Deklarationspflicht für Pelze

ShortId
08.3675
Id
20083675
Updated
24.06.2025 23:50
Language
de
Title
Deklarationspflicht für Pelze
AdditionalIndexing
15;52;Einfuhrbeschränkung;Deklarationspflicht;Bekleidungsindustrie;Pelz- und Fellindustrie;Tierschutz
1
  • L05K0705050203, Pelz- und Fellindustrie
  • L07K07010603010101, Deklarationspflicht
  • L05K0601040802, Tierschutz
  • L05K0705050101, Bekleidungsindustrie
  • L05K0701020103, Einfuhrbeschränkung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Vor 25 Jahren wurde Pelztragen erfolgreich in der Öffentlichkeit zur Gewissensfrage deklariert. Heute ist Pelz wieder Mode. Pelz hat in erschreckendem Ausmass Einzug ins Billigsegment der Kleidungsindustrie genommen. Damit ist Pelz zum Wegwerfartikel geworden. Das Bewusstsein für das Tier ist in den Hintergrund gerückt. Die ethisch fragwürdigen Bedingungen der Pelzproduktion sind heute nicht weniger problematisch, im Gegenteil. China ist heute der grösste Produzent von Pelzen. Die Bilder von lebenden gehäuteten Hunden in China waren in den Medien präsent und schockierten die Öffentlichkeit.</p><p>Mit der neuen Tierschutzgesetzgebung gilt seit 1. September 2008 das Importverbot für Hunde- und Katzenfelle sowie die daraus hergestellten Produkte (Art. 14 Abs. 2 TSchG). Das Importverbot für Pelze bzw. deren Produkte ist jedoch ohne Deklarationspflicht nicht umsetzbar. Gerade in der Pelzindustrie werden oft irreführende Namen verwendet, welche unkenntlich machen, um welches Tier es sich eigentlich handelt. So wird etwa der Begriff "Gaewolf" für Hundefelle verwendet. Zudem fallen Nerze, Kaninchen, Füchse, Wölfe usw. nicht unter dieses Verbot, obwohl sie ebenso ein wichtiger Bestandteil der industriellen Pelztierproduktion sind. Zudem werden heute nicht ganze Pelzjacken importiert, vielmehr werden Pelzbesätze an Kragen, Ärmeln oder auch Säumen verwendet. Die Felle werden zudem so stark bearbeitet, dass deren tierische Herkunft kaum mehr feststellbar ist. Des Weiteren existiert keine klare Herkunftsdeklaration im Textilbereich, sodass problemlos Kleider mit europäischer Herkunftsdeklaration importiert werden können, auch wenn sie einen Pelzbesatz aus China aufweisen. Besteht ein Kleidungsstück zu 51 Prozent aus Stoff, wird es als Textilie verbucht, mit oder ohne Pelzkragen.</p><p>Mit der mangelnden Deklarationspflicht ist es nicht möglich, das Importverbot von Hunde- und Katzenfelle in Artikel 14 Absatz 2 TSchG umzusetzen. Zudem muss dank einer transparenten Deklaration dem Käufer eine klare Vorstellung vermittelt werden, ob er sich für einen Echtpelz und, wenn ja, für welche Art von Pelz er sich entscheidet. Im Lebensmittelbereich ist eine klare Deklaration nicht mehr wegzudenken. Verantwortungsvoller Konsum ist nur über klare Information zu erreichen.</p>
  • <p>Neue Kennzeichnungsvorschriften widersprechen grundsätzlich den im Rahmen der laufenden Teilrevision des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse bekräftigten Bestrebungen des Bundesrates. Er gewichtet indes das Interesse der Konsumentinnen und Konsumenten, sich zu informieren und sich bewusst für oder gegen bestimmte Pelzprodukte entscheiden zu können, höher als das zusätzliche Handelshemmnis.</p><p>Die konkrete Ausgestaltung der Deklarationsvorschriften wird noch zu prüfen sein. Sie müssen umsetzbar und kontrollierbar sein und dürfen keinen unverhältnismässigen Aufwand nach sich ziehen. Die Entwicklungen in der EU betreffend die Umsetzung des Einfuhrverbotes für Hunde- und Katzenfelle sind zu berücksichtigen. In diesem Sinne ist der Bundesrat bereit, die Annahme der Motion zu beantragen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • <p>Die Rechtsgrundlagen werden derart geändert, dass eine Deklarationspflicht für Pelze und deren Produkte geschaffen wird. Die Konsumentenschaft muss dank der Deklarationspflicht Klarheit über die Haltungsform, die Herkunft sowie die Tierart erhalten.</p>
