Nutzung der Wärme-Kraft-Kopplung
- ShortId
-
08.3671
- Id
-
20083671
- Updated
-
28.07.2023 12:16
- Language
-
de
- Title
-
Nutzung der Wärme-Kraft-Kopplung
- AdditionalIndexing
-
66;Energiepolitik (speziell);Energiepreis;Wärmekraftkopplung
- 1
-
- L03K170506, Wärmekraftkopplung
- L05K1701010605, Energiepreis
- L03K170101, Energiepolitik (speziell)
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Dezentrale, wärmedimensionierte Wärme-Kraft-Kopplungsanlagen (WKK) produzieren sowohl Wärme als auch Strom. Werden sie fossil betrieben, so vergrössert der damit produzierte Strom tendenziell den CO2-Ausstoss, weil heute in der Schweiz praktisch kein Strom fossil erzeugt wird. Aus diesem, dem CO2-Reduktionsziel entgegenstehenden Grund wurde die Verbreitung dieser Art der Stromerzeugung im Rahmen der schweizerischen Energiepolitik bisher nicht aktiv gefördert. In der Schweiz können diese Anlagen deshalb nicht als Klimaschutz-Investition bezeichnet werden; sie sind es nur in Ländern, in denen sie alte fossile Kraftwerke ohne Wärmenutzung ersetzen.</p><p>Die fossile Stromerzeugung in der Schweiz ist im Zusammenhang mit der sich gegen 2020 abzeichnenden "Stromknappheit" zum Thema geworden. Die dabei im Vordergrund stehenden grossen Kombikraftwerke (GuD) haben vom Parlament die Auflage erhalten, ihre CO2-Emissionen zu kompensieren. Rund die Hälfte der installierten Leistung von WKK Anlagen betrifft die Industrie und davon rund 75 Prozent die Branchen Chemie und Papier. Die meisten dieser Anlagen haben mit dem Bund eine Zielvereinbarung abgeschlossen und CO2-reduzierende Massnahmen vereinbart. Vor diesem Hintergrund erarbeitet das Bundesamt für Energie (BFE) zurzeit eine Strategie, unter welchen Bedingungen WKK-Anlagen in der Schweiz sinnvoll sind.</p><p>Fossile dezentrale WKK-Anlagen zur Erzeugung u. a. von Elektrizität könnten unter anderem dann in unserem Land förderungswürdig werden, wenn sie in Kombination mit anderen Technologien oder Massnahmen insgesamt die Effizienz erhöhen. Z. B. für den Antrieb elektrischer Wärmepumpen: In dieser Kombination können gegenüber heutigen fossilen Heizungen rund 50 Prozent Brennstoff eingespart werden. Vorderhand geht es jedoch primär darum, die Zehntausende von elektrischen Widerstandsheizungen durch Wärmepumpen (und Holzheizungen) zu ersetzen. Damit wird viel Stromkapazität frei für die in den nächsten Jahren neu hinzukommenden Wärmepumpen. Der Ersatz von elektrischen Widerstandsheizungen ist auch als Massnahme im Aktionsplan für erneuerbare Energien enthalten und wird neu restriktiv in den Mustervorschriften der Kantone (MuKEn) geregelt.</p><p>Die Vergütung von fossil betrieben WKK-Anlagen ist im Übrigen in Artikel 7 Absatz 2 des Energiegesetzes grundsätzlich geregelt: Die Vergütung hat nach marktorientierten Bezugspreisen für gleichwertige Energie zu erfolgen. Das BFE ist mit Blick auf die Strommarktliberalisierung daran, zur Frage der Bezugspreise eine Wegleitung zu erarbeiten.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Energiegesetz wie unten stehend zu revidieren. Ziel ist, das grosse Potenzial der Wärme-Kraft-Kopplung in der Schweiz zu nutzen und die WKK-Technologie als weitere Massnahme für eine effiziente und sichere Stromproduktion anzuerkennen. </p><p>Mögliche Neuformulierung: Artikel 7 Absatz 2bis (neu) </p><p>Bei wärmegeführten Wärme-Kraft-Kopplungsanlagen aus fossilen Energien orientiert sich die Vergütung für die Elektrizität an den Gestehungskosten vergleichbarer neuer Anlagen der Energieversorgungsunternehmen. Der Bundesrat regelt die Einzelheiten, insbesondere die Vergütungshöhe je Leistungsklasse, die Dauer der Vergütung und die Mindestanforderungen an die Energieeffizienz der Anlagen. Vergütungsberechtigt im Sinne dieses Absatzes sind nur Anlagen, welche nachweislich einen Beitrag zur CO2-Minderung leisten.</p>
