Neuorganisation der Ethikkommissionen
- ShortId
-
08.3707
- Id
-
20083707
- Updated
-
28.07.2023 10:02
- Language
-
de
- Title
-
Neuorganisation der Ethikkommissionen
- AdditionalIndexing
-
04;36;Kanton;Koordination;Beziehung Bund-Kanton;Ethik;Forschungspolitik;ausserparlamentarische Kommission
- 1
-
- L05K0806020201, ausserparlamentarische Kommission
- L04K16030104, Ethik
- L06K080701020108, Kanton
- L04K08020314, Koordination
- L03K160202, Forschungspolitik
- L07K08070102010101, Beziehung Bund-Kanton
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Gestützt auf verschiedene gesetzliche Grundlagen gibt es zahlreiche unterschiedliche kantonale Ethikkommissionen. Die heutige kantonsbezogene Lösung ist unbefriedigend. Es kann nicht angehen, dass wir in unserem Land 26 verschiedene Ethiken haben. Eine Vielzahl von Ethikkommissionen vermögen Forschungsteilnehmerinnen und -teilnehmer nicht besser zu schützen, als wenn die Beurteilung über Fachkommissionen und eine Leitkommission ginge. Die ungenügende Koordination unter den kantonalen Ethikkommissionen stellt jedoch einen gewichtigen, vermeidbaren Nachteil für den Schweizer Forschungsplatz dar. Wir müssen den Forschungsplatz Schweiz jedoch stärken und nicht behindern. Es braucht pro Fachbereich eine Ethikkommission. Der Bundesrat wird daher eingeladen, die verschiedenen gesetzlichen Grundlagen zu überprüfen, die Anzahl der Ethikkommissionen zu straffen sowie die Kantonalisierung aufzuheben. Eine zentrale Koordination unter der Führung der Leitkommission ist anzustreben.</p>
- <p>Auf Bundesebene verpflichten heute das Heilmittelgesetz, das Transplantationsgesetz sowie das Stammzellenforschungsgesetz zur Prüfung von Forschungsprojekten durch kantonale Ethikkommissionen. Die kantonalen Gesetzgebungen sehen zudem mehrheitlich vor, dass Forschungsvorhaben am Menschen auch ausserhalb der bundesrechtlich geregelten Fachbereiche von Ethikkommissionen zu prüfen sind. Die Zahl der für die Beurteilung von Forschungsvorhaben zuständigen Kommissionen hat sich dabei angesichts der steigenden Anforderungen an die Beurteilung der Forschungsvorhaben in den letzten Jahren erheblich reduziert.</p><p>Das Humanforschungsgesetz, dessen Entwurf den Räten nach Abschluss der parlamentarischen Beratungen zum Verfassungsartikel über die Forschung am Menschen unterbreitet werden soll, wird die geltenden Vorschriften zu den Ethikkommissionen auf Bundesebene und im kantonalen Recht ablösen. Dieses Gesetz sieht eine für die gesamte Forschung am Menschen einheitliche Bundesregelung vor. Dadurch sollen insbesondere die Effizienz der Verfahrensabläufe und die Beurteilungspraxis der Kommissionen weiter verbessert werden. Mit den Anforderungen des neuen Gesetzes - insbesondere die Beurteilung von Multizenterstudien durch Leitkommissionen und die Einsetzung wissenschaftlicher Kommissionssekretariate - ist es wahrscheinlich, dass sich weitere kantonale Ethikkommissionen zusammenschliessen und sich damit deren Anzahl erneut reduziert. Zudem ist vorgesehen, dem Bund eine Führungsrolle bei der Koordination der Kommissionen zu übertragen. Insoweit wird den Anliegen der Motion im Rahmen des Humanforschungsgesetzes Rechnung getragen (vgl. auch Motion Hochreutener 04.3742, Motion Dunant 04.3105, Anfrage Gutzwiller 04.1105).</p><p>Hingegen beschloss der Bundesrat 2007 in Kenntnis des Vernehmlassungsergebnisses zum Vorentwurf des Humanforschungsgesetzes, die im Allgemeinen bewährte Vollzugsstruktur mit kantonalen Ethikkommissionen weiterzuführen. Damit verwarf er die mit dem Vorentwurf zur Diskussion gestellte Neuorganisation der Ethikkommissionen auf Bundesebene, da diese neue Vollzugsstruktur in der Vernehmlassung keine klare Mehrheit fand. Ebenso ist nicht vorgesehen, für einzelne Fachbereiche schweizweit zuständige Kommissionen vorzuschreiben. Vielmehr lassen sich die angestrebten Verbesserungen bei der Beurteilung von Forschungsprojekten mit den im Humanforschungsgesetz vorgesehenen Massnahmen auch mit kantonalen Ethikkommissionen erzielen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird aufgefordert aufzuzeigen, wie die Ethikkommissionen zahlenmässig reduziert und auf schweizerische, fachspezifische Forschungsbereiche spezialisiert werden können. Entsprechende Gesetzesänderungen sind vorzulegen.</p>
