Erneuerbare Energien und Energieeffizienz dank Kernenergie

ShortId
08.3688
Id
20083688
Updated
28.07.2023 12:35
Language
de
Title
Erneuerbare Energien und Energieeffizienz dank Kernenergie
AdditionalIndexing
66;Windenergie;Atomrecht;Sonnenenergie;Energieeinsparung;erneuerbare Energie;Kernkraftwerk
1
  • L05K1701010201, Atomrecht
  • L04K17030201, Kernkraftwerk
  • L04K17010107, Energieeinsparung
  • L03K170503, erneuerbare Energie
  • L03K170505, Sonnenenergie
  • L03K170508, Windenergie
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In der Energiepolitik ist man sich einig, dass die Förderung erneuerbarer Energien und die Energieeffizienz erste Priorität haben. Eine Reihe von Massnahmen wird bereits umgesetzt oder ist noch in Erarbeitung. Das Engagement in diesem Bereich muss dauerhaft sein, und alle Betroffenen müssen sich für erneuerbare Energien und für die Energieeffizienz einsetzen. Nun gibt es jedoch Zahlen, die uns vor Augen führen, dass trotz dieses Engagements mittelfristig zusätzliche Massnahmen für eine ausreichende Energieversorgung notwendig sind; so müssen beispielsweise einige Kernkraftwerke ersetzt werden. Die grösste Fotovoltaikanlage der Schweiz befindet sich auf dem Dach des Stade de Suisse und produziert jährlich 1200 Megawattstunden Strom. Um die Leistungen der Kernkraftwerke Beznau 1 und 2 sowie des Kernkraftwerks Mühleberg erbringen zu können, bräuchte man 7350 solcher Fussballstadien; zudem bereitet die Speicherung der Sonnenenergie noch einige Probleme. Auf dem Mont Crosin befinden sich neun Windenergieanlagen, die zusammen 9176 Megawattstunden Strom produzieren. Es bräuchte 960 derartiger Anlagen, um die drei genannten Kernkraftwerke zu ersetzen.</p><p>Alle Beteiligten müssen ihre Verantwortung wahrnehmen und sich dafür einsetzen, dass eine dauerhafte und sichere Energieversorgung gewährleistet werden kann. Um die Förderung erneuerbarer Energien und die Energieeffizienz mit der Sicherung der Energieversorgung in Einklang zu bringen, könnte ein Vertrag zwischen dem Bund und den Eigentümern von Kernkraftwerken abgeschlossen werden. Denn der Bau neuer Kernkraftwerke muss einhergehen mit der Verpflichtung der Eigentümer, sich dauerhaft für eine aktive Förderung erneuerbarer Energien und für eine rationelle Energienutzung einzusetzen. Ausserdem müssen die Akteure dieser Branche den Akzent auf die Nachwuchsförderung in der Forschung setzen und sich in diesem Bereich engagieren.</p>
  • <p>Das neue Kernenergiegesetz ist die Grundlage für die Erteilung von Bewilligungen für nukleare Neuanlagen. Es legt alle Voraussetzungen sicherheitstechnischer Art fest und regelt auch den Bedarfsnachweis. Der Motionär verlangt nun die Koppelung der Bewilligungsverfahren von neuen Kernkraftwerken mit Auflagen zur Förderung der erneuerbaren Energien, dies durch eine Anpassung des Kernenergiegesetzes und die Schaffung von Grundlagen für entsprechende Vereinbarungen zwischen dem Bund und den Kraftwerkbetreibern. Über die Höhe des Engagements der Kernkraftwerkbetreiber zugunsten der erneuerbaren Energien macht der Motionär keine Angaben.</p><p>Aus Sicht der Förderung der erneuerbaren Energien und mit Blick auf die vom Bundesrat gewählte Vier-Säulen-Strategie (erneuerbare Energien, Energieeffizienz, Grosskraftwerke, Energieaussenpolitik) ist der vom Motionär gewählte Ansatz nachvollziehbar. Das vom Motionär gewählte Szenario ist als dynamische Übergangsstrategie zu interpretieren, welche alle Optionen offenlässt und den Zubau nuklearer Produktion mit der Förderung der erneuerbaren Energien verknüpft.