Liberalisierung der Anlagepraxis für Gelder der Säule 3a. Risiken
- ShortId
-
08.3674
- Id
-
20083674
- Updated
-
14.11.2025 08:53
- Language
-
de
- Title
-
Liberalisierung der Anlagepraxis für Gelder der Säule 3a. Risiken
- AdditionalIndexing
-
24;Sicherheit;Kontrolle;Anlagevorschrift;Spekulationskapital;Berufliche Vorsorge;Finanzplatz Schweiz;Risikokapital;Eidgenössische Finanzmarktaufsicht;Kapitalanlage;Finanzmarkt;Derivate;Liberalisierung
- 1
-
- L06K110602010101, Anlagevorschrift
- L04K08020315, Liberalisierung
- L05K0104010102, Berufliche Vorsorge
- L05K1106020110, Spekulationskapital
- L04K08040513, Eidgenössische Finanzmarktaufsicht
- L05K1106020109, Risikokapital
- L05K1106010202, Derivate
- L04K08020225, Sicherheit
- L04K08020313, Kontrolle
- L03K110601, Finanzmarkt
- L05K1106011201, Finanzplatz Schweiz
- L05K1106020101, Kapitalanlage
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Alternative Anlagen spielen in der Vermögensallokation der beruflichen Vorsorge bereits eine gewisse Rolle. Per Ende 2006 betrugen die alternativen Anlagen in der beruflichen Vorsorge gemäss Pensionskassenstatistik rund 4,6 Prozent. Dies hat sich durchaus bewährt. Werden einem Fonds alternative Anlagen beigemischt, verbessern sich in der Regel die Risikoeigenschaften dieses Portfolios. In diesem Sinne werden in den neuen Anlagevorschriften der beruflichen Vorsorge diversifizierte Formen von alternativen Anlagen (z. B. Funds of Hedge Funds) grundsätzlich bis zu einem Niveau von 15 Prozent zugelassen. Dies gilt sinngemäss auch für Säule-3a-Anlagen. Es geht hier deshalb nicht um Risiko-Investments oder deren Förderung. Alternative Anlagen ermöglichen beispielsweise in Zeiten der Krise, auch bei fallenden Märkten eine positive Rendite zu erwirtschaften oder über diversifizierte Strukturen in Firmen oder Rohstoffe zu investieren. Über allfällige Anlagen im Bereich der Bankstiftungen der Säule 3a entscheidet allein der Vorsorgenehmer. Er bestimmt, ob er diese zusätzlichen Anlagemöglichkeiten nutzen will. Ob dies dazu führt, dass in der Schweiz zusätzliche Investitionen im Bereich alternative Anlagen getätigt werden, ist wahrscheinlich stärker von der Attraktivität des entsprechenden Anlagebereichs abhängig als von dieser Liberalisierung im Bereich der Säule 3a. Und es ist auch kaum zu erwarten, dass sich allein aufgrund dieser Liberalisierung entsprechend spezialisierte Firmen in der Schweiz ansiedeln oder diese Firmen in der Schweiz selbst mehr "Risiko-Investments" tätigen.</p><p>2. Die Frage ist, was unter virtuellen Investmentbereichen zu verstehen ist. Werden darunter generell alternative Anlagen verstanden, muss die Frage verneint werden. Viele Banken in der Schweiz bieten Anlagemöglichkeiten in alternative Anlagen an. Der Ruf eines Finanzplatzes dürfte in erster Linie von Leistungsfähigkeit, Innovation, Vertrauen, Beständigkeit, exzellenter Beratung und guten Produkten abhängig sein. Alternative Anlagen sind sehr heterogen, sie umfassen die verschiedensten Anlagestrategien, wie zum Beispiel Investitionen in Start-up-Unternehmen, in Rohstoffe oder in den Performance-Unterschied verschiedener Aktien. Die Fähigkeit, z. B. Anlageprodukte anbieten zu können, welche bei jeder Marktsituation eine positive Rendite anstreben, dürfte für den Ruf des Finanzplatzes nicht schädlich sein. Aber sollte sich aus der Analyse der Finanzkrise ergeben, dass gewisse Praktiken der Finanzmärkte eingeschränkt, kanalisiert oder verboten werden müssen, um die Systemstabilität zu gewährleisten, ist dies entsprechend auch zu tun.