Überwachung der kolumbianischen Geheimdienste in der Schweiz
- ShortId
-
08.3715
- Id
-
20083715
- Updated
-
27.07.2023 21:11
- Language
-
de
- Title
-
Überwachung der kolumbianischen Geheimdienste in der Schweiz
- AdditionalIndexing
-
08;Flüchtling;diplomatischer Dienst;Kolumbien;politische Verfolgung;Nachrichtendienst
- 1
-
- L05K0402031401, Nachrichtendienst
- L05K0305020110, Kolumbien
- L04K04030105, politische Verfolgung
- L04K01080101, Flüchtling
- L06K100201020105, diplomatischer Dienst
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat hat sich zur illegalen Ausforschung von Ausländergemeinschaften durch ihre Herkunftsstaaten zuletzt in seinem Bericht über die Bedrohungslage vom 2. April 2008 (BBl 2008 2775) und in seiner Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS, besondere Mittel der Informationsbeschaffung) vom 15. Juni 2007 (BBl 2007 5057f.) geäussert. Demnach ist ihm bekannt, dass gewisse ausländische Vertretungen in der Schweiz nachrichtendienstlich geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen. In der genannten Botschaft zeigte der Bundesrat auch klar die Lücken im gegenwärtigen präventiven Abwehrdispositiv auf. So sind einschlägige Verdachtslagen auf verbotenen Nachrichtendienst ohne Zugang zum Privatbereich kaum abzuklären. Dies gilt insbesondere auch in Bezug auf das Ausforschen hiesiger Diasporagemeinden.</p><p>Im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit unter Polizeibehörden, wie auch im Zusammenhang mit konkreten laufenden Strafverfahren, ist es möglich und üblich, dass sich Vertreter von Polizeibehörden zum Informationsaustausch treffen.</p><p>Vor diesem Hintergrund beantwortet der Bundesrat die Fragen wie folgt:</p><p>1. Über Abwehrmassnahmen im Bereich des verbotenen Nachrichtendienstes kann der Bundesrat keine öffentliche Auskunft geben. Diese Massnahmen werden von departementalen Kontrollorganen und vom Parlament durch die Geschäftsprüfungsdelegation kontrolliert. Es ist Aufgabe dieser Gremien, tätig zu werden, sollte dem Parlament darüber Bericht erstattet werden.</p><p>2. Die Aktivitäten, die in der Schweiz einer Behörde vorbehalten sind, dürfen von der ausländischen Behörde nur mit Zustimmung der für diese Handlung zuständigen inländischen Behörde durchgeführt werden (Art. 271 des Strafgesetzbuches). Verstösse dagegen stellen verbotene Handlungen für einen fremden Staat und oft auch Nachrichtendienst dar und werden strafrechtlich verfolgt. Die Strafverfolgung ist in diesen Fällen Sache des Bundes.</p><p>3. Die Schweiz hat mit Kolumbien weder im Asyl- noch allgemein im Migrationsbereich ein Abkommen unterzeichnet. Indessen werden darüber Gespräche geführt. </p><p>Die kolumbianischen Behörden haben immer wieder ihr Interesse bekundet, mit der Schweiz ein Rechtshilfeabkommen abzuschliessen. Formelle Verhandlungen haben im Juni 2007 begonnen und wurden im vergangenen Frühjahr auf Expertenstufe beendet. Parallel dazu hat sich eine offizielle Delegation des Bundesamtes für Migration (BFM) nach Bogota begeben, um einen Migrationsdialog aufzunehmen. Das BFM unterbreitete den kolumbianischen Behörden am 6. Mai 2008 den Entwurf eines Memorandum of Understanding (MoU) zu Fragen im Migrationsbereich. Die kolumbianischen Behörden haben ihre Bereitschaft signalisiert, den Entwurf zu prüfen, und haben eine möglichst rasche Antwort auf diplomatischem Wege in Aussicht gestellt.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Kolumbien, und zwar namentlich das Departamento administrativo de seguridad (DAS), soll zur Überwachung von politischen Gegnerinnen und Gegnern, die im Ausland Zuflucht gesucht haben, Geheimdienstmitarbeiterinnen und -mitarbeiter in verschiedenen Botschaften, so auch in der Schweiz, platziert haben. Dies ist bekannt, seit das Thema in der kolumbianischen Presse für Schlagzeilen gesorgt hat, da gewisse kolumbianische Botschafterinnen und Botschafter umstritten sind. Bestätigt wurde diese Tatsache durch Aussagen der kolumbianischen Behörden, die laut der Zeitung "El Païs" detaillierte Informationen über die Lebensumstände einer in die Schweiz geflüchteten Person haben sollen (Adresse usw.).</p><p>Ausserdem fand diesen Sommer zu meinem Erstaunen ein Treffen statt zwischen Vertretern der kolumbianischen Sicherheitsbehörde - die wegen ihrer Beteiligung an der politischen Repression am Pranger steht - und Mitgliedern der Sicherheitsdienste des Bundesamts für Polizei oder der Schweizer Nachrichtendienste.</p><p>Daher bitte ich den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Weiss er, ob in den diplomatischen Vertretungen in der Schweiz kolumbianische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig sind, die einen Spionageauftrag haben?</p><p>2. Hat er im Anschluss an die Enthüllungen in "El Païs" und die Diskussionen in der kolumbianischen Presse untersucht, ob dies tatsächlich der Fall ist?</p><p>3. Welche Vereinbarungen hat der Bundesrat mit der kolumbianischen Regierung über kolumbianische Flüchtlinge in der Schweiz getroffen, um zu erreichen, dass Kolumbien verschiedene Initiativen der Schweiz im Rahmen der Uno unterstützt?</p>
