Auswirkungen des EU-Agrarfreihandels auf das Tierschutzniveau und die bäuerliche Tierhaltung
- ShortId
-
08.3696
- Id
-
20083696
- Updated
-
25.06.2025 00:14
- Language
-
de
- Title
-
Auswirkungen des EU-Agrarfreihandels auf das Tierschutzniveau und die bäuerliche Tierhaltung
- AdditionalIndexing
-
55;10;Tierhaltung;Vertrag mit der EU;Handel mit Agrarerzeugnissen;Evaluation;Tiertransport;Tierschutz;Freihandelsabkommen
- 1
-
- L05K0701020204, Freihandelsabkommen
- L05K0701020304, Handel mit Agrarerzeugnissen
- L04K09020101, Vertrag mit der EU
- L05K0601040802, Tierschutz
- L04K14010102, Tierhaltung
- L04K18010217, Tiertransport
- L04K08020302, Evaluation
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Das Tierschutzniveau der Schweiz ist insgesamt mit der neuen, am 1. September 2008 in Kraft tretenden Gesetzgebung vermutlich höher als die gemäss den aktuellen EU-Tierschutzrichtlinien. Das dürfte auch für Haltung, Transport und Schlachtung der Nutztiere gelten. Es gibt allerdings einzelne EU-Länder mit in gewissen Bereichen strengeren Vorschriften (z. B. Schweden: Kuhtrainerverbot, und Einstreu in der gesamten Schweinehaltung ist Pflicht). Eine vom Bundesamt für Veterinärwesen Ende August abgeschlossene Studie kommt zum Schluss, dass das Schutzniveau für unsere Nutztiere im Vergleich zu Europa hoch ist. Würde der Tierschutz auf das EU-Niveau gesenkt, müsste gemäss dieser Untersuchung ein massiver Rückgang im Tierwohlbereich hingenommen werden. </p><p>Für die Konsumenten und Konsumentinnen (Nachfrage nach Schweizer oder Importprodukten) und Bauernfamilien (Importkonkurrenz) wäre eine Auswertung in Bezug auf das mögliche Freihandelsabkommen mit der EU also von höchstem Interesse. Sie würde auch mithelfen, die laufenden Diskussionen in diesem Bereich mit sachlichen Argumenten zu führen. </p><p>Die tiergerechte Haltung der Nutztiere ist ein grosses Anliegen der Bevölkerung an die einheimische Landwirtschaft. Zu diesem klaren Ergebnis führen seit über zehn Jahren die Univox-Studien zur Landwirtschaft. Auch eine vom Bundesamt für Landwirtschaft an die Universität St. Gallen vergebene Studie kommt zum gleichen Schluss (2007). Die folgenden Fragen sind für die Meinungsbildung entscheidend: Würde ein Freihandelsabkommen unsere noch bäuerlich geprägte Tierhaltung und den Tierschutz schwächen und stattdessen Tierfabriken Vorschub leisten? Und: Könnte die Schweiz das Transitverbot für Schlachttiere aufrechterhalten?</p>
- <p>Die Schweiz verfügt insgesamt über eine eher strengere Tierschutzgesetzgebung als die EU. Dennoch würde eine allfällige Übernahme des diesbezüglichen gemeinschaftlichen Acquis im Rahmen eines Freihandelsabkommens mit der EU im Agrar- und Lebensmittelbereich grundsätzlich nicht zu einer Senkung des Tierschutzstandards führen, da die Schweiz die Möglichkeit hätte, innerstaatlich strengere Tierschutznormen zu erlassen. Von dieser Möglichkeit haben auch einzelne Mitgliedstaaten der EU wie Schweden und Österreich Gebrauch gemacht. Die Schweiz dürfte aber, wie bereits heute, die Einfuhr von Tieren und Waren aus der EU nicht einschränken, wenn die Tiere nicht nach unseren Normen gehalten worden sind.</p><p>Die schweizerische Tierschutzgesetzgebung schützt das Einzeltier und macht - im Gegensatz zur Landwirtschaftsgesetzgebung - keine Vorgaben zur Grösse der Tierhaltungen bzw. zur Zahl der gehaltenen Tiere. Somit ist der Schutz in grossen und kleinen Tierhaltungen grundsätzlich der gleiche.</p><p>Der Transit von Tieren durch die Schweiz wird durch den Veterinäranhang des Abkommens über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen vom 21. Juni 1999 (Anhang 11; SR 0.916.026.81) im Rahmen der Bilateralen I geregelt. Danach ist die Durchfuhr von Rindern, Schafen, Ziegen und Schweinen durch die Schweiz ausschliesslich auf der Schiene oder im Luftverkehr gestattet, wie dies auch in der Tierschutzverordnung geregelt ist. An dieser Regelung soll auch im Rahmen der Verhandlungen mit der EU über ein Abkommen im Agrar- und Lebensmittelbereich festgehalten werden.</p><p>Bei dieser Ausgangslage kann auf die Erarbeitung eines Berichts zu den Auswirkungen eines Freihandelsabkommens auf den Schutz unserer Nutztiere verzichtet werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird gebeten, im Hinblick auf die geplante Aufnahme von Verhandlungen zu einem Agrar-Freihandelsabkommen mit der EU in einem Bericht aufzuzeigen, welche Auswirkungen ein solches Freihandelsabkommen auf den Schutz unserer Nutztiere und die heute noch bäuerlich geprägte Tierhaltung (keine Massentierhaltung) haben dürfte und ob mit einem Freihandelsabkommen auch Schlachttiertransits durch unser Land zulässig würden.</p>
