Vermeidung von Lichtemissionen
- ShortId
-
08.3697
- Id
-
20083697
- Updated
-
28.07.2023 05:10
- Language
-
de
- Title
-
Vermeidung von Lichtemissionen
- AdditionalIndexing
-
52;Bericht;Strahlengerät;Evaluation;elektrischer Leuchtkörper;Umweltbelastung;Schutz der Tierwelt;Beleuchtung
- 1
-
- L05K0705060106, Strahlengerät
- L05K0705060201, elektrischer Leuchtkörper
- L03K060203, Umweltbelastung
- L04K06010408, Schutz der Tierwelt
- L05K0705030202, Beleuchtung
- L03K020206, Bericht
- L04K08020302, Evaluation
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Das Bafu hat im Jahr 2005 die Broschüre "Empfehlungen zur Vermeidung von Lichtemissionen" verfasst und darin erstmals die Problematik der Lichtemissionen aufgearbeitet und den damaligen Wissensstand ausgewertet. Diese Publikation stiess namentlich bei den Gemeinden und bei Architekten auf grosse Nachfrage. Es existiert jedoch weder eine nationale Evaluation noch eine gesamthafte Übersicht über die Umsetzung dieser Empfehlungen. Lediglich vereinzelte Beispiele sind bekannt, wie in den Kantonen Zürich, Tessin oder Basel-Landschaft und in einzelnen Gemeinden wie Coldrerio/TI, in der Stadt Zürich oder Liestal/BL. </p><p>Im Bereich der Erforschung von negativen Umweltauswirkungen von Lichtemissionen besteht ebenfalls Handlungsbedarf: Eine der wichtigsten Fragen ist jene nach den gesundheitlichen Folgen für Mensch, Tier und Pflanzen. In diesem Zusammenhang ist auch die Frage nach Grenzwerten zu prüfen. Notwendig erscheint zudem die Erarbeitung von technischen Normen. Es ist zu prüfen, ob diese staatlich geregelt werden müssen oder ob die Fachverbände bereit sind, diese zu erstellen. </p><p>In Übereinstimmung mit den Empfehlungen des Bafu vom Jahr 2005 betreffend technische Massnahmen zur Erhöhung der Lichteffizienz und mit dem Programm Energie Schweiz (zweite Etappe 2006-2010, Schwerpunkt 3: Effizienzpotenzial von 40 Prozent bei Licht und Beleuchtung) ist der Handlungsbedarf für eine energieeffiziente Beleuchtung nachgewiesen. Es ist aufzuzeigen, mit welchen Massnahmen die erwünschten Effizienzgewinne zu erreichen sind.</p>
- <p>Das Thema der Lichtemissionen hat in den letzten Jahren in der Öffentlichkeit eine zunehmende Beachtung erfahren. Das Umweltschutzgesetz und das Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz schützen Menschen, Tiere, Pflanzen, ihre Lebensgemeinschaften und Lebensräume vor schädlichen oder lästigen Einwirkungen bzw. die Landschaft als Ganzes gegen übermässige Beeinträchtigungen. Für Immissionen von Licht liegen zurzeit noch keine Verordnungsbestimmungen zur Konkretisierung dieses Schutzes vor. Die Erfassung des vorhandenen Wissens in diesem Bereich in einer Gesamtschau ist daher angezeigt. In diesem Zusammenhang der Handlungsbedarf erörtert und können, gestützt darauf, mögliche Massnahmen zur Verbesserung des Immissionsschutzes innerhalb der bestehenden gesetzlichen Grundlagen aufgezeigt werden. Bei einer Überweisung des Postulats wird das UVEK (Bundesamt für Umwelt in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Energie und weiteren betroffenen Bundesstellen) im Rahmen der vorhandenen Mittel den verlangten Bericht erstellen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, in einem Bericht aufzuzeigen, wie die schädlichen Auswirkungen von Lichtemissionen auf Mensch, Tier und Pflanzen reduziert werden können. Dieser Bericht soll insbesondere folgende Punkte beinhalten: </p><p>1. Evaluation der Empfehlungen des Bafu vom Jahr 2005 hinsichtlich getroffener Massnahmen zur Vermeidung von Lichtemissionen;</p><p>2. Forschung über negative Umweltauswirkungen von Lichtemissionen: Stand der Dinge und Handlungsbedarf, insbesondere für die gesundheitlichen Folgen für Mensch, Tier und Pflanzen;</p><p>3. Erstellung von technischen Normen, sei es durch eine Regelung des Bundes oder von Verbänden;</p><p>4. Abklärung der Notwendigkeit der Einführung von Grenzwerten für Lichtemissionen;</p><p>5. Aufzeigen von Möglichkeiten zur Verbesserung der Energieeffizienz (energieeffiziente Geräte und Vermeidung von Energieverschwendung durch Lichtabfall).</p>
