Open Access bei Glasfasern

ShortId
08.3692
Id
20083692
Updated
14.11.2025 08:13
Language
de
Title
Open Access bei Glasfasern
AdditionalIndexing
34;Grundversorgung;Übertragungsnetz;neue Technologie;Fernmeldegerät;Marktzugang
1
  • L05K1202020101, Fernmeldegerät
  • L06K120202010203, Übertragungsnetz
  • L05K0701030311, Marktzugang
  • L05K0706010508, neue Technologie
  • L05K0701030901, Grundversorgung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Zukunft der Informationsgesellschaft liegt in der Glasfasertechnologie. Hohe Bandbreiten sind die Voraussetzung für die Verschmelzung von Telekom, IT, Multimedia und Entertainment ("Konvergenz"). Diese Entwicklung ermöglicht neue innovative Dienste, weshalb der Netzaufbau im Interesse des Standorts Schweiz liegt. </p><p>Damit die durch die Liberalisierung erreichten Vorteile (Innovation, attraktive Angebote) erhalten bleiben und gleichzeitig eine Weiterentwicklung auf der Grundlage von Glasfasern ermöglicht wird, muss von Anfang an sichergestellt sein, dass der Netzzugang gewährleistet bleibt und dass offene Geschäftsmodelle zur Verfügung stehen, welche Investitionen in neue Technologien und Dienstangebote erlauben. </p><p>Da eine Wettbewerbslösung zu bevorzugen ist - auch bei der Erschliessung von Privathaushalten -, soll der offene Netzzugang nur vorgeschrieben werden, wenn in einem Gebiet eine marktbeherrschende Stellung vorliegt. Hierzu muss im Fernmeldegesetz (Art. 3 FMG) die Beschränkung auf die Doppelader-Metallleitung gestrichen werden. Kommt kein Wettbewerb zustande, kann dadurch der Zugang sichergestellt werden. Da zudem die im Gesetz verankerte Nichtdiskriminierung (Art. 11 FMG) nur erreicht werden kann, wenn die für die Verlegung von Glasfasern erforderlichen historischen Kabelkanalisationen zu effektiven Kosten weiterverrechnet werden, müssen gleichzeitig die Ausführungsbestimmungen in der Verordnung angepasst werden. </p><p>Aus volkswirtschaftlicher Sicht ist eine Mehrfacherschliessung von Haushalten unsinnig. Aufgrund der grossen Bedeutung für die Schweiz sind deshalb Massnahmen zur Förderung eines breiteren Ausbaus und zur Sicherstellung der Investitionsanreize zu prüfen. Hierzu wird der Bundesrat beauftragt, mögliche Lösungskonzepte zu erarbeiten.</p>
  • <p>Der Bau der Glasfasernetze dient der Erneuerung der Basisinfrastruktur von Fernmeldenetzen. Diese Technologie wird bereits heute bei Fernmeldenetzen im Bereich Fernnetz und Anschlussnetz bis zu den Verteilkästen am Strassenrand (Street Cabinets) eingesetzt. Die angekündigten Ausbauten von Glasfasernetzen bis in die Privathaushalte betreffen nur die Infrastrukturen des letzten Teilstückes von der Anschlusszentrale bzw. dem Verteilkasten am Strassenrand bis zur Steckdose im Gebäude des Teilnehmers oder der Teilnehmerin (letzte Meile). </p><p>Diese Entwicklung wurde schon anlässlich der letzten Gesetzesrevision vor zwei Jahren im Parlament kontrovers diskutiert. Während der Bundesrat in der Botschaft zur Änderung des Fernmeldegesetzes vom 12. November 2003 eine technologieneutrale Zugangsregelung vorgeschlagen hatte, die sich auch auf Glasfasernetze erstreckt hätte, wurden diese Vorschläge in den Räten deutlich verworfen. Befürchtet wurde namentlich, die Ausdehnung der Regulierung auf neue Technologien könnte sich als innovations- und investitionshemmend auswirken. Im Vordergrund stand die Begründung, der Gesetzgeber solle Anreize für Neuinvestitionen durch alternative Anbieterinnen schaffen. Das Parlament beschränkte sich in der Folge darauf, das Kupferkabel der Swisscom der Zugangsregelung zu unterwerfen.