Offroader und motorisierte Zweiräder. Emissionsbegrenzungen und Abgaskontrollen
- ShortId
-
08.3668
- Id
-
20083668
- Updated
-
28.07.2023 06:06
- Language
-
de
- Title
-
Offroader und motorisierte Zweiräder. Emissionsbegrenzungen und Abgaskontrollen
- AdditionalIndexing
-
52;48;Geländefahrzeug;Zweiradfahrzeug;Fahrzeugausrüstung;Umweltrecht;Abgas;Grenzwert
- 1
-
- L06K180301010101, Geländefahrzeug
- L04K18030105, Zweiradfahrzeug
- L05K0601040402, Grenzwert
- L04K18010401, Fahrzeugausrüstung
- L06K060201010101, Abgas
- L04K06010309, Umweltrecht
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Motorräder und -roller sind starke NOx-Emittenten. Insbesondere belasten die kleinen Zwei- und Viertaktmotoren die Umwelt stark. Besonders hoch ist der Kohlenwasserstoffausstoss. Er wird in diesen Motoren ungenügend verbrannt und ist krebserregend. Die Emission flüchtiger organischer Stoffe ist bei Motorrädern rund zehnmal höher als bei modernen Personenwagen. Es braucht strengere Emissionsgrenzwerte und Ausrüstungsvorschriften sowie eine Abgaswartungspflicht, wie sie für Personenwagen seit mehr als 20 Jahren vorgeschrieben ist, um die Einhaltung der vorgeschriebenen Abgasgrenzwerte sicherzustellen.</p>
- <p>1. Die schweizerischen Abgasvorschriften und Abgasgrenzwerte für Motorwagen und Motorräder (inkl. Kleinmotorräder) entsprechen denjenigen der EG. Sie sind auch auf "Offroadfahrzeuge" anwendbar.</p><p>In Ermangelung einer speziellen Regelung im EG-Recht bilden Motorfahrräder eine unabhängige, schweizerische Fahrzeugkategorie (Art. 18 der Verordnung vom 19. Juni 1995 über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge, VTS; SR 741.41). Die hier geltenden schweizerischen Abgas- und Lärmnormen sind wesentlich strenger als diejenigen der umliegenden Staaten.</p><p>2. Bezüglich Motorwagen und Traktoren bestehen im Rahmen der bilateralen Abkommen (sogenannte Bilaterale I) gegenseitige vertragliche Vereinbarungen mit der EG. Ein Erlass von schweizerischen Vorschriften für Motorwagen oder Traktoren, welche strenger als das harmonisierte EG-Recht wären, würde eine Divergenz zu diesen Abkommen schaffen.</p><p>Bei Motorrädern und Kleinmotorrädern besteht mehr Handlungsspielraum. Massgebend ist hier das Bundesgesetz über die technischen Handelshemmnisse (THG; SR 946.51). Gemäss Vorgabe des THG erachtet es der Bundesrat als seine Aufgabe, technische Handelshemmnisse abzubauen. Mit Erlass der VTS wurden daher die schweizerischen Vorschriften dem harmonisierten EG-Recht angepasst. Als Konsequenz müssen alle Motorfahrzeuge, inklusive Motorräder, in der Schweiz ohne Einschränkung zum Verkehr zugelassen werden, wenn sie dem europäischen Gemeinschaftsrecht entsprechen.</p><p>Die Mindestanforderungen an Motorfahrzeuge bezüglich Sicherheit und Umweltschutz in der EG werden laufend verbessert. Die Schweiz trägt ihren Teil dazu bei, indem sie sich in internationalen Gremien für wirksame Vorschriften einsetzt. Die in der EG eingeführten Verschärfungen werden in der VTS laufend nachvollzogen. </p><p>So erfolgte in der EU im Jahr 2006 eine Verschärfung der Abgasgrenzwerte sowohl für leichte als auch für schwere Motorwagen. Im Jahr 2007 kamen für Motorräder neue, strengere Abgasvorschriften zur Anwendung. All diese Vorschriften wurden in der Schweiz zeitgleich eingeführt. </p><p>Handlungsbedarf besteht vor allem bei Kleinmotorrädern (Hubraum bis 50 Kubikzentimeter und Höchstgeschwindigkeit max. 45 Stundenkilometer). Allerdings hat diese Fahrzeugkategorie wegen der speziellen schweizerischen Führerausweisregelung stark an Bedeutung verloren. Im Übrigen hat die EU auch hier eine Verschärfung angekündigt, welche die Schweiz zeitgleich nachvollziehen wird.