Verstärkte Gewichtung des Tierwohls im Rahmen der Direktzahlungen
- ShortId
-
08.3708
- Id
-
20083708
- Updated
-
27.07.2023 21:01
- Language
-
de
- Title
-
Verstärkte Gewichtung des Tierwohls im Rahmen der Direktzahlungen
- AdditionalIndexing
-
55;Tierhaltung;Tierhalterbeiträge;Direktzahlungen;Investitionskredite in der Landwirtschaft;Tierschutz
- 1
-
- L05K0601040802, Tierschutz
- L04K14010102, Tierhaltung
- L04K14010404, Direktzahlungen
- L05K1401040405, Tierhalterbeiträge
- L05K1401040205, Investitionskredite in der Landwirtschaft
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Besonders tierfreundliche Produkte erfreuen sich einer starken, wachsenden Nachfrage. Produkte wie Labelfleisch oder Boden-/Freilandeier sind aktuell in der Schweiz für einen Umsatz von gegen 2 Milliarden Franken verantwortlich und heben sich erfolgreich von Importen ab. Nebst diesem Markterfolg fördern Ethobeiträge auf effiziente Weise genau jene Qualitätsproduktion, die in der Schweiz einer agrarpolitischen Zielsetzung entspricht. </p><p>Weiter besteht für BTS/RAUS die höchste Zahlungsbereitschaft seitens der Steuerzahlenden. Es handelt sich also um gesellschaftlich erwünschte, breit legitimierte Anreize, die auch zur Akzeptanz der Direktzahlungen (DZ) generell beitragen. Dennoch entsprechen sie aktuell nur 8 Prozent aller DZ, und die Beitragshöhen pro Tier liegen bei BTS und RAUS tiefer als bei allgemeinen tierhaltungsbezogenen DZ. Auch die OECD bemängelt, dass von den DZ nur ein kleiner Teil für Konsumenteninteressen wie den Biolandbau, Tier- und Umweltschutz eingesetzt werde. </p><p>Je nach Tierkategorie ist die Beteiligungsrate heute nicht nur sehr unterschiedlich, sondern auch sehr tief. </p><p>RAUS erreicht zwar eine beachtliche Rate von 71 Prozent, die aber stark von der hohen Beteiligung bei Kühen geprägt ist. Acht der 22 Tierkategorien liegen massiv unter dem Durchschnitt. Bei BTS liegt die Beteiligungsrate bei 41 Prozent, mit sehr tiefen Raten bei Kühen und anderen Tieren der Rindergattung - ausgenommen Mutterkuhhaltung - und Ziegen. </p><p>Dem Entscheid, ob ein Betrieb auf BTS/RAUS umgestellt wird, geht in der Regel ein wirtschaftliches Abwägen voraus. Die Beitragssätze sind also auf ein Niveau zu erhöhen, das einen echten Anreiz darstellt, die Tierhaltung anzupassen und den Zusatzaufwand auf sich zu nehmen. </p><p>Das geforderte Konzept, in das Überlegungen zur stärkeren Differenzierung der Investitionshilfen zugunsten von BTS/RAUS-Ställen mit einzubeziehen sind, kann gegebenenfalls in den Bericht zur Motion WAK-S 06.3635 integriert werden.</p>
- <p>Für Produkte aus tierfreundlicher Haltung besteht eine starke und wachsende Nachfrage. Offensichtlich sind die Konsumentinnen und Konsumenten bereit, für entsprechende Produkte höhere Preise zu bezahlen. In Ergänzung zu diesen Marktkräften fördert der Bund die Haltung nach den Vorgaben für BTS (besonders tierfreundliche Stallhaltungssysteme) und RAUS (regelmässiger Auslauf im Freien) mit entsprechenden Direktzahlungen sowie mit einem Bonus bei den Investitionshilfen.</p><p>Die erhöhten Investitionshilfen im Bereich BTS (Zuschlag von 20 Prozent der Investitionshilfen für das Element Stall bei BTS-Ställen) zeigen bei Bauvorhaben eine sehr gute Wirkung. Im Durchschnitt der Jahre 2004 bis 2007 wurden über 90 Prozent der mit Beiträgen unterstützten Stallplätze im Berg- und Hügelgebiet als BTS-Ställe gebaut. In der Talzone werden - mit Ausnahme einzelner Spezialfälle - nur noch BTS-Ställe gebaut, welche mit Investitionskrediten gefördert werden. Mit der Antwort auf die Motion Marty Kälin 07.3705 hat der Bundesrat darauf hingewiesen, dass eine noch weiter gehende Förderung von BTS mittels Investitionshilfen keinen Sinn macht, und die Ablehnung der Motion beantragt.