</p><p>3. Die Säule-3a-Stiftungen, welche unter der direkten Aufsicht berufliche Vorsorge des Bundesamtes für Sozialversicherungen stehen, verwalten 26,9 Milliarden Franken. Dies sind rund zwei Drittel des gesamten Vermögens, welches in der Schweiz in Säule-3a-Produkten bei Bankstiftungen investiert ist. Rund 19 Milliarden Franken sind auf Sparkonten (gesamtschweizerisch 28,5 Milliarden). Der Rest von 7,87 Milliarden Franken ist (auf Wunsch des Vorsorgenehmers) in Wertschriften investiert. Welchen Anteil dieser Wertschriften die Vorsorgenehmenden in den Bereich der alternativen Anlagen investieren wollen, ist kaum zu schätzen. Doch dürften diese Anlagen den einstelligen Prozentbereich kaum überschreiten.</p><p>4. Es ist dem Vorsorgenehmenden überlassen, ob er die Möglichkeit der Investition in alternative Anlagen nutzen will. Er kann Anlageformen ohne alternative Anlagen wählen oder diese wieder verkaufen, sollte er nicht zufrieden sein. Dabei ist zu beachten, dass in den Erläuterungen ausdrücklich auf die Beratungs- und Aufklärungspflicht der Stiftung hingewiesen wird. Ausserdem sind in erster Linie diversifizierte Produkte vorgesehen, wie z. B. "Fund of Fund"-Strukturen, welche neben der Diversifikation auch noch eine Überwachung durch den Dachfonds beinhalten.</p><p>5./6. Die Aufsicht über die Stiftungen in der Säule 3a wird von der Aufsicht berufliche Vorsorge wahrgenommen. Eine zusätzliche Produkteaufsicht besteht bei den Anlagefonds und den Anlagestiftungen. Eine weiter gehende spezifische Aufsicht über "alternative Anlagen" im Bereich der Säule 3a ist nicht vorgesehen. Allerdings muss bei der Analyse der aktuellen Finanzmarktkrise evaluiert werden, ob nicht generell bei alternativen Anlagen eine stärkere Regulierung z. B. im Bereich der Transparenz notwendig ist (nicht nur im Bereich der Säule 3a und der Vorsorgeeinrichtungen).</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Mit Datum vom 19. September 2008 hat der Bundesrat die Verordnung zur Anlagepraxis von Geldern der beruflichen Vorsorge Säule 3a überarbeitet und darin einen zusätzlichen Artikel 53 Absatz 1 Buchstabe e eingefügt, mit folgendem Wortlaut:</p><p>"e. Alternative Anlagen ohne Nachschusspflichten, wie Hedge-Fonds, Rohstoffe, Private Equity, Insurance Linked Securities; vom Verbot nachschusspflichtiger Anlagen kann im Rahmen von Artikel 50 Absatz 4 nicht abgewichen werden."</p><p>Erläutert wird der Abschnitt wie folgt:</p><p>"Alternative Anlagen sind neu explizit im Anlagekatalog enthalten. Dabei deckt der Begriff 'alternative Anlagen' ein sehr breites und heterogenes Gebiet ab. Im Prinzip ist jede Anlage, welche aus irgendeinem Grund nicht ausdrücklich in eine andere Kategorie des Anlagekataloges passt, als alternative Anlage zu behandeln. Die Aufzählung ist also nicht als abschliessend zu betrachten.</p><p>Trotz der Heterogenität der alternativen Anlagen teilen sie doch häufig gewisse Eigenschaften. Sie werden oft in Form von Produkten angeboten, welche als Private Placements nur einer sehr leichten Regulierung unterstehen. Damit verbunden ist die Transparenz oft sehr beschränkt. Derivate aller Art, insbesondere auch solche mit Optionscharakter, werden nicht bloss zur Risikokontrolle, sondern häufig direkt als Teil von aktiven Wetten eingesetzt. Exotische Wetten wie Katastrophenbonds oder Lookback-Optionen vermitteln den Zugang zu alternativen Risikoprämien. Leerverkäufe sind möglich. Der Einsatz von Fremdkapital kann zu einer Hebelwirkung führen. Schliesslich sind alternative Anlagen häufig relativ illiquid mit stark eingeschränktem Sekundärmarkt oder langer Lebensdauer."</p><p>Anschliessend folgen Erläuterungen zur Wichtigkeit der entsprechenden Aufsicht. Daraus ergeben sich folgende Fragen:</p><p>1. Teilt der Bundesrat die Meinung, dass mit dieser liberalisierten Anlagepraxis einer zusätzlichen Ansiedelung von Risiko-Investments in der Schweiz Vorschub geleistet ist?</p><p>2. Ist er auch der Meinung, dass die Ansammlung von virtuellen Investmentbereichen dem Ruf des Finanzplatzes Schweiz schadet?</p><p>3. Wie hoch schätzt er das neu im Investmentbereich zur Verfügung stehende Kapital der Säulen 3a?</p><p>4. Ist er sich bewusst, dass er damit die Altersguthaben der Säule 3a einer Risikobewirtschaftung aussetzt, auf die Einzahlende keinen Einfluss haben?</p><p>5. Wie gewährleistet er die nötige Aufsicht über den neu liberalisierten Anlagenmarkt bei den Anlagen der Säule 3a?</p><p>6. Ist er bereit, zusätzliche Stellen in der Finma zu bewilligen und rasch für deren kompetente Besetzung besorgt zu sein?</p>
