Trennung von Investmentbanking und Kredit- und Depotgeschäft

ShortId
08.3667
Id
20083667
Updated
28.07.2023 09:35
Language
de
Title
Trennung von Investmentbanking und Kredit- und Depotgeschäft
AdditionalIndexing
24;Sparkasse;Vermögensverwaltung;Unternehmenspolitik;Spekulationskapital;Kreditinstitut;Geschäftsbank;Investitionsbank
1
  • L05K1104010105, Investitionsbank
  • L05K1104010103, Geschäftsbank
  • L05K1104010206, Sparkasse
  • L04K11040104, Kreditinstitut
  • L06K110602010103, Vermögensverwaltung
  • L04K07030403, Unternehmenspolitik
  • L05K1106020110, Spekulationskapital
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Ein Problem der Grossbanken rührt von der grossen Diversifizierung ihrer Tätigkeit her. Die Vermögensverwaltung, die Kreditvergabe und das Investmentbanking sind verschiedene Berufe. Zurzeit sieht man, wie die Risiken, die im Investmentbanking im Ausland eingegangen wurden, die anderen Geschäftszweige gefährden können. Die Trennung der Geschäftszweige, die in der Bundesgesetzgebung vorgesehen werden soll, löst nicht alle Probleme. Insbesondere verhindert sie nicht, dass riskante strukturierte Produkte Eingang in Vermögensverwaltungsportfolios finden können. Sie verhindert aber, dass die "sichersten" Bereiche einer Bank für die Bereiche aufkommen müssen, die die grössten Risiken eingehen.</p><p>Diese Trennung war in den Vereinigten Staaten von 1933 bis 1997 Tatsache. Das Verbot, unter einem Dach das Investmentbanking einerseits und das Kredit- und das Vermögensverwaltungsgeschäft andererseits zu betreiben, wurde aufgehoben, um die Schaffung der integrierten Bank Citigroup zu ermöglichen. Weniger als zehn Jahre später sind diese integrierten Banken im Epizentrum der Finanzkrise und haben bereits riesige Summen abgeschrieben, wenn sie nicht ganz verschwunden sind.</p><p>Deshalb ist es von grosser Bedeutung, das Investitionsgeschäft der Banken von anderen Geschäftsbereichen wie der Kreditvergabe und der Vermögensverwaltung zu trennen.</p>
  • <p>Eine Trennung von Investmentbanken und Geschäftsbanken bietet keinen Schutz vor Risiken, die aus dem Investmentbanking entstehen. Aufgrund möglicher Übertragungseffekte auf das Vermögensverwaltungsgeschäft würden abgetrennte Investmentsparten innerhalb eines Konzerns nicht zu einer erhöhten Stabilität des Finanzsystems führen, da Durchgriffe innerhalb eines Konzerns möglich sind. In der aktuellen Krise sind zudem auch international tätige Geschäftsbanken ohne Investmentsparte nicht von existenzbedrohenden Übertragungseffekten aus dem Investmentbanking verschont geblieben.</p><p>Die USA haben 1999 den aus dem Jahre 1933 stammenden Glass-Steagall Act, der die Trennung von Investmentbanken und Geschäftsbanken vorsah, aufgehoben. Ein Trennbankensystem besteht damit auf keinem Finanzplatz mehr, welcher mit dem schweizerischen Finanzplatz im direkten Wettbewerb steht. Der schweizerische Finanzplatz würde daher im Vergleich zu den ihn direkt konkurrierenden Finanzplätzen einen Sonderfall darstellen.</p><p>Eine diversifizierte Geschäftstätigkeit fördert grundsätzlich die Risikodiversifikation und damit die Krisenresistenz einer Bank. Es ist davon auszugehen, dass sich künftige Krisen anders als die aktuelle Finanzkrise entwickeln werden. Somit kann festgehalten werden, dass die vorgeschlagene Regulierung keinen zusätzlichen Schutz vor künftigen Finanzkrisen bietet.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament einen Gesetzentwurf vorzulegen, wonach Banken nur dann im Kredit- und Vermögensverwaltungsgeschäft in der Schweiz tätig werden dürfen, wenn ihre Investmenttätigkeit auf das für das Kredit- und Vermögensverwaltungsgeschäft nötige Minimum begrenzt ist.</p>