</p><p>Der Gesetzgeber setzte somit auf Infrastrukturwettbewerb und will, dass über mehrere parallele Telekommunikationsnetze vergleichbarer Leistungsfähigkeit der Dienstewettbewerb gefördert wird. </p><p>Gegenwärtig starten mehrere Unternehmen mit dem Aufbau von Glasfasernetzen. Gleichzeitig laufen Gespräche zwischen den einzelnen Akteuren, die in solche Netze zu investieren beabsichtigen, und solchen, die nur ihre Dienste über die neuen Infrastrukturen anbieten wollen. Ob diese Gespräche zu Zusammenarbeitsmodellen führen werden und wie diese allenfalls aussehen werden, ist heute offen. Es wäre aus Sicht des Bundesrates im Augenblick verfrüht, sich voreilig für ein bestimmtes Modell zu entscheiden und den Bestrebungen der Wirtschaft vorzugreifen.</p><p>Einer drohenden mehrfachen Verlegung von Rohren für die Kabelverlegung mit den damit verbundenen Grabarbeiten oder die Verdoppelung der Hausinstallationen kann durch die vorhandenen Bestimmungen der Gemeinden und Kantone, gestützt auf das Fernmeldegesetz zur Koordination von Bauvorhaben, bzw. durch die Festlegung einheitlicher Standards für Gebäudeverkabelungen begegnet werden. Zudem fallen die Kabelkanalisationen bereits heute unter das Zugangsregime des Fernmeldegesetzes und müssen von der marktbeherrschenden Anbieterin zu kostenorientierten Preisen angeboten werden. Entsprechende Gesuche sind bei der Eidgenössischen Kommunikationskommission (Comcom) hängig. Die Kommission wird in nächster Zeit entscheiden. </p><p>Der Bundesrat wird die weitere Entwicklung im Zusammenhang mit dem Ausbau der Glasfasernetze aufmerksam beobachten und auch die internationale Entwicklung verfolgen. Falls sich zeigen sollte, dass der vom Gesetzgeber angestrebte Wettbewerb nicht auf der Basis des gegenwärtig im FMG verankerten Ansatzes erreicht werden kann, wäre zu prüfen, durch welche konkreten gesetzgeberischen Massnahmen dieses Ziel erreicht werden könnte.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, einen offenen Zugang zur künftigen Basisinfrastruktur (Glasfasernetze) sicherzustellen, damit die Entwicklung zukunftsträchtiger Breitbanddienste ungehindert fortschreiten kann ("Open Access"). Gleichzeitig soll der Bundesrat mögliche Mechanismen zur Steigerung des volkswirtschaftlichen Nutzens beim Glasfaserausbau (Verhinderung von Mehrfacherschliessungen, Förderung des Flächenausbaus) prüfen.</p>
  • Open Access bei Glasfasern
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Zukunft der Informationsgesellschaft liegt in der Glasfasertechnologie. Hohe Bandbreiten sind die Voraussetzung für die Verschmelzung von Telekom, IT, Multimedia und Entertainment ("Konvergenz"). Diese Entwicklung ermöglicht neue innovative Dienste, weshalb der Netzaufbau im Interesse des Standorts Schweiz liegt. </p><p>Damit die durch die Liberalisierung erreichten Vorteile (Innovation, attraktive Angebote) erhalten bleiben und gleichzeitig eine Weiterentwicklung auf der Grundlage von Glasfasern ermöglicht wird, muss von Anfang an sichergestellt sein, dass der Netzzugang gewährleistet bleibt und dass offene Geschäftsmodelle zur Verfügung stehen, welche Investitionen in neue Technologien und Dienstangebote erlauben. </p><p>Da eine Wettbewerbslösung zu bevorzugen ist - auch bei der Erschliessung von Privathaushalten -, soll der offene Netzzugang nur vorgeschrieben werden, wenn in einem Gebiet eine marktbeherrschende Stellung vorliegt. Hierzu muss im Fernmeldegesetz (Art. 3 FMG) die Beschränkung auf die Doppelader-Metallleitung gestrichen werden. Kommt kein Wettbewerb zustande, kann dadurch der Zugang sichergestellt werden. Da zudem die im Gesetz verankerte Nichtdiskriminierung (Art. 11 FMG) nur erreicht werden kann, wenn die für die Verlegung von Glasfasern erforderlichen historischen Kabelkanalisationen zu effektiven Kosten weiterverrechnet werden, müssen gleichzeitig die Ausführungsbestimmungen in der Verordnung angepasst werden. </p><p>Aus volkswirtschaftlicher Sicht ist eine Mehrfacherschliessung von Haushalten unsinnig. Aufgrund der grossen Bedeutung für die Schweiz sind deshalb Massnahmen zur Förderung eines breiteren Ausbaus und zur Sicherstellung der Investitionsanreize zu prüfen. Hierzu wird der Bundesrat beauftragt, mögliche Lösungskonzepte zu erarbeiten.</p>