</p><p>3. Die Motion "Abgas- und Lärmtest für Motorräder und Motorfahrräder" der UREK-S (06.3421) verlangt die Einführung von periodischen Abgas- und Lärmtests für Motorräder und Motorfahrräder. Das für die Umsetzung verantwortliche Bundesamt für Strassen hat eine externe Stelle mit den zur Entscheidfindung nötigen Abklärungen beauftragt.</p><p>Die Abklärungen betreffen hauptsächlich folgende Punkte:</p><p>- Evaluation des Wirkungspotenzials einer systematischen Kontrolle</p><p>- Erarbeitung verschiedener Vorschläge für eine systematische Kontrolle</p><p>- Evaluation des Kosten-Nutzen-Verhältnisses der einzelnen Massnahmen</p><p>- Ausarbeiten von Empfehlungen/Vorschlägen für eine allfällige Umsetzung</p><p>Diese Untersuchungen laufen noch. Aussagen zum Zeitplan und zum Inhalt eines Abgas- und Lärmtests für Motorräder und Motorfahrräder sind frühestens in der zweiten Hälfte des Jahres 2009 möglich.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bundesrat wird gebeten, aufzuzeigen:</p><p>- wie die Schweiz im Vergleich zu den umliegenden Ländern betreffend Emissionsgrenzwerte und Ausrüstungsvorschriften für Verbrennungsmotoren im Offroadbereich sowie bei Motorrädern und Motorfahrrädern positioniert ist, </p><p>- ob der Bund Möglichkeiten für die Einführung strengerer Emissionsgrenzwerte und Ausrüstungsvorschriften sieht </p><p>- und auf wann die Einführung der periodischen Abgaskontrolle, welche die Einhaltung der vorgeschriebenen Abgasgrenzwerte sicherstellt, eingeführt wird.</p>
- Offroader und motorisierte Zweiräder. Emissionsbegrenzungen und Abgaskontrollen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Motorräder und -roller sind starke NOx-Emittenten. Insbesondere belasten die kleinen Zwei- und Viertaktmotoren die Umwelt stark. Besonders hoch ist der Kohlenwasserstoffausstoss. Er wird in diesen Motoren ungenügend verbrannt und ist krebserregend. Die Emission flüchtiger organischer Stoffe ist bei Motorrädern rund zehnmal höher als bei modernen Personenwagen. Es braucht strengere Emissionsgrenzwerte und Ausrüstungsvorschriften sowie eine Abgaswartungspflicht, wie sie für Personenwagen seit mehr als 20 Jahren vorgeschrieben ist, um die Einhaltung der vorgeschriebenen Abgasgrenzwerte sicherzustellen.</p>
- <p>1. Die schweizerischen Abgasvorschriften und Abgasgrenzwerte für Motorwagen und Motorräder (inkl. Kleinmotorräder) entsprechen denjenigen der EG. Sie sind auch auf "Offroadfahrzeuge" anwendbar.</p><p>In Ermangelung einer speziellen Regelung im EG-Recht bilden Motorfahrräder eine unabhängige, schweizerische Fahrzeugkategorie (Art. 18 der Verordnung vom 19. Juni 1995 über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge, VTS; SR 741.41). Die hier geltenden schweizerischen Abgas- und Lärmnormen sind wesentlich strenger als diejenigen der umliegenden Staaten.</p><p>2. Bezüglich Motorwagen und Traktoren bestehen im Rahmen der bilateralen Abkommen (sogenannte Bilaterale I) gegenseitige vertragliche Vereinbarungen mit der EG. Ein Erlass von schweizerischen Vorschriften für Motorwagen oder Traktoren, welche strenger als das harmonisierte EG-Recht wären, würde eine Divergenz zu diesen Abkommen schaffen.