Hörgeräte. Zweckmässige Versorgung durch Wettbewerb und Pauschalen

ShortId
08.3662
Id
20083662
Updated
28.07.2023 00:30
Language
de
Title
Hörgeräte. Zweckmässige Versorgung durch Wettbewerb und Pauschalen
AdditionalIndexing
28;Tarif;Versicherungsleistung;Preisrückgang;Medizinprodukt;Invalidenversicherung;Wettbewerbspolitik;Hörbehinderte/r
1
  • L03K010507, Medizinprodukt
  • L04K07030104, Wettbewerbspolitik
  • L04K11050501, Preisrückgang
  • L06K110503020101, Tarif
  • L06K010402010102, Hörbehinderte/r
  • L05K1110011304, Versicherungsleistung
  • L04K01040103, Invalidenversicherung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Kosten für die Hörgeräteversorgung haben sich zwischen 1995 und 2005 verdoppelt, weil die Nachfrage um 75 Prozent zugenommen hat. Die Fallkosten sind um 4 Prozent gestiegen. Statt rechtlich fragwürdigen Ausschreibungen mit aufwendigem Submissionsverfahren macht es mehr Sinn, mit den Hörgeräteherstellern unverzüglich Verhandlungen aufzunehmen. Die Gerätehersteller scheinen bereit zu sein, die Tarife und Preise um 10-15 Prozent zu senken, was eine Reduktion der Gerätekosten um bis 30 Prozent beziehungsweise Einsparungen von etwa 26 Millionen Franken zur Folge hätte. Mittelfristig ist eine wettbewerbliche Neuregelung des gesamten Bereiches angezeigt. Das seit 1999 geltende dreistufige Tarifmodell mit umfangreicher Expertise hat seine Ziele nicht erreicht, sondern zur Kostensteigerung beigetragen. Das Parlament forderte 2005 mit zwei Motionen mehr Wettbewerb. Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) empfahl in ihrem Bericht vom Juli 2007 dem Bundesrat, eine Pauschale einzuführen, für die "einfache und zweckmässige" (Art. 21 Abs. 3 IVG) Geräte erhältlich sein müssen. Die Differenz zu teureren Geräten wäre durch die Konsumenten selber zu bezahlen. Zum Schutz der Versicherten müsste das BSV neben den Pauschalen die technischen Anforderungen für diese Geräte festlegen und diese regelmässig anpassen. Eine Pauschalregelung würde im Wesentlichen der Brillenversorgung im KVG entsprechen. Diese sieht eine Pauschale vor, wofür einfache Brillen erhältlich sind. Um einen unzumutbaren Leistungsabbau zulasten Hörbehinderter zu verhindern, ist eine Härtefallregelung vorzusehen. Mittels Gesuch an einen IV-Expertenarzt könnte eine betroffene Person einen besonderen Anspruch geltend machen. Diese Entscheide wären durch die regionalen ärztlichen Dienste zu kontrollieren.</p>
  • <p>Die Preise für Hörgeräte sind in der Schweiz zu hoch, wie die Preisüberwachung sowie die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) bereits festgestellt haben.</p><p>2005-2006 wurden mit der Hörgerätebranche zahlreiche Gespräche geführt, aufgrund deren die Preise für Hörgeräte um etwa 10 Prozent gesenkt wurden, was im Vergleich zu den im Ausland gemachten Erfahrungen klar ungenügend ist. Daher nahm man neue Verhandlungen auf, um eine stärkere Senkung zu erreichen und der IV, einer überschuldeten Versicherung, zu ermöglichen, von einer möglichst grossen Preisreduktion zu profitieren. Es konnte jedoch keine zusätzliche Senkung erwirkt werden. Im Übrigen zeigte sich die Branche nicht transparent, denn sie lieferte die erforderlichen Daten zu den festgelegten Preisen nicht. Transparenz zwischen Vertragspartnern ist jedoch ein wesentliches Element. Unter diesen Umständen ist eine Weiterführung der Verhandlungen sehr schwierig oder sogar unmöglich. Was das neue, von den Lieferanten formulierte und von der Motionärin angesprochene Angebot angeht, die Preise um 10 bis 15 Prozent zu senken, ist einerseits darauf hinzuweisen, dass es nur unter dem Druck der Veröffentlichung der Ausschreibung eingebracht wurde. Andererseits beläuft es sich eigentlich nicht auf 26 Millionen Franken, sondern auf 17 Millionen. 9 Millionen Franken sind nämlich einer Tarifänderung zuzuschreiben, welche lediglich die ORL-Ärzte betrifft und somit nicht von einem Preissenkungsangebot der Lieferanten herrührt. Auf jeden Fall erweist sich dieses Angebot als ungenügend im Vergleich zu den Einsparungen, die von einer Verschärfung des Wettbewerbs mittels internationaler Ausschreibung zu erwarten sind. Diese Einsparungen dürften über die von der EFK vorgelegten Zahlen und sogar über die anfänglichen Schätzungen des BSV hinausgehen.