</p><p>Die Frage stellt sich jedoch, inwieweit die Kraftwerkbetreiber bezüglich ihrer Investitionspolitik in eine direkte Verpflichtung eingebunden werden sollen. Heute besteht das Instrument der kostendeckenden Einspeisevergütung, welche auch den Betreibern von Kernkraftwerken den Anreiz für Zubau von erneuerbaren Energien gibt. Die Sichtung der bisher bekannten Daten von Anmeldungen für die kostendeckende Vergütung zeigt deutlich auf, dass die Kernkraftwerkbetreiber ebenfalls davon Gebrauch machen werden. Zudem kann der Bundesrat gemäss dem Energiegesetz die Kraftwerkbetreiber ab 2016 zu Quoten für den Zubau erneuerbarer Energien verpflichten, falls die Ziele für die erneuerbaren Energien durch die kostendeckende Einspeisevergütung nicht erreicht werden (Art. 7b Abs.4 Energiegesetz; Inkrafttreten: 1. Januar 2009).</p><p>Andererseits leisten gerade auch die grossen Strompoduzenten der Schweiz auf freiwilliger Basis sehr viel zugunsten der erneuerbaren Energien. Die jährlichen Investitionen der grossen Stromlieferanten in Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie übertreffen jedenfalls die maximal zur Verfügung stehenden 330 Millionen Franken aus der kostendeckenden Einspeisevergütung. Es ist - auch mit Blick auf die internationalen Energiemärkte - davon auszugehen, dass diese Entwicklung im Rahmen der Diversifizierungsstrategien der Stromlieferanten anhält.</p><p>Aus Sicht des Kernenergiegesetzes ist eine direkte Verpflichtung der Betreiber im Rahmen des Kernenergiegesetzes bzw. der Bewilligungsverfahren abzulehnen. Sie ist sachfremd und bedeutet zudem einen kaum zu rechtfertigenden Eingriff in die Investitionspolitik der betroffenen, privaten Kraftwerkgesellschaften.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Bestimmungen im Bereich Kernenergie so anzupassen, dass die Eigentümer/Gesuchsteller mit der Bewilligung für den Bau eines neuen Kernkraftwerks dazu verpflichtet werden, gleichzeitig einen wesentlichen Beitrag zur Energieeffizienz und zur Förderung erneuerbarer Energien zu leisten.</p>
  • Erneuerbare Energien und Energieeffizienz dank Kernenergie
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In der Energiepolitik ist man sich einig, dass die Förderung erneuerbarer Energien und die Energieeffizienz erste Priorität haben. Eine Reihe von Massnahmen wird bereits umgesetzt oder ist noch in Erarbeitung. Das Engagement in diesem Bereich muss dauerhaft sein, und alle Betroffenen müssen sich für erneuerbare Energien und für die Energieeffizienz einsetzen. Nun gibt es jedoch Zahlen, die uns vor Augen führen, dass trotz dieses Engagements mittelfristig zusätzliche Massnahmen für eine ausreichende Energieversorgung notwendig sind; so müssen beispielsweise einige Kernkraftwerke ersetzt werden. Die grösste Fotovoltaikanlage der Schweiz befindet sich auf dem Dach des Stade de Suisse und produziert jährlich 1200 Megawattstunden Strom. Um die Leistungen der Kernkraftwerke Beznau 1 und 2 sowie des Kernkraftwerks Mühleberg erbringen zu können, bräuchte man 7350 solcher Fussballstadien; zudem bereitet die Speicherung der Sonnenenergie noch einige Probleme. Auf dem Mont Crosin befinden sich neun Windenergieanlagen, die zusammen 9176 Megawattstunden Strom produzieren. Es bräuchte 960 derartiger Anlagen, um die drei genannten Kernkraftwerke zu ersetzen.</p><p>Alle Beteiligten müssen ihre Verantwortung wahrnehmen und sich dafür einsetzen, dass eine dauerhafte und sichere Energieversorgung gewährleistet werden kann. Um die Förderung erneuerbarer Energien und die Energieeffizienz mit der Sicherung der Energieversorgung in Einklang zu bringen, könnte ein Vertrag zwischen dem Bund und den Eigentümern von Kernkraftwerken abgeschlossen werden. Denn der Bau neuer Kernkraftwerke muss einhergehen mit der Verpflichtung der Eigentümer, sich dauerhaft für eine aktive Förderung erneuerbarer Energien und für eine rationelle Energienutzung einzusetzen. Ausserdem müssen die Akteure dieser Branche den Akzent auf die Nachwuchsförderung in der Forschung setzen und sich in diesem Bereich engagieren.</p>