- Vermeidung von Lichtemissionen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Das Bafu hat im Jahr 2005 die Broschüre "Empfehlungen zur Vermeidung von Lichtemissionen" verfasst und darin erstmals die Problematik der Lichtemissionen aufgearbeitet und den damaligen Wissensstand ausgewertet. Diese Publikation stiess namentlich bei den Gemeinden und bei Architekten auf grosse Nachfrage. Es existiert jedoch weder eine nationale Evaluation noch eine gesamthafte Übersicht über die Umsetzung dieser Empfehlungen. Lediglich vereinzelte Beispiele sind bekannt, wie in den Kantonen Zürich, Tessin oder Basel-Landschaft und in einzelnen Gemeinden wie Coldrerio/TI, in der Stadt Zürich oder Liestal/BL. </p><p>Im Bereich der Erforschung von negativen Umweltauswirkungen von Lichtemissionen besteht ebenfalls Handlungsbedarf: Eine der wichtigsten Fragen ist jene nach den gesundheitlichen Folgen für Mensch, Tier und Pflanzen. In diesem Zusammenhang ist auch die Frage nach Grenzwerten zu prüfen. Notwendig erscheint zudem die Erarbeitung von technischen Normen. Es ist zu prüfen, ob diese staatlich geregelt werden müssen oder ob die Fachverbände bereit sind, diese zu erstellen. </p><p>In Übereinstimmung mit den Empfehlungen des Bafu vom Jahr 2005 betreffend technische Massnahmen zur Erhöhung der Lichteffizienz und mit dem Programm Energie Schweiz (zweite Etappe 2006-2010, Schwerpunkt 3: Effizienzpotenzial von 40 Prozent bei Licht und Beleuchtung) ist der Handlungsbedarf für eine energieeffiziente Beleuchtung nachgewiesen. Es ist aufzuzeigen, mit welchen Massnahmen die erwünschten Effizienzgewinne zu erreichen sind.</p>
- <p>Das Thema der Lichtemissionen hat in den letzten Jahren in der Öffentlichkeit eine zunehmende Beachtung erfahren. Das Umweltschutzgesetz und das Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz schützen Menschen, Tiere, Pflanzen, ihre Lebensgemeinschaften und Lebensräume vor schädlichen oder lästigen Einwirkungen bzw. die Landschaft als Ganzes gegen übermässige Beeinträchtigungen. Für Immissionen von Licht liegen zurzeit noch keine Verordnungsbestimmungen zur Konkretisierung dieses Schutzes vor. Die Erfassung des vorhandenen Wissens in diesem Bereich in einer Gesamtschau ist daher angezeigt. In diesem Zusammenhang der Handlungsbedarf erörtert und können, gestützt darauf, mögliche Massnahmen zur Verbesserung des Immissionsschutzes innerhalb der bestehenden gesetzlichen Grundlagen aufgezeigt werden. Bei einer Überweisung des Postulats wird das UVEK (Bundesamt für Umwelt in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Energie und weiteren betroffenen Bundesstellen) im Rahmen der vorhandenen Mittel den verlangten Bericht erstellen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, in einem Bericht aufzuzeigen, wie die schädlichen Auswirkungen von Lichtemissionen auf Mensch, Tier und Pflanzen reduziert werden können. Dieser Bericht soll insbesondere folgende Punkte beinhalten: </p><p>1. Evaluation der Empfehlungen des Bafu vom Jahr 2005 hinsichtlich getroffener Massnahmen zur Vermeidung von Lichtemissionen;</p><p>2. Forschung über negative Umweltauswirkungen von Lichtemissionen: Stand der Dinge und Handlungsbedarf, insbesondere für die gesundheitlichen Folgen für Mensch, Tier und Pflanzen;</p><p>3. Erstellung von technischen Normen, sei es durch eine Regelung des Bundes oder von Verbänden;</p><p>4. Abklärung der Notwendigkeit der Einführung von Grenzwerten für Lichtemissionen;</p><p>5. Aufzeigen von Möglichkeiten zur Verbesserung der Energieeffizienz (energieeffiziente Geräte und Vermeidung von Energieverschwendung durch Lichtabfall).</p>
- Vermeidung von Lichtemissionen
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