- Nutzung der Wärme-Kraft-Kopplung
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Dezentrale, wärmedimensionierte Wärme-Kraft-Kopplungsanlagen (WKK) produzieren sowohl Wärme als auch Strom. Werden sie fossil betrieben, so vergrössert der damit produzierte Strom tendenziell den CO2-Ausstoss, weil heute in der Schweiz praktisch kein Strom fossil erzeugt wird. Aus diesem, dem CO2-Reduktionsziel entgegenstehenden Grund wurde die Verbreitung dieser Art der Stromerzeugung im Rahmen der schweizerischen Energiepolitik bisher nicht aktiv gefördert. In der Schweiz können diese Anlagen deshalb nicht als Klimaschutz-Investition bezeichnet werden; sie sind es nur in Ländern, in denen sie alte fossile Kraftwerke ohne Wärmenutzung ersetzen.</p><p>Die fossile Stromerzeugung in der Schweiz ist im Zusammenhang mit der sich gegen 2020 abzeichnenden "Stromknappheit" zum Thema geworden. Die dabei im Vordergrund stehenden grossen Kombikraftwerke (GuD) haben vom Parlament die Auflage erhalten, ihre CO2-Emissionen zu kompensieren. Rund die Hälfte der installierten Leistung von WKK Anlagen betrifft die Industrie und davon rund 75 Prozent die Branchen Chemie und Papier. Die meisten dieser Anlagen haben mit dem Bund eine Zielvereinbarung abgeschlossen und CO2-reduzierende Massnahmen vereinbart. Vor diesem Hintergrund erarbeitet das Bundesamt für Energie (BFE) zurzeit eine Strategie, unter welchen Bedingungen WKK-Anlagen in der Schweiz sinnvoll sind.</p><p>Fossile dezentrale WKK-Anlagen zur Erzeugung u. a. von Elektrizität könnten unter anderem dann in unserem Land förderungswürdig werden, wenn sie in Kombination mit anderen Technologien oder Massnahmen insgesamt die Effizienz erhöhen. Z. B. für den Antrieb elektrischer Wärmepumpen: In dieser Kombination können gegenüber heutigen fossilen Heizungen rund 50 Prozent Brennstoff eingespart werden. Vorderhand geht es jedoch primär darum, die Zehntausende von elektrischen Widerstandsheizungen durch Wärmepumpen (und Holzheizungen) zu ersetzen. Damit wird viel Stromkapazität frei für die in den nächsten Jahren neu hinzukommenden Wärmepumpen. Der Ersatz von elektrischen Widerstandsheizungen ist auch als Massnahme im Aktionsplan für erneuerbare Energien enthalten und wird neu restriktiv in den Mustervorschriften der Kantone (MuKEn) geregelt.</p><p>Die Vergütung von fossil betrieben WKK-Anlagen ist im Übrigen in Artikel 7 Absatz 2 des Energiegesetzes grundsätzlich geregelt: Die Vergütung hat nach marktorientierten Bezugspreisen für gleichwertige Energie zu erfolgen. Das BFE ist mit Blick auf die Strommarktliberalisierung daran, zur Frage der Bezugspreise eine Wegleitung zu erarbeiten.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Energiegesetz wie unten stehend zu revidieren. Ziel ist, das grosse Potenzial der Wärme-Kraft-Kopplung in der Schweiz zu nutzen und die WKK-Technologie als weitere Massnahme für eine effiziente und sichere Stromproduktion anzuerkennen. </p><p>Mögliche Neuformulierung: Artikel 7 Absatz 2bis (neu) </p><p>Bei wärmegeführten Wärme-Kraft-Kopplungsanlagen aus fossilen Energien orientiert sich die Vergütung für die Elektrizität an den Gestehungskosten vergleichbarer neuer Anlagen der Energieversorgungsunternehmen. Der Bundesrat regelt die Einzelheiten, insbesondere die Vergütungshöhe je Leistungsklasse, die Dauer der Vergütung und die Mindestanforderungen an die Energieeffizienz der Anlagen. Vergütungsberechtigt im Sinne dieses Absatzes sind nur Anlagen, welche nachweislich einen Beitrag zur CO2-Minderung leisten.</p>
- Nutzung der Wärme-Kraft-Kopplung
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