    • <p>Das neue Kernenergiegesetz ist die Grundlage für die Erteilung von Bewilligungen für nukleare Neuanlagen. Es legt alle Voraussetzungen sicherheitstechnischer Art fest und regelt auch den Bedarfsnachweis. Der Motionär verlangt nun die Koppelung der Bewilligungsverfahren von neuen Kernkraftwerken mit Auflagen zur Förderung der erneuerbaren Energien, dies durch eine Anpassung des Kernenergiegesetzes und die Schaffung von Grundlagen für entsprechende Vereinbarungen zwischen dem Bund und den Kraftwerkbetreibern. Über die Höhe des Engagements der Kernkraftwerkbetreiber zugunsten der erneuerbaren Energien macht der Motionär keine Angaben.</p><p>Aus Sicht der Förderung der erneuerbaren Energien und mit Blick auf die vom Bundesrat gewählte Vier-Säulen-Strategie (erneuerbare Energien, Energieeffizienz, Grosskraftwerke, Energieaussenpolitik) ist der vom Motionär gewählte Ansatz nachvollziehbar. Das vom Motionär gewählte Szenario ist als dynamische Übergangsstrategie zu interpretieren, welche alle Optionen offenlässt und den Zubau nuklearer Produktion mit der Förderung der erneuerbaren Energien verknüpft.</p><p>Die Frage stellt sich jedoch, inwieweit die Kraftwerkbetreiber bezüglich ihrer Investitionspolitik in eine direkte Verpflichtung eingebunden werden sollen. Heute besteht das Instrument der kostendeckenden Einspeisevergütung, welche auch den Betreibern von Kernkraftwerken den Anreiz für Zubau von erneuerbaren Energien gibt. Die Sichtung der bisher bekannten Daten von Anmeldungen für die kostendeckende Vergütung zeigt deutlich auf, dass die Kernkraftwerkbetreiber ebenfalls davon Gebrauch machen werden. Zudem kann der Bundesrat gemäss dem Energiegesetz die Kraftwerkbetreiber ab 2016 zu Quoten für den Zubau erneuerbarer Energien verpflichten, falls die Ziele für die erneuerbaren Energien durch die kostendeckende Einspeisevergütung nicht erreicht werden (Art. 7b Abs.4 Energiegesetz; Inkrafttreten: 1. Januar 2009).</p><p>Andererseits leisten gerade auch die grossen Strompoduzenten der Schweiz auf freiwilliger Basis sehr viel zugunsten der erneuerbaren Energien. Die jährlichen Investitionen der grossen Stromlieferanten in Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie übertreffen jedenfalls die maximal zur Verfügung stehenden 330 Millionen Franken aus der kostendeckenden Einspeisevergütung. Es ist - auch mit Blick auf die internationalen Energiemärkte - davon auszugehen, dass diese Entwicklung im Rahmen der Diversifizierungsstrategien der Stromlieferanten anhält.</p><p>Aus Sicht des Kernenergiegesetzes ist eine direkte Verpflichtung der Betreiber im Rahmen des Kernenergiegesetzes bzw. der Bewilligungsverfahren abzulehnen. Sie ist sachfremd und bedeutet zudem einen kaum zu rechtfertigenden Eingriff in die Investitionspolitik der betroffenen, privaten Kraftwerkgesellschaften.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Bestimmungen im Bereich Kernenergie so anzupassen, dass die Eigentümer/Gesuchsteller mit der Bewilligung für den Bau eines neuen Kernkraftwerks dazu verpflichtet werden, gleichzeitig einen wesentlichen Beitrag zur Energieeffizienz und zur Förderung erneuerbarer Energien zu leisten.</p>
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