden, die vorwiegend in der Freiwilligenarbeit tätig waren und folglich lediglich über die AHV-Mindestrente, nicht jedoch über eine zweite oder dritte Säule verfügen?</p>
    • Freiwilligenarbeit und finanzielle Sicherheit im Alter

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