Regelmässige Überprüfung der Arzneimittelpreise
- ShortId
-
08.3670
- Id
-
20083670
- Updated
-
24.06.2025 23:49
- Language
-
de
- Title
-
Regelmässige Überprüfung der Arzneimittelpreise
- AdditionalIndexing
-
2841;Preisüberwachung;Verordnung;Arzneimittelrecht;Arzneikosten;Medikament
- 1
-
- L04K01050502, Arzneimittelrecht
- L05K0105050101, Arzneikosten
- L05K0105030102, Medikament
- L04K11050309, Preisüberwachung
- L05K0503010103, Verordnung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat bedauert die Ablehnung der Vorlage zu einer KVG-Revision im Bereich der Medikamentenpreisbildung durch den Nationalrat. Er ist daher bereit, seinen bereits heute bestehenden Spielraum auf Verordnungsstufe auszuschöpfen und insbesondere eine Regelung vorzubereiten, welche den Rhythmus der Überprüfung der Arzneimittel bezogen auf deren Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit zum Gegenstand hat.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
- <p>Der Nationalrat hat den Antrag der Einigungskonferenz abgelehnt und damit der Teilrevision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) betreffend die Arzneimittelpreise den Todesstoss versetzt. Die Haltung des Nationalrates ist darauf zurückzuführen, dass der Antrag keine Definition des Begriffs "Wirtschaftlichkeit von Arzneimitteln" enthielt. Der Entwurf eines neuen Artikels 52a KVG sah jedoch interessante und unbestrittene Regelungen vor, deren Aufschiebung unsinnig und kontraproduktiv wäre.</p><p>Daher beauftrage ich den Bundesrat, so rasch wie möglich diejenigen Bestimmungen des gescheiterten Entwurfs für einen neuen Artikel 52a auf Verordnungsebene wiederaufzunehmen, die am stärksten dazu beitragen können, die Arzneimittelpreise einzudämmen. So liessen sich die Anstrengungen, die vom zuständigen Departement auf diesem Gebiet bereits heute unternommen werden, noch verstärken. Aufzunehmen ist insbesondere das Instrument der regelmässigen, dreijährlichen Überprüfung der Arzneimittelpreise. Die Modalitäten des Vergleichs der Preise mit den entsprechenden Preisen in den europäischen Referenzländern könnten ebenfalls straffer geregelt werden.</p>
- Regelmässige Überprüfung der Arzneimittelpreise
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat bedauert die Ablehnung der Vorlage zu einer KVG-Revision im Bereich der Medikamentenpreisbildung durch den Nationalrat. Er ist daher bereit, seinen bereits heute bestehenden Spielraum auf Verordnungsstufe auszuschöpfen und insbesondere eine Regelung vorzubereiten, welche den Rhythmus der Überprüfung der Arzneimittel bezogen auf deren Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit zum Gegenstand hat.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
- <p>Der Nationalrat hat den Antrag der Einigungskonferenz abgelehnt und damit der Teilrevision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) betreffend die Arzneimittelpreise den Todesstoss versetzt. Die Haltung des Nationalrates ist darauf zurückzuführen, dass der Antrag keine Definition des Begriffs "Wirtschaftlichkeit von Arzneimitteln" enthielt. Der Entwurf eines neuen Artikels 52a KVG sah jedoch interessante und unbestrittene Regelungen vor, deren Aufschiebung unsinnig und kontraproduktiv wäre.</p><p>Daher beauftrage ich den Bundesrat, so rasch wie möglich diejenigen Bestimmungen des gescheiterten Entwurfs für einen neuen Artikel 52a auf Verordnungsebene wiederaufzunehmen, die am stärksten dazu beitragen können, die Arzneimittelpreise einzudämmen. So liessen sich die Anstrengungen, die vom zuständigen Departement auf diesem Gebiet bereits heute unternommen werden, noch verstärken. Aufzunehmen ist insbesondere das Instrument der regelmässigen, dreijährlichen Überprüfung der Arzneimittelpreise. Die Modalitäten des Vergleichs der Preise mit den entsprechenden Preisen in den europäischen Referenzländern könnten ebenfalls straffer geregelt werden.</p>
- Regelmässige Überprüfung der Arzneimittelpreise
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