- Liberalisierung der Anlagepraxis für Gelder der Säule 3a. Risiken
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Alternative Anlagen spielen in der Vermögensallokation der beruflichen Vorsorge bereits eine gewisse Rolle. Per Ende 2006 betrugen die alternativen Anlagen in der beruflichen Vorsorge gemäss Pensionskassenstatistik rund 4,6 Prozent. Dies hat sich durchaus bewährt. Werden einem Fonds alternative Anlagen beigemischt, verbessern sich in der Regel die Risikoeigenschaften dieses Portfolios. In diesem Sinne werden in den neuen Anlagevorschriften der beruflichen Vorsorge diversifizierte Formen von alternativen Anlagen (z. B. Funds of Hedge Funds) grundsätzlich bis zu einem Niveau von 15 Prozent zugelassen. Dies gilt sinngemäss auch für Säule-3a-Anlagen. Es geht hier deshalb nicht um Risiko-Investments oder deren Förderung. Alternative Anlagen ermöglichen beispielsweise in Zeiten der Krise, auch bei fallenden Märkten eine positive Rendite zu erwirtschaften oder über diversifizierte Strukturen in Firmen oder Rohstoffe zu investieren. Über allfällige Anlagen im Bereich der Bankstiftungen der Säule 3a entscheidet allein der Vorsorgenehmer. Er bestimmt, ob er diese zusätzlichen Anlagemöglichkeiten nutzen will. Ob dies dazu führt, dass in der Schweiz zusätzliche Investitionen im Bereich alternative Anlagen getätigt werden, ist wahrscheinlich stärker von der Attraktivität des entsprechenden Anlagebereichs abhängig als von dieser Liberalisierung im Bereich der Säule 3a. Und es ist auch kaum zu erwarten, dass sich allein aufgrund dieser Liberalisierung entsprechend spezialisierte Firmen in der Schweiz ansiedeln oder diese Firmen in der Schweiz selbst mehr "Risiko-Investments" tätigen.</p><p>2. Die Frage ist, was unter virtuellen Investmentbereichen zu verstehen ist. Werden darunter generell alternative Anlagen verstanden, muss die Frage verneint werden. Viele Banken in der Schweiz bieten Anlagemöglichkeiten in alternative Anlagen an. Der Ruf eines Finanzplatzes dürfte in erster Linie von Leistungsfähigkeit, Innovation, Vertrauen, Beständigkeit, exzellenter Beratung und guten Produkten abhängig sein. Alternative Anlagen sind sehr heterogen, sie umfassen die verschiedensten Anlagestrategien, wie zum Beispiel Investitionen in Start-up-Unternehmen, in Rohstoffe oder in den Performance-Unterschied verschiedener Aktien. Die Fähigkeit, z. B. Anlageprodukte anbieten zu können, welche bei jeder Marktsituation eine positive Rendite anstreben, dürfte für den Ruf des Finanzplatzes nicht schädlich sein. Aber sollte sich aus der Analyse der Finanzkrise ergeben, dass gewisse Praktiken der Finanzmärkte eingeschränkt, kanalisiert oder verboten werden müssen, um die Systemstabilität zu gewährleisten, ist dies entsprechend auch zu tun.</p><p>3. Die Säule-3a-Stiftungen, welche unter der direkten Aufsicht berufliche Vorsorge des Bundesamtes für Sozialversicherungen stehen, verwalten 26,9 Milliarden Franken. Dies sind rund zwei Drittel des gesamten Vermögens, welches in der Schweiz in Säule-3a-Produkten bei Bankstiftungen investiert ist. Rund 19 Milliarden Franken sind auf Sparkonten (gesamtschweizerisch 28,5 Milliarden). Der Rest von 7,87 Milliarden Franken ist (auf Wunsch des Vorsorgenehmers) in Wertschriften investiert. Welchen Anteil dieser Wertschriften die Vorsorgenehmenden in den Bereich der alternativen Anlagen investieren wollen, ist kaum zu schätzen. Doch dürften diese Anlagen den einstelligen Prozentbereich kaum überschreiten.