  • Deklarationspflicht für Pelze
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Vor 25 Jahren wurde Pelztragen erfolgreich in der Öffentlichkeit zur Gewissensfrage deklariert. Heute ist Pelz wieder Mode. Pelz hat in erschreckendem Ausmass Einzug ins Billigsegment der Kleidungsindustrie genommen. Damit ist Pelz zum Wegwerfartikel geworden. Das Bewusstsein für das Tier ist in den Hintergrund gerückt. Die ethisch fragwürdigen Bedingungen der Pelzproduktion sind heute nicht weniger problematisch, im Gegenteil. China ist heute der grösste Produzent von Pelzen. Die Bilder von lebenden gehäuteten Hunden in China waren in den Medien präsent und schockierten die Öffentlichkeit.</p><p>Mit der neuen Tierschutzgesetzgebung gilt seit 1. September 2008 das Importverbot für Hunde- und Katzenfelle sowie die daraus hergestellten Produkte (Art. 14 Abs. 2 TSchG). Das Importverbot für Pelze bzw. deren Produkte ist jedoch ohne Deklarationspflicht nicht umsetzbar. Gerade in der Pelzindustrie werden oft irreführende Namen verwendet, welche unkenntlich machen, um welches Tier es sich eigentlich handelt. So wird etwa der Begriff "Gaewolf" für Hundefelle verwendet. Zudem fallen Nerze, Kaninchen, Füchse, Wölfe usw. nicht unter dieses Verbot, obwohl sie ebenso ein wichtiger Bestandteil der industriellen Pelztierproduktion sind. Zudem werden heute nicht ganze Pelzjacken importiert, vielmehr werden Pelzbesätze an Kragen, Ärmeln oder auch Säumen verwendet. Die Felle werden zudem so stark bearbeitet, dass deren tierische Herkunft kaum mehr feststellbar ist. Des Weiteren existiert keine klare Herkunftsdeklaration im Textilbereich, sodass problemlos Kleider mit europäischer Herkunftsdeklaration importiert werden können, auch wenn sie einen Pelzbesatz aus China aufweisen. Besteht ein Kleidungsstück zu 51 Prozent aus Stoff, wird es als Textilie verbucht, mit oder ohne Pelzkragen.</p><p>Mit der mangelnden Deklarationspflicht ist es nicht möglich, das Importverbot von Hunde- und Katzenfelle in Artikel 14 Absatz 2 TSchG umzusetzen. Zudem muss dank einer transparenten Deklaration dem Käufer eine klare Vorstellung vermittelt werden, ob er sich für einen Echtpelz und, wenn ja, für welche Art von Pelz er sich entscheidet. Im Lebensmittelbereich ist eine klare Deklaration nicht mehr wegzudenken. Verantwortungsvoller Konsum ist nur über klare Information zu erreichen.</p>
    • <p>Neue Kennzeichnungsvorschriften widersprechen grundsätzlich den im Rahmen der laufenden Teilrevision des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse bekräftigten Bestrebungen des Bundesrates. Er gewichtet indes das Interesse der Konsumentinnen und Konsumenten, sich zu informieren und sich bewusst für oder gegen bestimmte Pelzprodukte entscheiden zu können, höher als das zusätzliche Handelshemmnis.</p><p>Die konkrete Ausgestaltung der Deklarationsvorschriften wird noch zu prüfen sein. Sie müssen umsetzbar und kontrollierbar sein und dürfen keinen unverhältnismässigen Aufwand nach sich ziehen. Die Entwicklungen in der EU betreffend die Umsetzung des Einfuhrverbotes für Hunde- und Katzenfelle sind zu berücksichtigen. In diesem Sinne ist der Bundesrat bereit, die Annahme der Motion zu beantragen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    • <p>Die Rechtsgrundlagen werden derart geändert, dass eine Deklarationspflicht für Pelze und deren Produkte geschaffen wird. Die Konsumentenschaft muss dank der Deklarationspflicht Klarheit über die Haltungsform, die Herkunft sowie die Tierart erhalten.</p>
    • Deklarationspflicht für Pelze

Back to List