</p><p>Die Kombination von Marktkräften und staatlicher Förderung bietet Gewähr für eine nachhaltige Entwicklung und entspricht den Vorgaben von Artikel 76a des Landwirtschaftsgesetzes (LwG). Der Bundesrat ist mit seiner Antwort auf die Interpellation Bruderer 08.3392 auf die Ursachen für die ungleiche Beteiligung der verschiedenen Tierkategorien an den Programmen BTS und RAUS eingetreten. Der stetige Zuwachs bei den beiden Programmen zeigt, dass trotz bereits hoher durchschnittlicher Beteiligung über die Investitionshilfen und die Direktzahlungen bedeutende Anreizmassnahmen wirksam sind.</p><p>Mit der Motion "Weiterentwicklung des Direktzahlungssystems" (Motion WAK-S 06.3635) wurde der Bundesrat beauftragt, bis spätestens im Jahre 2009 einen Bericht über die Weiterentwicklung des Direktzahlungssystems vorzulegen. Darin werden unter anderem der zielgenaue Einsatz der Mittel im Hinblick auf die zu erzielende Wirkung, aber auch Anreize für Betriebe, Wirkungen über den Standard hinaus zu erreichen, behandelt. Dabei ist auch das Tierwohl ein wichtiges Thema. Mögliche Zielvorgaben für die Ethoprogramme und Änderungen bei den Massnahmen wird der Bundesrat im Rahmen dieses Berichts zur Diskussion stellen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, ein Konzept vorzulegen, wie Investitionshilfen und Direktzahlungen konsequenter zur Förderung gesellschaftlich erwünschter Mehrleistungen im Bereich Tierwohl eingesetzt werden können. </p><p>Dabei sind pro Tierkategorie Mindestziele zu formulieren, wonach bis 2018 mindestens 80 Prozent aller Tiere gemäss BTS respektive RAUS gehalten werden.</p>
- Verstärkte Gewichtung des Tierwohls im Rahmen der Direktzahlungen
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Besonders tierfreundliche Produkte erfreuen sich einer starken, wachsenden Nachfrage. Produkte wie Labelfleisch oder Boden-/Freilandeier sind aktuell in der Schweiz für einen Umsatz von gegen 2 Milliarden Franken verantwortlich und heben sich erfolgreich von Importen ab. Nebst diesem Markterfolg fördern Ethobeiträge auf effiziente Weise genau jene Qualitätsproduktion, die in der Schweiz einer agrarpolitischen Zielsetzung entspricht. </p><p>Weiter besteht für BTS/RAUS die höchste Zahlungsbereitschaft seitens der Steuerzahlenden. Es handelt sich also um gesellschaftlich erwünschte, breit legitimierte Anreize, die auch zur Akzeptanz der Direktzahlungen (DZ) generell beitragen. Dennoch entsprechen sie aktuell nur 8 Prozent aller DZ, und die Beitragshöhen pro Tier liegen bei BTS und RAUS tiefer als bei allgemeinen tierhaltungsbezogenen DZ. Auch die OECD bemängelt, dass von den DZ nur ein kleiner Teil für Konsumenteninteressen wie den Biolandbau, Tier- und Umweltschutz eingesetzt werde. </p><p>Je nach Tierkategorie ist die Beteiligungsrate heute nicht nur sehr unterschiedlich, sondern auch sehr tief. </p><p>RAUS erreicht zwar eine beachtliche Rate von 71 Prozent, die aber stark von der hohen Beteiligung bei Kühen geprägt ist. Acht der 22 Tierkategorien liegen massiv unter dem Durchschnitt. Bei BTS liegt die Beteiligungsrate bei 41 Prozent, mit sehr tiefen Raten bei Kühen und anderen Tieren der Rindergattung - ausgenommen