</p><p>Bei Motorrädern und Kleinmotorrädern besteht mehr Handlungsspielraum. Massgebend ist hier das Bundesgesetz über die technischen Handelshemmnisse (THG; SR 946.51). Gemäss Vorgabe des THG erachtet es der Bundesrat als seine Aufgabe, technische Handelshemmnisse abzubauen. Mit Erlass der VTS wurden daher die schweizerischen Vorschriften dem harmonisierten EG-Recht angepasst. Als Konsequenz müssen alle Motorfahrzeuge, inklusive Motorräder, in der Schweiz ohne Einschränkung zum Verkehr zugelassen werden, wenn sie dem europäischen Gemeinschaftsrecht entsprechen.</p><p>Die Mindestanforderungen an Motorfahrzeuge bezüglich Sicherheit und Umweltschutz in der EG werden laufend verbessert. Die Schweiz trägt ihren Teil dazu bei, indem sie sich in internationalen Gremien für wirksame Vorschriften einsetzt. Die in der EG eingeführten Verschärfungen werden in der VTS laufend nachvollzogen. </p><p>So erfolgte in der EU im Jahr 2006 eine Verschärfung der Abgasgrenzwerte sowohl für leichte als auch für schwere Motorwagen. Im Jahr 2007 kamen für Motorräder neue, strengere Abgasvorschriften zur Anwendung. All diese Vorschriften wurden in der Schweiz zeitgleich eingeführt. </p><p>Handlungsbedarf besteht vor allem bei Kleinmotorrädern (Hubraum bis 50 Kubikzentimeter und Höchstgeschwindigkeit max. 45 Stundenkilometer). Allerdings hat diese Fahrzeugkategorie wegen der speziellen schweizerischen Führerausweisregelung stark an Bedeutung verloren. Im Übrigen hat die EU auch hier eine Verschärfung angekündigt, welche die Schweiz zeitgleich nachvollziehen wird.</p><p>3. Die Motion "Abgas- und Lärmtest für Motorräder und Motorfahrräder" der UREK-S (06.3421) verlangt die Einführung von periodischen Abgas- und Lärmtests für Motorräder und Motorfahrräder. Das für die Umsetzung verantwortliche Bundesamt für Strassen hat eine externe Stelle mit den zur Entscheidfindung nötigen Abklärungen beauftragt.</p><p>Die Abklärungen betreffen hauptsächlich folgende Punkte:</p><p>- Evaluation des Wirkungspotenzials einer systematischen Kontrolle</p><p>- Erarbeitung verschiedener Vorschläge für eine systematische Kontrolle</p><p>- Evaluation des Kosten-Nutzen-Verhältnisses der einzelnen Massnahmen</p><p>- Ausarbeiten von Empfehlungen/Vorschlägen für eine allfällige Umsetzung</p><p>Diese Untersuchungen laufen noch. Aussagen zum Zeitplan und zum Inhalt eines Abgas- und Lärmtests für Motorräder und Motorfahrräder sind frühestens in der zweiten Hälfte des Jahres 2009 möglich.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bundesrat wird gebeten, aufzuzeigen:</p><p>- wie die Schweiz im Vergleich zu den umliegenden Ländern betreffend Emissionsgrenzwerte und Ausrüstungsvorschriften für Verbrennungsmotoren im Offroadbereich sowie bei Motorrädern und Motorfahrrädern positioniert ist, </p><p>- ob der Bund Möglichkeiten für die Einführung strengerer Emissionsgrenzwerte und Ausrüstungsvorschriften sieht </p><p>- und auf wann die Einführung der periodischen Abgaskontrolle, welche die Einhaltung der vorgeschriebenen Abgasgrenzwerte sicherstellt, eingeführt wird.</p>
- Offroader und motorisierte Zweiräder. Emissionsbegrenzungen und Abgaskontrollen
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