</p><p>Im Juni 2007 formulierte die EFK acht Empfehlungen, um bedeutende Einsparungen zu erzielen. Mit zwei Ausnahmen wurden alle befolgt. Bezüglich Verschärfung des Wettbewerbs gab die EFK an, "das BSV in seinen Bemühungen zu unterstützen, um mittels Ausschreibung tiefere Preise zu erzielen", und empfahl daher, die Möglichkeit, Hörgeräte auf diesem Weg zu beschaffen, näher zu prüfen. So werden auch die Motionen Müller Walter 05.3154 und Meier-Schatz 05.3276 erfüllt. Die Einführung dieses neuen Ausschreibungssystems wird auch von der Finanzdelegation unterstützt.</p><p>Die Motionärin ihrerseits schlägt die Einführung einer einfachen Pauschale mit Härtefallregelung vor. Diese Lösung wurde ebenfalls geprüft. Die Massnahme, die den heute üblichen Höchstbeträgen ähnlich ist, wäre jedoch nur sinnvoll, wenn die Versicherten tatsächlich in der Lage wären, die Preise für Hörgeräte zu vergleichen, und wenn sie bereit wären, das Fachgeschäft zu wechseln. Das ist in der Praxis in Anbetracht der Komplexität dieses Marktes für die Versicherten kaum möglich. Es handelt sich hier um ein typisches Beispiel für einen ungleichen Wissensstand von Käufern und Verkäufern. Ausserdem könnten über eine Pauschale nur dann Einsparungen erzielt werden, wenn der Gerätepreis unter dem bestehenden Durchschnitt angesetzt würde. In diesem Fall müsste ein grosser Teil der Versicherten mehr aufwenden als vorher, und Personen mit schwerer Behinderung wären besonders stark betroffen. Die Einsparungen würden somit zulasten der Versicherten gehen, was sozial und politisch inakzeptabel ist.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, für mehr Wettbewerb bei den Leistungserbringern der Hörgeräteversorgung zu sorgen, insbesondere mit folgenden Massnahmen:</p><p>- Unverzügliche Aufnahme von Verhandlungen mit der Hörgerätebranche, um rasch Tarif- und Preissenkungen zu realisieren. </p><p>- Einführung einer einfachen Pauschale mit Härtefallregelung bei der Hörgeräteversorgung im Sinne der Empfehlung der Eidgenössischen Finanzkontrolle gemäss Bericht vom Juli 2007.</p>
  • Hörgeräte. Zweckmässige Versorgung durch Wettbewerb und Pauschalen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Kosten für die Hörgeräteversorgung haben sich zwischen 1995 und 2005 verdoppelt, weil die Nachfrage um 75 Prozent zugenommen hat. Die Fallkosten sind um 4 Prozent gestiegen. Statt rechtlich fragwürdigen Ausschreibungen mit aufwendigem Submissionsverfahren macht es mehr Sinn, mit den Hörgeräteherstellern unverzüglich Verhandlungen aufzunehmen. Die Gerätehersteller scheinen bereit zu sein, die Tarife und Preise um 10-15 Prozent zu senken, was eine Reduktion der Gerätekosten um bis 30 Prozent beziehungsweise Einsparungen von etwa 26 Millionen Franken zur Folge hätte. Mittelfristig ist eine wettbewerbliche Neuregelung des gesamten Bereiches angezeigt. Das seit 1999 geltende dreistufige Tarifmodell mit umfangreicher Expertise hat seine Ziele nicht erreicht, sondern zur Kostensteigerung beigetragen. Das Parlament forderte 2005 mit zwei Motionen mehr Wettbewerb. Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) empfahl in ihrem Bericht vom Juli 2007 dem Bundesrat, eine Pauschale einzuführen, für die "einfache und zweckmässige" (Art. 21 Abs. 3 IVG) Geräte erhältlich sein müssen. Die Differenz zu teureren Geräten wäre durch die Konsumenten selber zu bezahlen. Zum Schutz der Versicherten müsste das BSV neben den Pauschalen die technischen Anforderungen für diese Geräte festlegen und diese regelmässig anpassen. Eine Pauschalregelung würde im Wesentlichen der Brillenversorgung im KVG entsprechen. Diese sieht eine Pauschale vor, wofür einfache Brillen erhältlich sind. Um einen unzumutbaren Leistungsabbau zulasten Hörbehinderter zu verhindern, ist eine Härtefallregelung vorzusehen. Mittels Gesuch an einen IV-Expertenarzt könnte eine betroffene Person einen besonderen Anspruch geltend machen. Diese Entscheide wären durch die regionalen ärztlichen Dienste zu kontrollieren.</p>