- Überwachung der kolumbianischen Geheimdienste in der Schweiz
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Der Bundesrat hat sich zur illegalen Ausforschung von Ausländergemeinschaften durch ihre Herkunftsstaaten zuletzt in seinem Bericht über die Bedrohungslage vom 2. April 2008 (BBl 2008 2775) und in seiner Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS, besondere Mittel der Informationsbeschaffung) vom 15. Juni 2007 (BBl 2007 5057f.) geäussert. Demnach ist ihm bekannt, dass gewisse ausländische Vertretungen in der Schweiz nachrichtendienstlich geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen. In der genannten Botschaft zeigte der Bundesrat auch klar die Lücken im gegenwärtigen präventiven Abwehrdispositiv auf. So sind einschlägige Verdachtslagen auf verbotenen Nachrichtendienst ohne Zugang zum Privatbereich kaum abzuklären. Dies gilt insbesondere auch in Bezug auf das Ausforschen hiesiger Diasporagemeinden.</p><p>Im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit unter Polizeibehörden, wie auch im Zusammenhang mit konkreten laufenden Strafverfahren, ist es möglich und üblich, dass sich Vertreter von Polizeibehörden zum Informationsaustausch treffen.</p><p>Vor diesem Hintergrund beantwortet der Bundesrat die Fragen wie folgt:</p><p>1. Über Abwehrmassnahmen im Bereich des verbotenen Nachrichtendienstes kann der Bundesrat keine öffentliche Auskunft geben. Diese Massnahmen werden von departementalen Kontrollorganen und vom Parlament durch die Geschäftsprüfungsdelegation kontrolliert. Es ist Aufgabe dieser Gremien, tätig zu werden, sollte dem Parlament darüber Bericht erstattet werden.</p><p>2. Die Aktivitäten, die in der Schweiz einer Behörde vorbehalten sind, dürfen von der ausländischen Behörde nur mit Zustimmung der für diese Handlung zuständigen inländischen Behörde durchgeführt werden (Art. 271 des Strafgesetzbuches). Verstösse dagegen stellen verbotene Handlungen für einen fremden Staat und oft auch Nachrichtendienst dar und werden strafrechtlich verfolgt. Die Strafverfolgung ist in diesen Fällen Sache des Bundes.</p><p>3. Die Schweiz hat mit Kolumbien weder im Asyl- noch allgemein im Migrationsbereich ein Abkommen unterzeichnet. Indessen werden darüber Gespräche geführt. </p><p>Die kolumbianischen Behörden haben immer wieder ihr Interesse bekundet, mit der Schweiz ein Rechtshilfeabkommen abzuschliessen. Formelle Verhandlungen haben im Juni 2007 begonnen und wurden im vergangenen Frühjahr auf Expertenstufe beendet. Parallel dazu hat sich eine offizielle Delegation des Bundesamtes für Migration (BFM) nach Bogota begeben, um einen Migrationsdialog aufzunehmen. Das BFM unterbreitete den kolumbianischen Behörden am 6. Mai 2008 den Entwurf eines Memorandum of Understanding (MoU) zu Fragen im Migrationsbereich. Die kolumbianischen Behörden haben ihre Bereitschaft signalisiert, den Entwurf zu prüfen, und haben eine möglichst rasche Antwort auf diplomatischem Wege in Aussicht gestellt.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Kolumbien, und zwar namentlich das Departamento administrativo de seguridad (DAS), soll zur Überwachung von politischen Gegnerinnen und Gegnern, die im Ausland Zuflucht gesucht haben, Geheimdienstmitarbeiterinnen und -mitarbeiter in verschiedenen Botschaften, so auch in der Schweiz, platziert haben. Dies ist bekannt, seit das Thema in der kolumbianischen Presse für Schlagzeilen gesorgt hat, da gewisse kolumbianische Botschafterinnen und Botschafter umstritten sind. Bestätigt wurde diese Tatsache durch Aussagen der kolumbianischen Behörden, die laut der Zeitung "El Païs" detaillierte Informationen über die Lebensumstände einer in die Schweiz geflüchteten Person haben sollen (Adresse usw.).</p><p>Ausserdem fand diesen Sommer zu meinem Erstaunen ein Treffen statt zwischen Vertretern der kolumbianischen Sicherheitsbehörde - die wegen ihrer Beteiligung an der politischen Repression am Pranger steht - und Mitgliedern der Sicherheitsdienste des Bundesamts für Polizei oder der Schweizer Nachrichtendienste.</p><p>Daher bitte ich den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Weiss er, ob in den diplomatischen Vertretungen in der Schweiz kolumbianische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig sind, die einen Spionageauftrag haben?</p><p>2. Hat er im Anschluss an die Enthüllungen in "El Païs" und die Diskussionen in der kolumbianischen Presse untersucht, ob dies tatsächlich der Fall ist?</p><p>3. Welche Vereinbarungen hat der Bundesrat mit der kolumbianischen Regierung über kolumbianische Flüchtlinge in der Schweiz getroffen, um zu erreichen, dass Kolumbien verschiedene Initiativen der Schweiz im Rahmen der Uno unterstützt?</p>
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