Einführung eines Trennbankensystems

ShortId
08.3673
Id
20083673
Updated
27.07.2023 19:01
Language
de
Title
Einführung eines Trennbankensystems
AdditionalIndexing
24;Finanzkrise;Vermögensverwaltung;Spekulationskapital;Kreditinstitut;Geschäftsbank;Bankrecht;Investitionsbank
1
  • L05K1104010105, Investitionsbank
  • L04K11040104, Kreditinstitut
  • L05K1104010103, Geschäftsbank
  • L06K110602010103, Vermögensverwaltung
  • L04K11040209, Bankrecht
  • L04K11010105, Finanzkrise
  • L05K1106020110, Spekulationskapital
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die globale Finanzkrise lässt die Welt in grosser Unsicherheit zurück. Betroffen vom Casino-Gehabe im virtuellen Investmentbereich der Finanzmärkte werden auf einmal auch Kleinanleger, die kaum einen Einfluss auf die Anlagepraxen der Grossbanken haben bzw. schlicht auch zu wenig über Risiken und Folgen der getätigten lnvestments informiert worden sind. </p><p>Es besteht die Gefahr, dass einerseits bei allen Risiken immer noch auf Managementebene die grossen Gewinne auch in Form von Boni abgeschöpft werden, während andererseits die Verluste jetzt sozialisiert werden sollen.</p><p>Betroffen vom Zusammenbruch des virtuellen Finanzmarktes sind schliesslich auch der Vermögensverwaltungsbereich und die Kleinkreditnehmenden in der Realwirtschaft, also durchaus auch Kleinunternehmen, die dringend auf Kredite angewiesen sind.</p><p>Es macht darum Sinn, den lnvestmentbereich der Banken vom "realwirtschaftlichen" Teil zu trennen.</p>
  • <p>Eine Trennung von Investmentbanken und Geschäftsbanken bietet keinen Schutz vor Risiken, die aus dem Investmentbanking entstehen. Aufgrund möglicher Übertragungseffekte auf das Vermögensverwaltungsgeschäft würden abgetrennte Investmentsparten innerhalb eines Konzerns nicht zu einer erhöhten Stabilität des Finanzsystems führen, da Durchgriffe innerhalb eines Konzerns möglich sind. In der aktuellen Krise sind zudem auch international tätige Geschäftsbanken ohne Investmentsparte nicht von existenzbedrohenden Übertragungseffekten aus dem Investmentbanking verschont geblieben.</p><p>Die USA haben 1999 den aus dem Jahre 1933 stammenden Glass-Steagall Act, der die Trennung von Investmentbanken und Geschäftsbanken vorsah, aufgehoben. Ein Trennbankensystem besteht damit auf keinem Finanzplatz mehr, welcher mit dem schweizerischen Finanzplatz im direkten Wettbewerb steht. Der schweizerische Finanzplatz würde daher im Vergleich zu den ihn direkt konkurrierenden Finanzplätzen einen Sonderfall darstellen.</p><p>Eine diversifizierte Geschäftstätigkeit fördert grundsätzlich die Risikodiversifikation und damit die Krisenresistenz einer Bank. Es ist davon auszugehen, dass sich künftige Krisen anders als die aktuelle Finanzkrise entwickeln werden. Somit kann festgehalten werden, dass die vorgeschlagene Regulierung keinen zusätzlichen Schutz vor künftigen Finanzkrisen bietet.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, die nötigen Schritte zu unternehmen, um im Bankenbereich den Investmentbereich vom traditionellen Vermögensverwaltungs- und Kreditvergabebereich zu trennen, und den Räten die dafür notwendigen Gesetzesänderungen vorzulegen.</p>
  • Einführung eines Trennbankensystems
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die globale Finanzkrise lässt die Welt in grosser Unsicherheit zurück. Betroffen vom Casino-Gehabe im virtuellen Investmentbereich der Finanzmärkte werden auf einmal auch Kleinanleger, die kaum einen Einfluss auf die Anlagepraxen der Grossbanken haben bzw. schlicht auch zu wenig über Risiken und Folgen der getätigten lnvestments informiert worden sind. </p><p>Es besteht die Gefahr, dass einerseits bei allen Risiken immer noch auf Managementebene die grossen Gewinne auch in Form von Boni abgeschöpft werden, während andererseits die Verluste jetzt sozialisiert werden sollen.</p><p>Betroffen vom Zusammenbruch des virtuellen Finanzmarktes sind schliesslich auch der Vermögensverwaltungsbereich und die Kleinkreditnehmenden in der Realwirtschaft, also durchaus auch Kleinunternehmen, die dringend auf Kredite angewiesen sind.</p><p>Es macht darum Sinn, den lnvestmentbereich der Banken vom "realwirtschaftlichen" Teil zu trennen.</p>
    • <p>Eine Trennung von Investmentbanken und Geschäftsbanken bietet keinen Schutz vor Risiken, die aus dem Investmentbanking entstehen. Aufgrund möglicher Übertragungseffekte auf das Vermögensverwaltungsgeschäft würden abgetrennte Investmentsparten innerhalb eines Konzerns nicht zu einer erhöhten Stabilität des Finanzsystems führen, da Durchgriffe innerhalb eines Konzerns möglich sind. In der aktuellen Krise sind zudem auch international tätige Geschäftsbanken ohne Investmentsparte nicht von existenzbedrohenden Übertragungseffekten aus dem Investmentbanking verschont geblieben.</p><p>Die USA haben 1999 den aus dem Jahre 1933 stammenden Glass-Steagall Act, der die Trennung von Investmentbanken und Geschäftsbanken vorsah, aufgehoben. Ein Trennbankensystem besteht damit auf keinem Finanzplatz mehr, welcher mit dem schweizerischen Finanzplatz im direkten Wettbewerb steht. Der schweizerische Finanzplatz würde daher im Vergleich zu den ihn direkt konkurrierenden Finanzplätzen einen Sonderfall darstellen.</p><p>Eine diversifizierte Geschäftstätigkeit fördert grundsätzlich die Risikodiversifikation und damit die Krisenresistenz einer Bank. Es ist davon auszugehen, dass sich künftige Krisen anders als die aktuelle Finanzkrise entwickeln werden. Somit kann festgehalten werden, dass die vorgeschlagene Regulierung keinen zusätzlichen Schutz vor künftigen Finanzkrisen bietet.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, die nötigen Schritte zu unternehmen, um im Bankenbereich den Investmentbereich vom traditionellen Vermögensverwaltungs- und Kreditvergabebereich zu trennen, und den Räten die dafür notwendigen Gesetzesänderungen vorzulegen.</p>
    • Einführung eines Trennbankensystems

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