Mutterkuhhaltung - und Ziegen. </p><p>Dem Entscheid, ob ein Betrieb auf BTS/RAUS umgestellt wird, geht in der Regel ein wirtschaftliches Abwägen voraus. Die Beitragssätze sind also auf ein Niveau zu erhöhen, das einen echten Anreiz darstellt, die Tierhaltung anzupassen und den Zusatzaufwand auf sich zu nehmen. </p><p>Das geforderte Konzept, in das Überlegungen zur stärkeren Differenzierung der Investitionshilfen zugunsten von BTS/RAUS-Ställen mit einzubeziehen sind, kann gegebenenfalls in den Bericht zur Motion WAK-S 06.3635 integriert werden.</p>
- <p>Für Produkte aus tierfreundlicher Haltung besteht eine starke und wachsende Nachfrage. Offensichtlich sind die Konsumentinnen und Konsumenten bereit, für entsprechende Produkte höhere Preise zu bezahlen. In Ergänzung zu diesen Marktkräften fördert der Bund die Haltung nach den Vorgaben für BTS (besonders tierfreundliche Stallhaltungssysteme) und RAUS (regelmässiger Auslauf im Freien) mit entsprechenden Direktzahlungen sowie mit einem Bonus bei den Investitionshilfen.</p><p>Die erhöhten Investitionshilfen im Bereich BTS (Zuschlag von 20 Prozent der Investitionshilfen für das Element Stall bei BTS-Ställen) zeigen bei Bauvorhaben eine sehr gute Wirkung. Im Durchschnitt der Jahre 2004 bis 2007 wurden über 90 Prozent der mit Beiträgen unterstützten Stallplätze im Berg- und Hügelgebiet als BTS-Ställe gebaut. In der Talzone werden - mit Ausnahme einzelner Spezialfälle - nur noch BTS-Ställe gebaut, welche mit Investitionskrediten gefördert werden. Mit der Antwort auf die Motion Marty Kälin 07.3705 hat der Bundesrat darauf hingewiesen, dass eine noch weiter gehende Förderung von BTS mittels Investitionshilfen keinen Sinn macht, und die Ablehnung der Motion beantragt.</p><p>Die Kombination von Marktkräften und staatlicher Förderung bietet Gewähr für eine nachhaltige Entwicklung und entspricht den Vorgaben von Artikel 76a des Landwirtschaftsgesetzes (LwG). Der Bundesrat ist mit seiner Antwort auf die Interpellation Bruderer 08.3392 auf die Ursachen für die ungleiche Beteiligung der verschiedenen Tierkategorien an den Programmen BTS und RAUS eingetreten. Der stetige Zuwachs bei den beiden Programmen zeigt, dass trotz bereits hoher durchschnittlicher Beteiligung über die Investitionshilfen und die Direktzahlungen bedeutende Anreizmassnahmen wirksam sind.</p><p>Mit der Motion "Weiterentwicklung des Direktzahlungssystems" (Motion WAK-S 06.3635) wurde der Bundesrat beauftragt, bis spätestens im Jahre 2009 einen Bericht über die Weiterentwicklung des Direktzahlungssystems vorzulegen. Darin werden unter anderem der zielgenaue Einsatz der Mittel im Hinblick auf die zu erzielende Wirkung, aber auch Anreize für Betriebe, Wirkungen über den Standard hinaus zu erreichen, behandelt. Dabei ist auch das Tierwohl ein wichtiges Thema. Mögliche Zielvorgaben für die Ethoprogramme und Änderungen bei den Massnahmen wird der Bundesrat im Rahmen dieses Berichts zur Diskussion stellen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, ein Konzept vorzulegen, wie Investitionshilfen und Direktzahlungen konsequenter zur Förderung gesellschaftlich erwünschter Mehrleistungen im Bereich Tierwohl eingesetzt werden können. </p><p>Dabei sind pro Tierkategorie Mindestziele zu formulieren, wonach bis 2018 mindestens 80 Prozent aller Tiere gemäss BTS respektive RAUS gehalten werden.</p>
- Verstärkte Gewichtung des Tierwohls im Rahmen der Direktzahlungen
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