Pelzindustrie. Transparenz und Deklaration
- ShortId
-
08.3704
- Id
-
20083704
- Updated
-
27.07.2023 22:31
- Language
-
de
- Title
-
Pelzindustrie. Transparenz und Deklaration
- AdditionalIndexing
-
15;52;Einfuhrbeschränkung;Deklarationspflicht;Bekleidungsindustrie;Pelz- und Fellindustrie;Tierschutz
- 1
-
- L05K0705050203, Pelz- und Fellindustrie
- L07K07010603010101, Deklarationspflicht
- L05K0601040802, Tierschutz
- L05K0705050101, Bekleidungsindustrie
- L05K0701020103, Einfuhrbeschränkung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat bedauert die zum Teil fragwürdigen Bedingungen der Pelzproduktion. Die Verwendung von irreführenden Namen bei der Bezeichnung von Pelzprodukten ist abzulehnen, da sie den berechtigten Informationsbedürfnissen der Konsumentinnen und Konsumenten zuwiderlaufen. </p><p>Es trifft zu, dass im Lebensmittelbereich seit Längerem Deklarationspflichten bestehen. Eine Deklarationspflicht für Pelze und deren Produkte wurde bisher nicht für notwendig befunden. Im Tierschutzgesetz, das am 1. September 2008 in Kraft getreten ist, hat das Parlament ein Einfuhrverbot von Hunde- und Katzenfellen sowie von daraus hergestellten Produkten verankert (Art. 14 Abs. 2; SR 455). Im Rahmen der parlamentarischen Beratung wurde die Beschränkung dieses Verbots auf Hunde und Katzen mit der besonderen Stellung dieser Tiere in unserer westlichen Gesellschaft begründet. Die Hunde und Katzen geniessen traditionell einen besonderen Stellenwert in unserer Gemeinschaft, da sie seit Jahrhunderten als Haustiere gehalten werden und viele Menschen sich deshalb sehr eng mit ihnen verbunden fühlen (AB 2005 S 750). Das Einfuhrverbot erstreckt sich auch auf Produkte mit Besätzen oder kleinen Stücken von Hunde- oder Katzenfellen. Zudem soll aufgrund der überwiesenen Motion Barthassat "Verbot des Handels mit Katzenfellen" (07.3848) auch der entsprechende Handel in der Schweiz verboten werden. Zurzeit wird geprüft, wie diese Verbote umgesetzt werden können. Zur Diskussion stehen technische Analysemethoden und die Einführung einer Deklarationspflicht für Pelze und deren Produkte. Bei der konkreten Ausgestaltung der Deklarationsvorschriften wäre insbesondere darauf zu achten, dass sie umsetzbar und kontrollierbar sind und keinen unverhältnismässigen Aufwand nach sich ziehen. Die Entwicklungen in der EU wären zu berücksichtigen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Nachdem Pelztragen vor rund 25 Jahren zu Recht als Gewissensfrage betrachtet wurde, ist Pelz heute wieder vermehrt in Mode; scheinbar mehr denn je. Denn zum Luxussegment (z. B. echte Pelzkragen und -mäntel) kommen auch in der Schweiz vermehrt Produkte im Tiefpreisbereich hinzu: Shirts und Jacken mit Pelzapplikationen, Pelzverbrämungen, Pelzbesätzen. </p><p>1. Was hält der Bundesrat - angesichts der Tatsache, dass die fragwürdigen Bedingungen der Pelzproduktion heute keineswegs unproblematischer sind als vor 25 Jahren - von dieser Entwicklung? </p><p>2. Wie beurteilt der Bundesrat die Tatsache, dass die Pelzindustrie bei der Bezeichnung ihrer Produkte oft irreführende Namen verwendet, welche nicht erkennen lassen, um welches Tier es sich handelt (Beispiele der Begriff "Gaewolf" oder "Gubi" für Felle von Hunden, "Genotte" oder "Goyangi" für Felle von Katzen, "Alaska-Matara" für Pelzrobben usw.)? </p><p>3. Wie kann sichergestellt werden, dass die Konsumentinnen und Konsumenten künftig transparent über Beschaffenheit und tierische Herkunft dieser Produkte informiert werden? </p><p>4. Bei Lebensmitteln ist eine Deklarationspflicht über Herkunft und Produktion - zu Recht - nicht mehr wegzudenken, auch - und gerade - bei tierischen Erzeugnissen. Warum fehlt diese Deklarationspflicht bei Pelzen und Pelzprodukten gänzlich? </p><p>5. Ist der Bundesrat bereit, deren Einführung zu prüfen? </p><p>6. Seit einem Monat gilt aufgrund der neuen Tierschutzgesetzgebung ein Importverbot für Hunde- und Katzenfelle sowie daraus hergestellte Produkte (Art. 14 Abs. 2 TschG). Wie lässt sich dieses Verbot ohne Deklarationspflicht umsetzen? </p><p>7. Erstreckt sich dieses Verbot auch auf Produkte mit Besätzen oder kleinen Stücken von Hunde- oder Katzenfell (wie es z. B. bei asiatischen Figürchen, Schlüsselanhängern usw. der Fall ist)? </p><p>8. Weshalb werden vom obenerwähnten Verbot nur Hunde- und Katzenfelle erfasst, nicht aber Nerze, Kaninchen, Füchse, Wölfe usw.?</p>