- Neuorganisation der Ethikkommissionen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Gestützt auf verschiedene gesetzliche Grundlagen gibt es zahlreiche unterschiedliche kantonale Ethikkommissionen. Die heutige kantonsbezogene Lösung ist unbefriedigend. Es kann nicht angehen, dass wir in unserem Land 26 verschiedene Ethiken haben. Eine Vielzahl von Ethikkommissionen vermögen Forschungsteilnehmerinnen und -teilnehmer nicht besser zu schützen, als wenn die Beurteilung über Fachkommissionen und eine Leitkommission ginge. Die ungenügende Koordination unter den kantonalen Ethikkommissionen stellt jedoch einen gewichtigen, vermeidbaren Nachteil für den Schweizer Forschungsplatz dar. Wir müssen den Forschungsplatz Schweiz jedoch stärken und nicht behindern. Es braucht pro Fachbereich eine Ethikkommission. Der Bundesrat wird daher eingeladen, die verschiedenen gesetzlichen Grundlagen zu überprüfen, die Anzahl der Ethikkommissionen zu straffen sowie die Kantonalisierung aufzuheben. Eine zentrale Koordination unter der Führung der Leitkommission ist anzustreben.</p>
- <p>Auf Bundesebene verpflichten heute das Heilmittelgesetz, das Transplantationsgesetz sowie das Stammzellenforschungsgesetz zur Prüfung von Forschungsprojekten durch kantonale Ethikkommissionen. Die kantonalen Gesetzgebungen sehen zudem mehrheitlich vor, dass Forschungsvorhaben am Menschen auch ausserhalb der bundesrechtlich geregelten Fachbereiche von Ethikkommissionen zu prüfen sind. Die Zahl der für die Beurteilung von Forschungsvorhaben zuständigen Kommissionen hat sich dabei angesichts der steigenden Anforderungen an die Beurteilung der Forschungsvorhaben in den letzten Jahren erheblich reduziert.</p><p>Das Humanforschungsgesetz, dessen Entwurf den Räten nach Abschluss der parlamentarischen Beratungen zum Verfassungsartikel über die Forschung am Menschen unterbreitet werden soll, wird die geltenden Vorschriften zu den Ethikkommissionen auf Bundesebene und im kantonalen Recht ablösen. Dieses Gesetz sieht eine für die gesamte Forschung am Menschen einheitliche Bundesregelung vor. Dadurch sollen insbesondere die Effizienz der Verfahrensabläufe und die Beurteilungspraxis der Kommissionen weiter verbessert werden. Mit den Anforderungen des neuen Gesetzes - insbesondere die Beurteilung von Multizenterstudien durch Leitkommissionen und die Einsetzung wissenschaftlicher Kommissionssekretariate - ist es wahrscheinlich, dass sich weitere kantonale Ethikkommissionen zusammenschliessen und sich damit deren Anzahl erneut reduziert. Zudem ist vorgesehen, dem Bund eine Führungsrolle bei der Koordination der Kommissionen zu übertragen. Insoweit wird den Anliegen der Motion im Rahmen des Humanforschungsgesetzes Rechnung getragen (vgl. auch Motion Hochreutener 04.3742, Motion Dunant 04.3105, Anfrage Gutzwiller 04.1105).</p><p>Hingegen beschloss der Bundesrat 2007 in Kenntnis des Vernehmlassungsergebnisses zum Vorentwurf des Humanforschungsgesetzes, die im Allgemeinen bewährte Vollzugsstruktur mit kantonalen Ethikkommissionen weiterzuführen. Damit verwarf er die mit dem Vorentwurf zur Diskussion gestellte Neuorganisation der Ethikkommissionen auf Bundesebene, da diese neue Vollzugsstruktur in der Vernehmlassung keine klare Mehrheit fand. Ebenso ist nicht vorgesehen, für einzelne Fachbereiche schweizweit zuständige Kommissionen vorzuschreiben. Vielmehr lassen sich die angestrebten Verbesserungen bei der Beurteilung von Forschungsprojekten mit den im Humanforschungsgesetz vorgesehenen Massnahmen auch mit kantonalen Ethikkommissionen erzielen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird aufgefordert aufzuzeigen, wie die Ethikkommissionen zahlenmässig reduziert und auf schweizerische, fachspezifische Forschungsbereiche spezialisiert werden können. Entsprechende Gesetzesänderungen sind vorzulegen.</p>
- Neuorganisation der Ethikkommissionen
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