  • Trennung von Investmentbanking und Kredit- und Depotgeschäft
State
Erledigt
Related Affairs
  • 20083636
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Ein Problem der Grossbanken rührt von der grossen Diversifizierung ihrer Tätigkeit her. Die Vermögensverwaltung, die Kreditvergabe und das Investmentbanking sind verschiedene Berufe. Zurzeit sieht man, wie die Risiken, die im Investmentbanking im Ausland eingegangen wurden, die anderen Geschäftszweige gefährden können. Die Trennung der Geschäftszweige, die in der Bundesgesetzgebung vorgesehen werden soll, löst nicht alle Probleme. Insbesondere verhindert sie nicht, dass riskante strukturierte Produkte Eingang in Vermögensverwaltungsportfolios finden können. Sie verhindert aber, dass die "sichersten" Bereiche einer Bank für die Bereiche aufkommen müssen, die die grössten Risiken eingehen.</p><p>Diese Trennung war in den Vereinigten Staaten von 1933 bis 1997 Tatsache. Das Verbot, unter einem Dach das Investmentbanking einerseits und das Kredit- und das Vermögensverwaltungsgeschäft andererseits zu betreiben, wurde aufgehoben, um die Schaffung der integrierten Bank Citigroup zu ermöglichen. Weniger als zehn Jahre später sind diese integrierten Banken im Epizentrum der Finanzkrise und haben bereits riesige Summen abgeschrieben, wenn sie nicht ganz verschwunden sind.</p><p>Deshalb ist es von grosser Bedeutung, das Investitionsgeschäft der Banken von anderen Geschäftsbereichen wie der Kreditvergabe und der Vermögensverwaltung zu trennen.</p>
    • <p>Eine Trennung von Investmentbanken und Geschäftsbanken bietet keinen Schutz vor Risiken, die aus dem Investmentbanking entstehen. Aufgrund möglicher Übertragungseffekte auf das Vermögensverwaltungsgeschäft würden abgetrennte Investmentsparten innerhalb eines Konzerns nicht zu einer erhöhten Stabilität des Finanzsystems führen, da Durchgriffe innerhalb eines Konzerns möglich sind. In der aktuellen Krise sind zudem auch international tätige Geschäftsbanken ohne Investmentsparte nicht von existenzbedrohenden Übertragungseffekten aus dem Investmentbanking verschont geblieben.</p><p>Die USA haben 1999 den aus dem Jahre 1933 stammenden Glass-Steagall Act, der die Trennung von Investmentbanken und Geschäftsbanken vorsah, aufgehoben. Ein Trennbankensystem besteht damit auf keinem Finanzplatz mehr, welcher mit dem schweizerischen Finanzplatz im direkten Wettbewerb steht. Der schweizerische Finanzplatz würde daher im Vergleich zu den ihn direkt konkurrierenden Finanzplätzen einen Sonderfall darstellen.</p><p>Eine diversifizierte Geschäftstätigkeit fördert grundsätzlich die Risikodiversifikation und damit die Krisenresistenz einer Bank. Es ist davon auszugehen, dass sich künftige Krisen anders als die aktuelle Finanzkrise entwickeln werden. Somit kann festgehalten werden, dass die vorgeschlagene Regulierung keinen zusätzlichen Schutz vor künftigen Finanzkrisen bietet.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament einen Gesetzentwurf vorzulegen, wonach Banken nur dann im Kredit- und Vermögensverwaltungsgeschäft in der Schweiz tätig werden dürfen, wenn ihre Investmenttätigkeit auf das für das Kredit- und Vermögensverwaltungsgeschäft nötige Minimum begrenzt ist.</p>
    • Trennung von Investmentbanking und Kredit- und Depotgeschäft

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