    • <p>Die Preise für Hörgeräte sind in der Schweiz zu hoch, wie die Preisüberwachung sowie die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) bereits festgestellt haben.</p><p>2005-2006 wurden mit der Hörgerätebranche zahlreiche Gespräche geführt, aufgrund deren die Preise für Hörgeräte um etwa 10 Prozent gesenkt wurden, was im Vergleich zu den im Ausland gemachten Erfahrungen klar ungenügend ist. Daher nahm man neue Verhandlungen auf, um eine stärkere Senkung zu erreichen und der IV, einer überschuldeten Versicherung, zu ermöglichen, von einer möglichst grossen Preisreduktion zu profitieren. Es konnte jedoch keine zusätzliche Senkung erwirkt werden. Im Übrigen zeigte sich die Branche nicht transparent, denn sie lieferte die erforderlichen Daten zu den festgelegten Preisen nicht. Transparenz zwischen Vertragspartnern ist jedoch ein wesentliches Element. Unter diesen Umständen ist eine Weiterführung der Verhandlungen sehr schwierig oder sogar unmöglich. Was das neue, von den Lieferanten formulierte und von der Motionärin angesprochene Angebot angeht, die Preise um 10 bis 15 Prozent zu senken, ist einerseits darauf hinzuweisen, dass es nur unter dem Druck der Veröffentlichung der Ausschreibung eingebracht wurde. Andererseits beläuft es sich eigentlich nicht auf 26 Millionen Franken, sondern auf 17 Millionen. 9 Millionen Franken sind nämlich einer Tarifänderung zuzuschreiben, welche lediglich die ORL-Ärzte betrifft und somit nicht von einem Preissenkungsangebot der Lieferanten herrührt. Auf jeden Fall erweist sich dieses Angebot als ungenügend im Vergleich zu den Einsparungen, die von einer Verschärfung des Wettbewerbs mittels internationaler Ausschreibung zu erwarten sind. Diese Einsparungen dürften über die von der EFK vorgelegten Zahlen und sogar über die anfänglichen Schätzungen des BSV hinausgehen.</p><p>Im Juni 2007 formulierte die EFK acht Empfehlungen, um bedeutende Einsparungen zu erzielen. Mit zwei Ausnahmen wurden alle befolgt. Bezüglich Verschärfung des Wettbewerbs gab die EFK an, "das BSV in seinen Bemühungen zu unterstützen, um mittels Ausschreibung tiefere Preise zu erzielen", und empfahl daher, die Möglichkeit, Hörgeräte auf diesem Weg zu beschaffen, näher zu prüfen. So werden auch die Motionen Müller Walter 05.3154 und Meier-Schatz 05.3276 erfüllt. Die Einführung dieses neuen Ausschreibungssystems wird auch von der Finanzdelegation unterstützt.</p><p>Die Motionärin ihrerseits schlägt die Einführung einer einfachen Pauschale mit Härtefallregelung vor. Diese Lösung wurde ebenfalls geprüft. Die Massnahme, die den heute üblichen Höchstbeträgen ähnlich ist, wäre jedoch nur sinnvoll, wenn die Versicherten tatsächlich in der Lage wären, die Preise für Hörgeräte zu vergleichen, und wenn sie bereit wären, das Fachgeschäft zu wechseln. Das ist in der Praxis in Anbetracht der Komplexität dieses Marktes für die Versicherten kaum möglich. Es handelt sich hier um ein typisches Beispiel für einen ungleichen Wissensstand von Käufern und Verkäufern. Ausserdem könnten über eine Pauschale nur dann Einsparungen erzielt werden, wenn der Gerätepreis unter dem bestehenden Durchschnitt angesetzt würde. In diesem Fall müsste ein grosser Teil der Versicherten mehr aufwenden als vorher, und Personen mit schwerer Behinderung wären besonders stark betroffen. Die Einsparungen würden somit zulasten der Versicherten gehen, was sozial und politisch inakzeptabel ist.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, für mehr Wettbewerb bei den Leistungserbringern der Hörgeräteversorgung zu sorgen, insbesondere mit folgenden Massnahmen:</p><p>- Unverzügliche Aufnahme von Verhandlungen mit der Hörgerätebranche, um rasch Tarif- und Preissenkungen zu realisieren. </p><p>- Einführung einer einfachen Pauschale mit Härtefallregelung bei der Hörgeräteversorgung im Sinne der Empfehlung der Eidgenössischen Finanzkontrolle gemäss Bericht vom Juli 2007.</p>
    • Hörgeräte. Zweckmässige Versorgung durch Wettbewerb und Pauschalen

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