    • <p>Der Bau der Glasfasernetze dient der Erneuerung der Basisinfrastruktur von Fernmeldenetzen. Diese Technologie wird bereits heute bei Fernmeldenetzen im Bereich Fernnetz und Anschlussnetz bis zu den Verteilkästen am Strassenrand (Street Cabinets) eingesetzt. Die angekündigten Ausbauten von Glasfasernetzen bis in die Privathaushalte betreffen nur die Infrastrukturen des letzten Teilstückes von der Anschlusszentrale bzw. dem Verteilkasten am Strassenrand bis zur Steckdose im Gebäude des Teilnehmers oder der Teilnehmerin (letzte Meile). </p><p>Diese Entwicklung wurde schon anlässlich der letzten Gesetzesrevision vor zwei Jahren im Parlament kontrovers diskutiert. Während der Bundesrat in der Botschaft zur Änderung des Fernmeldegesetzes vom 12. November 2003 eine technologieneutrale Zugangsregelung vorgeschlagen hatte, die sich auch auf Glasfasernetze erstreckt hätte, wurden diese Vorschläge in den Räten deutlich verworfen. Befürchtet wurde namentlich, die Ausdehnung der Regulierung auf neue Technologien könnte sich als innovations- und investitionshemmend auswirken. Im Vordergrund stand die Begründung, der Gesetzgeber solle Anreize für Neuinvestitionen durch alternative Anbieterinnen schaffen. Das Parlament beschränkte sich in der Folge darauf, das Kupferkabel der Swisscom der Zugangsregelung zu unterwerfen.</p><p>Der Gesetzgeber setzte somit auf Infrastrukturwettbewerb und will, dass über mehrere parallele Telekommunikationsnetze vergleichbarer Leistungsfähigkeit der Dienstewettbewerb gefördert wird. </p><p>Gegenwärtig starten mehrere Unternehmen mit dem Aufbau von Glasfasernetzen. Gleichzeitig laufen Gespräche zwischen den einzelnen Akteuren, die in solche Netze zu investieren beabsichtigen, und solchen, die nur ihre Dienste über die neuen Infrastrukturen anbieten wollen. Ob diese Gespräche zu Zusammenarbeitsmodellen führen werden und wie diese allenfalls aussehen werden, ist heute offen. Es wäre aus Sicht des Bundesrates im Augenblick verfrüht, sich voreilig für ein bestimmtes Modell zu entscheiden und den Bestrebungen der Wirtschaft vorzugreifen.</p><p>Einer drohenden mehrfachen Verlegung von Rohren für die Kabelverlegung mit den damit verbundenen Grabarbeiten oder die Verdoppelung der Hausinstallationen kann durch die vorhandenen Bestimmungen der Gemeinden und Kantone, gestützt auf das Fernmeldegesetz zur Koordination von Bauvorhaben, bzw. durch die Festlegung einheitlicher Standards für Gebäudeverkabelungen begegnet werden. Zudem fallen die Kabelkanalisationen bereits heute unter das Zugangsregime des Fernmeldegesetzes und müssen von der marktbeherrschenden Anbieterin zu kostenorientierten Preisen angeboten werden. Entsprechende Gesuche sind bei der Eidgenössischen Kommunikationskommission (Comcom) hängig. Die Kommission wird in nächster Zeit entscheiden. </p><p>Der Bundesrat wird die weitere Entwicklung im Zusammenhang mit dem Ausbau der Glasfasernetze aufmerksam beobachten und auch die internationale Entwicklung verfolgen. Falls sich zeigen sollte, dass der vom Gesetzgeber angestrebte Wettbewerb nicht auf der Basis des gegenwärtig im FMG verankerten Ansatzes erreicht werden kann, wäre zu prüfen, durch welche konkreten gesetzgeberischen Massnahmen dieses Ziel erreicht werden könnte.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, einen offenen Zugang zur künftigen Basisinfrastruktur (Glasfasernetze) sicherzustellen, damit die Entwicklung zukunftsträchtiger Breitbanddienste ungehindert fortschreiten kann ("Open Access"). Gleichzeitig soll der Bundesrat mögliche Mechanismen zur Steigerung des volkswirtschaftlichen Nutzens beim Glasfaserausbau (Verhinderung von Mehrfacherschliessungen, Förderung des Flächenausbaus) prüfen.</p>
    • Open Access bei Glasfasern

Back to List