- Auswirkungen des EU-Agrarfreihandels auf das Tierschutzniveau und die bäuerliche Tierhaltung
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Das Tierschutzniveau der Schweiz ist insgesamt mit der neuen, am 1. September 2008 in Kraft tretenden Gesetzgebung vermutlich höher als die gemäss den aktuellen EU-Tierschutzrichtlinien. Das dürfte auch für Haltung, Transport und Schlachtung der Nutztiere gelten. Es gibt allerdings einzelne EU-Länder mit in gewissen Bereichen strengeren Vorschriften (z. B. Schweden: Kuhtrainerverbot, und Einstreu in der gesamten Schweinehaltung ist Pflicht). Eine vom Bundesamt für Veterinärwesen Ende August abgeschlossene Studie kommt zum Schluss, dass das Schutzniveau für unsere Nutztiere im Vergleich zu Europa hoch ist. Würde der Tierschutz auf das EU-Niveau gesenkt, müsste gemäss dieser Untersuchung ein massiver Rückgang im Tierwohlbereich hingenommen werden. </p><p>Für die Konsumenten und Konsumentinnen (Nachfrage nach Schweizer oder Importprodukten) und Bauernfamilien (Importkonkurrenz) wäre eine Auswertung in Bezug auf das mögliche Freihandelsabkommen mit der EU also von höchstem Interesse. Sie würde auch mithelfen, die laufenden Diskussionen in diesem Bereich mit sachlichen Argumenten zu führen. </p><p>Die tiergerechte Haltung der Nutztiere ist ein grosses Anliegen der Bevölkerung an die einheimische Landwirtschaft. Zu diesem klaren Ergebnis führen seit über zehn Jahren die Univox-Studien zur Landwirtschaft. Auch eine vom Bundesamt für Landwirtschaft an die Universität St. Gallen vergebene Studie kommt zum gleichen Schluss (2007). Die folgenden Fragen sind für die Meinungsbildung entscheidend: Würde ein Freihandelsabkommen unsere noch bäuerlich geprägte Tierhaltung und den Tierschutz schwächen und stattdessen Tierfabriken Vorschub leisten? Und: Könnte die Schweiz das Transitverbot für Schlachttiere aufrechterhalten?</p>
- <p>Die Schweiz verfügt insgesamt über eine eher strengere Tierschutzgesetzgebung als die EU. Dennoch würde eine allfällige Übernahme des diesbezüglichen gemeinschaftlichen Acquis im Rahmen eines Freihandelsabkommens mit der EU im Agrar- und Lebensmittelbereich grundsätzlich nicht zu einer Senkung des Tierschutzstandards führen, da die Schweiz die Möglichkeit hätte, innerstaatlich strengere Tierschutznormen zu erlassen. Von dieser Möglichkeit haben auch einzelne Mitgliedstaaten der EU wie Schweden und Österreich Gebrauch gemacht. Die Schweiz dürfte aber, wie bereits heute, die Einfuhr von Tieren und Waren aus der EU nicht einschränken, wenn die Tiere nicht nach unseren Normen gehalten worden sind.</p><p>Die schweizerische Tierschutzgesetzgebung schützt das Einzeltier und macht - im Gegensatz zur Landwirtschaftsgesetzgebung - keine Vorgaben zur Grösse der Tierhaltungen bzw. zur Zahl der gehaltenen Tiere. Somit ist der Schutz in grossen und kleinen Tierhaltungen grundsätzlich der gleiche.</p><p>Der Transit von Tieren durch die Schweiz wird durch den Veterinäranhang des Abkommens über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen vom 21. Juni 1999 (Anhang 11; SR 0.916.026.81) im Rahmen der Bilateralen I geregelt. Danach ist die Durchfuhr von Rindern, Schafen, Ziegen und Schweinen durch die Schweiz ausschliesslich auf der Schiene oder im Luftverkehr gestattet, wie dies auch in der Tierschutzverordnung geregelt ist. An dieser Regelung soll auch im Rahmen der Verhandlungen mit der EU über ein Abkommen im Agrar- und Lebensmittelbereich festgehalten werden.</p><p>Bei dieser Ausgangslage kann auf die Erarbeitung eines Berichts zu den Auswirkungen eines Freihandelsabkommens auf den Schutz unserer Nutztiere verzichtet werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird gebeten, im Hinblick auf die geplante Aufnahme von Verhandlungen zu einem Agrar-Freihandelsabkommen mit der EU in einem Bericht aufzuzeigen, welche Auswirkungen ein solches Freihandelsabkommen auf den Schutz unserer Nutztiere und die heute noch bäuerlich geprägte Tierhaltung (keine Massentierhaltung) haben dürfte und ob mit einem Freihandelsabkommen auch Schlachttiertransits durch unser Land zulässig würden.</p>
- Auswirkungen des EU-Agrarfreihandels auf das Tierschutzniveau und die bäuerliche Tierhaltung
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