- Pelzindustrie. Transparenz und Deklaration
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Der Bundesrat bedauert die zum Teil fragwürdigen Bedingungen der Pelzproduktion. Die Verwendung von irreführenden Namen bei der Bezeichnung von Pelzprodukten ist abzulehnen, da sie den berechtigten Informationsbedürfnissen der Konsumentinnen und Konsumenten zuwiderlaufen. </p><p>Es trifft zu, dass im Lebensmittelbereich seit Längerem Deklarationspflichten bestehen. Eine Deklarationspflicht für Pelze und deren Produkte wurde bisher nicht für notwendig befunden. Im Tierschutzgesetz, das am 1. September 2008 in Kraft getreten ist, hat das Parlament ein Einfuhrverbot von Hunde- und Katzenfellen sowie von daraus hergestellten Produkten verankert (Art. 14 Abs. 2; SR 455). Im Rahmen der parlamentarischen Beratung wurde die Beschränkung dieses Verbots auf Hunde und Katzen mit der besonderen Stellung dieser Tiere in unserer westlichen Gesellschaft begründet. Die Hunde und Katzen geniessen traditionell einen besonderen Stellenwert in unserer Gemeinschaft, da sie seit Jahrhunderten als Haustiere gehalten werden und viele Menschen sich deshalb sehr eng mit ihnen verbunden fühlen (AB 2005 S 750). Das Einfuhrverbot erstreckt sich auch auf Produkte mit Besätzen oder kleinen Stücken von Hunde- oder Katzenfellen. Zudem soll aufgrund der überwiesenen Motion Barthassat "Verbot des Handels mit Katzenfellen" (07.3848) auch der entsprechende Handel in der Schweiz verboten werden. Zurzeit wird geprüft, wie diese Verbote umgesetzt werden können. Zur Diskussion stehen technische Analysemethoden und die Einführung einer Deklarationspflicht für Pelze und deren Produkte. Bei der konkreten Ausgestaltung der Deklarationsvorschriften wäre insbesondere darauf zu achten, dass sie umsetzbar und kontrollierbar sind und keinen unverhältnismässigen Aufwand nach sich ziehen. Die Entwicklungen in der EU wären zu berücksichtigen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Nachdem Pelztragen vor rund 25 Jahren zu Recht als Gewissensfrage betrachtet wurde, ist Pelz heute wieder vermehrt in Mode; scheinbar mehr denn je. Denn zum Luxussegment (z. B. echte Pelzkragen und -mäntel) kommen auch in der Schweiz vermehrt Produkte im Tiefpreisbereich hinzu: Shirts und Jacken mit Pelzapplikationen, Pelzverbrämungen, Pelzbesätzen. </p><p>1. Was hält der Bundesrat - angesichts der Tatsache, dass die fragwürdigen Bedingungen der Pelzproduktion heute keineswegs unproblematischer sind als vor 25 Jahren - von dieser Entwicklung? </p><p>2. Wie beurteilt der Bundesrat die Tatsache, dass die Pelzindustrie bei der Bezeichnung ihrer Produkte oft irreführende Namen verwendet, welche nicht erkennen lassen, um welches Tier es sich handelt (Beispiele der Begriff "Gaewolf" oder "Gubi" für Felle von Hunden, "Genotte" oder "Goyangi" für Felle von Katzen, "Alaska-Matara" für Pelzrobben usw.)? </p><p>3. Wie kann sichergestellt werden, dass die Konsumentinnen und Konsumenten künftig transparent über Beschaffenheit und tierische Herkunft dieser Produkte informiert werden? </p><p>4. Bei Lebensmitteln ist eine Deklarationspflicht über Herkunft und Produktion - zu Recht - nicht mehr wegzudenken, auch - und gerade - bei tierischen Erzeugnissen. Warum fehlt diese Deklarationspflicht bei Pelzen und Pelzprodukten gänzlich? </p><p>5. Ist der Bundesrat bereit, deren Einführung zu prüfen? </p><p>6. Seit einem Monat gilt aufgrund der neuen Tierschutzgesetzgebung ein Importverbot für Hunde- und Katzenfelle sowie daraus hergestellte Produkte (Art. 14 Abs. 2 TschG). Wie lässt sich dieses Verbot ohne Deklarationspflicht umsetzen? </p><p>7. Erstreckt sich dieses Verbot auch auf Produkte mit Besätzen oder kleinen Stücken von Hunde- oder Katzenfell (wie es z. B. bei asiatischen Figürchen, Schlüsselanhängern usw. der Fall ist)? </p><p>8. Weshalb werden vom obenerwähnten Verbot nur Hunde- und Katzenfelle erfasst, nicht aber Nerze, Kaninchen, Füchse, Wölfe usw.?</p>
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