</p><p>4. Es ist dem Vorsorgenehmenden überlassen, ob er die Möglichkeit der Investition in alternative Anlagen nutzen will. Er kann Anlageformen ohne alternative Anlagen wählen oder diese wieder verkaufen, sollte er nicht zufrieden sein. Dabei ist zu beachten, dass in den Erläuterungen ausdrücklich auf die Beratungs- und Aufklärungspflicht der Stiftung hingewiesen wird. Ausserdem sind in erster Linie diversifizierte Produkte vorgesehen, wie z. B. "Fund of Fund"-Strukturen, welche neben der Diversifikation auch noch eine Überwachung durch den Dachfonds beinhalten.</p><p>5./6. Die Aufsicht über die Stiftungen in der Säule 3a wird von der Aufsicht berufliche Vorsorge wahrgenommen. Eine zusätzliche Produkteaufsicht besteht bei den Anlagefonds und den Anlagestiftungen. Eine weiter gehende spezifische Aufsicht über "alternative Anlagen" im Bereich der Säule 3a ist nicht vorgesehen. Allerdings muss bei der Analyse der aktuellen Finanzmarktkrise evaluiert werden, ob nicht generell bei alternativen Anlagen eine stärkere Regulierung z. B. im Bereich der Transparenz notwendig ist (nicht nur im Bereich der Säule 3a und der Vorsorgeeinrichtungen).</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Mit Datum vom 19. September 2008 hat der Bundesrat die Verordnung zur Anlagepraxis von Geldern der beruflichen Vorsorge Säule 3a überarbeitet und darin einen zusätzlichen Artikel 53 Absatz 1 Buchstabe e eingefügt, mit folgendem Wortlaut:</p><p>"e. Alternative Anlagen ohne Nachschusspflichten, wie Hedge-Fonds, Rohstoffe, Private Equity, Insurance Linked Securities; vom Verbot nachschusspflichtiger Anlagen kann im Rahmen von Artikel 50 Absatz 4 nicht abgewichen werden."</p><p>Erläutert wird der Abschnitt wie folgt:</p><p>"Alternative Anlagen sind neu explizit im Anlagekatalog enthalten. Dabei deckt der Begriff 'alternative Anlagen' ein sehr breites und heterogenes Gebiet ab. Im Prinzip ist jede Anlage, welche aus irgendeinem Grund nicht ausdrücklich in eine andere Kategorie des Anlagekataloges passt, als alternative Anlage zu behandeln. Die Aufzählung ist also nicht als abschliessend zu betrachten.</p><p>Trotz der Heterogenität der alternativen Anlagen teilen sie doch häufig gewisse Eigenschaften. Sie werden oft in Form von Produkten angeboten, welche als Private Placements nur einer sehr leichten Regulierung unterstehen. Damit verbunden ist die Transparenz oft sehr beschränkt. Derivate aller Art, insbesondere auch solche mit Optionscharakter, werden nicht bloss zur Risikokontrolle, sondern häufig direkt als Teil von aktiven Wetten eingesetzt. Exotische Wetten wie Katastrophenbonds oder Lookback-Optionen vermitteln den Zugang zu alternativen Risikoprämien. Leerverkäufe sind möglich. Der Einsatz von Fremdkapital kann zu einer Hebelwirkung führen. Schliesslich sind alternative Anlagen häufig relativ illiquid mit stark eingeschränktem Sekundärmarkt oder langer Lebensdauer."</p><p>Anschliessend folgen Erläuterungen zur Wichtigkeit der entsprechenden Aufsicht. Daraus ergeben sich folgende Fragen:</p><p>1. Teilt der Bundesrat die Meinung, dass mit dieser liberalisierten Anlagepraxis einer zusätzlichen Ansiedelung von Risiko-Investments in der Schweiz Vorschub geleistet ist?</p><p>2. Ist er auch der Meinung, dass die Ansammlung von virtuellen Investmentbereichen dem Ruf des Finanzplatzes Schweiz schadet?</p><p>3. Wie hoch schätzt er das neu im Investmentbereich zur Verfügung stehende Kapital der Säulen 3a?</p><p>4. Ist er sich bewusst, dass er damit die Altersguthaben der Säule 3a einer Risikobewirtschaftung aussetzt, auf die Einzahlende keinen Einfluss haben?</p><p>5. Wie gewährleistet er die nötige Aufsicht über den neu liberalisierten Anlagenmarkt bei den Anlagen der Säule 3a?</p><p>6. Ist er bereit, zusätzliche Stellen in der Finma zu bewilligen und rasch für deren kompetente Besetzung besorgt zu sein?</p>
- Liberalisierung der Anlagepraxis für Gelder der Säule 3a. Risiken
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